Ch. Geyer (Hg.): Hirnforschung und Willensfreiheit

Cover
Titel
Hirnforschung und Willensfreiheit. Zur Deutung der neuesten Experimente


Herausgeber
Geyer, Christian
Reihe
es 2387
Erschienen
Frankfurt am Main 2004: Suhrkamp Taschenbuch Verlag
Anzahl Seiten
296 S.
Preis
€ 10,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Bärbel Völkel, Seminar für Geschichte und Philosophie, Universität zu Köln

Die durch die Hirnforschung erneut aufkommende, nun allerdings unter biologistischen Vorzeichen stehende Kontroverse zwischen naturwissenschaftlicher und geisteswissenschaftlicher Forschung spiegelt sich in diesem, von dem für `Neue Sachbücher` zuständigen Redakteur der FAZ, Christian Geyer, herausgegebenen Band. Quer durch unterschiedliche Wissenschaftsdisziplinen wird der Fragestellung nach einer Vereinbarkeit von Hirnforschung und Willensfreiheit nachgegangen. Dem Herausgeber ist es gelungen, eine Vielzahl von qualifizierten Autoren zu gewinnen, die gut lesbar in die Brisanz und Relevanz neurophysiologischer Erkenntnisse für die einzelnen Wissenschaftsdisziplinen einführen. Gleichzeitig lässt sich quer durch alle Beiträge hindurch die `Irritation` erkennen, die diese Erkenntnisse für die jeweiligen Autoren zur Folge hatten. Die Reaktionen reichen von prinzipiellem Anzweifeln der Tragfähigkeit des Forschungsdesigns über den Vorwurf von Kategorienfehler, der Zurückweisung der Subjektivierung des Gehirns bis hin zu Überlegungen, die neuen Erkenntnisse für den eigenen Wissenschaftsbereich zu adaptieren. Auch für die Geschichtswissenschaft haben die neurophysiologischen Erkenntnisse weit reichende Konsequenzen.

Der Neurophysiologe Wolf Singer und der Verhaltensphysiologe Gerhard Roth entwickeln auf der Grundlage ihrer Forschungsergebnisse eine Vorstellung vom Menschen, der sein So-Sein einem evolutionären (Auslese-)Prozess verdankt, welcher sich sowohl auf der Ebene der materiellen neuronalen Aktivitäten als auch im Phänomenbereich des Bewusstseins objektivieren und beschreiben lässt. Das Bewusstsein über Phänomene, das den Menschen auszeichnet, verdankt sich einer evolutionär-quantitativen Vergrößerung der Großhirnrinde, in deren Folge der Mensch zunehmend in die Lage versetzt wurde, durch die Wiederholung kognitiver Operationen und deren reflexiver Anwendung auf sich selbst Metarepräsentationen zu entwickeln, die ihm den Eindruck vermitteln, einen immateriellen Phänomenbereich erschlossen zu haben. Die Hirnforscher betonen, dass aber auch diese Metarepräsentationen letztlich durch neuronale Prozesse entstehen, sich der immaterielle Phänomenbereich also einer materiellen Grundlage verdankt, die objektivierbar ist. Nimmt man das Phänomen des so genannten Bereitschaftspotenzials hinzu 1, dann hat der Mensch im Augenblick des Bewusstwerdens eines Gedankens das Gefühl, diesen frei entwickelt zu haben. Verstärkt wird dieser Eindruck durch seine Fähigkeit zur sprachlichen Kommunikation, über welche er in der Lage ist, die abstrakten Relationen des Gehirns zu kodieren und syntaktisch zu verknüpfen. Indem er einer anderen Person seine Relationen mitteilt und diese ihm dann spiegelt, er sei frei in seinen Äußerungen und verantwortlich für deren Folgen, entsteht durch die soziale Interaktion eine Illusion von Freiheit, die in der materiellen Welt neuronaler Aktivitäten aber nicht vorkommt. Singers und Roths Determinismustheorie hat weit reichende Konsequenzen für die Beurteilung von Fehlverhalten, denn „keiner kann anders, als er ist“ (S. 63). Damit nehmen die Forscher für die Neurobiologie in Anspruch, nicht nur das Handeln von Menschen erklären, sondern dieses auf der gleichen Ebene auch verstehen zu können. Roth spitzt dies zu, indem er feststellt: „Mir scheint der Satz ‚Nicht das Ich, sondern das Gehirn hat entschieden!’ korrekt zu sein, denn ‚eine Entscheidung treffen’ ist ein Vorgang, dessen Auftreten objektiv überprüfbar ist.“ (S. 77)

