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Titel
Bellum Solemne. Formen und Funktionen europäischer Kriegserklärungen des 17. Jahrhunderts


Autor(en)
Klesmann, Bernd
Reihe
Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz Abteilung für Universalgeschichte 216
Erschienen
Anzahl Seiten
357 S.
Preis
€ 49,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Michael Rohrschneider, Historisches Seminar I, Universität zu Köln

Die zu besprechende Arbeit wurde 2004/05 von der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich als Dissertation angenommen. Sie leistet einen weiteren Beitrag zu den verstärkten Bestrebungen der jüngeren Forschung, sich mit der signifikanten Bellizität der Frühen Neuzeit auseinanderzusetzen. Dass der Arbeit in diesem inhaltlichen Kontext besondere Beachtung gebührt, ergibt sich bereits aus der eingangs getroffenen, zutreffenden Einschätzung des Autors, die Kriegserklärung als „ein Schlüsselphänomen des Grenzbereichs zwischen Frieden und Krieg“ (S. 2) anzusehen, das mit Blick auf die Frühe Neuzeit bislang nicht hinreichend untersucht worden ist.1

Erklärter Gegenstand der Arbeit sind die konkreten Formen, Ausprägungen und Funktionen derjenigen politischen Aktivitäten und Äußerungen, die jeweils am Beginn kriegerischer Auseinandersetzungen standen, wobei explizit eine vergleichende Perspektive eingenommen wird. In zeitlicher Hinsicht liegt der Schwerpunkt auf der Periode vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Spanischen Erbfolgekrieg. Räumlich konzentriert sich die Arbeit auf West- und Mitteleuropa und dabei insbesondere auf Frankreich und das Heilige Römische Reich.

Mit guten Gründen hebt der Autor gleich zu Beginn hervor, dass seine Untersuchung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben will. Dies ist einerseits verständlich, bedenkt man allein die große Anzahl kriegerischer Konflikte des so friedlosen 17. Jahrhunderts. Andererseits muss man aufgrund der reduzierten Auswahl der jeweils herangezogenen Beispiele festhalten, dass der Untersuchungsgegenstand mit dieser Arbeit noch nicht erschöpfend behandelt worden ist. Dieser Befund ist jedoch nicht als Vorwurf an die Adresse des Autors zu verstehen, sondern vielmehr als Perspektive für zukünftige Forschungen.

Im Zentrum des ersten Großkapitels steht die Auseinandersetzung mit dem Konzept des „bellum iustum“, das auf antike Überlieferungen zurückgeht und maßgeblich in der Moraltheorie der Scholastik geformt wurde. Der Autor führt dem Leser die Genese einschlägiger frühneuzeitlicher Begriffsbestimmungen zum Problem der Kriegserklärung und des „gerechten Krieges“ vor Augen und weist in diesem Zusammenhang sehr zu Recht auf die große Bedeutung der Formalisierung des Kriegsbegriffs im Werk des Hugo Grotius hin. Bei Grotius findet sich der Entwurf des „bellum publicum solenne“ – ein Entwurf, der den gerechten und legitimen Kriegsgrund nicht mehr primär mit dem Ziel moralischer Rechtfertigung verband, sondern der stattdessen das Erfordernis bestimmter zu wahrender Formen und deren Sichtbarmachung im Rahmen einer Kriegserklärung akzentuierte. Ein „bellum publicum solenne“ war nach Grotius genau dann gegeben, wenn der Krieg von einer rechtmäßigen Autorität unter Einhaltung bestimmter Formen unternommen wurde. Die Kriegserklärung selbst und die damit einhergehende „Solennität“ waren demzufolge konstitutiv für die formale Legitimität des zu führenden Krieges. Allerdings kommt der Autor zu dem wohlbegründeten Urteil, dass sich die nachfolgende völkerrechtliche Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts eher skeptisch gegenüber der Vorstellung einer gewissermaßen obligatorischen Kriegserklärung vor dem eigentlichen Beginn der Kriegshandlungen zeigte.

Danach widmet sich die Untersuchung den konkreten Formen der Kriegserklärung, das heißt insbesondere den äußeren Umständen der Ankündigung des Krieges. An der Auswahl der hierbei herangezogenen Beispiele lässt sich durchaus Kritik üben. So ist zum Beispiel die französische Kriegserklärung an Spanien von 1635 – gerade im Hinblick auf die Rolle des dabei eingesetzten Herolds – zwar ein aufschlussreicher, aber bereits intensiv erforschter Fall.2 Wichtig ist jedenfalls der Gesamtbefund, dass die formale Ankündigung und Begründung von Kriegen nicht selten erst dann erfolgte, wenn die Kriegshandlungen de facto bereits begonnen hatten. Hierbei zeigte sich ein charakteristisches Spannungsverhältnis: Man fühlte sich seitens der leitenden Akteure zwar verpflichtet, den Krieg anzukündigen und zu legitimieren; man war jedoch oftmals nicht bereit, durch eine vorzeitige Kriegserklärung den strategischen Vorteil aus der Hand zu geben, den die ankündigungslose Eröffnung der Kampfhandlungen in der Regel mit sich brachte.

