M. Peachin: Frontinus and the Curae of the Curator Aquarum

Cover
Titel
Frontinus and the curae of the curator aquarum.


Autor(en)
Peachin, Michael
Reihe
Heidelberger althistorische Beiträge und epigraphische Studien 39
Erschienen
Stuttgart 2004: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
XII, 197 S.
Preis
€ 45,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Erich Kettenhofen, Fachbereich III - Geschichte, Universität Trier

S. Iulius Frontinus wird gemeinhin in Lexika und Literaturgeschichten als Fachschriftsteller geführt 1, aber W. Eck wies schon vor 20 Jahren darauf hin, dass Frontin nicht als "Fachschriftsteller" lebte, vielmehr eines der Mitglieder der Reichsaristokratie gewesen war, das die höchsten Ämter bekleidete, was nur wenige Senatoren erreichten: um 73 n.Chr. cos. suff., 98 cos. II suff. gemeinsam mit Trajan, 100 schließlich gemeinsam mit dem Kaiser Trajan cos. III ord.2 Ein entschiedenes Plädoyer für die politische Interpretation des Werkes De aquis3 legt Peachin in seinem neuen hier zu besprechenden Buch vor: Frontins Werk atmet den Geist des "neuen Zeitalters" 4, und mit Bedacht ist der neben Frontin am häufigsten zitierte Autor Plinius der Jüngere mit seinem Briefcorpus und dem Panegyricus auf Kaiser Trajan im Jahr 100.5De aquis ist in den Augen Peachins ein Panegyricus auf die libertas restituta des Kaisers Nerva 6 und seine Reformmaßnahmen, wobei der Blick Frontins verständlicherweise auf die "neue Wasser-Politik" 7 gelenkt wird.

Die Adressaten des Werkes sieht Peachin in den Standesgenossen Frontins, in der Reichselite, die von der neuen Regierungspraxis überzeugt werden soll: unerlaubte Wasserentnahmen soll es in Zukunft nicht mehr geben, aber private Anschlüsse sollen den vermögenden Senatoren in Form von beneficia des neuen Kaisers für ihre umfangreichen Güter weiter zur Verfügung stehen. Als Geschenke des Kaisers sollen die Wasserzuteilungen von der senatorischen Elite, zu der sich Frontin selbst zählen durfte, gewürdigt werden. Ob die Bezeichnung des Werkes Frontins als "politisches Pamphlet" 8 glücklich ist, darüber mag man geteilter Meinung sein. Dass die Elite auf die beneficia Caesaris rechnen kann, darf als die "besondere Lektion" 9 verstanden werden, die Frontin als hoher Würdenträger seinen Standesgenossen beibringen möchte; um so leichter soll es ihnen fallen, zur Kooperation mit der "neuen Politik" bereit zu sein. Technische Fragen, mit denen der curator aquarum konfrontiert war, sucht der Leser, von der Fragestellung des Autors her verständlich, hier hingegen vergeblich.10

Peachin hat sein Buch in vier Kapitel gegliedert: In der "Einführung" (S. 1-11) diskutiert er die neueren Interpretationen des Frontin-Textes, verneint jedoch dessen Deutung als einfachen "administrative guide" oder als ein "plain technical handbook".11 Schon hier wird die leitende Idee des Buches als Argument vorgestellt 12, ebenso das Publikum, an das die Schrift in der Sicht des Autors gerichtet ist.13 Im zweiten Kapitel (S. 12-34: "Frontinus and Roman Writing on Administrative Subjects") vergleicht Peachin das Werk, das Frontin als commentarius, formula administrationis wie auch als formula officii beschreibt, mit ähnlichen so genannten Schriften und Dokumenten aus dem administrativen Bereich. Dem Verfasser kommen hier seine soliden Kenntnisse in den Grundwissenschaften der Epigrafik und der Papyrologie wie auch seine Kenntnis in Fragen des römischen Rechts zugute, die er bereits in früheren Arbeiten bewiesen hat. Manche aufschlussreichen Notizen sind hier zusammengetragen, die letztlich nur die Eigenart des frontinischen Werks belegen; Peachin glaubt in der Entstehung der autobiografischen Schriftstellerei den Rechtfertigungszwang des politisch Handelnden gegenüber der Öffentlichkeit mitbegründet.14 Er lenkt daher bewusst den Blick schon hier auf das letzte (130.) Kapitel des frontinischen Werkes 15, das für ihn den Schlüssel zu dessen Verständnis bietet.16

