Cover
Titel
Die Spätantike.


Autor(en)
König, Ingemar
Reihe
Geschichte kompakt
Erschienen
Anzahl Seiten
X, 125 S.
Preis
€ 14,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Daniel Syrbe, Historisches Seminar, Universität Leipzig

Mit Ingemar Königs „Die Spätantike“ liegt ein weiterer Band der bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft erscheinenden Reihe „Geschichte kompakt“ vor. Auf 110 Seiten durchquert König den Zeitraum vom Tod Konstantins des Großen bis zur Absetzung des Romulus Augustus und schließt damit an Karen Piepenbrinks Beitrag zu Konstantin an.1 König, bis zu seiner Emeritierung Professor für Alte Geschichte in Trier, ist im Bereich der Spätantike durch Arbeiten zur Tetrarchie sowie zur Zeit des Gotenkönigs Theoderich ausgewiesen 2 und offeriert mit dem vorliegenden Buch eine grundsätzlich willkommene Ergänzung des Spektrums an Einführungen zur Spätantike: Der kompakte Überblick über das 5. nachchristliche Jahrhundert im zweiten Teil des Buches öffnet dem anvisierten Leserkreis (S. VII) einen einfachen Zugang zu einem Themenfeld aus der Peripherie der Alten Geschichte, das als Transformationsphase zwischen Spätantike und Frühmittelalter zwar von hoher Bedeutung, in einführenden Darstellungen aber wenig präsent ist. Die entscheidende Herausforderung für das Buch liegt in der vergleichsweise langen zu behandelnden Zeitspanne.3 Der begrenzte Umfang der „Geschichte kompakt“-Bände verlangte daher eine Konzentration auf „politische und kirchliche Entwicklungen“ (S. X), in die König dennoch Fragen der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und der Rechtsgeschichte einbindet. Bereits in Besprechungen anderer „Geschichte kompakt“-Bände vorgetragene Kritik an der Konzeption der Reihe gilt grundsätzlich auch im vorliegenden Fall.4

Königs Darstellung ist primär chronologisch orientiert; dementsprechend folgt die Gliederung des Buches in den Abschnitten I bis IV den herrschenden Dynastien und dem Zerfallsprozess des Westens des Römischen Reiches. Am Anfang der Hauptabschnitte sind Herrschafts- bzw. Amtszeiten der Kaiser und Päpste, einleitend zu den Unterkapiteln (mit Ausnahme von Kap. I.1. und IV.1.) die wichtigsten historischen Daten zusammengestellt. Abschnitt V reflektiert Zerfall und Kontinuität im Westreich. Am Rand des Textes platzierte Stichpunkte vereinfachen Zugang und Orientierung, farblich abgesetzte Quellenpassagen ergänzen die deskriptive Darstellung. Abschnitt I („Die Erben Constantins des Großen oder die Christianisierung des römischen Reiches“, S. 1-40) behandelt die Zeit der konstantinischen Dynastie. Zum Auftakt wird die Herrschaft Konstantins kritisch bilanziert (S. 1-4). Dessen Tod hinterließ ein „Machtvakuum“, in dem keiner der Caesares Konstantin II., Constantius II., Constans und Dalmatius wagte, sich durch die Annahme des Augustustitels zu exponieren. Das von Konstantin verfolgte Konzept zur Nachfolgeregelung sieht König im Gegensatz zu Demandt oder Brandt in den Quellen nur unzuverlässig überliefert 5, jedoch könne wegen der Spannungen zwischen den vier Caesares „aus der Konstellation beim Tode Constantins nicht unbedingt auf die Wiedergeburt der Tetrarchie geschlossen werden“ (S. 5). Letztlich hätten zwar die Soldaten mit ihrer Loyalitätserklärung für die leiblichen Söhne Konstantins und der Ermordung potentieller Herrschaftskonkurrenten die Nachfolgefrage entschieden, eine vorausgehende Verständigung der Konstantinssöhne sei aber wahrscheinlich. Im gespannten Verhältnis der kaiserlichen Brüder diente der Kirchenstreit als „Vehikel“, um „eigene Ambitionen gegen die Mitkaiser durchzusetzen“ (S. 6). Vor allem Constans, ein „intoleranter, kämpferischer Katholik“ (S. 9), bediente sich dieses Mittels, zeigte dabei aber „mangelnde Sensibilität für gewachsene Verhältnisse“ (S. 12) und begünstigte so die Usurpation des Magnentius (S. 12-14), die zu seinem Sturz führte. Die von Magnentius betriebene „Politik des Ausgleiches“ blieb jedoch inkonsequent (S. 13), letztlich scheiterte dieser an der militärischen Überlegenheit Constantius’ II. (S. 14).

