Recht, Ordnung, Diversität

Recht, Ordnung, Diversität

Organisatoren
Antje Flüchter / Christina Brauner, Universität Bielefeld
Ort
Bielefeld
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.09.2017 - 30.09.2017
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Von
Anna Dönecke, SFB 1288 "Praktiken des Vergleichens", Universität Bielefeld

Das Nebeneinander oder auch das Aufeinandertreffen verschiedener Rechts- oder normativer Ordnungen ist gerade in jüngster Zeit Anlass für Aufregung und gesellschaftliche Debatten, etwa um Kinderehe oder muslimische Friedensrichter in Deutschland. Auch im akademischen Diskurs wird das Thema Recht und Diversität bereits seit den 1970er-Jahren unter verschiedenen Stichworten kontrovers diskutiert.1 Die Aufmerksamkeit richtete sich dabei in den letzten Jahren verstärkt auf konkrete Umgangsweisen mit der Vielfalt von Normen und Rechtsinstitutionen. Hier wurden verschiedene Konzepte entwickelt, um das Handeln gerade auch von subalternen Akteuren zu untersuchen.2 An der Debatte sind sowohl Historiker/innen, Rechtshistoriker/innen und –anthropolog/innen als auch Jurist/innen und Soziolog/innen beteiligt; entsprechend weit gefächert ist das Angebot an einschlägigen Begriffen und Konzepten. Einen Dialog zwischen diesen unterschiedlichen Disziplinen und zwischen Forscher/innen verschiedener Epochen zu etablieren, war das Ziel des Workshops „Recht, Ordnung, Diversität. Konzepte und Fallstudien“. Dieser bildete zugleich einen Auftakt für die Arbeit des Teilprojekts B1 „Ordnung der Vielfalt: Vergleichspraktiken in interkultureller Rechtsprechung (17.–19. Jahrhundert)“ im Bielefelder Sonderforschungsbereich 1288 „Praktiken des Vergleichens“.

Die Sprecherin des SFB, ANGELIKA EPPLE (Bielefeld), begrüßte die Teilnehmer/innen und stellte das Forschungsparadigma des Verbundes vor. Er untersucht in einer interdisziplinären Zusammensetzung – von der Geschichtswissenschaft, über die Literaturwissenschaft bis zur Rechtswissenschaft – Praktiken des Vergleichens und ihre historische und kulturelle Situiertheit. Praktiken des Vergleichens – so die zentrale Annahme des SFB – waren maßgeblich an der Herausbildung einer ‚westlichen‘ Moderne beteiligt.

Darauf folgte eine Einführung durch die Veranstalterinnen Christina Brauner und ANTJE FLÜCHTER (beide Bielefeld). Flüchter betonte den wechselseitigen Zusammenhang zwischen Vergleichspraktiken und Diversität: Das Ordnen von Vielfalt durch Praktiken des Vergleichens, also das Unterscheiden von Menschen nach bestimmten Kriterien, erzeuge zugleich eben jene Differenzkategorien und Diversität. Praktiken des Vergleichens würden gesellschaftliche Ordnung jedoch nicht nur festschreiben, sondern könnten diese ebenso verändern und aufbrechen. Diese Dynamik entfalte sich gerade in Konstellationen, in denen Hierarchien von Vergleichskriterien beziehungsweise Differenzkategorien in Bewegung gerieten. Wie die Referentin anhand ausgewählter Beispiele europäischer Reiseberichte über Indien zeigte, war dies gerade in Situationen des frühneuzeitlichen Kulturkontakts der Fall. Hier seien Vergleichspraktiken für die Ordnung von Diversität von besonderer Bedeutung und im Gegensatz zur Moderne (noch) nicht durch ein Denken in Dichotomien geprägt gewesen.

