Cover
Titel
Russland. Eine Strukturgeschichte


Autor(en)
Goehrke, Carsten
Erschienen
Paderborn 2010: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
462 S.
Preis
€ 39,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Joachim von Puttkamer, Imre Kertész Kolleg / Friedrich-Schiller-Universität Jena

An Gesamtdarstellungen der Geschichte Russlands herrscht an sich kein Mangel. Deshalb weckt es besondere Erwartungen, wenn der Züricher Emeritus Carsten Goehrke seinem epochalen Grundlagenwerk zur russischen Alltagsgeschichte 1 nunmehr eine Synthese folgen lässt, welche die langen strukturellen Prägungen Russlands aufzeigt. Nur der vielfach kritisierte strukturgeschichtliche Zugang, so die zugrundeliegende Annahme, könne erklären, weshalb der Lebensstandard breiter Bevölkerungsschichten in einem derart reich mit Rohstoffen gesegneten Land so deutlich hinter der machtpolitischen und technologischen Entwicklung zurückbleibe. In mehreren aufeinander aufbauenden chronologischen Durchgängen zeigt Goehrke auf, wie der Raum, die imperiale Expansion, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, das staatliche Machtsystem und die orthodoxe Kirche ein Strukturgefüge hervorbrachten, das Russland sein spezifisches Profil gegeben habe. Anschließend diskutiert er anhand von sechs herausgehobenen Herrscherpersönlichkeiten – Iwan IV., Peter der Große, Alexander II., Lenin, Stalin und Gorbatschow – ob sie jeweils in dieses Strukturgefüge eingreifen und der Geschichte Russlands eine neue Wendung geben konnten. Vor diesem Hintergrund erörtert er abschließend die heikle Frage nach einem russischen Nationalcharakter und bündelt seine Ergebnisse schließlich in vergleichender und globaler Perspektive.

Das Ergebnis mag nicht überraschen, aber die Lektüre lohnt allemal. Goehrke erzählt die Geschichte einer langen, aber nicht zwingenden Abkoppelung des ostslawischen Raumes vom lateinischen Westen. Sowohl die Kiewer Rus als auch das entstehende Moskauer Reich bildeten lange eine periphere, dünn besiedelte europäische Provinz, deren extensive Wirtschaftsformen durch immer neue Expansionsschübe lange konserviert wurden. Als „Spätstarter“ ohne direkten Kontakt zu den europäischen Hochkulturen wurde die wenig differenzierte russische bäuerliche Welt von wesentlichen Entwicklungsimpulsen des Westens erst spät erfasst. Im Nebeneinander von fürstlicher Herrschaft und genossenschaftlichen Partizipationsformen waren durchaus unterschiedliche Entwicklungsoptionen angelegt. Dass die Rechte von Personenverbänden wie der Gefolgschaft, der Bojaren oder der städtischen Selbstverwaltung des Wetsche mangels Rezeption des römischen Rechts nicht schriftlich fixiert wurden, wurde erst im ausgehenden Mittelalter zum Problem.

Mehrere Faktoren trugen dazu bei, dass sich um das 16. Jahrhundert die spezifische strukturelle Prägung Russlands als Autokratie verfestigte, die bislang nur als Option angelegt war und als autoritärer Machtstaat bis in die Gegenwart wirksam bleiben sollte. Goehrke nennt insbesondere die unter Iwan IV. eingeleitete Expansion über die Tatarenkhanate nach Sibirien und das nahezu zeitgleiche Hineinwachsen in das europäische Mächtesystem im Westen als treibende Kräfte. Hieraus entstand jene letztlich unüberbrückbare Kluft zwischen imperialen Ansprüchen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, die enorme Ressourcen band und der Bevölkerung hohe Kosten aufbürdete. Der Sieg einer auf Macht und Besitz orientierten Richtung innerhalb der seit 1459 autokephalen Kirche trug dazu bei, ein sakral überhöhtes, einseitig auf den Fürsten konzentriertes Machtsystem zu etablieren, das in der staatsfixierten Gesellschaft seine Entsprechung und langfristig auch seine mentale Grundlage fand.

Diese Entwicklung war vorgezeichnet, aber nicht ohne Alternativen. Dass der Kiewer Metropolit um 1325 Moskau als seinen Sitz wählte und so im Konflikt mit Twer Partei nahm, sieht Goehrke als eine eher zufällige Entscheidung von epochaler Wirkung. Auch die von Nowgorod vorgezeichnete stadtrepublikanische Alternative wurde nicht weitergeführt. Die Expansion über die Wolga und nach Sibirien war hingegen zu verlockend, als dass die Option eines territorial homogenen russischen Nationalstaats je realistisch gewesen wäre. Den wichtigsten Hinweis auf alternative Entwicklungsmöglichkeiten liefert vielmehr der litauisch-ruthenische Westrand der alten Rus, der durch den Mongoleneinfall im 13. Jahrhundert kulturell wie politisch von den übrigen ostslawischen Gebieten abgekoppelt wurde und in den Sog des östlichen Mitteleuropas und seiner adelsrepublikanischen Ordnung geriet. Die Personalunion mit Polen sieht Goehrke in dieser Hinsicht jedoch langfristig als fatal an, weil sie die ostslawischen Gebiete einem ungewohnten Feudalisierungsdruck aussetzte und den nunmehr katholischen Herrscher der orthodoxen Bevölkerung entfremdete. Letzteres mag einer der wichtigsten Gründe dafür sein, dass das Moskauer Reich in der Entscheidungssituation von 1610 nicht ebenfalls den litauischen, adelsständischen Weg einschlug.

Es überrascht nicht, dass sich die Rolle herausragender Herrscherpersönlichkeiten in einem konsequent strukturgeschichtlichen Zugriff recht bescheiden ausnimmt. Sowohl Iwan IV. wie Peter I., dem auch Goehrke den Zusatz „der Große“ nicht verweigert, verdichteten und beschleunigten in dieser Deutung strukturell angelegte Prozesse, ohne aus dem etablierten Strukturgefüge herauszutreten. Eine echte, wenn auch verpasste Alternative sieht Goehrke nur in dem Verzicht Alexanders II., sein Reformwerk durch eine Verfassung zu krönen. Hier sei die Möglichkeit vertan worden, eine weiche Abkehr von der Autokratie zu einem Zeitpunkt zu vollziehen, als die gesellschaftliche Radikalisierung noch nicht weit fortgeschritten war. Diese Einschätzung erstaunt insofern, als Goehrke die gesellschaftliche und politische Dynamik des ausgehenden Zarenreiches eher schwächer einschätzt als ein Großteil der jüngeren Forschung.2 Dem 1905 begonnenen parlamentarischen Experiment räumt er nicht etwa deshalb keine wirklichen Chancen ein, weil es von Radikalen unterlaufen worden wäre, sondern weil es in der Provinz nicht tief genug verankert gewesen sei. Ob eine frühzeitig eingeleitete konstitutionelle Ordnung hier ein anderes Ergebnis erbracht hätte, muss zumindest dann bezweifelt werden, wenn man mit Goehrke auch die gesellschaftliche Ausgestaltung lokaler Selbstverwaltung in den Semstwa und den Städten oder die Entwicklung politischer Öffentlichkeit auf mittlere Sicht eher skeptisch beurteilt. Unter Lenin kehrte die entstehende Sowjetunion wieder unübersehbar in das autoritäre Gleis zurück. Welthistorische Entscheidungen, die nicht durch das Strukturgefüge Russlands vorgeprägt wurden, mag Goehrke selbst Stalin und Gorbatschow nur in außenpolitischer Hinsicht zubilligen. In den revolutionären Krisen des 20. Jahrhundert sieht er denn auch einen Beleg für den Ansatz, die Stabilität autoritärer Herrschaft in einer staatsfixierten Gesellschaft aus einer tiefsitzenden Angst vor einem katastrophalen Zusammenbruch herzuleiten, wie sie spätestens seit der Zeit der Wirren im frühen 17. Jahrhundert sichtbar geworden sei (S. 235 und 306) und die letztlich die Diskrepanz zwischen machtpolitischem Anspruch und wirtschaftlichen Möglichkeiten widerspiegelte.

