Titel
Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941-1945


Autor(en)
Mühlhäuser, Regina
Erschienen
Anzahl Seiten
416 S.
Preis
€ 35,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Veronika Springmann, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

In den letzten Jahren sind einige Studien zum Themenkomplex der sexuellen Gewalt im Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion erschienen. So hat Birgit Beck 2004 auf das Phänomen der sexuellen Gewalt durch die Wehrmacht aufmerksam gemacht. 1 Sie kam dabei zum Ergebnis, dass es zwar sexuelle Gewalt gegeben habe, diese jedoch keine befohlene und breit angelegte militärische Strategie gewesen sei. Regina Mühlhäusers Studie knüpft an diese Überlegungen an und erweitert sie dahingehend, dass sie die gesamte Bandbreite „sexueller Kontakte“ von sexueller Gewalt bis hin zu einvernehmlichen Beziehungen in den Blick nimmt. Während Birgit Beck und auch die später erschienene Studie von David Rob Snyder 2 vor allem die Perspektive der Täter thematisieren, versucht Regina Mühlhäuser auch die Sicht der (weiblichen) Opfer zu beschreiben. Sie bezieht sich dabei auf die Studie von Wendy Jo Gertjejannsen, die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zum Phänomen sexueller Gewalt befragte. 3

Mühlhäuser verfolgt in ihrer Arbeit zwei Interessen: erstens möchte sie die „Vielschichtigkeit des Phänomens“ sexueller Zusammentreffen deutlich machen, das Vergewaltigungen ebenso einschließt wie Sex als Tauschgeschäft, einvernehmliche Beziehungen und schließlich auch Kinder, die aus diesen hervorgegangen sind. Zweitens schlägt sie vor, sexuelle Vorstellungen und Praktiken als eine Form von Macht und Wissen zu begreifen. Mit Verweis auf Michel Foucaults Überlegungen zur Sexualität als „Ensemble von Auswirkungen“ in den Körpern stellt sich Regina Mühlhäuser die Frage, „wie sich das Machtgeflecht sowie die Kriegsgewalt und der Nationalsozialismus auf die sexuellen Vorstellungen und Praktiken“ der deutschen Männer ausgewirkt haben (S. 11). Ihr Untersuchungsraum umfasst Estland, Lettland, Litauen, die Ukraine, Weißrussland und Russland. Die Auseinandersetzung mit der Bandbreite von sexuellen Kontakten ist neu und Regina Mühlhäuser gelingt es aufzuzeigen, dass auch die einvernehmlichen Beziehungen ohne die Macht- und Gewaltstrukturen des Krieges und der Besatzung nicht verstanden werden können. Die „emotionale Bindung“, die manche Männer zu Frauen in den besetzten Gebieten entwickelt haben, verunsicherte offenbar die zuständigen Verwaltungen (S. 299), weil an diesen doch die Differenz zwischen den rassenpolitischen Zielen des Regimes einerseits und den Sehnsüchten und Bedürfnissen der Männer andererseits deutlich wurde.

Gegliedert ist die Studie in vier Kapitel, die die unterschiedlichen Formen und Konsequenzen von sexuellen Begegnungen thematisieren. Sexuelle Gewalt, sexuelle Tauschgeschäfte, einvernehmliche Verhältnisse und schließlich Besatzungskinder sind die Themen der Kapitel.

Das Kapitel zur sexuellen Gewalt zeigt nicht nur die unterschiedlichsten Facetten von Gewalttätigkeiten und Demütigungen auf, sondern auch, wie entgrenzt und hemmungslos die Täter Handlungsräume für sich nutzbar machten. Das Sprechen über sexuelle Gewalt war und ist von Tabuisierungen geprägt. Während es für die Opfer die Scham über die erlittene Gewalt ist, die sich vor das Sprechen stellt, bewegen sich die Erzählungen der männlichen Täter an einer „Schnittstelle zwischen Ehrenhaftigkeit und Ehrverlust“ (S. 77). Galten bisweilen Vergewaltigungen als Beweis von kriegerischer Männlichkeit, konnten sie aber gleichzeitig auch als Bruch mit Vorstellungen disziplinierten Verhaltens von Männern im Krieg gelesen werden. Es scheint also mindestens zwei Vorstellungen von soldatischer Männlichkeit gegeben zu haben und das sowohl synchron als auch diachron. In der Nachkriegszeit wird die enthemmte gewalttätige Männlichkeit nämlich zu einer, die verschwiegen werden muss oder so dargestellt wird, dass die von Männern verübten Erniedrigungen und Demütigungen nicht als sexuelle Gewalt interpretiert werden, sondern als zum Krieg gehörende Grenzüberschreitungen.

Das Thema „sexuelle Begegnungen“ im Zweiten Weltkrieg wirft die Frage auf, wie prägend die nationalsozialistische Ideologie des „Rassebewußtseins“ gewesen ist. Das „Rassenschande“-Verbot stellte, so Mühlhäuer, für die Männer keine handlungsleitende Maxime dar. Während auf der normativen Ebene Heinrich Himmler bereits am 19. April 1940 „jede Form des Geschlechtsverkehrs mit Angehörigen einer anderen rassigen Bevölkerung“ untersagte, war die Praxis weit vielschichtiger. Im Mai 1943 entschieden Vorsitzende Richter der SS-und Polizeigerichte, Heinrich Himmler vorzuschlagen, das Verbot zu lockern. Mühlhäuser zeigt auf, dass es zwar klare Verbote für sexuelle Kontakte gegeben hat, diese aber gleichzeitig als „unvermeidlicher Bestandteil des Krieges“ betrachtet wurden (S. 154).

