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Titel
Der Kommissionshandel im planwirtschaftlichen System der DDR. Eine besondere Eigentums- und Handelsform


Autor(en)
Hoffmann, Heinz
Reihe
Veröffentlichungen des Sächsischen Wirtschaftsarchives, Reihe A, Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte Sachsens 2
Erschienen
Anzahl Seiten
169 S.
Preis
€ 27,61
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Olaf Klenke, FU Berlin / Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Mit der mehr oder weniger vollständigen Verstaatlichung der Wirtschaft brach der Stalinismus dem Privatkapitalismus tatsächlich das Rückrad. Obwohl die Führer der Länder des Sowjetblocks diese als sozialistisch bezeichneten, widersprachen die dortigen gesellschaftlichen Verhältnisse diametral dem Bild einer neuen, freien Gesellschaft, wie sie Marx in wenigen Andeutungen umrissen hatte.1 Das traf auch auf die DDR zu. Die weitgehend rechtlose Arbeiterklasse stand einer Parteiherrschaft gegenüber, die über den Staatsapparat fast die gesamte Wirtschaft kontrollierte. Den mit der DDR-Geschichte nicht so Vertrauten mag es vielleicht überraschen, dass durchschnittlich immerhin 10% der DDR-Wirtschaft in privater Eigentumsform existierte.

Heinz Hoffmann beschreibt in seinem Buch einen Teil dieser privaten Eigentumsformen und dessen Stellung in der DDR-Wirtschaft: den Kommissionshandel. Der Kommissionshandel bildete eine bestimmte Handels- und Eigentumsform des privaten Einzelhandels, also des Handels mit dem Endverbraucher. Dieser Bereich umfasste kleine Geschäfte, die z.B. Lebensmittel oder Textilwaren vertrieben oder gastronomische Einrichtungen waren. Mit dem Abschluss eines Kommissionshandelsvertrages blieb der private Einzelhändler weiterhin selbständiger Handelsunternehmer mit eigener Rechtshaftung, konnte aber im Gegensatz zum privaten Einzelhändler ohne Kommissionsvertrag die Waren vom staatlichen Großhandel mit wesentlich geringerer Vorkasse beziehen und genoss mit der staatlichen Einbindung mehr Vor- als Nachteile, auf die später ausführlicher eingegangen wird. Wie Heinz Hoffmann einleitend feststellt, wurde diesem Bereich der DDR-Wirtschaft von der bundesdeutschen Forschung weit weniger Interesse gewidmet als von derjenigen in der DDR. Die ungenügende Forschungssituation hat sich auch mit der Öffnung der Archive nach der Wende und der Konstituierung einer gesamtdeutschen Forschungslandschaft nicht wesentlich geändert.

Die große Verstaatlichungswelle auf dem Gebiet der SBZ nach 1945, die zunächst mit der Schwerindustrie begann, ging auch am privaten Einzelhandel, in dem traditionell eher klein- und mittelständische Unternehmen ansässig waren, nicht vorüber. Allerdings erfolgte die Verdrängung weniger durch direkte staatliche Zwangsmaßnahmen als vielmehr durch eine systematische Benachteiligung des privaten gegenüber dem staatlich organisierten Einzelhandel, von der steuerlichen Belastung über die Kreditvergabe und die Preisbestimmungen bis hin zur Währungsumstellung 1948 von alter Reichs- auf die neue ostdeutsche Mark. Beispielsweise wurden die Konten der Volkseigenen Betriebe (VEB) mit 1:1 übernommen, die der privaten Betriebe nur mit 10:1. Vor allem die 1948 gegründete staatliche „Handelsorganisation Freie Läden“ (HO) verdrängte den privaten Einzelhandel. Sein Anteil am gesamten Einzelhandel fiel von 83,0% (1946) auf 36,9% (1952).