Einen Schwerpunkt des Abschnittes bildet die Figur Julians (S. 18-21 und 26-40). Dass Constantius II. mit dessen Erhebung zum Caesar eine Maßnahme wiederholte, die zuvor mit Gallus (S. 16-18) fehlgeschlagen war, resultierte aus dem positiven Auftritt des gebildeten Julian. Zur Absicherung waren den Amtskompetenzen des neuen Caesar aber enge Grenzen gesetzt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Religionspolitik Julians, in der König dessen langfristig wirkende Leistung sieht, denn das „Engagement für die Philosophie und das Heidentum führte zu einer geistigen Renaissance des späten Hellenismus, mit dem sich seine Nachfolger auseinanderzusetzen hatten“ (S. 38). Julians Abwendung vom Christentum beeinflusste vor allem Maximus von Ephesus, die Basis dieser Entscheidung dürfte aber bereits durch Erziehung und Ausbildung in Julians Kindheit und Jugend gelegt worden sein.6 Nach der Etablierung als alleiniger Augustus ließ Julian den Christen „gefährliche Toleranz“ (S. 34), zunehmend auch Benachteiligung zuteil werden. Das Rhetorenedikt, von König als „Philosophengesetz“ (S. 34) bezeichnet, erscheint als Quellenpassage; zusätzlich wäre der Text des Julianischen Schreibens mit der Erläuterung zur Umsetzung des Gesetzes wünschenswert, in dem, worauf König auch hinweist, die eigentliche Brisanz liegt.

Abschnitt II trägt zwar den Titel „Die Valentinianische und Theodosianische Dynastie“ (S. 41-72), reicht aber nur bis zum Tod Theodosius I. Knapp umreißt König die Regierungszeit der „Notlösung“ Jovian (S. 41f.), die eine Rückbesinnung auf die Politik Constantius II. erkennen lässt. Zu Valentinian I. und Valens (S. 42-56) folgt die Darstellung in erster Linie den außenpolitischen Herausforderungen der Zeit. König will aber besonders Valentinian I. nicht ausschließlich nach militärischen Leistungen bewertet wissen und hebt dessen Gesetzgebung zu sozialen Fragen und Toleranz in der Kirchen- und Religionspolitik hervor. Dagegen werden Valens innenpolitisch kaum Erfolge und eine wenig duldsame Kirchenpolitik attestiert. Mit Valens untrennbar verbunden ist die katastrophale römische Niederlage bei Adrianopel 378. Das Ereignis gibt Gelegenheit zu einem Exkurs über Hunnen und Goten (S. 51-54). Im Vorfeld versucht König das Jahr 375 als historische Zäsur herauszuarbeiten, indem er auf dessen einschneidenden Charakter vorausweist (S. 45) und später konstatiert, 375 „war nicht nur das Jahr des Kaiserwechsels im Westen, es war auch das Jahr, da sich die Verhältnisse an der Donaugrenze grundlegend veränderten durch die Ankunft der Hunnen am Don“ (S. 51). Gegen eine solche Position hat sich bereits Krautschick geäußert.7

Mit Gratian und Theodosius I. (S. 57-69) rücken Fragen der Religions- und Kirchenpolitik in den Vordergrund. Als zentrales Element der Kirchengesetzgebung hebt König das Edikt cunctos populos (Cod. Theod. 16,1,2 vom 27. Februar 380) hervor, mit dem „das Christentum zur Staatsreligion erklärt“ wurde (S. 60). In der Interpretation des Gesetzes ist aber Vorsicht geboten, denn dieses zielte primär auf die Definition eines rechtmäßigen, katholischen Christentums.8 Der Streit um den Victoriaaltar, ein Kristallisationspunkt in der Auseinandersetzung zwischen Christen und Altgläubigen, wird in seinen Etappen nachgezeichnet, allerdings sind die für die religionspolitische Situation der Zeit aufschlussreichen Argumentationen des Symmachus und des Ambrosius drastisch verkürzt.9 Den Abschnitt beschließt eine Zusammenfassung der Strukturmerkmale des 4. Jahrhunderts, die König in dynastischer und administrativer Stabilität, Integration germanischer Gruppen, erschwerter außenpolitischer Position des Reiches, fortschreitender Christianisierung mit scharfem innerchristlichen Glaubensstreit und Zurückdrängung des Heidentums sieht (S. 69-72).