CHRISTINA BRAUNER verband in ihrem Vortrag die Frage nach der Bedeutung von Vergleichspraktiken für die Herausbildung der Moderne mit der Frage nach dem Begriff des „Rechts“ als einem Grundbegriff der Moderne. So stellte sie heraus, dass die teils polemisch geführten Debatten über die Diversität von Recht oftmals auch eine Diskussion darüber seien, was als Recht gelten könnte. Dabei fungiere der moderne, über Staatszentriertheit und Einheit definierte Rechtsbegriff häufig als Fluchtpunkt – letztlich gehe es also immer auch um die Frage, was der europäischen Vorstellung von Recht vergleichbar oder eben nicht vergleichbar sei. Dieses gelte es in eine historische Perspektive zu rücken und die Herausbildung von ‚Recht‘ anhand der zeitgenössischen Auseinandersetzungen um diese Unterscheidungen, anhand von Grenzarbeiten am Feld des Rechts zu untersuchen.

NINA DETHLOFF (Bonn) nahm im Abendvortrag das Phänomen der „Vielfalt des Rechts im Globalisierungsprozess“ aus juristischer Perspektive in den Blick. Sie gab einen Überblick über heutige Rechtsvielfalt auf europäischer Ebene. Dabei nahm sie nicht nur die verschiedenen Rechtsquellen, sondern ebenso ihr Zusammenwirken, etwa im Bereich der Kollisionsrechtsvereinheitlichung und der Sachrechtsangleichung, in den Blick. Die Situation sei geprägt von Komplexität, Dissonanzen und Konkurrenzen und führe zu Hybridisierungen. Wie in der nachfolgenden Diskussion deutlich wurde, fanden auch viele Historiker/innen aus ihrer eigenen Arbeit heraus Anknüpfungspunkte zu diesem sehr aktuellen Thema. Nicht zuletzt wurde festgestellt, dass die von Dethloff skizzierte Vielfalt des Rechts einen Anreiz für forum shopping darstelle, das oft mit dem Vergleichen verschiedener Optionen und möglicher Vor- und Nachteile einhergehe.

PETER OESTMANN (Münster), der das erste Panel eröffnete, beschäftigte sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Einheit und Vielfalt, mit dem die frühneuzeitliche Rechtsgeschichte in zweifacher Hinsicht konfrontiert sei. So setzte er sich zum einen mit der Methode des Vergleichens in der Rechtsgeschichte zur Frühen Neuzeit auseinander und fragte nach dem Verhältnis zwischen Rechtsgeschichte und Geschichtswissenschaft. Dabei arbeitete er heraus, wie der Blick auf historische Rechtsvielfalt immer auch durch das Bedürfnis beeinflusst sei, ein eindeutiges und klares Bild zu konstruieren. Zum anderen fragte er in einem Überblick über die Rechtsgeschichte des Alten Reichs vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit nach zeitgenössischem Vergleichen und konnte dabei zeigen, welche Rolle solche Praktiken für historische Umgangsweisen mit dem Phänomen der Rechtsvielfalt spielten.

Da der angekündigte Beitrag von Barbara Krug-Richter (Saarbrücken) aus Perspektive der Europäischen Ethnologie leider entfallen musste, folgte der Beitrag von HANNA SONKAJÄRVI (Rio de Janeiro). In ihrem Vortrag „Handelsrecht und Verflechtung in der Atlantischen Welt“ nahm sie ein Gebiet in den Blick, für das Normenvielfalt und Diversität geradezu typisch sind. Dabei verband sie Migrations- und Rechtsgeschichte miteinander, indem sie nach dem Umgang elsässisch-jüdischer Kaufleute mit Recht und Gesetz in Brasilien im 19. Jahrhundert fragte. Das Jüdisch- beziehungsweise Französischsein ausgewanderter Händler sei bei Rechtstreitigkeiten, wenngleich in den Gerichtsakten sichtbar, nicht ausschlaggebend gewesen – entscheidend sei vielmehr die Einbettung der Parteien in Beziehungs- und Handelsnetzwerke gewesen. So zeigte Sonkajärvi anhand von ausgewählten Rechtsfällen, wie in Gerichtsverfahren die Reputation von Rechtsparteien oder Zeugen zur Basis von Justizentscheidungen werden konnten. Im Anschluss diskutierte Sonkajärvi, inwiefern Recht als zentraler Vermittler des interkulturellen Austauschs gelten könne.