Es mag eher konventionell erscheinen, die Strukturgeschichte Russlands auf die Spannung zwischen überzogenem imperialen Anspruch und begrenzten Ressourcen zurückzuführen und daraus eine beständige Dualität von autoritärem Machtstaat und staatsfixierter Gesellschaft abzuleiten. Anregend ist diese Deutung jedoch allemal, vor allem da, wo sie unverwirklicht gebliebene Alternativen skizziert und auf einer reichhaltigen Literaturgrundlage geschrieben ist. Dennoch wirkt die Auswahl mitunter selektiv und provoziert Widerspruch, etwa wenn Goehrke der Großen Instruktion Katharinas II. unter Verweis auf eine Studie von 1953 attestiert, die „schönen Worte“ seien letztlich ohne Widerhall in der Rechts- und Regierungspraxis geblieben (S. 202), und dabei jüngere, gegenteilige Befunde übergeht.3 In der Diskussion der russischen Justizreform von 1864 hätte Jörg Baberowskis kontroverse Studie zumindest einen Nebensatz verdient.4 Gleich zweimal schließlich wird Stalin unterstellt, er habe die „Notbremse“ ziehen müssen: 1938 habe sich der Massenterror auf lokaler Ebene zu verselbständigen gedroht (S. 225), zehn Jahre später hätten ostmitteleuropäische Nationalkommunisten zu sehr auf Selbstbestimmung gepocht (S. 99). Diese Deutungen wurzeln unverkennbar in der Revisionismusdebatte der 1980er-Jahre und sind in dieser Zuspitzung nicht zu halten. Irritierend wirkt in einer strukturgeschichtlichen Arbeit zudem der Hinweis, die rasche Expansion des mittelalterlichen Litauens verdanke sich nicht zuletzt der „militärischen Schlagkraft eines noch unverbrauchten Kriegervolkes“ (S. 76).

Dies sind jedoch nur punktuelle Einwände gegen ein Buch, das die Geschichte Russlands in der „longue durée“ zur Diskussion stellt und dabei das insgesamt überzeugende Bild eines Landes entwirft, das sich mit dem Versuch überforderte, vergleichsweise ungünstige Startbedingungen rasch auszugleichen, und das gerade deshalb sein durchaus reiches Potential bislang nicht ausgeschöpft habe. Wenn Goehrke abschließend die Hoffnung äußert, dass sich Russland in absehbarer Zeit aus seinen etablierten strukturellen Prägungen wird lösen können, so gibt sein Buch in dieser Hinsicht wenig Anlass zu Optimismus.

Anmerkungen:
1 Carsten Goehrke, Russischer Alltag. Eine Geschichte in neun Zeitbildern, 3 Bände, Zürich 2003-2005.
2 Siehe beispielsweise Walter Sperling (Hrsg.), Jenseits der Zarenmacht. Dimensionen des Politischen im Russischen Reich 1800-1917, Frankfurt am Main 2008; Mark Steinberg, Proletarian Imagination. Self, Modernity, and the Sacred in Russia, 1910-1925, Ithaca 2002; Lutz Häfner, Gesellschaft als lokale Veranstaltung. Die Wolgastädte Kazan' und Saratov (1870-1914), Köln 2004; sowie zuletzt Kirsten Bönker, Jenseits der Metropolen. Öffentlichkeit und Lokalpolitik im Gouvernement Saratov (1890–1914), Köln 2010.
3 Oleg A. Omel'čenko, Die „Kommission zur Verfertigung des Entwurfs zu einem neuen Gesetzbuch“. Einige neue Beobachtungen im Zusammenhang mit dem gesetzgeberischen Werk der Fachausschüsse, in: Eckhard Hübner / Jan Kusber / Peter Nitsche (Hrsg.), Russland zur Zeit Katharinas II. Absolutismus – Aufklärung – Pragmatismus, Köln 1998, S. 169-180; Oleg A. Omel'čenko, „Zakonnaja monarchija“ Ekateriny Vtoroj. Prosveščennyj absoljutizm v Rossii, Moskau 1993; Claus Scharf (Hrsg.), Katharina II., Russland und Europa. Beiträge zur internationalen Forschung, Mainz 2001.
4 Jörg Baberowski, Autokratie und Justiz. Zum Verhältnis von Rechtsstaatlichkeit und Rückständigkeit im ausgehenden Zarenreich 1864-1914, Frankfurt am Main 1996.

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