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Titel
Das Alte Europa. Vom Hochmittelalter bis zur Moderne


Autor(en)
Blickle, Peter
Erschienen
München 2008: C.H. Beck Verlag
Anzahl Seiten
320 S.
Preis
€ 26,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Barbara Stollberg-Rilinger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

„Frieden, Ordnung und Freiheit hat das Alte Europa als Erbschaft dem modernen Europa hinterlassen. Das sind im Vergleich mit außereuropäischen Kulturen einmalige Hervorbringungen“ (S.272) – so lautet die Botschaft dieses Buches. Der Verfasser sieht sich als zivilisationskritischer David, der aus der Perspektive eines kleinen Dorfes im Berner Oberland dem Goliath der kapitalistischen und liberalen Moderne, verkörpert in Donald Rumsfelds USA, entgegentritt (S.17). Peter Blickle hat noch nie ein Hehl daraus gemacht, dass er seinem Gegenstand, der vormodernen Kommune des ‚gemeinen Mannes‘, mit großer Sympathie zugetan ist. Nun hat er die Quintessenz seines jahrzehntelangen wissenschaftlichen Arbeitens zu einer Botschaft für ein breiteres Publikum verdichtet. Europa soll sich seiner spezifischen Wurzeln bewusst werden, so das Anliegen, und daraus für die Zukunft neue Abwehrkräfte schöpfen.

Unter Alteuropa versteht er eine Epoche – vom 12. bis ins 19. Jahrhundert – und einen Raum, der sich ungefähr von Italien bis Skandinavien, von Spanien bis Russland erstreckt, in seinen genauen Ausdehnungen aber nicht explizit umrissen wird. Sein Kern jedenfalls ist die Schweizer Eidgenossenschaft. In vier großen Schritten beschreibt er die Strukturprinzipien, die dieses Alte Europa kennzeichnen, oder besser gesagt die ‚Werte‘, die sich „generell durchgesetzt haben und Grundlage des Alltags geworden sind“ (S.265): Haus und Gemeinde, christliches Mitleiden, Friede und Freiheit, Ungehorsam und gute Ordnung.

Da ist zunächst das Haus als festes Gebäude, Herrschaftseinheit, Friedensraum und Wirtschaftsprinzip. Vor und nach der Ära des Hauses gab es hingegen „Massenquartiere“ – nämlich Fronhöfe bzw. Mietskasernen (S.22). Das Haus bildete die Grundlage der politischen Ordnung in doppelter Hinsicht: einerseits das Herrscherhaus als Kern der Monarchie, andererseits das Bauern- und Bürgerhaus als kleinste Einheit der Stadt- und Landgemeinde. Im Haus herrschte der Hausvater und sorgte für den Hausfrieden. Die Wirtschaft des Hauses war eine bedarfsdeckende, nicht gewinnorientierte Familienwirtschaft. Auf den lokalen Märkten trieb man „rechtschaffenen und transparenten Handel“ (S.152). Hausnotdurft und häusliche Ehre waren „Menschenrechte, auch wenn sie noch nicht so hießen“ (S.27). Zur alteuropäischen Tradition gehörte auch die theoretische Erfassung des Hauses als Kern der societas civilis, die von Alberti und Coler über Rousseau und Kant bis zu Riehl und Brunner reichte. Blickle gibt in diesem Zusammenhang der Hoffnung Ausdruck, dass man an diese Tradition bald wieder anknüpfen könne, „nachdem die Attacken auf das ‚ganze Haus’ allmählich seltener werden“ (S.38).

Da ist zum zweiten die städtische und ländliche Kommune als „Urgestein des Politischen“. Sie trat im 12. Jahrhundert ihren „Siegeszug“ an, der trotz der „starken Rückschläge“ im Zeitalter des Absolutismus langfristig nicht aufzuhalten war (S.62, 64). Die Gemeinde entstand aus dem Geist der nachbarschaftlichen Kooperation und des gemeinen Nutzens, und sie manifestierte sich – idealiter – in der Form der Schwureinung; die Gemeindegenossen fanden das Recht selbst und gaben sich ihre eigenen Statuten. Die Gemeinde in eine „nachgeordnete staatliche Verwaltungsbehörde zu verwandeln ist trotz Versuchen dauerhaft nicht gelungen“ (S.69). Ihre Vertretung auf Ständeversammlungen war die stärkste Wurzel des modernen Parlamentarismus. Rousseau hat der alteuropäischen Kommune im Contrat social ein Denkmal gesetzt; der Gemeindeliberalismus des 19. Jahrhunderts hat sie wiederbelebt.

Auch in religionsgeschichtlicher Perspektive erscheint die alteuropäische Epoche bei Blickle als Einheit, nämlich geprägt von der Pfarrei als wichtigstem Organisationsprinzip und von einer Spiritualität, die durch das Mitleiden mit dem gekreuzigten Christus gekennzeichnet war. Der gemeine Mann eroberte sich nach und nach die Mitsprache in der Pfarrgemeinde. Unter dem Einfluss der Laien wurde „das ursprünglich wie alle Sekten strenge Christentum mittels des Heiligenkults humanisiert“ (S.103). Die Unterschiede zwischen den Konfessionen erscheinen aus diesem Blickwinkel gering. Allen gemeinsam war nach Blickle die Identifikation mit dem leidenden Christus; diese erzeugte eine „Tugend des Mitleidens“ als „Haltung, die die europäische Gesellschaft insgesamt prägte“(S.118). „Die Aufklärung markiert den Anfang vom Ende des Mitleidens, auch wenn es sich noch lange residual bis ins 20. Jahrhundert hinein hat bewahren lassen“ und in Kants kategorischem Imperativ fortwirkt (S.119).

Frieden und Freiheit sind für Blickle die ganz großen Errungenschaften Alteuropas und ihr Vermächtnis an die Moderne. Seine Botschaft ist, dass sich diese Errungenschaften in erster Linie dem gemeinen Mann verdanken. Haus und Gemeinde sind die Ursprungsorte des Friedens in dem Sinne, dass Konflikte nicht mehr mit Gewalt, sondern durch rechtsförmige Verfahren gelöst wurden (wobei man sich allerdings fragen muss, ob es jenseits von Europa überhaupt keinen Frieden und keine Ordnung gab). Die pax iurata, der kollektiv geschworene Friede der Kommunen, Bünde und Einungen, war nach Blickle anderen Versuchen, dauerhaft Frieden zu stiften, dem Gottes-, Land- und Königsfrieden, überlegen. Sie war für ihn die Keimzelle des innerstaatlichen Friedens, auch wenn er den Zentralgewalten in manchen Ländern, etwa Frankreich, einen Anteil an der Herstellung eines territorialen Rechtsraumes nicht ganz absprechen kann. Aber: „Friede kommt aus der Gesellschaft, insbesondere den kleinen formierten Nachbarschaften, und ist in einem langwierigen Prozess […] auf die Ebene der Fürstentümer und Königreiche ausgeweitet worden“ (S.122). Mit dem Frieden verschwistert war die Freiheit, auch sie eine Frucht der Kommune. Die ganze alteuropäische Geschichte war ein einziger großer Siegeszug der Freiheit gegen die Leibeigenschaft, aber auch gegen die Ständeordnung ganz allgemein, denn „die endgültige Durchsetzung der Freiheit“ bedeutete „das endgültige Ende der Ständegesellschaft“ (S.171). Zwar gab es auch eine adelige Freiheit, die gerade die Kehrseite der Leibeigenschaft war. Dabei aber, so Blickle, handelte es sich um eine korporative Freiheit, während die Freiheit, die Bürger und Bauern sich seit dem Spätmittelalter unaufhaltsam erkämpften, eine „Freiheit des Individuums“ war (S.176). Er übersieht freilich, dass er in einem anderen Kapitel zu recht gerade die Korporation als Grundform der vormodernen Gemeinde beschrieben hat und dass die Leibeigenschaft in der Frühen Neuzeit alles andere als auf dem Rückzug war. Und wie sich die Freiheit des Individuums mit der sonst so hochgeschätzten Hausherrschaft vereinbaren lässt, bleibt rätselhaft.

Schließlich ist für Blickle Ordnung machen im Sinne der ‚guten Policey‘ eine Errungenschaft des Alten Europa im Allgemeinen und des gemeinen Mannes im Besonderen. Zwar referiert er ausführlich die Klassiker von Weber über Elias und Oestreich bis zu Foucault, doch seine Bewertung ihrer Konzepte wird nicht ganz deutlich. Die Prozesse der Rationalisierung, Zivilisierung und Sozialdisziplinierung scheint er als solche nicht in Frage zu stellen, doch gehört ihnen insofern nicht seine Sympathie, als sie von den Eliten ausgegangen seien und primär deren Distinktionsbedürfnis gedient hätten. Der wahre Weg zur Ordnung war für Blickle vielmehr der durch kommunale und überregionale Unruhen in Gang gebrachte Weg der ‚guten Policey‘. In Übereinstimmung mit der neueren Forschung zum Staatsbildungsprozess deutet Blickle den notorischen bäuerlichen und bürgerlichen Ungehorsam, von der Supplik bis zur Revolte, als wesentlichen Motor eines langfristigen Verrechtlichungsprozesses; er betont die Nachfrage der Untertanen nach guter Ordnung und den Aushandlungscharakter der Gesetzgebung. Dabei geht er allerdings so weit zu behaupten, die Policeyordnungen hätten „die scharfen Kanten“ zwischen den Ständen abgeschleift (S.230). Das mag für ein allgemeines, ständeübergreifendes Verbot wie das des Zutrinkens gelten – für Luxusverbote und Kleiderordnungen gilt es wohl kaum.