Im nächsten Panel stellten die beiden Doktorand/innen des Teilprojekts ihre Arbeiten vor: Zunächst widmete ANNA DÖNECKE (Bielefeld) sich der Rechtsvielfalt in der französischen Handelsniederlassung im südindischen Pondichéry im 18. Jahrhundert. Anhand eines Erbstreitigkeitsfalls zeigte sie auf, wie Repräsentanten der Compagnie des Indes und indische Autoritäten miteinander interagierten und unter Heranziehung sowohl französischer als auch lokaler Normen zu einem Urteil gelangten. Die Situation der Rechtsvielfalt in Pondichéry sei daher nicht als Koexistenz verschiedener voneinander getrennter Rechtsordnungen und -institutionen zu denken. Vielmehr habe die Rechtsprechung in dieser Kontaktzone ein zentrales Feld der interkulturellen Interaktion und der Aushandlung von Machtverhältnissen dargestellt, auf dem diverse gesellschaftliche Gruppen ihre eigenen Interessen, Normen, Vorstellungen und Institutionen eingebracht hätten. Diese Konstellation, insbesondere auch die Begegnung zwischen europäischen und ‚indigenen‘ Rechtskonzepten, wies die Referentin als ein Feld aus, das für die Frage nach Umgangsweisen mit Diversität von und im Recht besonders aufschlussreich erscheine.

Anschließend stellte ANDREAS BECKER (Bielefeld) sein Projekt vor, in dem er sich mit der Rechtsprechung in drei Kontaktzonen im Kontext der schwedischen Expansion auseinandersetzt: Neuschweden in Nordamerika, Cabo Corso an der afrikanischen Goldküste und Sápmi im Norden Schwedens. Insbesondere fokussierte er den saamisch-schwedischen Kulturkontakt, bei dem es keine völlige Dominanz schwedischer Vorstellungen gegeben habe. Vielmehr hätten die Saami über lokale Gerichte einen gewissen Einfluss auf die Rechtsprechung ausüben können. Anhand eines Beispiels aus der Provinz Dalarna zeigte er, wie das Feld des Rechts für dort ansässige Saami zu einem zentralen Forum wurde, um sich durch Vergleichspraktiken als neue Gruppe auszuweisen. Indem sie auf ihre Unterschiedlichkeit zu den in den Lappmarken lebenden Saami in Sprache und Lebensweise hinwiesen, reklamierten sie einen besonderen Rechtsstatus für sich.

Das nachfolgende Panel mit Fallstudien aus europäischen Kontexten eröffnete NILS JÖRN (Wismar). Er beschäftigte sich in seinem Vortrag mit dem gerichtlichen Vergleich als spezifischem Rechtsinstrument in der Frühen Neuzeit und wandte sich dafür dem Wismarer Tribunal zu, das nach dem Westfälischen Frieden als oberstes Appellationsgericht für die schwedischen Lehen im Heiligen Römischen Reich eingerichtet wurde. Jörn beleuchtete dessen Rolle als Vermittler zwischen der schwedischen Krone und ihren Untertanen und zeigte, wie das Wismarer Tribunal Konflikte häufig durch einen Vergleich lösen konnte. So konnte Ende des 18. Jahrhunderts beispielsweise der Streit um eine Landesmatrikel beigelegt werden, indem sich die Landstände zur Zahlung höherer Steuern bereit erklärten, dafür jedoch keine neue Landvermessung erfolgte.

CORNELIA AUST (Frankfurt am Main) zeigte anhand von Wechseln nicht nur weitreichende Handelsnetzwerke aschkenasischer Kaufleute in Mittel- und Ostmitteleuropa im 18. Jahrhundert auf, sondern demonstrierte zugleich auch, wie jüdisches und allgemeines Recht ineinandergriffen. Anhand des Wechselrechts, das etwa Regelungen zur Ausstellung und Gültigkeit eines Wechsels beinhaltete, beobachtete Aust Zusammenhänge zwischen dem Wandel von Gesetzgebung und der Dynamik von Handelspraktiken. Beim Indossament, das zunächst verboten, aber dennoch praktiziert wurde, sei beispielsweise die Praxis der Normgebung vorausgegangen. So lasse sich bei den rabbinischen Autoritäten das Bemühen beobachten, jüdisches Recht mit den tatsächlichen Handelsaktivitäten und ihren Notwendigkeiten in Einklang zu bringen.

