The Correspondence of the Ukrainian Central Committe

Titel
The Correspondence of the Ukrainian Central Committe in Cracow and Lviv with the German Authorities 1939-1944.


Herausgeber
Canadian Institute of Ukrainian Studies University
Erschienen
Anzahl Seiten
1289 S.
Preis
$ 100.00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Frank Grelka, Ruhr-Uni-Bochum

„[Es entsteht] ein Neues Europa, in dem auch die ukrainische Nation ihren Platz finden wird, und dieses wird umso besser für uns, desto mehr wir uns in diesem Sinne unterordnen und für diese Ordnung arbeiten. Die deutsche Führung wird auch unsere Führung sein und daher liegt eine Zusammenarbeit mit den deutschen Machthabern […] auch in unserem eigenen Interesse“, so Volodymyr Kubiiovych 1942 an seine ukrainischen Landsleute über die „Notwendigkeit unserer Zusammenarbeit mit der deutschen Regierung“1.
Die vorgelegte Dokumentensammlung aus dem Nachlass 2 des Leiters des Ukrainischen Haupt- und Hilfsausschusses (UHA; ukrainisch: Ukraїns’kyi tsentral’nyi komitet) bietet der Okkupationsforschung ein hervorragendes Fallbeispiel in der Diskussion über ‚Kollaboration und/oder Widerstand‘ in den besetzten Ostgebieten 1939 - 1945. Handelt es sich bei der Publikation des Canadian Institute of Ukrainian Studies doch um die erste Quellensammlung, die aus der Perspektive einer nationalen Minderheit Auskunft über die Lebensumstände im Alltag unter deutscher Besatzung gibt - um es vorwegzunehmen: aus der Perspektive pragmatischer Kollaboration mit dem Besatzer und strategischer Illoyalität gegen die Titularnationen Polen und Sowjetunion für das eigene nationalukrainische Interesse.
Die Debatte über das Ausmaß der Verflechtungen der Einheimischen in das NS-Besatzungssystem wurde bisher erst ansatzweise geführt und beschränkte sich insbesondere hinsichtlich der Ukrainer auf die Stigmatisierung bzw. Glorifizierung einzelner politischer Gruppen 3. Die vorliegende Kompilation des Bestandes ‚MG 31, D 203‘ aus den National Archives of Canada in Ottawa spiegelt die Zusammenarbeit des (vor und nach dem ‚Fall Barbarossa‘) einzigen legalisierten ukrainischen Repräsentativorgans für das Interesse von rund 700.000 Ukrainer - zwischen Lemberg und Krakau, dem Sitz der Verwaltung des Generalgouverneurs Hans Frank, wider.
In der polnischen Königsstadt konzentrierte sich seit der Gründung des GG am 12. Oktober 1939 das politische, wirtschaftliche und kulturelle Leben der größten nationalen Minderheit der II. Republik Polen. Hier fühlten sich die Ukrainer dem Schicksal der Sowjetukraine auch geographisch nah und teilten die Überzeugung, dass der deutsch-sowjetische Krieg – und damit die vermeintliche ‚Befreiung der Ukraine‘ durch deutsche Truppen - nur eine Frage der Zeit sei.
Gouverneur Frank gerierte sich, ganz im Gegensatz zu z.B. Reichskommissar Koch im späteren Reichskommissariat Ukraine, nicht als Exekutor eines ‘rasseideologischen Vernichtungskrieges’ gegen ‘seine’ Bevölkerung im pazifizierten GG, sondern suchte die nationalen Interessen der verschiedenen Volksgruppen gegeneinander auszuspielen, um für den NS-Staat den größtmöglichen ökonomischen Kriegsgewinn herauspressen zu können 4.
Insgesamt gesehen befand sich die ukrainische Bevölkerung des GG zweifellos in einer besseren Lage als noch im Vorkriegspolen. Das Frank-Régime gewährte den Ukrainern getreu seiner Maxime ‚divide et impera‘ u.a eine beschränkte Hilfsverwaltung, eine ukrainische Hilfspolizei; in der Verwaltung durfte ukrainisch gesprochen werden, das ukrainische Schulwesen erlebte quantitativ einen rapiden Aufschwung, die autokephal- orthodoxe wie auch die griechisch-katholische Kirche erfreuten sich neuer Glaubensfreiheit. Dementsprechend entwickelte das ukrainische Gemeinwesen im GG seit Gründung des UHA am 15. April 1940 eine relative kulturelle Homogenität auf der Grundlage einer tragbaren wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur 5. Als Vorsitzenden des UHA akzeptierte man deutscherseits den für ‘wissenschaftlich neutral’ gehaltenen, ehemaligen Geographiedozenten der Krakauer Jagiellonen-Universität, Dr. Kubiiovych.

