C. Sigmund: 'Königtum' in der politischen Kultur

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Titel
'Königtum' in der politischen Kultur des spätrepublikanischen Rom.


Autor(en)
Sigmund, Christian
Reihe
Beiträge zur Altertumskunde 333
Erschienen
Berlin 2014: de Gruyter
Anzahl Seiten
XII, 418 S.
Preis
€ 109,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Fabian Knopf, Institut für Geschichte, Technische Universität Dresden

„Le roi est mort! Vive le roi!“ ist der Heroldsruf, der sinngemäß seit der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts für französische Thronwechsel belegt ist und welcher die Überpersönlichkeit der französischen Monarchie1, die für Jahrhunderte als alternativlos galt, betonte. Ein spätrepublikanischer Römer hätte einen derartigen Satz – einmal abgesehen von der sprachlichen Differenz – nie ausgesprochen. Die Vertreibung von Tarquinius Superbus, der durch sein angebliches Verhalten den odium regni der späteren Jahrhunderte fundierte, bildete für die Römer einen zentralen Markstein ihrer republikanischen Freiheitsidentität. So scheint eine Beschäftigung mit der Thematik „Königtum“ in spätrepublikanischer Zeit angesichts der zahlreichen negativ wertenden Quellenbelege Gefahr zu laufen, die ablehnende römische Haltung gegenüber dem Königtum einfach zu reproduzieren. Hat es daher Sinn, sich in einer Monographie mit dieser Thematik zu beschäftigen, so wie es Christian Sigmund getan hat? Es hat! Sigmunds Arbeitsziel ist, „das klassische Bild von der Einstellung der Römer gegenüber Königen und Königsherrschaft [zu] korrigieren, es um bisher vernachlässigte Aspekte [zu] ergänzen und so einen Beitrag zur Diskussion über die politische Kultur des spätrepublikanischen und frühkaiserzeitlichen Rom [zu] leisten“ (S. 8–9).

Zur Einlösung dieses Vorhabens gliedert Sigmund seine Arbeit in vier Hauptkapitel, die chronologisch aufeinander aufbauen. Beginnend mit einer Untersuchung von ‚Königtum‘ in republikanischer Zeit (Kapitel 2) führt die Analyse über Caesar (Kapitel 3) und Augustus (Kapitel 4) bis in die Spätzeit der iulisch-claudischen Dynastie sowie in die Zeit der Flavier und Adoptivkaiser (Kapitel 5). Da allerdings der frühe Prinzipat und das 2. Jahrhundert eine ebenso bedeutende Rolle einnehmen, wäre eine Anpassung des Buchtitels an den eigentlichen Untersuchungszeitraum sowie eine kurze Definition von „politischer Kultur“ empfehlenswert gewesen. Hilfreich wäre zudem ein Quellenindex gewesen, der eine weitere Zugangsmöglichkeit zur Arbeit ermöglicht hätte.

In Kapitel zwei wird zuerst die „königsfeindliche Erinnerungskultur“ (S. 53) im 2. und 1. Jahrhundert v.Chr. nachgezeichnet. Doch zeigt sich schon bei Sigmunds Analyse der Literatur des 2. Jahrhundert v.Chr., dass Könige wie Romulus oder Pyrrhos eine positive Bewertung erfuhren. Gleichfalls differenzierter ist die Verwendungsweise von Termini aus der Wortfamilie „reg-“ bei Cicero, dem Republikaner schlechthin. Zweifelsohne lehnte Cicero die Monarchie als Regierungsform ab, doch wird überzeugend dargelegt, dass Cicero Magistrate als senatorische Einjahreskönige (S. 62–72, 99, 103) begriff, die sich durch einen hervorstechenden königlichen Charakter auszeichneten, wobei Cicero freilich den Terminus rex durch moderator rei publicae ersetzte. Die senatorische Selbstrepräsentation betonend argumentiert Sigmund überzeugend dafür, dass sich in Patronagebeziehungen, in der Interaktion mit auswärtigen Potentaten sowie bei der Architektur von villae und domus an eine königliche Lebensweise angelehnt wurde. Das senatorische Auftreten subsumiert Sigmund passenderweise unter dem Schlagwort ‚Königlichkeit‘ (S. 169). Problematischer scheint dagegen, die senatorische Selbstdarstellung allein mit dem Werben um das „Wahlvolk“ zu verbinden (S. 128–129, 135–136). Diese Selbstdarstellung ist ebenso sozial im Sinne eines statusbetonenden Distinktionsmechanismus’ deutbar und sollte nicht nur politisch ausgeschlachtet werden. Senatoren orientierten ihr Handeln zudem sicher nicht nur rational an der nächsten Wahl bzw. unterwarfen alles Tun dem Stimmenfang. Gelegentlich deklariert Sigmund das römische Gemeinwesen auch beiläufig als Demokratie (S. 24, 33). Obzwar Versammlungen und Stimmabgabe demokratische Elemente darstellten, so sind sie nicht unbedingt hinreichend für die Etikettierung eines Gemeinwesens als Demokratie.2 Sigmund beschließt das Kapitel mit Überlegungen zum Königtum in der epikureischen Literatur, bei den Liebeselegikern und bei Horaz.

