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Titel
Das Gesetz des Gedächtnisses. Medien und Archive am Ende (des 20. Jahrhunderts)


Autor(en)
Ernst, Wolfgang
Erschienen
Anzahl Seiten
357 S.
Preis
€ 24,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Martin Zierold, International Graduate Centre for the Study of Culture, Justus-Liebig-Universität Gießen

„Medien und Archive am Ende“, dieser Untertitel der jüngsten Monographie des Medienwissenschaftlers Wolfgang Ernst ruft wohlbekannte, kulturpessimistische Positionen auf: Hilfe, das Ende naht! Gerade im Diskurs über kulturelles Gedächtnis oder gesellschaftliche Erinnerung gibt es einige lautstarke Klagen, die angesichts der rasanten Entwicklung neuer Medientechnologien ein Ende von nahezu allem kommen sehen, was einem Kulturwissenschaftler am Herzen liegt. Exemplarisch sei auf Aleida Assmanns Diktum verwiesen, mit der Tendenz zur Digitalisierung bzw. ‚Informatisierung’ von ehemals noch materiellen Artefakten „verschwindet weit mehr als nur eine geheimnisvolle Aura; mit ihr verschwinden Realität, Geschichte und Gedächtnis.“1 Eben diesen Endzeitgestus ruft auch Wolfgang Ernst mit seinem Untertitel auf und bricht ihn doch sogleich ironisch, indem er in Klammern das „am Ende“ durch die Einschränkung „(des 20. Jahrhunderts)“ ergänzt. Dieser zweideutige Untertitel ist programmatisch für das gesamte Buch, das in mehr als nur einer Hinsicht mit ironischen Brechungen und dem bewussten Oszillieren zwischen verschiedenen Positionen und rhetorischen Strategien arbeitet.

Dabei ist Wolfgang Ernst in seiner Argumentation keineswegs unentschieden oder thesenscheu. Er vertritt ausdrücklich die Meinung, dass im 20. Jahrhundert die bisherige europäische Gedächtniskultur, die primär auf den Modus der Speicherung ausgerichtet war, zu einem Ende kommt. Allerdings bricht Ernst seine Analyse nicht an diesem vermeintlichen Endpunkt ab, wie dies andernorts (zu) oft der Fall ist, sondern nimmt die Veränderungsprozesse genauer in den Blick und zeigt auf, wie an die Stelle der Speicher-Fixierung zunehmend eine Gedächtnis- bzw. Medienkultur der „Übertragung“ tritt, die primär durch neue Medientechnologien (vor allem Computer und deren Vernetzungsstruktur im Internet) bzw. deren spezifischer Nutzungsformen induziert ist. Bemerkenswert ist dabei, dass Ernst nicht der Versuchung unterliegt, diese Diagnose eines grundlegenden „kulturtechnischen Wechsel[s]“ (S. 12) mit dem Label der völligen Neuheit zu versehen. Vielmehr weist er daraufhin, dass die „Obsession der Speicherung von Kultur“ immer schon eine primär modern-europäische Haltung gewesen sei, die nun eine Akzentverschiebung erfahre „hin zur anglo-amerikanischen (und antik-römischen) Ästhetik der Übertragung“ (S. 19). Während in Europa Archive meist im Modus des „Abspeicherns und Wegschließens“ betrieben würden, operiere etwa die Library of Congress immer schon „von der Übertragung her“, das heißt „von der Pflicht her [...], der Öffentlichkeit den Zugang und die Information ihrer selbst zu erleichtern, ja aktiv zu fördern“ (S. 20). So eingeordnet liest sich Ernsts These von einer Umstellung der Medienkultur von der Speicherung hin zur Übertragung dezidiert nicht als Untergangsszenario, sondern als eher nüchterne, nicht wertende Beschreibung eines grundlegenden Transformationsprozesses. Allein dies ist für den oft pauschal-pessimistischen kulturwissenschaftlichen Gedächtnisdiskurs ein Befreiungsschlag, der kaum hoch genug eingeschätzt werden kann.

Die von Ernst für seine Analysen gewählte Methode bezeichnet er als „Medienarchäologie“, wobei er in einem den Analysen vorgestellten Kapitel sein Verständnis dieses Begriffs eingehend erläutert. Dabei ist Medienarchäologie nach Ernst einerseits durchaus „buchstäblich“ zu verstehen: „Die Trümmer, welche jede neue Mediengeneration von der vorherigen zurücklässt, sind die Ausgrabungsflächen für Medienarchäologen.“ (S. 33) Zugleich geht es ihm aber um eine Medienarchäologie im übertragenen Sinn: „Medienarchäologie hat […] die Genealogie jener Apparaturen zum Gegenstand, die jenseits der Hermeneutik – parergonal – an Bildern und Texten am Werk sind; zum anderen inkorporiert jener Begriff auch die konkrete Institution des Archivs als unvorgängliches Dispositiv dieses Wissens.“ (S. 32, Hervorhebung im Original) Daher steht – anders als bei den „Auslotungen der Erinnerungskultur“ von denen Ernst die Medienarchäologie abgrenzt – „der präzise Blick auf die Materialitäten ihrer Speicher“ im Vordergrund (S. 32).