Die Generallinie amtlicher deutscher Politik gegenüber den Ukrainern im GG konzentrierte sich vor allem auf das Eindämmen des Einflusses der organisatorisch und politisch mächtigsten ukrainischen Organisation, der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN); in diesem Sinne intendierte die Frank-Regierung mit der Installierung einer politisch bedeutungslosen Selbsthilfeorganisation wie des UHA gleichsam die Schaffung eines Ventils für nationalukrainische Belange. Dementsprechend beschnitten waren die Rechte des UHA, dessen Statut von der Hauptabteilung der Inneren Verwaltung des GG vorgeschrieben wurde und als dessen vorwiegende Aufgabe vorgesehen war, die deutsche Verwaltung personell, logistisch und vor allem finanziell u.a. in den Ressorts Jugenderziehung, Ernährungshilfe für die Bevölkerung sowie Hilfe für Flüchtlinge, Evakuierte, Angehörige von Kriegsgefangenen zu entlasten. 6
Die Dokumentation verzichtet mithin auf eine Einführung in den Problemkontext der Tätigkeit des UHA als Teil der deutschen Verwaltung im GG. Die Herausgeber bescheiden sich mit einer schlichten Gliederung der Quellen und halten sich dabei wortgetreu an den institutionellen Rahmen des UHA, nämlich: 1. UHA Hauptquartier Krakau/Lemberg mit Briefen und Memoranda vor allem auch an den Generalgouverneur; 2. UHA Distrikt Krakau mit Dokumenten Krakauer Hilfskomitees und seinen Gesandtschaften, im u.a. Lemkengebiet, Sanok, Przemysl, Jaroslaw; 3. UHA Distrikt Lublin u.a mit der Dokumentation der Korrespondenz mit dem deutschen Distriktgouverneur; 4. UHA Distrikt Galizien mit Dokumente des Galizischen Landkomitees bzw. UHA Hauptquartier Lemberg, den dazugehörigen Hilfskomitees und deren Delegationen (der Tatsache Rechnung tragend, dass nach der Angliederung Ostgaliziens an das GG am 1.8. 1941 der UHA seine Tätigkeit auf diese – in der Mehrzahl von Ukrainern bewohnten - Gebiete ausbreitete).
Alle Dokumente sind für die jeweiligen Abteilungen in chronologischer Folge systematisiert. Dokumente, die nicht lesbar von den Originalen reproduziert werden konnten, werden als Abschriften wiedergegeben.