Abschnitt III („Das Zeitalter der ‚Reichsteilung‘“, S. 73-94) spannt von Arcadius und Honorius bis zum Tod Attilas einen Bogen über die theodosianische Dynastie. Zu Beginn sammelt König noch einmal teilweise bereits im Zusammenhang mit dem Tod Theodosius’ I. vorgetragene Argumente gegen die im Titel aufgegriffene, „in vielen Schul- und Handbüchern übliche“ (S. 73) Charakterisierung der Epoche. Die ‚Aufteilung‘ des Reiches in Kompetenzbereiche war seit der Tetrarchie bekannt. Erst die Rivalität der Berater der Kaiser Arcadius und Honorius, Stilicho im Westen, im Osten der Prätorianerpräfekt Rufinus, später der praepositus sacri cubiculi Eutrop, führte zu einer „Entfremdung“ der Kaiserhöfe (S. 68), so dass „zwischen der ideologisch bewahrten Reichseinheit und der realen Entwicklung“ (S. 73) unterschieden werden muss. Während für diese Phase West- und Ostreich noch ausgewogen behandelt werden, verlagert sich die Perspektive mit dem Gotenkönig Alarich zunehmend auf den Westen (S. 78-86). Die Auseinandersetzung mit Alarich kulminierte 410 in der Eroberung Roms, die bei Christen und Altgläubigen existenzielle Verunsicherung bewirkte. Während die 420er-Jahre maßgeblich von den politisch höchst fähigen Kaiserinnen Pulcheria und Galla Placidia geprägt wurden (S. 87f.), rückt gegen Ende des Abschnittes mit dem Heermeister Aëtius, mit dem „der Westen noch einmal militärisch an Kraft zu gewinnen“ schien (S. 90), und Attila, König der Hunnen, die seit Mitte der 420er-Jahre „die Hauptbedrohung des Reiches“ (S. 92) waren, der fortschreitende Zerfall des Westens in den Mittelpunkt (S. 89-94). Die Symptome dieses Prozesses sind die Herrschaftsbildungen der Vandalen, Sachsen, Burgunder, Franken und Westgoten.

Thema des Abschnittes IV ist „Das Ende des ‚Weströmischen Reiches‘“ (S. 95-107). Dem eigentlichen Schwerpunkt stellt König die von Theodosius II. initiierte Rechtskodifizierung (S. 95f.) und den Streit um die Natur Christi bis zum Konzil von Chalkedon 451 (S. 96-99) voran. Die Ermordung des Aëtius 454 und den Anschlag gegen Valentinian III. 455 nimmt König als Ausgangspunkt zum Schlussakt, dem Niedergang des Westreiches (S. 99-107). Zu diesem Zeitpunkt war die Schwächung des Westens so sehr vorangeschritten, „dass die Agonie nicht mehr aufzuhalten war“ (S. 99). Interne Autoritätskämpfe, Auseinandersetzungen mit dem Osten und der Egoismus der Heermeister spiegeln die Auflösung des Westens wider. Der Schlusspunkt ist die Absetzung des Romulus Augustus durch Odoaker, die aber „lediglich das Ende des faktischen Westkaisertums“ bedeutete (S. 107). Wie auch die römischen Senatoren hielt Odoaker, der „im Auftrag“ des Ostkaisers Zeno „den Westteil des Reiches verwalten wollte“ (S. 106), an der Einheit des Imperiums fest. Dass dieses von König schon im Vorwort (S. IXf.) in seiner Tragweite relativierte Ereignis als Endpunkt der Darstellung dient, ist offensichtlich der Konzeption der Reihe „Geschichte kompakt“ geschuldet, die der Darstellung deutscher und europäischer Geschichte verpflichtet ist (S. VII). Nur aus dieser Konzeption heraus, die König mit der ab dem Beginn des 5. Jahrhunderts praktizierten Konzentration der Darstellung auf den Westen umsetzt, ist dieses Schlussdatum plausibel.10

