T. Graber u.a. (Hrsg.): Die Urkunden der Markgrafen

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Titel
Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen. Band 4: 1235–1247


Autor(en)
Graber, Tom; Kälble, Mathias
Reihe
Codex Diplomaticus Saxoniae
Erschienen
Anzahl Seiten
473 S.
Preis
€ 62,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Robert Gramsch, Historisches Institut, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Innerhalb der großen landes- und regionalgeschichtlichen Editionsreihen kann der 1860 gegründete „Codex diplomaticus Saxoniae (regiae)“ (CDS) einen der prominenteren Plätze beanspruchen. Seine wechselvolle Geschichte widerspiegelt zeitgeschichtlichen Wandel ebenso wie die Abhängigkeit historischer Forschung von ideologischen Konjunkturen und mehr oder minder glücklichen personellen Konstellationen.1 So erfuhr das Projekt unter grundlegend veränderten politischen Auspizien nach 1989 eine Wiederbelebung, um den (schon sehr beachtlichen) Torso, den die Editionsbemühungen namhafter Landeshistoriker des 19. und frühen 20. Jahrhunderts hinterlassen hatten, zu vervollständigen. Die Edition diplomatischer Quellen, unverzichtbare Aufgabe mediävistischer Grundlagenforschung, kann sich auf diese Weise über Zeitspannen erstrecken, welche an die Bauzeit mittelalterlicher Kathedralen erinnern: Volle 115 Jahre nach dem Erscheinen seines direkten Vorgängerbandes2 setzt das vorliegende Urkundenbuch den Hauptteil I, Abteilung A des CDS fort, welche bisher in drei Bänden die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen zwischen 948 und 1234 umfasst.

Abgedruckt sind Dokumente aus den Jahren 1235 bis 1247, einer bekanntlich besonders ereignisreich-turbulenten Phase der deutschen und speziell mitteldeutschen Geschichte. Der Sturz Heinrichs (VII.), der Papst-Kaiser-Konflikt seit 1239 und insbesondere die erste Wahl eines Gegenkönigs 1246 bilden hier wichtige Zäsuren. Mit dem letzteren Ereignis kommt der mitteldeutsche Raum direkt ins Spiel, war doch der Gegenkönig kein anderer als Heinrich Raspe, der Landgraf von Thüringen. Mit seinem frühen Tod Anfang 1247 endete die Dynastie der Ludowinger, und der erbweise Übergang Thüringens an die Wettiner bahnte sich an – maßgeblich auch für den Zuschnitt des Einzugsbereiches dieses „sächsischen“ Urkundenbuches, welcher sich auf alle Herrschaftsgebiete der Wettiner und ihrer unmittelbaren Vorgänger, der Ludowinger, erstreckt (so dass vorliegender Band auch einige hessische Stücke beinhaltet).

Über diesen historischen Rahmen und über das im Urkundenbuch Gebotene, informiert präzise und kompakt eine 34-seitige Einleitung. Die Edition selbst erstreckt sich über 340 Seiten und ordnet den Stoff unter 242 Nummern. Die Mehrheit davon bilden Urkunden, die in fast der Hälfte der Fälle nur kopial überliefert sind. Hinzukommen Briefe – etwa solche von päpstlicher Seite aus den vatikanischen Registern und einige wenige Kaiser Friedrichs II. aus der Briefsammlung des Petrus von Vinea. Ausdrücklich ausgeschlossen aus der Edition wurden Hinweise auf Korrespondenzen, die sich aus dem von Aventin exzerpierten Briefbuch des Albert Behaim hätten ableiten lassen (S. XXXI), was angesichts der immensen Schwierigkeit dieser Quelle nachvollziehbar ist. Enthalten sind die schon aus der recht neuen MGH-Edition bekannten Königsurkunden Raspes und einige nicht recht ins Raster passende Stücke, welche gleichwohl für die Geschichte der Land- und Markgrafen jener Zeit wichtig sind, etwa die Abrechnung des Magisters Hugo zur Verwendung der päpstlichen Subsidiengelder nach der Königswahl Raspes (Nr. 227).