Den dritten Teil des Buches, mit "An Administrative Announcement" umschrieben (S. 35-81), eröffnet daher die Interpretation dieses letzten Kapitels.17 In der Sicht des Autors hat die Thematik, die Frontin erst hier anspricht, ihn von Beginn des Werkes an (ungeachtet der Aussagen in den einleitenden ersten drei Kapiteln) geleitet: die administrativen Maßnahmen, die Nerva bezüglich der Wasserleitungen eingeleitet hat, werden von Frontin bekannt gemacht und gleichzeitig um sie geworben, so dass diejenigen unter seinen Standesgenossen, die früher dagegen verstoßen haben 18, leicht durch ein Gesuch an den Kaiser das Recht zum Privatanschluss (einschließlich einer festzusetzenden Menge Wassers, die entnommen werden darf) als beneficium des Kaisers erhalten können. So darf Frontin wünschen, dass seine Standesgenossen die "Wohltaten" des Kaisers zu schätzen wissen, aber auch dem curator aquarum danken, dass er die Namen der Gesetzesübertreter nicht bekannt gemacht hat. Ist so das Werk Frontins in seinem sozialen Kontext verortet, kann Peachin die gesamte Schrift daraufhin überprüfen, ob die Lektüre seine These stützt. Peachin sieht seine These zum Abschluss des dritten Teils seiner Arbeit bestätigt und hebt in den "Conclusions" (S. 79-81) drei Hauptziele des frontinischen Werkes im Zusammenhang der "Wasser-Politik" Nervas hervor; er zeigt, wie leicht der Text fehlinterpretiert werden kann, folgt man den Ausführungen in der Einleitung, er schreibe das Werk als Richtlinie für seine Verwaltung und für die ihm im Amt folgenden curatores aquarum.19

Eine historische Einbettung der Thematik des frontinischen Werkes bietet Peachin im vierten Teil seiner Arbeit (S. 82-138: "Frontinus, Roman Administrative Attitudes, and Practices"), angefangen von der Wasserversorgung in der Republik bis in die Zeit seiner eigenen Wirksamkeit als curator (seit 97).20 Der Verfasser gibt aufschlussreiche Informationen über die Strukturen der römischen Administration, in die wiederum Frontinus als einer ihrer bedeutendsten Repräsentanten eingeordnet wird.21 Im knappen fünften Teil (S. 139-143) zieht Peachin ein Fazit, das nach der aufmerksamen Lektüre des Buches nicht mehr überraschen kann: Er betont nochmals den "politischen" Charakter des Werkes, das die kaiserliche Verwaltungstätigkeit würdigt, das aber auch aufruft, sich dem Geist des "Neuen Zeitalters" zu öffnen. Peachin zeichnet Frontins Rolle folgerichtig als "like that of an architect of, and speaker for, a new imperial era".22 Dass dieses "Neue Zeitalter" nur durch eine Wiederherstellung der engen Beziehung zwischen Kaiser und Senatsaristokratie gelingen kann, bedarf keines weiteren Beweises. Die Nähe, in die Peachin Frontin zu Plinius dem Jüngeren rückt, ist sicher ebenso gewollt. Als Verkünder eines "Neuen Zeitalters" bewahrt Frontin für die Leser, und hier schaut Peachin auf die Einleitung von De aquis zurück, eine besondere Erinnerung an den Autor, und zugleich werden künftige curatores aquarum erinnert, was Wasserrechte bedeuten, nämlich beneficia Caesaris, die es zu bewahren und zu schützen gilt.

Acht Appendices sind der Arbeit beigegeben, die unterschiedliche Aspekte beleuchten (S. 144-178) 23, so etwa eine Chronologie, die nach wie vor nicht in allem gesichert ist (S. 144) und eine Gliederung von De aquis (S. 145). Die Regelungen bezüglich der cura aquarum, die in den Kapiteln 103 bis 129 von De aquis dokumentiert sind, werden in Appendix 3 übersichtlich (in guter grafischer Gestaltung) zusammengetragen. Appendix 4 behandelt die literarischen Ambitionen Frontins (S. 151-154: "Literary Embellishments in the De aquis"), die, wie Peachin schön zeigen kann, ein größeres Publikum (als die späteren curatores aquarum) voraussetzen und damit seine These vom politischen Charakter der Schrift zu untermauern vermögen. Appendix 5 (S. 155-159: "Martial, Frontinus, and Ancient Reading of the De aquis") hat mich nicht überzeugt; Martial mag eine Kopie des Werkes besessen haben, was jedoch nicht besagt, dass der Text Frontins in der Folgezeit eine große Verbreitung fand.24 Appendix 6 bietet sämtliche Verweise auf commentarii, die sich in De aquis finden.25 Hinweise auf Missbräuche und Korruption bezüglich der cura aquarum sind in Latein mit englischer Übersetzung in Appendix 7 (S. 161-171) abgedruckt.26 Eine abschließende aufschlussreiche Frage 27 ist in der letzten Appendix (S. 172-178: "Water for the People") aufgeworfen. Peachin druckt hier leider lediglich zwei längere widerstreitende Ansichten von R. Taylor und A. Wallace-Hadrill ab 28 mit der Bemerkung, dass die Diskussion in dieser Frage nicht abgeschlossen sei; im Lichte der beiden Stellungnahmen seien die aufgelisteten Belege aus De aquis zu dieser Frage zu lesen.