Im Abschnitt V, „Untergang und Weiterleben“ (S.108-110), resümiert König den Zerfall des Westreiches. Der im Westen zu erkennenden Aushöhlung „von innen“ (S. 108) steht im Osten seit Theodosius I. eine wirtschaftliche und politische Stabilisierung gegenüber. Das Auseinanderdriften der Reichsteile wird im militärischen, ökonomischen und besonders im kirchenpolitischen und kulturellen Bereich schnell greifbar. Aufgrund der überragenden Bedeutung der Stadt Rom im Weltbild von Christen und Heiden bedeutete der Verlust des Westens „eine Identitätskrise größten Ausmaßes“ (S. 109).

Das Buch wird von Glossar, Auswahlbibliographie und Register abgeschlossen. Mit Blick auf den anvisierten Leserkreis ist aber das Fehlen einer Karte zu kritisieren. Zusätzlich fallen verschiedene orthographische und kleinere inhaltliche Mängel negativ auf.11 Der Bewertungsmaßstab des Buches kann natürlich nur der Anspruch der Reihe „Geschichte kompakt“ sein. Diesem wird König mit seiner insgesamt leicht lesbaren, auf die Wiedergabe der ereignisgeschichtlichen Linien konzentrierten Darstellung durchaus gerecht. Von diesem Punkt her gesehen, dürfte das Buch seinen Platz unter den Einführungen zur Spätantike finden.