Der Schwenk zur „Wiederförderung“ der privaten Unternehmen nach 1953 stand zweifellos im Zusammenhang der Kurskorrektur nach dem Arbeiteraufstand vom 17. Juni und dem Tode Stalins im März 1953. Auch wenn, was Hoffmann nicht ausdrücklich benennt, die Unruhen nicht zuletzt aus der einseitigen Förderung der Schwerindustrie zu Lasten des Konsums der Bevölkerung resultierten, erhoffte man doch vom privaten Einzelhandel, wie der Privatwirtschaft insgesamt, eine Besserung der Versorgungslage. Die erst im März 1953 aufgelöste Industrie- und Handelskammer wurde im November desselben Jahres neugegründet, einzelne Steuern gesenkt und die Zulassungsverfahren für Geschäftsgründungen erleichtert. Freilich stand nie, wie Hoffmann an einzelnen Beispielen zeigt, die Dominanz einer verstaatlichten Wirtschaft in Frage. Vielmehr versuchte man auszutarieren, wie eine möglichst erfolgreiche Einbindung des geringen Anteils privater Eigentumsformen in die zentralstaatlich organisierte Staatswirtschaft gelingen könnte.

Seit Mitte der 50er Jahre hatte man begonnen, zunächst dem staatlichen dann aber auch dem privaten Einzelhandel Waren auf „Kommission“, d.h. ohne sofortige vollständige Bezahlung, anzubieten. Zunächst als Notlösung für schwerabsetzbare Ware gedacht, wurde diese Handelsform durch verschiedene rechtliche Bestimmungen des zuständigen Ministeriums für Handel und Versorgung verfestigt. Aber erst 1966 fasste man die über 40 Einzelbestimmungen in einer gesetzlichen Grundlage zusammen. Im Unterschied zum privaten Einzelhändler ohne Kommissionshandelsvertrag musste der Einzelhändler mit Kommissionsreglung eine stärkere staatliche Reglementierung seiner Geschäftsführung und eine Festpreisbindung hinnehmen. Auf der anderen Seite überwogen aber die Vorteile eines in der Regel einjährigen Kommissionsvertrages. Der Einzelhändler mit Kommissionsvertrag musste bei der Übernahme des staatlichen Warengutes eine vergleichsweise geringe Kaution von bis zu einem Drittel des Warenwertes hinterlegen. Der gesamte Erlös des Warenverkaufs war zwar an die staatlichen Handelseinrichtungen abzuführen. Aber eine staatliche Provision in Verbindung mit den steuerlichen Erleichterungen stellte die als „Werktätige“ klassifizierten Kommissionshändler in finanzieller Hinsicht wesentlich besser als den übrigen Teil der privaten Einzelhändler und verhalf ihnen zu einer sichereren Existenz. Zwar verordnete der Staat nicht die neue Handelsform, doch drängte er bei der Geschäftsneuzulassung auf den Abschluss eines Kommissionsvertrages.

Die herrschende Politik bediente sich hier offenbar mehr dem Zuckerbrot als der Peitsche. Der Kommissionshandel schien einer Reihe von Einzelhändlern einen Ausweg aus ihrer hoffnungslosen Lage zu bieten und half mit seinen Vorteilen, viele private Einzelhändler in das System zu integrieren. Hoffmann resümiert: Die „etablierten Kommissionshändler [hatten] im Binnenhandelsgefüge ihren Platz gefunden. Einen Platz, der durch eine Normalität gekennzeichnet war, für die es keine Alternative gab. Wollten die Betroffenen ihre Existenz erhalten, blieb ihnen keine andere Möglichkeit, als sich mit den Gegebenheiten des sozialistischen Staates zu arrangieren. Dabei war der Spielraum so groß, dass sich niemand verbiegen musste.“ (126)

Die wirtschaftliche Bedeutung des privaten Sektors der Volkswirtschaft wurde mit der letzten großen Verstaatlichungsaktion im Jahre 1972 noch mehr geschmälert. Auch wenn dies hauptsächlich den industriellen Bereich betraf und der Einzelhandel ausgenommen war, sank der Anteil des privaten am gesamten Einzelhandelsumsatz von 21,9% (1961) auf 18,7% (1971) und 1989 auf 11,2% ab. Doch lag er damit noch über dem Gesamtdurchschnitt des privaten Sektors in der DDR. Nach einer anfänglich verhaltenden Entwicklung stellte der Kommissionshandel schließlich den Hauptanteil des privaten Einzelhandels – 1961 betrug er lediglich 34%, 1989 bereits 56,3%. Die Beziehung Privathändler-Staat verlief natürlich nicht konfliktfrei. Aber die Streitigkeiten bspw. um Warenhaftung oder die Bezahlung von Arbeitskräften nahmen insgesamt keine zugespitzten Formen an.

