V. Zimmermann: "Den neuen Menschen schaffen"

Cover
Titel
"Den neuen Menschen schaffen". Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945-1990)


Autor(en)
Zimmermann, Verena
Erschienen
Köln 2004: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
XI, 435 S.
Preis
€ 39,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Petra Gruner, Berlin

Der „neue Mensch“ war eine „Obsession“1 und Sackgasse des 20. Jahrhunderts, nicht nur der Pädagogik. Mit dem Titel ihres Buches, einem Makarenko-Zitat, richtet Verena Zimmermann ihre Untersuchung an dieser vielzitierten Projektion der Moderne aus, die in der DDR wahrlich ihre Blüten trieb: im unbegrenzten Glauben an die Form- und Planbarkeit des Menschen. Speziell die Jugendhilfe erschien nach den Berichten über den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau2, einer strafkolonieähnlichen Institution für 14- bis 18-jährige Outlaws der DDR-Gesellschaft, desavouiert. Zimmermann wählt einen umfassenderen Zugang: Anhand der Quellenbestände der Ministerien für Volksbildung, Gesundheit, Justiz, Inneres und Staatssicherheit, des „Instituts für Jugendhilfe“ sowie der einzigen Fachzeitschrift und Erinnerungen eines Protagonisten untersucht sie die Jugendhilfe der DDR als Teil der Entwicklung des Sozialstaates deutscher Tradition. Der Umgang mit den „schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen“ gilt ihr als „Gradmesser für die Repressionen des DDR-Regimes“ überhaupt (S. 4).

Das Buch hat zwei Thementeile: „Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umerziehung Jugendlicher in der DDR“ und „Praxis der Umerziehung Jugendlicher in Heimen der Jugendhilfe“. Der erste Teil thematisiert die Grundlagen von Jugendpolitik und Jugendhilfe, deren historische Entwicklung, Arbeitsweise und Konzepte, das Erziehungsmodell Makarenkos (I), die Konzepte „Schwererziehbarkeit“ und „Devianz“, jugendliche Subkultur und Jugendkriminalität, Ursachen abweichenden Verhaltens und Jugendstrafrecht (II) sowie die Umerziehungsmaßnahmen (III). Der zweite Teil behandelt die Heimerziehung (I), die Jugendwerkhöfe (II) und den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (III). Das Untersuchungsprogramm ist damit viel komplexer, als der Buchtitel erwarten lässt. Die Materialfülle ist beeindruckend. Dass es eine „Geschichte von oben“ ist, räumt die Autorin selbst ein (S. 12).

Einen Bruch mit der deutschen Tradition bedeutete 1947 die Eingliederung der Jugendhilfe in die Volksbildung. 1952 wurde das einheitliche System der Heimerziehung geschaffen, das „Betreuung und Versorgung“ durch Erziehungspläne ersetzte (S. 243). Das Schlüsselkonzept, dessen Tragweite – in Intentionen, Praxis und Wirkungen – bisher kaum erschlossen ist, bildete die „Umerziehung“, die die Jugendlichen „in die erzieherischen Regelsysteme zurückzuführen“ glaubte (S. 48). Mit Makarenko sahen die DDR-Pädagogen „Umerziehung“ als „Korrektur des Charakters“ (S. 188), hatten aber vom Begriff stets „theoretische Unklarheiten“ (S. 192) und von den Zielen „keine abgeschlossenen Vorstellungen“ (S. 216). In der Verknüpfung von Makarenko und Pawlow war Erziehung einfach Disziplinierung, Gewöhnung und Reflexkette, der Mensch „Produkt autoritativer, sanktionsintensiver Erziehungsakte“.3 Unter Berufung auf Makarenkos Erziehungskolonie für im Bürgerkrieg verwahrloste Jugendliche konnten sich die Erzieher bedenkenlos als „Helfer“ legitimieren.4

Im Kontrast zum Erziehungspostulat stand das Jugendstrafrecht. Walter Ulbricht forderte zur Bekämpfung von „Rowdytum“ und „Bandenkriminalität“ auch „Arbeitslager“; das Volksbildungsministerium befürwortete die „Jugendhaft“ (S. 167). 1968 ging das Jugendstrafrecht in das allgemeine Strafgesetzbuch ein. Einer der häufigsten Gründe für „soziale Auffälligkeit“, ab 1968 Straftatbestand (§ 249 StGB), war „asoziales Verhalten“. Gegen die Verfassung verstoßend und das „Recht auf Arbeit“ konterkarierend, wurde Nicht-Arbeiten kriminalisiert. Die Straftaten nach § 249 vervierfachten sich von 1970 bis 1973 fast (S. 178ff.)! Als „schwererziehbar“ galten Jugendliche bei Schul- und Arbeitsbummelei, „Herumtreiberei“ und insbesondere Sanktionsverstößen, z.B. Flucht aus Heim oder Jugendwerkhof (Fluchtquote: 25%).

