Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 20 (2009), 3

Titel der Ausgabe 
Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 20 (2009), 3
Weiterer Titel 
Ehe.Norm

Erschienen
Innsbruck 2009: StudienVerlag
Erscheint 
vier Bände pro Jahr
Anzahl Seiten
170 S.
Preis
Einzelheft: € 19,00; Jahresabo: € 38,00; (privat) € 51,00 (Institutionen)

 

Kontakt

Institution
Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften/Austrian Journal of Historical Studies (OeZG)
Land
Austria
c/o
Redaktionsanschrift: Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Universität Wien Universitätsring 1 A-1010 Wien oezg.journal@univie.ac.at
Von
Eder, Franz X.

Neuer Band der ÖZG zum Thema: "Ehe.Norm"

Editorial, ÖZG 20/2009/3, 5-9.
Ehe.Norm

Auch wenn ehelose Menschen (bürgerlicher Schichten) nicht mehr als alte Jungfern und Hagestolze diffamiert werden: Laut jüngster Wertestudie ist die 'Familie‘ für 83 Prozent der Österreicherinnen und 74 Prozent der Österreicher "sehr wichtig".1 Auch Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Ehe der institutionelle und rechtliche Anker dieser 'normalen‘ Lebensform - im Sinne des Üblichen wie auch des 'Richtigen‘. Alternative Lebensformen definieren sich in Differenz von ihr. Die Familie, in deren Zentrum ein Ehepaar steht, erscheint vielen als natürlich, sodass aus dem Blick gerät, dass sich dieses Modell erst im Lauf des 20. Jahrhunderts als Norm, als allgegenwärtige Lebensform hingegen in den 1950er Jahren durchsetzen konnte. Der Titel dieses Bandes lässt die Verbindung von 'Ehe‘ und 'Norm‘ typografisch offen und verweist auf die beiden inhaltlichen Fokusse, die das Feld aufspannen, in dem die Texte angesiedelt sind. Am Anfang der Überlegungen zu diesem Band stand daher auch die Annahme, dass Normen, die die Familie betreffen, mehrere zentrale Schnittstellen von Gesellschaften der Moderne ordnen: jene zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen, zwischen 'weiblichem‘ und 'männlichem‘ Handeln, vor allem im Bereich der reproduktiven Aufgaben, sowie auch die Formation nationaler Identitäten und die damit verbundenen Prozesse der Inklusion und Exklusion, um nur die wichtigsten zu nennen. Nicht umsonst wird die Familie häufig als "Keimzelle der Gesellschaft" bezeichnet, Normen, die sie betreffen, regeln das Verhältnis zwischen den Geschlechtern, zwischen Nachkommen und ihren Eltern sowie Eigentumsfragen, die sich aus diesen Beziehungen ergeben. 'Familie‘ ist schon vor der europäischen Moderne der soziale Rahmen, in dem als legitim geltende, auf Fortpflanzung orientierte Sexualität stattfinden kann. Ehe- und Familien-Normen regeln also auch, wer mit wem sexuelle Beziehungen haben darf; sie bestimmen, wo das Heiratsverbot zwischen Verwandten beginnt, sie legitimieren und verbieten sexuelle Orientierungen, sie ermöglichen oder untersagen Eheschließungen nach Kriterien der sozialen Schicht, der Hautfarbe oder der Ethnizität. In vielen Gesellschaften und in allen, die in diesem Band besprochen werden, ist die durch die Ehe institutionalisierte Familie der privilegierte Ort der Reproduktion. In diesem Zusammenhang wird Familie nicht nur genealogisch, sondern auch als Zukunft des Kollektivs, der Gemeinschaft, konzipiert und mit entsprechender Relevanz aufgeladen.

Der zweite Brennpunkt, um den die Aufsätze des Bandes kreisen, ist jener der Normen verschiedener Art: als hoch formalisierte kirchliche und staatliche Gesetze, als geregelte Praxis kirchlicher und staatlicher Ämter und Kommissionen, als informelle Regeln des Alltagslebens der Menschen und als verschiedene Zwischen- und Mischformen. Die Existenz von Normen verweist immer auf Regelungsbedarf und führt daher zu der Frage, wer was aus welchem Grund und mit welchem Ziel regeln will und regeln kann. Hält man sich an Michel Foucault, sind Normen nicht nur einengend und beschränkend, sondern auch produktiv, ja sie ermöglichen erst die Existenz des Subjekts. Die Aneignung von Normen, der Versuch, sie für die Umsetzung individueller Wünsche zu nutzen, sie zum eigenen Vorteil oder im Namen einer gesellschaftlichen Utopie zu verändern, all das sind Aspekte, die von den Autorinnen und Autoren diskutiert werden.