Anmerkungen:
1 Piepenbrink, Karen, Konstantin der Große und seine Zeit, Darmstadt 2002.
2 König, Ingemar, Die Berufung des Constantius Chlorus und des Galerius zu den Caesaren. Gedanken zur Endstehung der Ersten Tetrarchie, in: Chiron 4 (1974), S. 567-576; Lactanz und das „System“ der Tetrarchie, in: Labeo 32 (1986), S. 180-193; Theoderich d. Gr. und die Kirche S. Stefano zu Verona, in: Trierer Theologische Zeitschrift 95 (1986), S. 132-142; Origo Constantini. Anonymus Valesianus, Teil I, Text und Kommentar, Trier 1987; Die Herrschaftsbestätigung Theoderichs des Großen durch die Goten im Jahre 493. Ein spätantikes Rechtsproblem, in: Günther, Rosmarie; Rebenich, Stefan (Hrsg.), E fontibus haurire. FS Heinrich Chantraine, Paderborn u.a., 1994, S. 147-161; Aus der Zeit Theoderichs des Großen. Einleitung, Text, Übersetzung und Kommentar einer anonymen Quelle, Darmstadt 1997.
3 Auch wenn es sich nicht um fast 200 (S. IX), sondern nur um gut 140 Jahre handelt, ist diese Zeitspanne im Vergleich zu den meisten der bisher erschienen „Geschichte kompakt“-Bänden zu Themen der Alten Geschichte relativ lang.
4 Darstellung und Textgestaltung kommen einem Teil der Zielgruppe (S. VII), historisch Interessierten oder Einsteigern, entgegen. Für den anderen Teil des angesprochenen Leserkreises, Lernende und Lehrende bzw. als Lektüre zur Prüfungsvorbereitung, sind die nur vereinzelten, kaum vertieften Hinweise auf Forschungskontroversen, die nur sporadischen Aussagen zur Quellenlage und der Verzicht auf einen Anmerkungsapparat, den die eingeschobenen oder stellenweise im Text genannten Quellenzitate und die thematisch geordneten Literaturhinweise nicht kompensieren, Schwachpunkte des Buches. Vgl. den kritischen Kommentar von Udo Hartmann, Rezension zu: Sommer, Michael, Die Soldatenkaiser, Darmstadt 2004, in: H-Soz-Kult, 06.04.2004 <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2004-2-014> sowie Christian Wendt, Rezension zu: Schlange-Schöningen, Heinrich, Augustus, Darmstadt 2005, in: H-Soz-Kult, 16.11.2005 <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2005-4-102>.
5 Demandt, Alexander, Die Spätantike, München 1989, S. 81; Brandt, Hartwin, Geschichte der römischen Kaiserzeit. Von Diokletian und Konstantin bis zum Ende der konstantinischen Dynastie (284–363), Berlin 1998, S. 39f. Zurückhaltender dagegen Barcelo, Pedró, Constantius II. und seine Zeit, Stuttgart 2004, S. 47f.
6 König hält damit an der konventionellen Sicht fest, im Gegensatz zur von K. Rosen zur Diskussion gestellten späten Datierung der Apostasie: Rosen, Klaus, Julian, Stuttgart 2006, S. 226ff. Vgl. die kritischen Bemerkungen von Henning Börm, Rezension zu Rosen 2006, in: H-Soz-Kult, 21.07.2006 <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2006-3-128>.
7 Krautschick, Stefan, Zur Entstehung eines Datums: 375 – Beginn der Völkerwanderung, in: Klio 82 (2000), S. 217–222; Hunnensturm und Germanenflut: 375 – Beginn der Völkerwanderung?, in: Byzantinische Zeitschrift 92 (1999), S. 10-67.
8 Vgl. Leppin, Hartmut, Theodosius der Große, Darmstadt 2003, S. 71-86.
9 Der defensiven, um Toleranz bittenden Argumentation des Symmachus steht die offensive des Ambrosius gegenüber: Er geht bis zur Androhung des Widerstandes der Kirche gegen Valentinian II. (epist. 17,13-14). Vgl. Klein, Richard, Symmachus, Darmstadt 1971, S. 79f.; Der Streit um den Victoriaaltar, Darmstadt 1972, S. 46-53.
10 Otto Seeck (Geschichte des Untergangs der Antiken Welt, Bd. 6, 4. Aufl., Stuttgart 1921, S. 380) verteidigte die Absetzung des Romulus Augustus als Epochengrenze, mit dem Hinweis auf die Bedeutung der „äußeren Formen“ staatlichen Lebens in der Geschichte, während in der derzeitigen Forschung die Regierungszeit Justinians I. als Transformationsphase am Ende der Antike gilt, vgl. Meier, Mischa, Das andere Zeitalter Justinians, Göttingen 2003, S. 653f. Die Fokussierung des Buches auf den Westen und die Absetzung des Romulus Augustus als Schlusspunkt haben zur Folge, dass die Spätantike im Osten des Reiches nur in zweiter Ordnung behandelt wird oder fehlt.
11 Einige Beispiele mögen genügen: Aus im Text „Nordafrika“ (passim) wird in den Kapiteln vorangestellten Datenlisten, den Gliederungen am Textrand und im Register „Nordafrica“ (S. 12, 43, 74 u. 124); S. 24: Athanasius, nicht „Anastasius“; S. 32: delatores nicht „delatoren“; S. 34: die Umrechnung des Datums des Rhetorenediktes ist 17. Juni 362, nicht Juli. Unter den Daten am Beginn von Kapitel II.5. (S. 57) fehlt die Erhebung Valentinians II. Synesios (PLRE II 1048–1050, Nr. 1) stammt aus Kyrene, war aber Bischof von Ptolemais (nicht Kyrene, S. 77). Leo I. regierte bis 474 (nicht 374, S. 95). Glycerius (PLRE II 514) wurde am 3. März 473 (nicht 5. März 463, S. 95) erhoben. Literaturverzeichnis, S. 116: zu Edward Gibbons History of the Decline and Fall of the Roman Empire fehlt die Angabe der ursprünglichen Erscheinungsjahre 1776–1788. Bei dem zitierten Band der PLRE handelt es sich um Band II, Jones, A. H. M.; Martindale, J. R.; Morris, J., The Prosopography of the Later Roman Empire, Bd. 1 (260-395), Cambridge 1971 fehlt. Clover, F. M. statt E. M. Im Register werden Namen der Bischöfe, Kaiser, Könige, Päpste sowie Orte von Konzilen und Synoden nur als Stichwortlisten geführt, wobei nicht zwischen Augusti, Caesares, Usurpatoren unterschieden wird; der Kaiser Avitus ist aber nicht unter „Kaiser“, sondern unter A eingeordnet; der im Text immer „Jovian“ geschriebene Kaiser taucht im Register in der Schreibweise „Jovian“ und „Iovian“ mit unterschiedlichen Seiteangaben auf. Die beiden genannten „Orestes“ werden als mag(ister) mil(itum) spezifiziert; beim ersten, auf S. 86 genannten handelt es sich aber um den praefectus Augustalis, PLRE II 810f., Nr 1.

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