Bei einem eklatanten Missverhältnis von knapp 7 Seiten Einleitung gegenüber 1289 Seiten dokumentierter Primärquellen ergibt sich die Frage, wie der historisch interessierte Leser sich zurecht finden soll. Die Herausgeber versuchen diesen Erklärungsbedarf mit einer chronologisch-thematischen Aneinanderreihung der Quellen zu kompensieren. Dementsprechend soll wohl die erste Quelle eine Situationsbeschreibung des ukrainischen Gemeinwesens in der sog Westukraine seit dem Völkerfrühling 1848 bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges (laut Inhaltsverzeichnis irrtümlich nur bis 1914!) anbieten. Erst die Lektüre dieser apologetischen ‚Quasi-Einleitung‘ läßt den Leser erahnen, dass der Autor doch nur der spätere UHA-Leiter selbst sein kann, der hier die Entwicklung des ukrainischen Nationalgedankes in der Geschichte nachzuzeichnen sucht.
Wodurch zeichnete sich also die Beziehung der Vertreter der Ukrainer zum deutschen Verwaltungsapparat im Generalgouvernement aus? Die vorgelegte ‚Korrespondenz mit den deutschen Behörden‘ dokumentiert eine Art strategisch-propagandistischer Gesinnungskollaboration im Sinne einer ‚organischen‘ (so paradox auf den besetzten polnischen Gebiets auch klingen mag) Arbeit zugunsten des Ukrainer im GG. Wie ein roter Faden zieht sich diese Strategie durch die immerhin 425 Quellen. Dabei entwickeln die UHA-Vertreter u.a. folgende Sekundärtugenden, die gewiß nicht mit ‚Kollaboration‘ im klassischen Sinne zu verwechseln sind:
- Loyalität, die man gegenüber den deutschen Behörden in der Tradition der westukrainischen Gebiete der k.u.k.-Monarchie bekundet, womit man sich gegen die polnischen ‚Meuterer‘ und deren ‚Polnischen Hauptausschuss‘ abzugrenzen versuchte und den eigenen Einfluss in der dörflichen Selbstverwaltung zu stärken suchte;

- Konjuktureller Antisemitismus – wiederum in einer Konkurrenzsituation zu einer anderen Minderheit im GG – den Juden und deren ‚Jüdische Soziale Selbsthilfe‘ im GG;
eine demonstrative deutschfreundliche Haltung – in beinahe jedem Brief versucht die UHA den Eindruck zu erwecken, dass es den Ukrainern unter der deutschen Regierung besser ginge als unter der polnischen: schmeichlerisch werden deutsche Kultur, deutsche Ideale, deutscher Sinn für Disziplin, Ordnung und Systematik gerühmt, die Wirtschaft Warschaus als sprichwörtlich ‚polnische‘ diskreditiert;

- die perfekte Adaption der Lingua Tertii Imperii in der Korrespondenz mit den deutschen Verwaltungsstellen, z.B.: „[…] wichtigste Grundlage der völkischen Aufbauarbeit ist die Schaffung einer Volkstumsorganisation. In dieser Organisation sollen alle Volkseigenarten gepflegt werden, damit jedes Mitglied ein würdiger Ukrainer und musterhafter Bürger des Deutsche Staates wird“ (Part I, S. 31);

- Lobbyismus und der Versuch, durch ständige Kontaktpflege mit einflussreichen Personen der GG-Verwaltung (u.a. Wächter, Losacker, Arlt, nicht zuletzt mit Hans Frank selbst) sich und die Belange der eigenen ‚Volksgruppe‘ ins Gespräch zu bringen.
Schließlich galten für Kubiiovych und seine rund 800 Mitarbeiter im UHA eigene, ukrainische Selbständigkeitsbestrebungen als Tabu, man mied demonstrativ den Kontakt mit dem radikalen Flügel der Organisation Ukrainischer Nationalisten (sog. OUN-B) und ging jeder Zusammenarbeit mit sog. Lemberger Regierung vom 30. Juni 1941 aus dem Weg.

Die vorliegende Quellenedition belegt deutlich, dass die Frage nach der Kollaboration der ukrainischen Nationalisten mit dem deutschen Besatzungsrégime komplizierter ist, als das die neuere ukrainische Historiographie zum Thema suggeriert 7; sie bietet eine Vielzahl von Belegen, dass selbst in den besetzten sog. ‚ethnisch westukrainischen‘ Gebieten nicht nur die eine Form (OUN) und das eine (kompromisslose) Konzept ukrainischer Selbständigkeits-bestrebungen geprobt wurde.
Als Konsequenz aus dem Kubiiovych-Nachlass wird also die Frage nach den ‚Überlebensstrategien‘ nationaler Minderheiten in den besetzten Gebieten neu gestellt werden müssen: Wie vertraten deren politische Führer die Interessen ihrer Landsleute – haben sie politischen Realismus beweisen können oder haben sie den nötigen Pragmatismus dem blutigen ‚Heldenkampf für Freiheit und Selbstbestimmung‘ geopfert?