Insgesamt 140 Schriftstücke sind Heinrich Raspe und 85 Stücke Heinrich dem Erlauchten, dem wettinischen Markgrafen von Meißen, zuzuordnen. Schon in diesem Zahlenverhältnis spiegeln sich das besondere reichspolitische Gewicht des Landgrafen und späteren (Gegen-) Königs wie auch die „bis dahin beispiellose Intensivierung landgräflicher Herrschaft“ (S. XVf.) wider. So finden sich z.B. die Raspe-Urkunde zur Gründung einer Bußbruderschaft von 1239 (Nr. 48 und Tf. 4), das landgräfliche Schreiben aus der fürstlichen Vermittlungsaktion im Papst-Kaiser-Konflikt 1240 (Nr. 62), die Hilferufe an den Herzog von Brabant wegen der Mongolengefahr 1241 (Nr. 90 und 93 – überliefert bei Matthaeus Paris) und die höchst wichtige, bisher nur unzulänglich edierte Kaiserurkunde der Eventualbelehnung für Heinrich den Erlauchten mit den ludowingischen Reichslehen 1243 (Nr. 123 und Tf. 12). Letztere ist immerhin „die älteste von den Wettinern empfangene Urkunde, die im Original erhalten geblieben ist, womit zugleich die Anfänge des markmeißnischen Archivs erkennbar werden“, wenngleich es an ihr einige – wohl unbegründete – Echtheitszweifel gibt (S. 187). Bisher weitgehend unbekannt ist hingegen eine im Staatsarchiv Würzburg aufbewahrte Urkunde über einen Vertrag zwischen dem Erzbischof von Mainz und dem Landgrafen von Thüringen von Anfang 1237 (Nr. 26). Ausgestellt in Wien, steht sie im Zusammenhang mit den Bemühungen Kaiser Friedrichs II., im Zusammenhang mit der Königswahl seines Sohnes Konrads IV. eine stabile Friedensordnung im Reich wiederherzustellen. Nur zehn Jahre später war diese Ordnung zerstört – nicht nur durch Exkommunikation und Absetzung des Kaisers, sondern auch durch das Aussterben mehrerer Fürstengeschlechter. Profitierte der meißnische Markgraf hiervon direkt durch Herrschaftsnachfolge in Thüringen, dokumentiert ein weiteres im Urkundenbuch ediertes Stück eine weit weniger bekannte Episode jener politischen Wirren, nämlich den Versuch des Wettiners, seinen Söhnen einen Teil des Erbes des söhnelos verstorbenen Herzogs Friedrichs II. von Österreich zu sichern (Nr. 231). Wenngleich schon im Babenberger Urkundenbuch ediert, ist doch dieser nur fragmentarisch überlieferte Vertrag zwischen dem Erlauchten und seiner Schwägerin, Margarethe von Österreich, in der Geschichtsforschung zu den Wettinern bisher völlig unbeachtet geblieben.

So kann man also in dem Urkundenbuch neben viel Bekanntem manches Neue entdecken. Dabei fiele der „Neuigkeitswert“ der Edition noch wesentlich größer aus, gäbe es nicht die „Regesta diplomatica […] Thuringiae” Otto Dobeneckers, dessen 3. Band den Bearbeitungszeitraum überspannt.3 So ist es denn konsequent und hilfreich, dass dem Urkundenbuch eine Konkordanzenliste mit „dem Dobenecker“ (S. 369–375) beigegeben ist. Diese zeigt, dass das meiste Material des Urkundenbuchs aus Dobenecker grundsätzlich schon bekannt ist – nur in den meißnischen Stücken geht das Urkundenbuch (naturgemäß) ein Stückweit über Dobenecker hinaus. Doch schränkt dieser Umstand den großen Wert dieser Edition keineswegs ein, eröffnet sie doch erstmals einen Gesamtüberblick über das diplomatische Quellenmaterial zu den Land- und Markgrafen jener Zeit.

Hervorzuheben ist dabei nicht nur die hohe Qualität der Edition, welche sich an das Vorbild der Diplomata-Reihe der MGH hält, sondern zugleich die Reichhaltigkeit der Sachkommentare, die das Material weiter erschließen. Hierin wie auch in dem (von Aline Degen) sehr sauber erarbeiteten, umfangreichen Namenregister, steckt eine umfangreiche Rechercheleistung, die jeder Nutzer des Urkundenbuches den Bearbeitern zu danken wissen wird. 20 Farbtafeln mit Abbildungen ausgewählter Urkunden und Siegel beschließen das Werk und erschließen somit auch anschaulich die performative Dimension hochmittelalterlicher Beurkundungstätigkeit.

Anmerkungen:
1 Vgl. hierzu den instruktiven Überblick von Matthias Werner, „Zur Ehre Sachsens“. Geschichte, Stand und Perspektiven des Codex diplomaticus Saxoniae, in: Tom Graber (Hrsg.), Diplomatische Forschungen in Mitteldeutschland, Leipzig 2005, S. 261–301 sowie auch das Vorwort des vorliegenden Bandes vom selben Verfasser (S. VII–XII).
2 Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen. Bd. 3: 1196–1234, hrsg. von Otto Posse (Codex diplomaticus Saxoniae regiae I A 3), Leipzig 1898.
3 Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae. Bd. 3: 1228–1266, hrsg. von Otto Dobenecker, Jena 1925.

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