Von besonderem Interesse ist die Diskussion der Ursachen abweichenden Verhaltens (S. 122ff.). Je weniger das Erklärungsmuster „Relikte der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ trug, desto größer wurden – zumal bei Randständigkeit von Psychologie und Soziologie – die Schwierigkeiten. Dass Ende der 1970er-Jahre plötzlich die Familienerziehung als Hauptursache für Devianz galt, bedeutete nicht nur Zuwachs an Reflexion, sondern offenbarte schlicht die Erklärungsnot der gescheiterten Staatspädagogik. In den 29 Jugendwerkhöfen der DDR mit 3.178 Plätzen (1985) herrschten zwei eherne Säulen der DDR-Pädagogik: „Arbeitserziehung“ (S. 291ff.) und „Kollektiverziehung“ (S. 276ff.). Der Poesie vom Kollektiv in den pädagogischen Schriften stand das quasimilitärische Kommando- und Disziplinierungssystem gegenüber, das ein System der „Selbsterziehung“ einschloss, in dem der Pädagoge „nur indirekt“ agieren und das Kollektiv in seinem Sinne einsetzen sollte (S. 68). Aufschlussreich sind die Befunde zur Professionalisierung der Jugendhilfe. Die aufgrund geringer Bezahlung und Schichtarbeit unattraktive Tätigkeit war bis in die 1980er-Jahre durch Berufsfremde und strafversetzte Pädagogen bestimmt. Psychologen gab es nicht. Erst spät wurden Spezialkurse für die Arbeit mit „schwererziehbaren“ Jugendlichen angeboten (S. 247ff.).

Staatliche Kontrollen ergaben letztlich – wie alle Kontrollen der Volksbildung –, dass Erziehungsintentionen ad absurdum geführt wurden (S. 246ff.). Für die Jugendwerkhöfe resümierte man, dass „beim größten Teil der Entlassenen das Erziehungsziel nicht erreicht wurde“ und 30-50 Prozent straffällig wurden (S. 357). Ob das „Messerwerfen nach dem Bild des Genossen Ulbricht“ (S. 331) vielleicht Ergebnis verplanter Freizeit, Rund-um-die-Uhr-Beschäftigung und vormilitärischer Ausbildung war, fragten die Verantwortlichen nicht. Nebeneffekte der „Umerziehung“ wie die Instrumentalisierbarkeit von Jugendlichen mit Heimkarrieren für Staatssicherheit oder NVA, als Kompensation der einstigen Ohnmacht, hat Zimmermann allerdings nur am Rande im Blick.

Für das Fortbestehen dieses Resozialisierungsmodells liefert Zimmermann einen entscheidenden Befund: Die ordnungsstaatlichen Bemühungen gegenüber Devianz, insbesondere Maßnahmen der Ausgrenzung aus dem Lebensalltag – von staatlich beaufsichtigter Arbeitserziehung bis zur Verwahrung in Jugendwerkhöfen –, konnten mit breiter Zustimmung der Bevölkerung rechnen. Betriebe, die zur Einstellung erwachsener Haftentlassener verpflichtet waren, suchten sich der Einstellung von Jugendlichen aus Jugendwerkhöfen zu entziehen (S. 358).