Dieses Buch ist keine distanzierte historische Analyse, sondern eine vehemente politisch-moralische Botschaft: Es geht um die Verherrlichung der überschaubaren vormodernen Lebenswelt und die Apotheose des gemeinen Mannes zum Helden eines zielgerichteten Geschichtsprozesses. Wo Blickle über sein genuines Thema schreibt, die lokale und kommunale Lebenswelt des 15. bis 18. Jahrhunderts, da ist seine Darstellung zwar einäugig, aber auch kenntnisreich, anschaulich und weithin überzeugend. Doch überall da, wo er die Brücke zu den politischen Großgebilden, zu den überregionalen Strukturen und vor allem zur Moderne schlägt, wird sie hoch spekulativ und gröblich unterkomplex. Da werden Kontinuitätslinien gezogen vom lokalen Kommunalismus zum staatlichen Republikanismus, von den Ständeversammlungen zum Parlamentarismus, vom Stadtfrieden zum staatlichen Gewaltmonopol, von den Herrschaftsverträgen zur modernen Verfassung, von der Policey zur Polizei, von den kommunalen Revolten zur Französischen Revolution und von den ständischen Freiheiten zu den Menschenrechten. Um nicht missverstanden zu werden: Selbstverständlich gibt es – immer auch – solche Kontinuitäten. Doch Wissenschaft lebt von der Unterscheidung. Gerade präzise Unterscheidungen aber sind nicht Blickles Sache; sie stehen seinem Anliegen im Weg, die kommunalen Traditionen Alteuropas als den besseren Weg in die Moderne aus allen Verschüttungen freizulegen.

Der mangelnde analytische Unterbau dieser Geschichtsteleologie wird durch kühne Metaphorik ersetzt. So waren die Stände „die Grundsuppe der parlamentarischen Demokratie“ (S.40); Ungehorsam war „ein mächtiges Gebirge in Europa“ (S.205); „Zivilisieren und Disziplinieren“ haben „im Rationalisieren ihren Ahnherrn“ (S.221); „drei großen Wellen gleich, überschwemmte die Freiheit das feudale Europa“ (S.263). Alteuropa selbst wird gelegentlich zu einem kollektiven Akteur hypostasiert. „Europa“, so heißt es da etwa, habe die Zweiteilung in Freie und Leibeigene „nicht ertragen, stattdessen in einem ein halbes Jahrtausend dauernden Prozess die ‚leibhaftige Freiheit’ der Menschen durchgesetzt“ (S.17).

Das Alte Europa kann nur in so glänzendem Licht erscheinen, weil die Epochen vorher und nachher zu finsteren Hintergrundfolien reduziert werden: das gewalttätige Frühmittelalter, die kapitalistische Moderne, an der gut und bewahrenswert nur ist, was sie vom Alten Europa geerbt hat. Aus Blickles Altem Europa selbst hingegen wird alles eliminiert, was das Bild komplizieren und stören könnte: beispielsweise die Konflikte innerhalb und die Menschen außerhalb des ‚ganzen Hauses‘; Patronage, Klientelismus und Rangordnung als elementare Strukturfaktoren auch der Kommunen; die Funktionsprobleme der Ständeversammlungen; die Ungleichheit des ständischen Privilegienrechts; die gegen Juden, Hexen und Außenseiter gerichtete Solidarität der Gemeinden und Vieles mehr. Alles Gute und Bewahrenswerte am Alten Europa stammt für Blickle ursprünglich von den Hausvätern und ihren kommunalen und überregionalen Einungen. Seine Kommunen sind tendenziell egalitäre, basisdemokratische Veranstaltungen, die er durch die Brille Rousseaus wahrnimmt und denen er dabei alle ständisch-korporativen, hierarchischen Züge austreibt. Ständische Privilegien und soziale Ungleichheit scheinen allein in der Welt des Adels und der Höfe zu Hause.

Blickle wirft den heutigen Historikern einen „Tunnelblick durch die Röhre der Westintegration“ vor; ihre Perspektive erfasse selektiv nur bestimmte Traditionen aus Antike, Christentum und Aufklärung (S.61). Der Vorwurf mag als Kritik an den klassischen Meistererzählungen des Liberalismus und Parlamentarismus zutreffen, doch er wirkt heutzutage reichlich antiquiert. Die Kritik lässt sich vielmehr gegen den Verfasser selbst wenden: Sein Blick ist nicht minder selektiv; er schaut nur durch eine andere Röhre. Dass eine ganze Historikergeneration seit Jahren erfolgreich an der Differenzierung einfacher Erklärungsmodelle und an der Dekonstruktion erfundener Traditionen arbeitet, wird von Blickle vollkommen ignoriert. Seine Meistererzählung vom Alten Europa ist ein Dinosaurier in der postmodernen Landschaft.

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