Würden Singers und Roths Thesen in der von ihnen beanspruchten Tragweite zutreffen, wäre die größte (historische) Kulturleistung des Menschen darin zu sehen, sich über seine Metarepräsentationen und deren kommunikative Mitteilung eine gigantische illusionäre Welt inklusive der gelungenen Selbsttäuschung, frei und selbst bestimmt in dieser leben zu können, aufzubauen. Alle Leistungen, wie auch alles Versagen von Menschen früher und heute wäre nicht innerhalb ihrer Entscheidungsspielräume zu verorten und von ihnen letztlich auch nicht zu verantworten.2 Der Holocaust war dann unabwendbar, Auschwitz eine neurologische Fehlleistung und die Angeklagten in den Nürnberger Prozessen letztlich nicht verantwortlich (vgl. hierzu die Beiträge von Michael Hagner und Martin Stingelin). Geschichte würde zu einem durch unbewusste neuronale Prozesse initiierten und nur nachträglich zu legitimierenden Prozess.

HistorikerInnen sind hier aufgefordert, neurobiologische Deutungsansprüche zum Seele/Leib Phänomen (vgl. die Beiträge von Christof Koch und Gerd Kempermann) um einer Geschichte Willen, die sich als zukunftgerichtete Erinnerung versteht, kritisch mit dem ihnen geläufigen Instrumentarium an Erkenntnistheorien im Hinblick auf deren Folgen zu hinterfragen. Dies umso mehr, als Benjamin Libet seine eigenen Forschungsergebnisse wesentlich vorsichtiger deutet: Libet gesteht der Bewusstseinsfunktion ein Vetorecht gegenüber den aufgebauten Bereitschaftspotenzialen zu – der Mensch kann also entscheiden, ob er dem Handlungswunsch, den er spürt, nachgibt oder nicht.3 Der Forscher vermutet den Ursprung der messbaren Bereitschaftspotenziale in einem unbekannten Areal (S. 275) und räumt eine „unerklärbare Lücke zwischen der Kategorie der physischen Phänomene und der Kategorie der subjektiven Phänomene“ (S. 285) ein. Das Bewusstsein wäre demnach verursachend für die Handlungen – inspiriert werden diese aber nicht von jenem.

Wie könnte nun eine sinnvolle Kooperation zwischen Neurobiologie und Geschichtswissenschaft aussehen?

Johannes Fried akzentuiert in seinem Beitrag, dass Geschichte durch das stets gegenwärtige Bewusstsein, das sich ihr nähert, immer auch einem manipulativen progressiven Gedächtnisprozess ausgesetzt ist, den Historiker wiederum regressiv in seinen sichtbar werdenden Veränderungen erfassen müssen. Fried konstatiert mindestens 16 mögliche Veränderungsfaktoren, die im Erinnerungsprozess als Verformungskräfte wirksam werden und die HistorikerInnen zu beachten haben, um Zeugnisse der Vergangenheit angemessen beurteilen zu können. Er folgert, dass sich die Gehirnzustände früherer Menschen zwar jeglichem wissenschaftlichen Zugriff durch Neurobiologen entziehen, reklamiert jedoch für die Geschichtswissenschaft, diese sei in der Lage, aus den hinterlassenen erkenn- und auswertbaren Spuren der früheren Menschen möglicherweise für die Neurobiologie interessantes und relevantes Wissen um frühere kognitive Interaktionen und deren Wirkungen als Studienobjekte anbieten zu können. Fried akzentuiert die Geschichtswissenschaft als eine weitere Kognitionswissenschaft, da sie die Erfahrungen von Menschen frührer Zeiten zum Forschungsgegenstand hat.