Verena Zimmermann gibt einen tiefen, ja abgründigen Einblick in ein vernachlässigtes Forschungsfeld. Am Ende der Lektüre fragt man sich dennoch, was genau Gegenstand der Untersuchung war: Die DDR-Jugendhilfe? Die Jugendpolitik? Die Erziehungskonzepte? Die Tradition der Sozialdisziplinierung? Sicherlich hängt irgendwie alles mit allem zusammen. Die akribische Quellenarbeit geht jedoch deutlich mit Einbußen an analytischer Qualität einher. Zwar wollte die Autorin sich nicht auf klassische Jugendhilfefelder beschränken, sondern den Blick auf „Maßnahmen gegen randständige und auffällige Jugendliche“ weiten (S. 4). Aber diese Unentschiedenheit im Fokus hat ihren Preis. Wo „überlautes Spielen“ von Kofferradios und „Beatfrisuren“ (1969!) polizeilichen Zugriff rechtfertigen (S. 195), ist Devianz ein weiter Begriff. Mögen die Staatsorgane die gesamte Jugend für „sozial auffällig“ gehalten haben – analytisch macht diese Entgrenzung wenig Sinn, zumal wenn man die Zuschreibungen aus den Quellen („milieugeschädigt“, „verhaltensgestört“, „schwererziehbar“) übernimmt. Für die DDR-Jugendpolitik bieten sich keine neuen Erkenntnisse, auch nicht hinsichtlich der Beharrungskraft kleinbürgerlicher Normvorstellungen.

Der sozialpädagogischen Dimension der Jugendhilfe wird das Buch nur bedingt gerecht. Man mag nach der Lektüre nicht mehr einwenden, dass der DDR-Jugendhilfe vielleicht noch etwas abzugewinnen ist: etwa die verpflichtende Schulausbildung mit dem Regelabschluss der 10. Klasse, ab 1970 das Recht auf Berufsausbildung, Verträge über berufliche Qualifizierung (S. 265ff.) und die vehemente Zurückweisung der Kontroverse, ob Jugendliche zu einer Berufsausbildung fähig seien oder besser als „Hilfsarbeiterreserve“ nutzbar (S. 306f.). Unübersehbar scheint zumindest, dass das Professionalisierungsdefizit grundsätzlichere Ursachen hat als die Phantasie vom „neuen Menschen“. Weitgefasste Fragestellung, Redundanzen und heftige Zeitsprünge erschweren hier den systematischen Blick. Die Quellen werden zunehmend illustrativ, die (Makarenko-)Zitate der Jugendhilfe-Protagonisten immer weniger aufklärend.

So wirft diese Bestandsaufnahme vor allem Fragen auf. Das Buch erhellt das Funktionieren der „Fürsorgediktatur“ DDR6, indem es zeigt, wie soziale Tatbestände politisiert und kriminalisiert wurden, wie Fürsorge und Repression einander bedingten. Redlicherweise muss man jedoch anfügen, dass jede Sozialpädagogik vor dem Problem steht, wie weit staatliche Fürsorge für Kinder und Jugendliche notwendig und Eingriffe in Familie und Privatsphäre zulässig sind. Dass „freiheitsentziehende Maßnahmen“ bis heute eine kaum erforschte Praxis sind und eine sachliche Diskussion fehlt5, weist auf übergreifende Probleme der Jugendhilfe hin, die stets unter Legitimationsdruck steht, wenn die Gesellschaft die – auch im Erziehungssystem – selbsterzeugten Probleme delegiert, ohne die damit verbundenen professionellen Anforderungen ernst genug zu nehmen.

Anmerkungen:
1 Lepp, Nicola; Roth, Martin; Vogel, Klaus (Hgg.), Der Neue Mensch. Obsessionen des 20. Jahrhunderts. Katalog zur Ausstellung im Deutschen Hygiene-Museum, Ostfildern 1999.
2 Einweisung nach Torgau. Texte und Dokumente zur autoritären Jugendfürsorge in der DDR, Berlin 1997.
3 Schmidt, Hans-Dieter, Erziehungsbedingungen in der DDR, in: Trommsdorff, Gisela (Hg.), Sozialisation und Entwicklung von Kindern vor und nach der Vereinigung, Opladen 1996, S. 32-38, Zitat S. 38.
4 Einweisung nach Torgau (wie Anm. 2), S. 232f.
5 Hoops, Sabrina; Permien, Hanna, Freiheitsentziehende Maßnahmen – ein heikles Thema, in: Deutsches Jugendinstitut e.V. (Hg.), DJI Bulletin 72 (2005), S. 3.
6 Jarausch, Konrad H., Realer Sozialismus als Fürsorgediktatur. Zur begrifflichen Einordnung der DDR, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B20 (1998), S. 33-46.

Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Epoche(n)
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension