J. Landkammer u.a. (Hrsg.): Erinnerungsmanagement

Cover
Titel
Erinnerungsmanagement. Systemtransformation und Vergangenheitspolitik im internationalen Vergleich


Herausgeber
Landkammer, Joachim; Noetzel, Thomas; Zimmerli, Walter Ch.
Erschienen
München 2006: Wilhelm Fink Verlag
Anzahl Seiten
287 S.
Preis
€ 39,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Anne Krüger, Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Vergangenheits-, Erinnerungs- oder Geschichtspolitik – die Anzahl der Termini für den (politischen) Umgang mit Vergangenheit wird nur noch von der Menge der Publikationen zu diesem Thema übertroffen. Das vorliegende Buch bietet nicht nur neue Fallstudien. Zugleich versuchen die Herausgeber Joachim Landkammer, Thomas Noetzel und Walther Ch. Zimmerli einen weiteren Terminus einzuführen: „Erinnerungsmanagement“. Was hierunter verstanden werden soll, erläutern die Herausgeber in ihren theoretisch gehaltenen Beiträgen: Landkammer definiert diesen Begriff als die Gesamtheit der „im Rahmen der ’Vergangenheitsbewältigung’ für notwendig befundene[n] Aktivitäten und den sie begleitende[n] und legitimierende[n] politische[n] Diskurs“ (S. 67). Noetzel betont dagegen stärker den Prozess der Konstruktion von Vergangenheit. Indem man diesen Prozess als eine „’Management’-Aktion“ betrachte, solle versucht werden, ihn „durchsichtig zu machen und rational zu gestalten“ (S. 10). In weiterhin ökonomisierender Terminologie sprechen die Herausgeber von einer „’Rationalisierung’ von Erinnerungsprozessen“ (ebd.). Das Ziel sei es, mit dem Begriff „Erinnerungsmanagement“ Erinnerungstypen zu ermitteln und so eine „Grundlage für erfolgreiche Politikberatung“ zu schaffen (S. 17).

Die Bewährungsprobe für den Gebrauch und die Tauglichkeit des Begriffs bieten die sehr unterschiedlich angelegten Fallstudien zu Ost- und Westdeutschland (Jutta Eckhardt, Joachim Landkammer), Österreich und Tirol (Maria Sporrer), Nordirland (Noetzel), Südafrika (Roland Zimmermann), Lateinamerika (Ruth Fuchs/Detlef Nolte), Japan (Yoshifumi Furuta) und Kambodscha (Oskar Weggel) sowie die Beiträge von Aleida Assmann und Michael Jeismann, die auf sehr unterschiedliche Weise „Perspektiven und Prognosen“ für die Holocaust-Erinnerung formulieren. Dabei reicht die Herangehensweise in den Fallstudien von einer an historischen Fakten orientierten Beschreibung der Vergangenheit bzw. des Umgangs mit ihr über eine stärkere Auseinandersetzung und Bewertung der beobachteten Phänomene bis hin zu einer vom einzelnen Fall abstrahierenden theoretischen Analyse von Aufarbeitungsprozessen.

Letzteres gilt für den Beitrag von Fuchs und Nolte zu Lateinamerika; sie trennen zwischen rechtlicher und politisch-historischer Aufarbeitung diktatorischer Vergangenheiten und benennen vier Phasen einer Aufarbeitungssequenz. Den Zusammenhang von Vergangenheitspolitik (verstanden als Bündel staatlicher Maßnahmen) und Demokratisierung sehen sie darin, dass erfolgreiche Maßnahmen der Vergangenheitspolitik als Indikatoren für die Verankerung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewertet werden könnten. Im Einzelfall gelte es zu untersuchen, „inwieweit bestimmte Politiken oder Nicht-Politiken in diesem Politikfeld negative oder positive Rückwirkungen auf die demokratischen Verfahrensregeln und ihre Umsetzung zeitigen“ (S. 155). Demokratische Konsolidierung hänge vor allem von strukturellen Maßnahmen ab. Auch wenn es keinen Königsweg der Vergangenheitspolitik zur demokratischen Konsolidierung gebe, sollten in jedem Land die entsprechenden Möglichkeiten der Aufarbeitung ausgelotet werden.

Ein Hauptunterscheidungsmerkmal der verschiedenen Beiträge ist die hinter der Analyse von Erinnerungsprozessen stehende Einstellung zur Rolle, die Erinnerung einnehmen sollte. Hierbei lassen sich zwei Richtungen erkennen, die sich besonders in den auf die Holocaust-Erinnerung bezogenen Texten widerspiegeln. Assmann und Eckhardt betonen die Wichtigkeit eines auch emotionalen Zugangs zur NS-Vergangenheit. Eckhardt beobachtet, dass trotz wissenschaftlicher Rationalisierungs- und Konkretisierungsversuche eine „’Restgröße an Verstörung’“ bleibe (S. 47), wodurch ein ‚Schlussstrich’ verhindert werde. Assmann sieht im Wachhalten der Erinnerung eine ethische Pflicht. Erinnerung unterteilt sie in Täter- und Opfererinnerung. Man dürfe jedoch nicht die Tätererinnerung als Opfererinnerung erzählen, indem den deutschen Tätern das deutsche Volk als unschuldiges Opfer entgegengesetzt werde. Erst wenn die Deutschen „selbst aktiv zu Trägern der jüdischen Opfer-Erinnerung geworden“ seien (S. 252), dürfe und müsse man auch die deutschen Leidenserfahrungen erzählen und damit der Erinnerung einen weiteren Aspekt einfügen – solange auf diese Weise nicht die „Grundsituation der Deutschen als ‚Volk der Täter’“ außer Kraft gesetzt werde. Dafür seien fest etablierte „moralische Koordinaten“ notwendig (ebd.). Denn nur mit Moral – nicht als Ersatz für Recht, aber als dessen Ergänzung – könne auf die „Überschüssigkeit“ der NS-Verbrechen, die alles bis dahin Verübte überstiegen, reagiert werden (S. 240).1