Im dritten und letzten Panel wurden zwei Fallstudien zu Recht in außereuropäischen Kontaktzonen präsentiert. GAURI PARASHER (Heidelberg/Bielefeld) setzte sich mit der Rechtsprechung in Pondichéry auseinander. Dabei nahm sie insbesondere die Jahrzehnte nach 1770 als eine für das indisch-französische Rechtssystem prägende Periode in den Blick. Am Beispiel der sogenannten Schiedsrichter untersuchte Parasher die Beziehung zwischen den Gerichten, denen französische Richter vorsaßen, und indischen rechtlichen Autoritäten, indem sie nach deren zeitgenössischer Konzeptionalisierung fragte: Der Begriff „Schiedsrichter“ habe den Franzosen bereits zuvor zur Beschreibung von indischen Akteuren gedient, die als rechtliche Vermittler eine zentrale Position in der ‚hinduistischen‘ Rechtsprechung eingenommen hätten. Im Zuge von Reformen in den 1770er-Jahren sei ihre Rolle nach dem Verhältnis zwischen Schiedsrichtern und Richtern im französischen Recht modelliert worden. Mit der Gründung einer Chambre de Consultation, bestehend aus indischen Schiedsrichtern, seien diese zwar offiziell in das Rechtssystem eingegliedert, damit aber auch zugleich der französischen Autorität untergeordnet worden.

Im letzten Vortrag beschäftigte sich ULRIKE SCHAPER (Berlin) mit den Herausforderungen, die eine Untersuchung von Recht und kolonialer Herrschaft mit sich bringe, und stellte am Beispiel der deutschen Kolonie Kamerun einige konzeptionelle Überlegungen vor. Interessant an einem solchen Untersuchungsfeld sei gerade der multinormative Charakter, der jedoch durch einen zu engen Rechtsbegriff schnell aus dem Blick gerate. Hier könne der jeweilige zeitgenössische Rechtsbegriff als Ausgangspunkt für die Untersuchung dienen. Auch müsse die Beschränkung reflektiert werden, die die Quellenlage mit sich bringe: Es könne primär nur jenes Recht erfasst werden, das in den Fokus der kolonialen Herrschaftsträger geriet. Zudem plädierte Schaper dafür, den Blick auf die an der Rechtsprechung beteiligten Akteure, ihre divergierenden Vorstellungen von Recht/Gerechtigkeit sowie die strategische Nutzung von Rechtsprechungsinstitutionen zu richten. Einen besonderen Stellenwert nahm in Schapers Vortrag wie auch in der nachfolgenden Diskussion die Frage nach Kontinuitäten und Differenzen zwischen Früher Neuzeit und Moderne in Bezug auf Recht und Herrschaft in außereuropäischen Kontexten ein.

In der Abschlussdiskussion fragten die beiden Kommentatorinnen ULRIKE DAVY (Bielefeld) und ULRIKE LINDNER (Köln) nach Praktiken des Vergleichens auf dem Feld des Rechts. Ulrike Davy betonte deren Bedeutung zum einen aus Sicht des Gesetzgebers, hier insbesondere für das Aufstellen von Kollisionsregeln, zum anderen aus Perspektive von rechtsuchenden Akteuren, dann vor allem für das Phänomen des forum shopping. Auch Ulrike Lindner fragte nach möglichen Feldern des Vergleichens und fokussierte dabei vor allem Imperien als „Überlagerungsgesellschaften“, die differenzierte Herrschaftsordnungen ausbildeten und unterschiedliche Personengruppen inkorporierten. Sie hob die Rolle des Vergleichens zwischen verschiedenen Imperien als Instrument zur Erlangung von Wissen hervor. Vergleichspraktiken dienten dabei auch zur Ausbildung von Strategien, wie mit dieser Unterschiedlichkeit, nicht zuletzt auch mit der Vielfalt verschiedener Rechtsordnungen umzugehen sei.