Hoffmann hat mit der Auswertung zahlreicher Akten und Gesetzesverordnungen sehr detailliert die Entwicklung des privaten Einzelhandels in der DDR nachgezeichnet. Im Anhang seines Buches finden sich zudem bildhafte Darstellungen der Geschäftsbeziehungen von privatem Einzelhandel und Staat sowie wichtige juristische Dokumente. Aber leider schränkt eine fehlende gröbere Einordnung des Kommissionshandels in die allgemeinen Entwicklungsphasen der DDR-Wirtschaft die Verwertbarkeit dieser Erkenntnisse ein. So bleiben sie eigentlich einem kleinen Kreis von Kennern der DDR-Geschichte vorbehalten, während die übrigen Leser wohl Schwierigkeiten haben werden, die Entwicklung des Kommissionshandels in den wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang einzuordnen. Zwar wird z.B. kurz auf den 1971 erfolgten Kurswechsel unter Honecker eingegangen, aber der Reformversuch des NÖS der 60er Jahre nicht weiter erörtert.

Nichtsdestotrotz liefert das Buch in zahlreichen verstreuten Stellen wichtige Hinweise auf die Sozialgeschichte des „klassischen“ Kleinbürgertums in der DDR und dessen Teilintegration in das herrschende System. Es ist kein Zufall, dass sich Hoffmann zu dessen Fürsprecher macht, übernahm er doch zu DDR-Zeiten eine private elterliche Export-Handelsfirma. 1966 gab es fast 23.000 Kommissionshändler, meist Ehepaare, mit durchschnittlich 1,3 Fremdbeschäftigten. Maximal drei Fremdarbeitskräfte waren zugelassen. Nach anfänglicher Schlechterstellung verbesserte sich die materielle Position der Kommissionshändler erheblich. Mit einem Durchschnittseinkommen von 1.712 Mark 1988 verbuchten sie etwas mehr als das doppelte des Nettoeinkommens eines Vollbeschäftigten im staatlichen Handel. Neben diesen materiellen Anreizen erfolgte die politische Integration eines Teils dieser sozialen Schicht durch die Blockpartei NDPD, in der viele etablierte Kommissionshändler organisiert wurden und zu wirken versuchten. Sogar in den „Kampf“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ wurden sie einbezogen.

Der Ansatz mit dem Hoffmann die Verdrängung des klein- und mittelständigen Unternehmers im Einzelhandel als ein besonderes Projekt „sozialistischer Kader“ gegen das „privatwirtschaftliche Leistungsdenken“ (52) zu erklären versucht, gibt Anlaß zum Zweifel. Nicht nur, weil die Verstaatlichung der Wirtschaft und der Gebrauch entleerten marxistischen Vokabulars durch eine kleine herrschende Minderheit von Partei- und Staatsbürokraten nicht als Sozialismus bezeichnet werden kann. Viel bedeutender ist die Tatsache, dass die Verdrängung klein- und mittelständischer Unternehmen mit der Bildung großer Handelsketten und Konzerne ebenso im Westen erfolgte. Die Dezimierung der Existenzform des alten Kleinbürgertums kann als ein allgemeines Phänomen der Tendenz zur Konzentration und Zentralisierung des Kapitals betrachtet werden, wie sie Karl Marx bereits in seinen ökonomischen Schriften beschrieben hat. An einer Stelle vergleicht auch Hoffmann diese allgemeine Entwicklung zur Verdrängung des privaten Einzelhandels in Westdeutschland mit ostdeutschen Prozessen. Denn wenn man die kapitalistischen Monopole durch ‚Sozialistische Handelsbetriebe’ ersetze, „ergibt sich für das Gebiet der DDR ein vergleichbares Bild“ (69). Die Besonderheit der Entwicklung in der DDR bestand also eher in der besonderen Art des Monopolisierungsprozesses. Die staatliche Kontrolle der Wirtschaft prägte diesen nicht nur in einer spezifischen Form (mit all den Vor- und Nachteilen), sondern setzte ihn zugleich wesentlich schneller und wirkungsvoller durch als es die ebenso staatlich regulierten aber mehr privatwirtschaftlich organisierten Marktprozesse des westlichen Kapitalismus vermochten.

Anmerkungen:
1 Ausführlicher zu dieser Sichtsweise vgl. z.B. Alex Callinicos: The Revenge of History – Marxism and the East European Revolutions, Cambridge 1991 oder Jacek Kuron und Karol Modzelewski: Monopolsozialismus, Hamburg 1969.

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