Bei den Untersuchungen zu Caesar wird sich nach einem ereignishistorischen Abriss der Frage zugewandt, ob Caesar nach dem Königstitel strebte, wobei die Forschungsmeinungen gut wiedergegeben werden. In der Folge werden mit Sallust, Livius und Nepos die nach der Ermordung Caesars wirkenden Autoren behandelt. Allesamt konnten der monarchischen Staatsform nichts abgewinnen, betonten aber die Königlichkeit als ethische Idealvorstellung der Magistrate, wobei das nomen regium gemieden wurde. Unklar bleibt indes, wie Caesars Alleinherrschaft konkret auf diese Autoren und ihre Sichtweise gewirkt haben soll. Sigmund stellt zwar fest, dass Nepos sich intensiv mit der Wiedereingliederung von Feldherren in die republikanische Ordnung beschäftigte, Sallust anhand Catilinas Wirken die Sucht nach dignitas tadelte und die livianische Geschichtsschreibung ein gesteigertes Interesse an Tyrannen und antimonarchischen Motiven zeigte (S. 239). Doch inwiefern dies konkret mit Caesar zu verbinden ist, muss spekulativ bleiben. Für Nepos‘ Interesse an der Reintegration von imperatores wäre auch Pompeius‘ Handeln als Inspirationsquelle denkbar und Sallusts Hauptkritik zielte insgesamt auf den Sittenverfall seit der Zerstörung Karthagos 146 v.Chr.3

Nach einem historischen Überblick zu Octavians Aufstieg und seinem Wandel von einem monarchischen Bürgerkriegsanführer zu einem milden Prinzeps untersucht Sigmund das ‚Königtum‘ bei frühkaiserzeitlichen Autoren, wobei er Vergils Aeneas am intensivsten behandelt. Demnach sei Aeneas ein dux, der eigentlich keiner seiner wollte. Gerade diese Bescheidenheit gepaart mit seiner Gemeinwohlfokussierung zeige seine charakterliche Stärke und prädestiniere ihn zur Führung (S. 275). In der Welt der Aeneis fungiert Aeneas als Erster unter Gleichen, wobei sich hierin mutmaßlich Vergils Rezeption von Augustus‘ Rolle reflektiere (S. 288). Somit habe Augustus vordergründig die Reihe republikanischer Heroen fortgeschrieben. Am Ende des Kapitels folgen Überlegungen zu Ovid, Valerius Maximus und Velleius Paterculus. Insbesondere bei den Letztgenannten wurde rex zunehmend peiorisiert und zu einem Antonym zu princeps, wobei beide Autoren den Prinzipat als Fortsetzung der res publica libera betrachteten.

Im fünften Kapitel wendet sich Sigmund den Autoren der nachtiberischen Zeit zu. Die „senatorischen reges“ wurden in ihrer königlichen Selbstrepräsentation zunehmend durch den Prinzeps in den privaten Raum abgedrängt. Mit der neuen Herrschaftsdynastie der Flavier habe sich dann „das Bewusstsein für den princeps als souveränen Monarchen endgültig durchgesetzt“ (S. 337), was auch die Loslösung des nomen Caesaris von der alten Dynastie anzeige. Autoren der Adoptivkaiser- und flavischen Zeit zeigten alle dieselbe Tendenz, dass der Prinzipat nicht mit einer Königsherrschaft gleichzusetzen sei. Entgegen Valerius und Velleius betonte Tacitus die Tiefendimension des Prinzipats und sah in ihm keine Fortsetzung der Republik. Für Tacitus begann diese Staatsform bereits mit Augustus – ein Geschichtsbild, das sich nach Sigmund bis heute halte und die Entwicklungsstufen des Prinzipats nicht genügend berücksichtige (S. 340). Unter Augustus sei der Prinzipat vielmehr eine informelle Regierungsform gewesen, die sich erst unter den Nachfolgern zu einer institutionalisierten Regierungsform entwickelte (S. 361). Sigmund spricht zudem von einer fortschreitenden politischen Entmachtung der Senatoren.

