B. Tlusty: The Martial Ethic in Early Modern Germany

Cover
Titel
The Martial Ethic in Early Modern Germany. Civic Duty and the Right of Arms


Autor(en)
Tlusty, B. Ann
Reihe
Early Modern History. Society and Culture
Erschienen
Basingstoke 2011: Palgrave Macmillan
Anzahl Seiten
XV, 371 S.
Preis
€ 79,47
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Peter Schuster, Geschichte des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, Universität Bielefeld

Im Zentrum von Ann Tlustys Studie steht die Frage, wie sich im frühneuzeitlichen Deutschland städtisches Gemeinwesen, Herrschaft, Staatsbildung, Geschlechterrollen und individueller Waffenbesitz bedingten und vertrugen. Sie diskutiert in zehn Kapiteln, wie intensiv sich die vormoderne Gesellschaft durch den männlichen Besitz von Waffen konstituierte und welche Konflikte daraus sowohl im Alltag als auch im politischen Raum erwuchsen.

Jedem Mann eine Waffe‘ entstand als Grundsatz aus der Pflicht aller Bürger zum Schutz und zur Verteidigung des eigenen Haushalts wie auch des Gemeinwesens. Dass alle Männer kurze Messer bei sich trugen, mag mit alltäglichen Notwendigkeiten zu tun gehabt haben. Aber ihr Arsenal war breiter bestückt: Durch die frühneuzeitlichen Straßen wandelten sie mit Langmessern, Schwertern und Harnischen und signalisierten dergestalt ihre Wehrbereitschaft. Unter Beweis stellen konnten sie diese durch die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Sicherheit, bei der Nachtwache, Feuerwache, Gefangenenaufsicht oder Ähnlichem. Doch dem Ideal des die Gemeinschaft und sich selbst aktiv verteidigenden Mannes mochten nicht alle Bürger mit dem gebotenen Ernst und Eifer nachkommen. Nachdem sie die Grundlagen der Waffenkultur im ersten Kapitel beschrieben hat, zeigt Tlusty im zweiten Kapitel das weite Spektrum einer nachlässigen Wahrnehmung der waffenbewehrten Bürgerpflichten. Wächter schlichen sich aus dem Dienst, Waffen wurden verpfändet, und Aufseher feierten mit Gefangenen ausschweifende Trinkgelage. Die daraufhin verhängten Strafen zielten auf das männliche Ehrgefühl: Den Saumseligen konnte unter anderem der Zugang zu den Orten männlicher Vergesellschaftung (Wirtshäuser, Plätze etc.) untersagt werden.

Ungemach drohte nicht allein von dieser Seite, sondern auch der unstatthafte Einsatz von Waffen im Alltag bedurfte obrigkeitlicher Kontrolle. Tlusty zeigt, dass bestimmte Friedensbezirke ausgewiesen wurden und Waffeneinsatz in privaten Auseinandersetzungen unter Strafe stand. Jedoch verband sich damit nicht der Anspruch auf ein Gewaltmonopol des Staates. Der gewaltsame Schutz des eigenen Hauses etwa war ebenso legitim wie die private (gleichwohl kontrollierte) Schlichtung von Totschlägen. Die männliche Waffen- und Gewaltkultur kannte Regeln, die Tlusty im vierten Kapitel beschreibt. Ein Angriff musste angekündigt werden, es sollte Waffenparität herrschen, und in einem Konflikt konnte auf jeder Eskalationsstufe wieder in Verhandlungen eingetreten werden. Waffeneinsatz in einem Streit zielte nur bedingt auf Schädigung des Gegners, sondern war vor allem eine Drohgeste und Zeichen der Entschlossenheit. Denn es ist bemerkenswert, dass das Risiko, bei bewaffneten Streitigkeiten verletzt zu werden, kaum höher war als bei Prügeleien ohne Waffen (vgl. die Statistiken aus Augsburg S. 151f.). Sich an die Regeln zu halten, war ein Zeichen männlicher Ehre und rückt vormoderne bewaffnete Auseinandersetzungen in die Nähe von Duellen. Die Nähe wird auch dadurch hergestellt, dass seit dem 16. Jahrhundert Schwert und Degen zunehmend zu männlichen Statussymbolen wurden. Erst seit dem 18. Jahrhundert setzten sich Feuerwaffen durch, und der Degen wurde zu einem Kennzeichen des Militärs.

Wie verbreitet Waffen gewesen sind, kann die Autorin im fünften Kapitel nachweisen, indem sie für einige Städte Waffenbesitzlisten auswertet. Nahezu alle Bürger hatten mehrere Waffen. Das Schwert fehlte fast nie, aber auch der Besitz von Schusswaffen nahm vom 15. zum 17. Jahrhundert erheblich zu. Ein Befund vermag kaum zu überraschen: Den geringsten Waffenbesitz verzeichneten Arme und weibliche Haushaltsvorstände. Waffenbesitz war eben nicht nur eine Frage der Verteidigungsfähigkeit, sondern auch ein Zeichen von Wohlstand und Männlichkeit. Strittig war der Zugang zu Waffen für bestimmte Gruppen von Männern: Geistliche, Juden, Bauern und Studenten.

In den letzten Teilen ihrer Arbeit zeigt Tlusty das komplizierte Wechselspiel von Staatsbildung, Entwicklung stehender Heere und Bürgerbewaffnung. Zum Teil widersetzten sich bewaffnete Bürger den Ansprüchen der Militärs, zuständig für die Verteidigung zu sein, und reklamierten für sich ein Vorrecht auf Selbstverteidigung. An einigen Beispielen, vor allem am so genannten Augsburger Kalenderstreit, zeigt Tlusty, wie sensibel die Bürger auf eine staatliche Überwältigung reagierten und durchaus bewaffnet ihr Recht auf Selbstverteidigung durchzusetzen versuchten. Der Prozess der Staatsbildung hatte hier ein markantes Gegengewicht, das nur allmählich überwunden werden konnte.

Tlustys Arbeit ist ein wichtiger Beitrag zur Geschichte von Männlichkeit, Staatsbildung und Stadtkultur in der Frühen Neuzeit. Doch eigentlich greift sie sogar darüber hinaus. Sie leistet mit diesem Buch auch einen Beitrag zum preußisch-deutschen Militarismus im 19. Jahrhundert, indem sie Erklärungsansätze der Neuzeithistoriker aus der Perspektive der Frühen Neuzeit treffend korrigiert (S. 270f.). Und sie wirft auch einen Blick auf die andauernde Debatte um das Recht auf Waffen in den Vereinigten Staaten. Möglicherweise wurde das dieses Recht begründende second amendment der amerikanischen Verfassung stärker von den Erfahrungen deutscher Stadtbürger des 17. und 18. Jahrhunderts beeinflusst, als bislang angenommen worden ist. Es lohnt sich also, dieses Buch zur Kenntnis zu nehmen.

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