Dieser sowohl medientheoretisch wie auch medientechnisch präzise Blick ist es, der die Analysen Ernsts in der Folge auszeichnet und sich wohltuend von anderen assoziationsreichen, aber stets vagen Verallgemeinerungen über den Zusammenhang von neuen Medien mit Gedächtnis und Erinnerung abhebt.2 Ernst geht kenntnis- und detailreich die unterschiedlichen medialen Gedächtnis-Konstellationen der Gegenwart durch: Sein erstes Kapitel behandelt „Alte Speichermedien in neuen Kontexten“, darauf folgt eine Analyse von analogen audiovisuellen Gedächtnismedien, analogen elektronischen Gedächtnismedien, dem digitalen Gedächtnisraum und abschließend ein Kapitel zu „Gedächtnis im hypermedialen Raum“.

Ernsts Monographie ist dabei mindestens so sehr Fundus wie wissenschaftliche Analyse. Getreu dem selbst auferlegten Ziel, es gelte „das Archiv zu schreiben“ schwankt der Duktus, so Ernst selbst, „zwischen einem Zettelkasten als Offenlegung der Struktur des Speichers und dem argumentativen Fließtext“ (S. 9). In diesem (in einen linearen Text gegossenen) Zettelkasten finden sich dann bisweilen auch Zitate doppelt (so auf S. 187 und 247), und auch ganze Absätze können sich praktisch wortgleich wiederholen (vgl. S. 164 und S. 246). Was beim linearen Durchlesen irritieren mag, legt ein Grundprinzip offen: Das Gesetz des Gedächtnisses lässt sich in jede Richtung lesen. Zwischen den das Buch rahmenden theoretischen, methodischen und terminologischen Teilen zu Beginn und dem Fazit am Ende ist je nach Interesse ein Einstieg an praktisch jeder Stelle möglich, was auch durch das detaillierte Inhaltsverzeichnis erleichtert wird (ein Index allerdings ist nicht vorhanden).

Insbesondere der Blick für das Detail, für paradoxe und ambivalente Entwicklungen ist ein Vorzug von Ernsts Studie. Medienhistorisch erinnert Ernst am Beispiel des Fernsehens etwa daran, dass der Wert der Senderarchive von den Fernsehanstalten selbst erst spät erkannt worden ist – und zwar bezeichnenderweise gerade im Zeitalter der Vervielfachung des Übertragungsmediums Fernsehen durch seine Digitalisierung, das, um seine massenhaft gestiegenen Sendeplätze zu füllen, auf sein Archiv zwingend angewiesen ist (vgl. u.a. S. 186ff.). Auch Ernsts Insistieren auf der Gleichberechtigung von schriftbasierten und anderen visuellen oder auditiven Medien ist ein Gewinn. An wenig anderen Orten findet man derart ausführliche Erläuterungen etwa zu den Problemen der Schall- und Filmarchivierung und auch zu neuen Möglichkeiten der computergesteuerten Mustererkennung und Indizierung nicht-sprachlicher Informationen. Schließlich ist auch sein wiederkehrender Hinweis richtig, dass es nicht allein die Technologien sind, die für die Gedächtniskultur von entscheidender Bedeutung sind, sondern auch ihre gesellschaftlich reglementierten Nutzungsformen zum Beispiel durch juristische Rahmenbedingungen (vgl. u.a. S. 246ff.).

Dabei oszilliert nicht nur die Form des Textes zwischen Argumentation und Addition, auch die herangezogenen Quellen wechseln ständig. Mal bedient sich Ernst kulturtheoretischer Überlegungen Foucaults, dann informations- und medientheoretischer Modelle von Shannon und Weaver, zitiert Beispiele aus der Medienkunst und aus dem Privatfernsehen, verweist auf medienhistorische Entwicklungen aus den ersten Tagen des Films und ist kurz darauf beim Internet. Von der NASA über Derrida und Walter Benjamin hin zum technischen MP3-Standard der Klangkomprimierung, weiter über den DDR-Geheimdienst zu Wolf Biermann und Osama bin Laden und dann über Henri Bergson zu den Retro-Trends der Schallplattenindustrie – all das braucht bei Wolfgang Ernst selten länger als zwei Seiten (vgl. für diese exemplarische Reihung S. 130f.). Das ist nicht immer zwingend, doch wie sollte es das auch sein? Als von Ernst explizit offengelegte Strategie erscheint dieser Ansatz jedenfalls durchaus charmant. Und der resultierende dichte Text ist gerade in seinem manchmal fragmentarischen, dann wieder klassisch narrativen Aufbau gewinnbringend zu lesen, so dass er sich allemal glänzend als Anstoß für eigene Anschlüsse und Ideen eignet.

Anmerkungen:
1 Assmann, Aleida, Zur Mediengeschichte des kulturellen Gedächtnisses, in: Erll, Astrid; Nünning, Ansgar (Hrsg.), Medien des kollektiven Gedächtnisses, Berlin 2004, S. 45-60, hier S. 58. Für eine ausführliche Kritik allzu pessimistischer Prognosen vgl. Zierold, Martin, Gesellschaftliche Erinnerung. Eine medienkulturwissenschaftliche Perspektive, Berlin 2006, S. 79ff.
2 Ein weiteres Beispiel wie gewinnbringend Analysen zu Gedächtnis und neuen Medientechnologien sein können, wenn sie sich die Mühe machen, die komplexen technischen Bedingungen genau zu analysieren, findet sich bei Sick, Fransziska, Digitales Recht und digitales Gedächtnis, in; Dies.; Ochsner, Beate (Hrsg.), Medium und Gedächtnis. Von der Überbietung der Grenzen, Frankfurt am Main 2004, S. 43-69.

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