Mit den verschiedenen Beiträgen zur Vormoderne und Moderne, zu Europa und Außereuropa und aus historischer und juristisch geschulter Perspektive eröffnete der Workshop unterschiedliche Perspektiven auf das Thema Recht und Diversität. Dabei wurde zum einen deutlich, wie gewinnbringend ein methodisch-konzeptioneller Austausch über unterschiedliche Begriffsverwendungen und Herangehensweisen in der Rechtswissenschaft, Rechtsgeschichte und Geschichtswissenschaft sein kann, die Bereitschaft zu gegenseitigen Übersetzungsleistungen vorausgesetzt. Zum anderen wies der Workshop viele inhaltliche Gemeinsamkeiten zwischen unterschiedlichen Forschungsdisziplinen und -interessen auf. Er verdeutlichte damit nicht nur die Notwendigkeit und den Ertrag eines Gesprächs über Fächergrenzen hinweg, sondern zeigte darüber hinaus ebenso zahlreiche Anknüpfungspunkte und Fragen für einen weiteren Dialog auf.

Konferenzübersicht:

Eröffnung

Angelika Epple (Bielefeld): Grußwort

Christina Brauner und Antje Flüchter (beide Bielefeld): „Einführung. Impuls zu Vergleichspraktiken“

Abendvortrag

Nina Dethloff (Bonn): „Vielfalt des Rechts im Globalisierungsprozess – Zusammenspiel und Konkurrenzen von Normen im Bereich von Ehe und Familie“

Panel I: Konzepte zwischen Rechtsgeschichte und legal anthropology

Peter Oestmann (Münster) „Einheit und Vielfalt in der frühneuzeitlichen Rechtsgeschichte“

Barbara Krug-Richter (Saarbrücken): „Zwischen Dorf und Gericht: Ein Konflikt um Recht und Geschlecht aus dem frühen 18. Jahrhundert“ (ausgefallen)

Werkstattberichte

Anna Dönecke (Bielefeld): „Rechtsprechung im interkulturellen Kontakt. Pondichéry (Südindien) im 18. Jahrhundert“

Andreas Becker (Bielefeld): „Rechtsprechung im Kulturkontakt zwischen Saami und Schweden“

Panel II: Fallstudien

Nils Jörn (Wismar): „Geben und Nehmen. Ein norddeutscher Gerichtshof auf der Suche nach für die Parteien tragbaren Kompromissen“

Cornelia Aust (Frankfurt am Main): „Kredittransfer: Rechtsnormen und Mobilität jüdischer Kaufleute in Mittel- und Ostmitteleuropa im 18. Jahrhundert“

Hanna Sonkajärvi (Rio de Janeiro): „Handelsrecht und Verflechtungen in der Atlantischen Welt. Methodische Überlegungen zu einer Geschichte französischer Händler in Brasilien im 19. Jahrhundert“

Panel III: Fallstudien

Gauri Parasher (Heidelberg/Bielefeld): „Arbitration and the Formation of the Colonial Legal Regime in French India (ca. 1765–1827)“

Ulrike Schaper (Berlin): „Recht und koloniale Herrschaft. Konzeptionelle Überlegungen am Beispiel der deutschen Kolonie Kamerun (1884–1916)“

Abschlussdiskussion

Diskutantinnen: Ulrike Davy (Bielefeld) und Ulrike Lindner (Köln)

Anmerkungen:
1 Brian Z. Tamanaha, Understanding Legal Pluralism. Past to Present, Local to Global, in: Sydney Law Review 30 (2008), S. 375–411; Peter Oestmann, Rechtsvielfalt, in: Gewohnheit. Gebot. Gesetz. Normativität in Geschichte und Gegenwart, hrsg. v. dems. / Nils Jansen, Tübingen 2011, S. 99–123; Thomas Duve, Was ist Multinormativität? in: Rechtsgeschichte 25 (2017), S. 88–102.
2 Lauren Benton, Law and Colonial Cultures. Legal Regimes in World History, 1400–1900, Cambridge 2002; Mitra Sharafi, The Marital Patchwork of Colonial South Asia. Forum Shopping from Britain to Baroda, in: Law and History Review 28 (2010), S. 979–1009; Caroline Humfress, Thinking through Legal Pluralism. 'Forum shopping' in the Later Roman Empire, in: Jeroen Duindam u.a. (Hrsg.), Law and Empire. Ideas, Practices, Actors, Leiden 2013, S. 225–251.