45 Jahre ‚Kleine Strafrechtsreform‘. Kontinuitäten und Brüche im Umgang mit Homosexualität(en) in Österreich im 20. Jahrhundert

45 Jahre ‚Kleine Strafrechtsreform‘. Kontinuitäten und Brüche im Umgang mit Homosexualität(en) in Österreich im 20. Jahrhundert

Veranstalter
Univ.‐Prof. Dr. Franz X. Eder (Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Universität Wien) und ao. Univ.‐Prof.in Dr.in iur. Ilse Reiter‐Zatloukal (Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte, Universität Wien)
Veranstaltungsort
Dachgeschoß im Juridicum
Ort
Wien
Land
Austria
Vom - Bis
23.06.2016 - 24.06.2016
Deadline
01.02.2016
Von
Johann Karl Kirchknopf

Die Strafverfolgung gleichgeschlechtlicher Sexualität erreichte in Österreich im 20. Jahrhundert durch das NS-Regime ihren grausamen Höhepunkt und mit der sogenannten ‚Kleinen Strafrechtsreform‘ 1971 einen Endpunkt – zumindest endete damit das Totalverbot. Mit der Aufhebung des Totalverbots im Jahr 1971 endete die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen im Strafrecht aber nicht vollständig. Vier neue Tatbestände wurden zum vermeintlichen Schutz der Gesellschaft vor einer nach wie vor als unzüchtig angesehenen Sexualität geschaffen, und bis heute scheinen Personen wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Kontakte als vorbestraft auf.

2016 jährt sich die ‚Kleine Strafrechtsreform‘ zum 45. Mal. Aus diesem Anlass veranstaltet die Universität Wien eine Tagung, die sich zum Ziel setzt, historische Aspekte dieser Strafverfolgung, deren Nachwirken bis in die Gegenwart und die diesbezügliche Erinnerungskultur zu untersuchen. Im Blick stehen dabei sowohl der Vergleich mit internationalen Entwicklungen, die in ihren Einflüssen auf die österreichische Gesellschaft und insbesondere auf das Rechtssystem untersucht werden sollen, als auch gegenwärtige gesellschaftliche Debatten zur weiteren (rechtlichen) Gleichstellung von LSBTI. Eingebettet wird die Diskussion in die übergeordnete Frage nach Kontinuitäten im Umgang mit sogenannten Minderheiten im 20. Jahrhundert, den Möglichkeiten gesellschaftlicher Intervention sowie der Rolle sozialer Bewegungen.

Fünf Schwerpunkte werden im Rahmen der Tagung gesetzt:

I. Historischer Verlauf der Verfolgung
II. Normalisierung und Entkriminalisierung
III. Erinnerungskulturen und Gedenkpolitik
IV. Aktuelle Bezüge und Nachwirken
V. Aktivismus und Perspektiven

Einreichungen einzelner Beiträge sowie ganzer Panels zu diesen Schwerpunkten aus den verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen und aus dem Bereich sozialer Bewegungen sind erwünscht, insbesondere aus den Bereichen: Geschichte, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie, Europäische Ethnologie, Kultur- und Sozialanthropologie, Medizin, Psychologie, Pädagogik sowie von politisch aktiven Gruppen oder Einzelpersonen. Es steht den Einreichenden frei, ihren Beitrag einem dieser Schwerpunkte zuzuordnen, jedoch behalten sich die Organisator_innen die Programmgestaltung vor.

Einreichungen müssen enthalten:
- Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse, wenn vorhanden: akademische Anbindung)
- Abstract inklusive Titel des Beitrags (max. 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
- Tabellarischer Lebenslauf (max. eine Seite A4)

Paneleinreichungen benötigen zusätzlich ein Abstract inklusive Paneltitel (max. 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) Panels bestehen aus drei oder vier Präsentationen im Umfang von, je nachdem, 20 oder 15 Minuten.

Bitte beachten Sie, dass eine Präsentation nicht länger als 20 Minuten dauern soll.

Programm

Kontakt

Johann Karl Kirchknopf

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Universität Wien
Universitätsring 1
A-1010 Wien

johann.kirchknopf@univie.ac.at

http://homosexualitaeten.univie.ac.at