Die von Assmann betonte Einzigartigkeit des Holocaust ist demgegenüber das Ziel der Kritik von Landkammer und Jeismann, denn diese Sicht behindere die öffentliche Wahrnehmung aktueller Menschenrechtsverbrechen. Die als einzigartig angesehene, aber angesichts heutiger Gräuel mitunter anachronistisch wirkende Holocaust-Erinnerung erfülle zudem immer stärker eine identitätsstiftende Funktion – nicht mehr nur für Deutschland, sondern auch international. „Sucht Europa im Holocaust einen negativen Gründungsmythos?“, fragt Jeismann in seinem Beitrag (S. 260). Wie auch Landkammer konstatiert er, dass diese gemeinsame (oder vielmehr als gemeinsam behauptete) Erinnerung zwar Zusammenhalt stifte, sie gleichzeitig aber auch als Legitimation politischen Handelns genutzt werde (wie beim Einsatz der Bundeswehr im Kosovo). Gewollt provozierend geht Landkammer so weit, von Erinnerung als einem „pathosgeladene[n] und pseudo-psychologisierende[n] Lippenbekenntnis“ zu sprechen (S. 62) und eine „vernunftorientierte Re-Interpretation“ der Vergangenheit jenseits bloßer Emotionalisierung zu fordern (S. 57).

Hierzu soll auch die von den beiden Mitherausgebern Landkammer und Zimmerli am Ende des Buchs entwickelte Erinnerungstypologie beitragen (wobei ein Rückgriff auf zuvor behandelten Fallstudien wünschenswert gewesen wäre). Die Autoren stellen fest, dass es in Abgrenzung zur Vergangenheitspolitik oder Vergangenheitsbewältigung beim Erinnerungsmanagement nicht um Identitätskonstruktion, sondern lediglich um die Organisation des Erinnerns als Vermeidungstaktik einer wirklichen Auseinandersetzung gehe. Jeglicher Einfluss, den solches Management auf Identitätskonstruktionen haben könnte, wird dabei bestritten: „Die wichtigste Schlussfolgerung aus dem Verständnis der Vergangenheitsbewältigung als Erinnerungsmanagement besteht aber in dem folgenden Argument: Selbst wenn es wahr wäre, dass sich Identität durch Geschichte konstitutiert, würde das für die Frage: wie gehen wir mit Geschichte um?, gar nichts austragen.“ (S. 279) Damit widersprechen Zimmerli und Landkammer ihrem Mitherausgeber Noetzel, der im Hinblick auf Nordirland betont, dass die „politische Identität doch gerade an diese Geschichte gefesselt ist“ (S. 130), und darauf verweist, welche dominante Rolle die gruppenspezifische Erinnerung in Konflikten spielt.

In diesem sehr heterogenen Buch, das aus Beiträgen eines am Institut für Politikwissenschaft und am Institut für Philosophie der Philipps-Universität Marburg veranstalteten Forschungskolloquiums hervorgegangen ist, finden sich viele verschiedene Ansätze, wie mit Vergangenheit umgegangen wird oder werden sollte. Doch wird in den einzelnen Beiträgen auf den Begriff „Erinnerungsmanagement“ nur sehr selten Bezug genommen. Dadurch bleibt er in seiner Intention, seinen Konsequenzen und seiner Abgrenzung zu anderen Begriffen unscharf. Ungewollt wird vielmehr deutlich, dass man nicht von „Management“ reden muss, um sich mit Erinnerungsprozessen auseinandersetzen zu können. Dabei ist der Ansatz, auf der Basis von Länderstudien eine Erinnerungstypologie zu entwickeln, durchaus zu begrüßen, da die je spezifischen nationalen Aspekte so in einem allgemeineren Zusammenhang erscheinen. Doch sollte man die wissenschaftliche Untersuchung von Erinnerungsprozessen nicht mit einer „Rationalisierung“ der Erinnerung gleichsetzen. Das angestrebte Ziel, mit den Begriffen „Erinnerungsmanagement“ und „Rationalisierung“ in die Politikberatung einzusteigen, erscheint daher durchaus fragwürdig; zumindest liegt es jenseits der primären Aufgaben und Fähigkeiten der Geistes- und Sozialwissenschaften. Andererseits sollten Historiker, Philosophen und Sozialwissenschaftler nicht davor zurückschrecken, sich auf der Grundlage ihrer Expertise auch an normativen, fachübergreifenden Diskursen der Erinnerungspolitik zu beteiligen – als eine Akteursgruppe neben anderen.

Anmerkung:
1 Zu Aleida Assmanns Kategorien und Positionen siehe zuletzt auch dies., Der lange Schatten der Vergangenheit. Erinnerungskultur und Geschichtspolitik, München 2006 (rezensiert von Michael Heinlein: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2007-1-045).