Die Strategie des UHA war zumindest teilweise erfolgreich. Zwar konnte man sich nicht gegen den bestimmenden polnischen Einfluss in der Hilfs- und Selbstverwaltung und Hilfspolizei in den Provinzen des GG – die deutschen Behörden bevorzugten die Polen ganz einfach wegen ihrer besserer Ausbildung und Berufserfahrung in der Verwaltung der Polnischen Republik – durchsetzen 8. Es bleiben dennoch die Errungenschaften auf sozialen und kulturellen Sektor - rein apolitische ‚Erste Hilfe‘-Maßnahmen im Rahmen des von Frank dem UHA konzedierten Mandats.
Auf der Suche nach historischen Vorbilder liegt der Gedanke an die ‚organische Arbeit‘ der Polen nach dem gescheiterten Januaraufstand gegen die zaristische Besatzungsmacht nahe. Vor allem deshalb, da Kubiiovych, Pan’kivs’kyi und andere ihre Ziele - für die Ukrainer im GG und nicht notwendig gegen die deutsche Übermacht - stets im Blick hatten. Währenddessen die radikalen ukrainischen OUN-Nationalisten (vor allem die nach ihrem ‚Führer‘ Stepan Bandera benannte ‚OUN-B‘-Fraktion) mit dem fait d’accompli einer ukrainischen Regierungsbildung in Lemberg am 30. Juni 1941 weit übers Ziel hinausschossen und sich ins Visier deutscher Polizeieinheiten manövrierten.
In seinem Versuch, Bedingungen für eine friedliche Koexistenz und in deren Folge gesellschaftliche Partizipation im Generalgouvernement durch Lobbyismus auf dem Wawel zu erreichen, erinnern die Bestrebungen des UHA überdies an die Strategie der karpatho-ukrainischen Regierung, ihren Autonomiestatus in der tschechoslovakischen Föderation seit dem Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 zu konsolidieren 9.

Pauschalurteile über die Art, Grad und Motivation für Kollaboration ganzer Volksgruppen mit dem NS-Régime sollten mit dieser Dokumentation zumindest in Bezug auf das ‚Generalgouvernements‘ der Vergangenheit angehören. Selbst der Aufbau der berüchtigten Freiwilligendivision ‚SS-Galizien‘ seit April 1943 – wie aus dem Quellenband hervorgeht, wirkte der UHA bei der Rekrutierung von Ukrainern maßgeblich mit – wurde von der ukrainischen Bevölkerung im GG weniger als eine Einheit im deutscherseits beschworenen ‚gemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismus‘, sondern als ein weiterer Schritt hin zu nationalen Leben mit nationaler Symbolik begrüßt.

Der Herausgeber nennt seine Edition ‚Occasional Research Report‘, wobei er dies allzu wörtlich zu nehmen scheint. Vergeblich sucht der Leser auf immerhin 1289 Seiten nach einem wissenschaftlichen Apparat; die Kontextklärung des Dokumentierten fällt – bis auf ein Mindestmaß an Information aus der ukrainischen Sicht eines Zeitzeugen im Vorwort – so auf den Leser zurück. Schmälern kann das ihren Wert für eine Okkupationsforschung, die noch in den Kinderschuhen steckt, allein nicht. Die exilukrainische Historiographie bietet mit dieser Quellensammlung eine neue Perspektive für ein Desiderat ersten Ranges, nämlich für eine Analyse des Besatzungsalltags im Handlungsspielraum deutscher Zivil- und Militärverwaltung. Dort, wo ‚Besetzte‘ nicht nur ‚Besiegte‘ waren, sondern ‚Interessenvertreter‘ und manchmal eben auch ‚Täter‘...nötigenfalls im schlechtesten Sinne der herrschenden, der deutschen Okkupationsideologie.