Ein weiteres Hauptkapitel behandelt eingehend die politische Sprache im Umfeld der Kriegsmanifeste. In das Zentrum werden hierbei drei Hauptfelder der Kriegsbegründung und deren legitimatorische Funktionen gerückt: Ökonomie, Religion und Staatlichkeit. Ökonomische Kriegsbegründungen traten insbesondere im Rahmen schwedischer und englischer Kriegsmanifeste auf; der konfessionelle Faktor spielte nachweislich im Vorfeld des Holländischen Krieges (1672-1678/79) eine Rolle; und auch für Johannes Burkhardts Staatsbildungskriegstheorie und die darin enthaltende Problematik defizitärer Staatlichkeit liefern die Kriegsmanifeste und deren Entstehungszusammenhänge einiges Anschauungsmaterial. Weiterführend sind im Zusammenhang der Untersuchung der politischen Sprache vor allem die Bestrebungen des Autors, in systematischer Weise bestimmte Topoi und Formeln (zum Beispiel die Beteuerung der eigenen Aufrichtigkeit) zu ermitteln, welche die sprachliche und inhaltliche Gestaltung der Kriegslegitimationen prägten.

Ein ausführlicher Exkurs, der die Kriege gegen das Osmanische Reich und die autochthonen Völker Amerikas einbezieht, erweist sich als sinnvolle Ergänzung der Ausführungen über die Verhältnisse im europäischen Staatensystem.

Im Anschluss daran erfolgt eine gründliche Aufarbeitung der spezifisch kommunikativen Aspekte der Kriegsmanifeste. Die Autoren der Kriegsmanifeste waren der zeitgenössischen Öffentlichkeit in der Regel nicht bekannt; sie können aber im engeren Umfeld der Herrscher verortet werden. Festzuhalten ist ferner die herausgearbeitete charakteristische Ambivalenz frühneuzeitlicher Kriegserklärungen im Spiegel des zeitgenössischen Urteils: Einerseits wurden Kriegserklärungen als Medium verstanden, um die Rechtmäßigkeit des eigenen Vorgehens zu belegen; andererseits standen sie letztlich doch stets in Zusammenhang mit einem Akt der Gewalt.

Ein eigenes Kapitel ist den publizistischen Entgegnungen auf die Kriegsmanifeste gewidmet. Hier zeigt Klesmann, dass der eigentliche Kern dieser publizistischen Reaktionen der durchweg anzutreffende Vorwurf war, die Gegenpartei verschleiere ihre tatsächlichen Beweggründe. In diesem Kontext ist immer wieder die vehemente Anschuldigung vorzufinden, die Gegenseite agiere unter dem Vorwand religiöser Beweggründe. Tatsächlich, so liest man häufig in den Quellen, handele es sich bei den Demonstrationen vermeintlich religiöser Motive der Gegenseite jedoch bloß um eine Verhüllung machtpolitischer Interessen.

Das etwas heterogene Abschlusskapitel beinhaltet Untersuchungen zur Rolle der Ehre des Staates, zu dem gerade mit Blick auf die jüngere kulturgeschichtlich geprägte Forschung wichtigen Themenkreis „Kriegserklärung als Ritual“, zu den bildlichen Darstellungen aus dem thematischen Umfeld des Untersuchungsgegenstandes (leider ohne Abbildungen) sowie zu dem entsprechenden Niederschlag in der Dramenproduktion.

Die Arbeit präsentiert sich insgesamt materialreich und quellennah, sie liefert hilfreiche Zwischenresümees nach den Großkapiteln und nimmt gerade auch Anregungen der jüngeren Forschung zur Geschichte der internationalen Beziehungen auf. Kritisch hinzuweisen ist jedoch auf das Problem der Textgrundlage der untersuchten Kriegsmanifeste. Der Autor hat nämlich nicht immer die originalen Flugschriften herangezogen, sondern bisweilen nur die (Sekundär-)Überlieferung bei DuMont oder Londorp, was im Hinblick auf den genauen Wortlaut nicht unproblematisch ist. Auch vermisst man eine Auflistung derjenigen Kriegserklärungen, die tatsächlich ausgewertet worden sind. Besonders interessant wären zudem quantifizierende Untersuchungen gewesen. Um ein Beispiel zu nennen: In wie vielen der herangezogenen Kriegserklärungen taucht etwa der Begriff der Reputation auf? Hier ist durchaus noch Spielraum für nachfolgende Forschung. Insofern folgt der Rezensent dem abschließenden Wunsch des Autors, dass zukünftig weiterführende Untersuchungen zu Kriegslegitimationen in früherer oder modernerer Zeit vorgelegt werden.3 Die vorliegende Studie hat jedenfalls für das 17. Jahrhundert neue Ergebnisse hervorgebracht.

Anmerkungen:
1 Grundlegend ist bislang immer noch Repgen, Konrad, Kriegslegitimationen in Alteuropa. Entwurf einer historischen Typologie, in: Historische Zeitschrift 241 (1985), S. 27-49.
2 Vgl. zum Beispiel Weber, Hermann, Zur Legitimation der französischen Kriegserklärung von 1635, in: Historisches Jahrbuch 108 (1988), S. 90-113.
3 Anuschka Tischer (Universität Marburg) bereitet eine Habilitationsschrift zum Thema „Offizielle Kriegsbegründungen in Europa 1493-1789: Neue Öffentlichkeit und Kriegsdiskussion“ vor.

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