Seine Sichtweise scheint hier allzu sehr von Velleius und Valerius Maximus beeinflusst. Zweifelsohne muss man dem Prinzipat Entwicklungsstadien zugestehen. Aber schon die unangefochtene Stellung Augustus‘ gestattete keine aristokratischen Konkurrenten mehr, wodurch politische Selbstbestimmung wie senatorische Selbstrepräsentation zwangsläufig eingeschränkt wurden. 4 De facto gelang kein Senator ohne Augustus‘ Zustimmung zu höheren Ehren. Zugleich griff Augustus weit in die Privatsphäre seiner aristokratischen Kollegen hinein. 5 Sigmund fokussiert sich bei seiner Urteilsfindung vorrangig auf „verfassungsrechtliche“ Aspekte und vernachlässigt dabei sozial-kommunikative. Die so meisterhaft von Augustus etablierten Interaktions- und Kommunikationsrituale mit den Senatoren, die letztlich dazu führten, dass man den Prinzipat als Fortführung der res publica wahrnehmen konnte, verschleierten geschickt die tatsächlichen Machtverhältnisse. Bekanntlich scheiterte bereits Tiberius an diesen Kommunikationsformen, wie auch sein entnervter Rückzug nach Capri belegt.

Christian Sigmund legt eine erkenntnisreiche Studie zur Entwicklung von „Königtum“ in vier Jahrhunderten römischer Geschichte vor, die viele interessante und neue Detailbeobachtungen vorstellt. Trotz des verständlicherweise überwiegend philologischen Zugriffs versucht Sigmund erfreulicherweise auch archäologische und numismatische Zeugnisse miteinzubeziehen. Indes wäre eine stärkere Rezeption der althistorischen Forschung zum Prinzipat mancherorts wünschenswert gewesen. Insgesamt wird ein differenziertes Bild zum römischen Umgang mit dem Königtumbegriff entwickelt. Bei allem odium regni in der Republik: ein verstärkt peiorativer Gebrauch von rex entstand erst in Zeiten der römischen Monarchie. In diesem Sinne: Princeps mortuus est! Vivat princeps!

Anmerkungen:
1 Vgl. dazu Françoise Autrand, Karl VI., Kg. v. Frankreich, in: Robert-Henri Bautier/ Robert Auty/ Norbert Angermann (Hrsg.), Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, München/ Zürich 1991, Sp. 977–978, hier Sp. 978.
2 Vgl. dazu etwa Martin Jehne (Hrsg.), Demokratie in Rom? Die Rolle des Volkes in der Politik der Römischen Republik, Stuttgart 1995. Dieser Titel erscheint auch in Sigmunds Literaturverzeichnis. Doch scheint er diesen Band nicht direkt auf die Frage „Demokratie in Rom?“ hin gelesen zu haben.
3 Sall. Iug. 41, 2–5. Vgl. auch Fabian Knopf, Gemeinsinn und Gemeinwohl in der politischen Rhetorik Ciceros und in den Geschichtswerken Sallusts, in: Martin Jehne/ Christoph Lundgreen (Hrsg.), Gemeinsinn und Gemeinwohl in der römischen Antike, Stuttgart 2013, S. 51–72, bes. S. 54–55.
4 Ein Beispiel, was dies verdeutlichen mag, ist die Verdrängung senatorischer Standbilder von öffentlichen Plätzen in die Privathäuser, welche archäologisch seit Augustus nachweisbar ist; vgl. dazu Werner Eck/ Henner von Hesberg, Tische als Statuenträger. Mit einem epigraphischen Kataloganhang, in: Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Römische Abteilung 111 (2004) [2006], S. 143–192, hier S. 179.
5 Exemplarisch sei hier nur an die Ehegesetzgebung des Augustus erinnert. Auch seine Parteinahme für einen mit dem Tode bedrohten Sklaven, als er in der domus von dessen Herren Vedius Pollio zu Gast war, ist dahingehend deutbar; Cass. Dio 54,23,1–4.

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