Anmerkungen:
1 Volodymyr Kubiiovych: Konechnist' nashoї spivpratsi z nimec’koiu vladoiu, (Hrsg.) Ukrainischer Hauptausschuß, Krakau 1942, S. 22.
2 Auf Anfrage des Autors befindet sich – im Gegensatz zur diesbezüglichen Angabe im Vorwort – ein weiterer Teil des UHA-Archivs weder im Archiv des Instituts für Slavistik, noch in einem anderem Archiv der Universität Graz (!).
3 Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle die bislang unübertroffene Pionierarbeit des polnischen Historikers Ryszard Torzecki im Bemühen um eine Versachlichung des polnisch-ukrainischen Konfliktes im Zweiten Weltkrieg: Ryszard Torecki: Kwestia ukraińska w polityce III Rzeszy 1933-1945, Warszawa 1972 sowie Ders.: Polacy i Ukraińcy. Sprawa ukraińska w czasie II wojny światowej na terenie II Rzeczypospolitej, Warszawa 1993
4 „Wenn wir den Krieg einmal gewonnen haben, dann kann meinetwegen aus den Polen und aus den Ukrainern und dem, was sich hier herumtreibt, Hackfleisch gemacht werden, es kann gemacht werden, was will. Aber in diesem Augenblick kommt es nur darauf an, ob es gelingt, fast 15 Millionen eines gegen uns sich organisierenden Volkstums in Ruhe, Ordnung, Arbeit und Disziplin zu halten.“, Immanuel Geiss und Wolfgang Jacobmeyer: Deutsche Politik in Polen 1939-1945. Aus dem Diensttagebuch von Hans Frank, Generalgouverneur in Polen, Opladen 1980. S. 181f.
5 Vgl. Part 2, S. 1274-1279: Abteilung für Schulangelegenheiten des UHA vom 2. Dezember 1943: Zu diesem Zeitpunkt wähnte der UHA in seiner Obhut u.a.: 428 Kindergärten, 4214 Volksschulen mit 8408 Lehrern und 610.218 Schülern, 12 Gymnasien, 513 Schülerheime, betreute die Herausgabe von 12 ukrainischsprachigen Schulbüchern, 9 Säuglingsheime, 64 Waisenhäuser sowie 9 sog . Greisenhäuser.
6 Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, R 52 III/6, Bl. 294-295; vgl. Volodymyr Kubiiovych, Ukraine. A consise Encyclopedia, Bd. 1, Toronto 1963, S.875, der an dieser Stelle die vermeintliche Konzessionsmacht des UHA mit den Worten relativiert: The occupation administration did not permit the formation of other Ukrainian organizations, but they made an exception for purely [sic!] economic institutions.“
7 Vgl. vor allem die dem ukrainischen OUN-Nationalismus gegenüber apolegetischen und dementsprechend selektierten Quellen bei: Volodymyr Serhiichuk, OUN-UPA v roky viiny. Novi Dokumenty i materialy, Kyїv 1996; Volodymyr Kosyk: Ukraїna i Nimechchyna u drugii svitovii viini, L’viv 1993.
8 Vgl. Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, R 52 III/6, Bl. 233: ‚Statut des Haupthilfsausschusses für das Generalgouvernement‘, in diesem Ausschuss zur „Freie[n] Wohlfahrt der Polen, Ukrainer, Minderheiten und Juden“ besetzten Polen fünf der sieben Präsidiumsposten und führten zudem die Geschäfte).
9 Vgl. besonders Vincent Shandor: Carpatho-Ukraine in the Twentieth Century. A Political and Legal History, Cambridge, Massachusetts 1997, S. 127-187.

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