Cecilia Cristellon folgt den Spuren, die Eheprozesse in den vatikanischen Archiven hinterlassen haben. 1563 hatte die katholische Kirche auf dem Konzil von Trient erneut Normen für die Eheschließung erlassen, die heimliche Eheschließungen verhindern und die Kontrolle der Ehen und Familien durch die Kirche festigen sollten. Durch Ungenauigkeiten in den Formulierungen entstanden aber Lücken und Grauzonen, die jene, die eine eheliche Verbindung beenden wollten, für sich zu nutzen wussten. Siegrid Westphal zeigt in ihrem Text an einem gerichtlich ausgetragenen Streitfall, wie die katholische Norm der Unauflöslichkeit der Ehe durch die Reformation in Frage gestellt wurde. Nina Möllers thematisiert - ebenfalls anhand von Gerichtsakten - das Verbot von 'gemischtrassigen‘ Ehen im Louisiana des 19. Jahrhunderts. Heidi Niederkofler macht sich in diskursanalytischer Weise auf die Suche nach der Norm hinter der Norm und untersucht Konzepte von Gleichheit in den 1950er Jahren.

Angesichts des historischen 'Erfolges‘ der Ehe wundert es nicht, dass sie seit den 1970er Jahren Thema historiographischer, vor allem sozialgeschichtlicher, vorerst mehr an Strukturen denn an individuellen Schicksalen und Handlungsspielräumen interessierten Arbeiten geworden ist. Unter dem Einfluss der Frauen- und Geschlechtergeschichte wurden Ehe und Familie dann als Ausdruck von hierarchischen Geschlechterverhältnissen wahrgenommen. Im Rahmen von Alltags- und Mikrogeschichte, historischer Anthropologie und Kulturgeschichte wurden unterschiedlichste Aspekte von Ehe und Familie erforscht. Die wissenschaftliche Literatur dazu ist zu umfangreich und vielgestaltig, als dass auch nur das Wesentlichste in einem Editorial genannt werden könnte. Überdies ist Eherecht als Teil des Privatrechts schon seit den 1920er Jahren ein wesentliches und produktives Thema der Rechtsgeschichte. Es muss also der Hinweis genügen, dass die in diesem Band versammelten Beiträge und die thematischen und methodischen Zugänge, die sie repräsentieren, Ausdruck der inzwischen beträchtlichen Verästelungen des Forschungsfeldes sind.

Auffällig ist die große Bedeutung, die Gerichtsakten in mehreren Beiträgen dieses Bandes haben - signifikant für eine jüngere Entwicklung in der Historiografie. Auch wenn sich Gerichte vorrangig damit beschäftigen, was in einer Gesellschaft als 'nicht normal‘ gilt und sie daher Orte sind, an denen das Außergewöhnliche verhandelt wird, haben sich die von ihnen produzierten Akten als wichtige Sonde in die sonst wenig schriftliche Quellen hinterlassenden privaten Bereiche und damit als produktiv für geschlechter- und kulturhistorische Fragestellungen erwiesen. Den Texten des Bandes ist die Beschäftigung mit ehelichen Normen gemeinsam. Sie knüpfen aber auch an andere Felder geschichtswissenschaftlicher Diskussion an. 'Familie‘ ist eine Sozialform, die seit der Frühen Neuzeit immer gesellschaftliche Relevanz hatte. Allerdings waren die Personengruppen, die eine Familie gründen konnten, höchst unterschiedlich bestimmt und begrenzt. In Cecilia Cristellons Text treten uns Mitglieder eines italienischen Stadtbürgertums der Frühen Neuzeit entgegen. Siegrid Westphal untersucht politische Eliten des 18. Jahrhunderts. Der Scheidungsfall Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin versus Sophie von Nassau- Dietz dient als Exempel für den Konflikt um die Zuständigkeit verschiedener gesellschaftlicher Institutionen für die Auflösung von Ehen und damit auch um die Norm der Unauflösbarkeit der Ehe, ein Konflikt, der sich durch die Geschichte des "Römischen Reiches deutscher Nation" bzw. Österreichs bis ins 20. Jahrhundert zog. Sollte der Staat oder die römisch-katholische Kirche die Einhaltung der Ehenormen überwachen?

Durchzieht die Texte von Westphal und Cristellon die Frage der Suprematie der katholischen Kirche in Fragen des Eherechts, so kehrt Nina Möllers eine ganz andere Grenze hervor, die Familie ausmacht und abschließt: In Louisiana waren bis zum amerikanischen Bürgerkrieg Ehen zwischen 'Weißen‘ und 'Schwarzen‘ verboten, um so die auf race basierende Hierarchie der Gesellschaft abzusichern. Tatsächlich gab es aber nicht nur informelle Beziehungen zwischen 'weißen‘ Männern und 'schwarzen‘ Sklavinnen, sondern auch eheähnliche Verbindungen zwischen 'weißen‘ Männern und free women of color. Mit der sogenannten plaçage, in der ein 'weißer‘ Mann für seine 'schwarze‘ Frau einen eigenen Haushalt finanzierte, hatte sich dafür ein lebensweltlicher Rahmen und eine außergesetzliche Norm gebildet. Das Bedürfnis der Männer, ihre Nachkommen aus diesen Beziehungen über ihren eigenen Tod hinaus ökonomisch abzusichern, kollidierte mit dem Ziel der staatlichen Gesetzgebung und dem Interesse der 'weißen‘ Verwandtschaft, einen derartigen Kapitaltransfer von 'Weißen‘ an 'Schwarze‘ zu verhindern. Dieses Zusammenspiel von unterschiedlichen Interessen- und Bedürfnislagen führte dazu, dass in den Akten der Gerichtsverfahren, die Möllers als Quellenmaterial dienen, die Grenze zwischen den 'Rassen‘ thematisiert und damit in Frage gestellt wurde.

In dem sich auf das 20. Jahrhundert beziehenden Texten von Martin Lücke und Stefan Wünsch sowie von Heidi Niederkofler wird die Kategorie Geschlecht ins Zentrum gerückt, allerdings in ganz unterschiedlicher Weise. Wie auch Cristellon, Möllers und Westphal verwenden Lücke und Wünsch Gerichtsakten, genauer: Strafgerichtsakten. Die beiden Autoren wollen zeigen, wie Ehe-Normalität hergestellt wird, indem Verhaltensweisen als deviant festgestellt und verhandelt werden. Implizit gewährt ihr Beitrag aber auch Einblick in die Sexualitätsgeschichte Berlins in der Weimarer Zeit, als sich zeitspezifisch mögliche Formen der Sexualität und sexuelle Orientierungen herstellten.

Weniger um lebensweltliche Praktiken als um die Analyse von Konzepten, nämlich jenen von 'Gleichheit‘, geht es Heidi Niederkofler in ihrem geschlechtergeschichtlichen Beitrag. Sie dekonstruiert dieses in der österreichischen Eherechtsdebatte der 1950er Jahre häufig verwendete Schlagwort und macht deutlich, mit welch unterschiedlichen Bedeutungen das Konzept 'Gleichheit‘ von den jeweiligen Sprechern und Sprecherinnen ausgestattet wurde. Der Bedeutungsgehalt änderte sich nicht nur mit der sprechenden Person, sondern auch mit deren Sprechintention und mit dem sozialen Kontext des Sprechens.

Zwei der im Forum versammelten Beiträge stehen mit dem Rahmenthema des Bandes in engem Zusammenhang und verlängern die Untersuchung der Ehe.Norm in die jüngste Vergangenheit. Mit einer seit einigen Jahren in vielen Gesellschaften geführten Debatte beschäftigt sich Sushila Mesquita anhand des Schweizer Beispiels. Die Forderung von homosexuell lebenden Menschen, ihre Partnerschaften in ähnlicher Weise vom Staat anerkannt zu sehen wie dies für heterosexuelle Ehen seit Jahrhunderten der Fall ist, führt zur Auseinandersetzung darüber, was das Wesen der Ehe sei und in welcher Weise Fortpflanzung als Möglichkeit und staatlich anerkannte Partnerschaften miteinander verknüpft bleiben sollten. Karin Neuwirth analysiert zwei rezente österreichische Gesetzwerdungsprozesse - die Entstehung des Gewaltschutzgesetzes und die Regelung der gemeinsamen Obsorge für Kinder nach einer Scheidung - und ihre Ergebnisse. Diese setzt sie in Bezug zu den gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und versucht die unterschiedlichen Effekte beider Gesetze zu erklären.

Am Ende des Bandes findet sich ein Text von Andrea Guttmann, der in den Kontext der in den letzten Jahren boomenden Studien zur Männlichkeit zu stellen ist: Aus der katholischen Frauenzeitschrift Licht des Lebens erschließt die Autorin - angelehnt an das Konzept der hegemonialen Männlichkeit von Raewyn/Robert Connell - die Umrisse der Männlichkeit des katholischen Priesters. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Konstruktion dieser Männlichkeit auf die Wiederherstellung von hierarchischen, auf geschlechtsspezifisch getrennten gesellschaftlichen Sphären beruhenden Geschlechterverhältnissen in den Gegebenheiten der Nachkriegszeit zielt.

Ehe und die Normen, die sie betreffen, sind ein bereits etabliertes Feld historischer Forschung. Mein Ziel als Herausgeberin und als Wissenschaftlerin, deren Neugier in diesem Feld immer wieder reiche Nahrung findet, ist es, Forschungen und Zugängen eine Plattform zu bieten, die über den bisherigen sozial-, rechts- und frauengeschichtlichen state of the art hinausgehen, um die Diskussion über mögliche Methoden und Fragestellungen abzubilden und voranzutreiben. Ich denke, das kann gelingen.

Ich bedanke mich herzlich bei den Autorinnen und Autoren der hier versammelten Texte für die durchwegs verlässliche, kooperative und verständnisvolle Zusammenarbeit, bei den Reviewers für ihre konstruktive und sorgfältige Herangehensweise, bei den Lektorinnen Mira C. Arora und Kristina Pia Hofer für ihre Genauigkeit und Konsequenz sowie bei meinen Mit-HerausgeberInnen der ÖZG, vor allem bei Gabriella Hauch, Franz X. Eder und Reinhard Sieder, für die bereitwillige Unterstützung bei der Arbeit an diesem Band.

Maria Mesner / Wien

Anmerkungen:
1 Regina Polak/Ursula Hamachers-Zuba/Christian Friesl, Hg., Österreicher/-innen, Wertewandel 1999 bis 2008, Wien 2009, zitiert nach Wertestudie: Politik bei Österreichern "unten durch", in: Die Presse vom 15. Juni 2009, http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/487085/index.do (1.9.2009).

Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS

Editorial

Cecilia Cristellon
Does the Pries Have to Be There? Contested Marriage before Roman Tribunals. Italy, Sixteenth to Eighteenth Centuries, ÖZG 20/2009/3, 10-30.

Siegrid Westphal
Der kaiserliche Reichshofrat als protestantisches 'Scheidungsgericht‘, ÖZG 20/2009/3, 31-58.

Nina Möllers
Zwischen Machtlosigkeit und Ermächtigung: Ehe und 'Rasse‘ in Louisiana im 19. Jahrhundert, ÖZG 20/2009/3, 59-82.

Martin Lücke / Stefan Wünsch
Ehen vor Gericht. Ehelichkeit und Prostitution in der Weimarer Republik, ÖZG 20/2009/3, 83-106.

Heidi Niederkofler
Krux mit der Gleichheit. Diskussionen um Geschlechtergleichheit im österreichischen Familienrecht der 1950er Jahre, ÖZG 20/2009/3, 107-132.

Forum

Sushila Mesquita
Homo.Ehe.Norm. Ambivalenzen der (Hetero-)Normalisierung im Schweizer Partnerschaftsgesetz, ÖZG 20/2009/3, 133-143.

Karin Neuwirth
"Kampf der Geschlechter". Gewaltschutz und Obsorge- und Besuchsregelungen nach der Scheidung, ÖZG 20/2009/3, 144-158.

Andrea Guttmann
Geschlechterbilder und (Re)Katholisierungsversuche der katholischen Frauenzeitschrift Licht des Lebens, ÖZG 20/2009/3, 159-169.

Abstracts, ÖZG 20/2009/3

Cecilia Cristellon
Does the Priest Have to Be There? Contested Marriages before Roman Tribunals. Italy, Sixteenth to Eighteenth Centuries, pp 10-30

The Council of Trent established the requirements that a marriage be celebrated by the parish priest and two or more witnesses be present at the marriage (1563), but neglected to specify who the parish priest was. The decrees provoked confusion among both laymen and churchmen. Traces thereof can be found in the hitherto essentially unexplored documentation of The Congregation of the Council. This institution was founded in 1564 specifically to resolve the questions that arose all over the catholic world by the application of the decrees promulgated at Trent. The related records are held in the Vatican Secret Archive. Through an examination of this documentation, complemented by files of the Holy Office the author analyzes how the new rules were understood, experienced, used, circumvented, and manipulated both by laymen and churchmen in order to end an unwanted marriage, to facilitate a union that was socially transgressive, opposed by family, or even heterodox, and to respond to pastoral concerns.

Siegrid Westphal
Der kaiserliche Reichshofrat als protestantisches 'Scheidungsgericht‘, pp. 31-58

The paper focuses on the contradiction of the protestant marriage law and the subsequent problem for the political structure of the Holy Roman Empire, in short the Empire, and its highest jurisdiction. In the light of recent research results dealing with divorces in Early Modern History, the specific situation at the highest courts is being considered. The dissolution of the marriage of Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin and Hedwig Sophie von Nassau-Dietz in 1710 is the case at issue. By means of this example the study describes how the possibility of self divorce for protestant imperial estates, which was the result of the protestant marriage law and the flexibility of the empire’s constitution, led to the situation that the Imperial Aulic Court declared itself the divorce court for protestant ruling princes at the beginning of the 18th century. In this way the imperial court assumed - well before the efforts of Maria Theresia and Joseph II - duties of clerical jurisdiction, even if this only referred to the protestant imperial estates at first.

Nina Möllers
Between Powerlessness and Empowerment: Marriage and Race in Louisiana in the 19th Century, pp. 59-82

Throughout colonial and Antebellum times, Louisiana governments banned intermarriage between white and black or colored Louisianians - slave or free - in order to curtail the growth of a racially-mixed, potentially subversive population. However, due to the extralegal system of plaçage, many Free Women of Color in New Orleans had marriage-like, often long-term relationships with white men. This article combines aspects of family, gender and identity history with legal history. Based on Louisiana Supreme Court cases of the first half of the 19th century dealing with the legitimacy of marriages and inheritances, it traces the interdependencies between normative family legislation, Louisiana’s exceptional social structure and constructions of race and gender. On the surface, these litigations regulate the transfer and distribution of material possessions. More profoundly, however, they negotiate racial identities as a prerequisite for specific social rights and privileges. The examination of these lawsuits demonstrates that courts and juries did not just react to codifications, ritualized through social conventions, but actively participated in the judicial and social constructions of race. Furthermore, women in extralegal relationships and their illegitimate children made use of Louisiana’s particular judicial system to create spaces of resistance to sexual and social dependency by procuring financial gains for themselves and their offspring.

Martin Lücke / Stefan Wünsch
Matrimonies in court. Prostitution and marriage in Weimar Republic, pp. 83-106

The article examines the making of a normative image of matrimony in judicial practices during the years of the Weimar Republic in Berlin. A detailed analysis of two criminal trials from 1926 and 1931 will demonstrate the ways in which prostitution was constructed as a deviant opponent of marriage. These cases were chosen because they illustrate how judicial practice deals with elements of crime such as procuration, extortion and homosexuality as a mode of distinction and hence to differentiate these from normative images of matrimony. The aim of the article is to show how the norm operated dynamically in order to distinguish the 'deviant’ from the 'normal’ producing hierarchies of difference.

Heidi Niederkofler
The Crux of Equality. Discussions on Gender Equality in Austrian Family Law during the 1950s, pp. 107-132

This article analyzes the political discussions about family law reform efforts in Austria in the 1950s. Different actors - political parties, officers of the State Department of Justice, experts from various fields, women’s organizations and church representatives - were involved in the negotiation process. The debates focused on gender norms, family concepts, and the relevance as well as the role of the family as a central societal institution. Questions of equality between man and woman were also part of the controversy. The author examines the different positions the respective actors had in regard to gender norms. Furthermore she scrutinizes their underlying notions of equality. The author argues that, although the principle of equality served as an important point of reference for most actors, the interpretations of this principle varied and led to contradictory results.

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