Fraglich sei jedoch, so Geyer in seinen Überlegungen zu Frieds Beitrag, ob die Neurobiologen von einer solchen Kooperation mit der Geschichtswissenschaft überhaupt profitieren würden – schließlich liege deren primäres Interesse in der Erforschung des lebenden Objekts. Hinzu komme, dass eine neuronale Geschichtswissenschaft, innerhalb derer alle kulturellen Inputs nur als neuronale Aktivitäten gedacht werden können, sich ihrer eigenen historischen Referentialität begäbe. Möglicherweise werde aber eine am neuronal turn orientierte Geschichtswissenschaft feststellen, dass Menschen von morgen im Wissen um ihre neurologische Determiniertheit das inkompatible Bewusstsein von Freiheit dennoch als handlungsrelevantes Paradox in ihrem Leben aufrechterhalten können. Mit einem solchen Wissen bliebe die Geschichtswissenschaft dann bei ihrem Leisten.

Markus Völkel kritisiert, dass Frieds Forderungen in der täglichen geschichtswissenschaftlichen Arbeit schon aufgrund des damit einhergehenden Aufwandes kaum zu erfüllen seien. Völkel distanziert sich von einem neuronal turn in der Geschichtswissenschaft, da eine Theorie zum Übergang von neuronalen zu kulturellen und damit auch historischen Vorgängen bislang fehle und diese, sollte sie je entwickelt werden, stets spekulativ bleiben müsse, weil empirische Forschung an toten Objekten nun einmal nicht möglich sei. Alle drei Autoren wollen die Geschichte vor einer neurobiologischen Desillusionierung schützen: Fried, indem er anbietet, bislang in solchen Zusammenhängen unbekanntes und damit neues Forschungsmaterial für die Neurobiologen bereit zu stellen, Geyer, indem er hofft, dass das Selbsttäuschungspotenzial des Menschen hoch genug ist, um Geschichte aufrechterhalten zu können und Völkel, der zumindest für die Geschichtswissenschaft die Relevanz neurobiologischer Forschungen anzweifelt.

Zu fragen wäre, welchen Beitrag die Geschichtsdidaktik mit ihrer Kategorie des Geschichtsbewusstseins in diesem Zusammenhang leisten könnte. Diese befasst sich genuin mit der Frage, wie Menschen Geschichte für sich zu einem je gegenwärtigen und individuellen Sinn verarbeiten und wie dieser Prozess initiiert und gefördert werden kann. So wäre es für diese Wissenschaftsdisziplin z.B. außerordentlich interessant zu erfahren, innerhalb welcher neuronaler Bereiche historische Sachverhalte verarbeitet werden, und mit welchen alternativen Verarbeitungsmechanismen die historischen Inhalte konkurrieren müssen. Hinzu kommt, dass Geschichte Erinnerung ohne Objekt ist. Wie schafft es das Gehirn, Objektvorstellungen im Zusammenhang mit vergangenen Sachverhalten zu entwickeln, die es ihm ermöglichen, Zukunft aus Vergangenheit zu entwickeln? Ein neuronal turn in Geschichtswissenschaft und Geschichtsdidaktik würde dann möglicherweise konkreteres Wissen generieren, wie Menschen von heute Geschichte verarbeiten, um daraus Gegenwart und Zukunft zu gestalten. Damit kämen wir uns selbst intensiver auf die Spur.

Anmerkungen:
1 Der Neurophysiologe Benjamin Libet fand bereits in den 1970er-Jahren heraus, dass den vom Menschen als frei empfundenen Willenshandlungen eine spezifische elektrische Veränderung im Gehirn vorausgeht (das so genannte Bereitschaftspotenzial). Willensprozesse werden, so die Schlussfolgerung Libets, unbewusst vorbereitet, zeitlich deutlich bevor sich die Person eines Handlungswunsches bewusst ist.
2 Roth stellt sich in diesem Zusammenhang der philosophischen Unterscheidung zwischen Ursachen und Gründen für Handeln und entwickelt zwei Deutungsebenen: Einerseits können Gründe als bewusste Erlebnisform von Gehirnprozessen angesehen werden, die sich als neuronal verursacht darstellen lassen. Andererseits können Gründe auch Erklärungen eigener Handlungen sein, die neuronal verursacht, von uns nachträglich gedeutet und gerechtfertigt werden (S. 82).
3 Das würde aber bedeuten, dass der Mensch nur im Sinne einer Verweigerungshaltung willensfrei ist – für seine positiven Handlungswünsche wäre er nach wie vor nicht die handlungsleitende Größe. Diesem negativ konnotierten freien Willen mag ich, wohl wissend, dass es sich hier nicht um eine wissenschaftliche Aussage handelt, bislang um des Respekts vor dem, was für mich Mensch-Sein ausmacht, nicht folgen.

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