Um sexuelle Kontakte und Aktivitäten kanalisieren und kontrollieren zu können, wurden bereits acht Monate nach Einmarsch der Wehrmacht in die Sowjetunion Wehrmachtsbordelle eingerichtet. Unter welchen Umständen Frauen in diese Bordelle kamen, ist bisher wenig bekannt. Mühlhäuser konstatiert, die Grenze zwischen Zwang- und Freiwilligkeit sei fließend gewesen. Vermutlich hätten sich Frauen für die Arbeit in den Bordellen aufgrund ihrer materiellen Notlage gemeldet. Die Vorgaben der nationalsozialistischen Ideologie hinsichtlich des „Rassebewußtseins“ wurden auch hier außer Kraft gesetzt. Diese Bindungen lägen „außerhalb des Kontextes persönlicher Bindung und Reproduktion“, so Heinrich Himmler. Ausgenommen war allerdings der Kontakt mit jüdischen Frauen. Insgesamt lässt sich aufgrund fehlender Quellen sehr wenig über die Situation der Frauen in den Bordellen sagen und diese Lücke kann Mühlhäuser auch nicht füllen. Auch die Frage nach der Nutzung der Bordelle, kann nicht befriedigend beantwortet werden. Es liegen aber Berichte von Sanitätsoffizieren vor, in denen darüber geklagt wurde, dass die Nachfrage die Zahl an Prostituierten überschreite.

Das andere Extrem, neben diesen eher als flüchtig zu bezeichnenden „sexuellen Kontakten“, ist der Umgang der militärischen Behörden und der Zivilverwaltung mit Heiratsgesuchen deutscher Männer. Während Wehrmacht, SS und Polizei diesen Wünschen eher kritisch gegenüber standen, betrachteten die Zivilverwaltungen diese Beziehungen als produktiv für eine längerfristige Besatzungspolitik. Insbesondere für Estland, Lettland und Litauen wurde auf das Potential der Kollaboration abgehoben, aber auch – rassenpolitisch motiviert – auf den vorhandenen Antisemitismus der einheimischen Bevölkerung hingewiesen. Gerade für dieses Kapitel wäre ein Vergleich verschiedener Regionen hilfreich gewesen, um nachzuprüfen inwieweit die Flexibilität hinsichtlich der Heiratsgesuche auf regionale Unterschiede zurückgeführt werden kann.

Im letzten Kapitel untersucht Mühlhäuser die Diskussion der zivilen Besatzungsbehörden und der Wehrmacht über den Umgang mit den „Besatzungskindern“. Sie zeichnet die Debatten in all ihren Konfliktlinien hinsichtlich „volkstumpolitischer“ Überlegungen nach. Zwar wollte man sich einen Zugriff auf die von deutschen Männern gezeugten Kinder sichern, doch gab es Unsicherheiten hinsichtlich des Umgangs mit der Rolle und dem Status der Mütter, so das Fazit von Mühlhäuser.

Das Zusammentreffen von Militär- und Zivilgesellschaft sei bisher zu wenig thematisiert worden, merkte unlängst Karen Hagemann kritisch an. 4 Regina Mühlhäuser hat mit ihrer Untersuchung die Vielschichtigkeit des Zusammentreffens von Militär- und Zivilgesellschaft aufgezeigt. Während es ihr gelungen ist, die Perspektive von Männern und der deutschen Militär- und Zivilbehörden, also der Besatzer und Eroberer, aufzuzeigen, verbleibt die Sichtweise von Frauen, vor allem in den Kapiteln über die Bordelle und den einvernehmlichen Verhältnissen, im Ungefähren. Dieses Defizit weist, so Regina Mühlhäuser, auf die geschlechtsspezifischen Vorstellungen im Umgang mit Sexualität hin, die es den Frauen in den Ländern der Sowjetunion unmöglich gemacht haben, in der Nachkriegszeit über ihre Erfahrungen zu sprechen, setzten sie sich doch damit dem Generalverdacht der Kollaboration und Fraternisierung aus. Der „Verwobenheit von Geschlecht, Sexualität, Krieg und Gewalt auf den Grund zu gehen“, war der von Mühlhäuser formulierte Anspruch für diese Studie (S. 63). Mit einer dichten Analyse unterschiedlicher Quellen ist ihr das insgesamt vorzüglich gelungen.

Anmerkungen:
1 Birgit Beck, Wehrmacht und sexuelle Verbrechen. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945, Paderborn 2004.
2 David Rob Snyder, Sex Crimes under the Wehrmacht, Lincoln 2007.
3 Wendy Jo Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors. Sexual Violence on the Eastern Front during World War II, PH.D. Dissertation, University of Minnesota 2004.
4 Karen Hagemann, Krieg, Militär und Mainstream. Geschlechtergeschichte und Militärgeschichte, in: Karen Hagemann / Jean Quataert (Hrsg.), Geschichte und Geschlechter. Revisionen der neuen deutschen Geschichte, Frankfurt am Main 2008, S. 92-130, S. 105.

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