Als Textgrundlage dient Peachin die Ausgabe von R. H. Rodgers 29, Abweichungen begründet er ausführlich.30 Sämtliche lateinische Quellenzitate im Haupttext sind mit einer englischen Übersetzung versehen.31 Peachins Arbeit ist sorgfältig geschrieben; gelegentlich begegnen allerdings Versehen.32 Die "Bibliography" (S. 179-193) belegt die Belesenheit des Verfassers, ebenso seinen lebhaften Austausch mit Gelehrten.33 Heranziehen konnte Peachin bereits die neue Ausgabe von R. H. Rodgers, die im Jahr 2004 als 42. Band in der Reihe "Classical Texts and Commentaries" erschien.34 Vermissen mag man R. H. Rodgers, Curatores Aquarum, HSCPh 86 (1982), S. 171-180. Internet-Bibliografien weisen von M. Hainzmann nur eine Arbeit zu Frontin aus dem Jahr 1979 aus.35 Ein Index der Quellen, untergliedert in literarische Quellen, Rechtsquellen, Inschriften, Papyri, Personen sowie "Sachen" (S. 194-197), beschließt das Werk. Der Index ist, soweit ich Stichproben machte, sorgfältig erstellt; er verzichtet allerdings auf die Angabe der Anmerkungen und listet lediglich die entsprechenden Seiten auf.36 Ein Abkürzungsverzeichnis wäre m.E. ebenfalls nützlich gewesen.37

Peachin hat mit seiner Monografie zweifellos einen wichtigen Beitrag zur Zeitgeschichte der ersten Jahrhundertwende geliefert. Liest man den Text Frontins aufmerksam, so mag der politische Kontext durchaus überzeugen, in den er den bisweilen in seiner Eigenart schwierigen Text Frontins hineingestellt hat.

Anmerkungen:
1 Vgl. in jüngerer Zeit: Sallmann, K., Frontinus, in: DNP 4 (1998), S. 677-678, hier S. 677: "technischer Fachautor". Vgl. auch die Berücksichtigung Frontins im Abschnitt "Technische Literatur" in: Dihle, A., Die griechische und lateinische Literatur der Kaiserzeit, München 1989, S. 165-168, innerhalb des 8. Teils (Fachliteratur), der der julisch-claudischen Zeit (!) gewidmet ist.
2 Eck, W., Die Gestalt Frontins in ihrer politischen und sozialen Umwelt, in: Frontinus-Gesellschaft e.V. (Hg.), Sextus Iulius Frontinus. Curator aquarum. Wasserversorgung im antiken Rom, München 1986, S. 47-62. Der Titel ist bei Peachin (S. 184) nicht ganz korrekt zitiert.
3 So S. xi-xii.
4 Vgl. S. 140 ("spirit of the new age"). Die Distanzierung von Domitian fällt zurückhaltend aus; ohnehin konnte sich Frontin nicht als "Opfer" der Personalpolitik des letzten Flavierkaisers hinstellen.
5 Vgl. Register S. 194.
6 Die Endfassung des Werkes setzt die Vergöttlichung Nervas voraus, wie schon PIR² I 322, 216 bemerkte (anhand der Kap. 93 und 118).
7 Vgl. besonders S. 7. Der Terminus begegnet u.a. S. 79 ("new water policy").
8 So S. 7 ("a political pamphlet") und ebenso auf der Rückseite des Buches, wo die Kernthese des Buches knapp zusammengefasst ist.
9 Vgl. S. 7.
10 Vgl. etwa Fahlbusch, H., Über Abflußmessung und Standardisierung bei den Wasserversorgungsanlagen Roms, publiziert in dem hier Anm. 2 erwähnten Sammelband, S. 129-144, der Grundkenntnisse der Physik voraussetzt. Vgl. daneben die von Peachin nicht herangezogene ältere bei V. Burr angefertigte Dissertation von Hainzmann, M., Untersuchungen zur Geschichte und Verwaltung der stadtrömischen Wasserleitungen, Wien 1975.
11 So S. 3.
12 Vgl. vor allem S. 6f.
13 Vgl. S. 9 ("a select group of potentially affected aristocrats").
14 Die Termini hat Peachin einem Aufsatz von P. Scholz entlehnt (zitiert S. 191; der betreffende Abschnitt bei Scholz findet sich auf den S. 185, 189). Vgl. Peachin, S. 33 mit Anm. 56.
15 Zum besseren Verständnis zitiere ich hier die Übersetzung des Kapitels bei G. Kühne: "Ich kann nicht verhehlen, daß diejenigen, die dies höchst nützliche Gesetz verletzen, die Strafe verdienen, die es androht. Es ist aber auch richtig, diejenigen, die nur durch langdauernde Nachlässigkeit auf Irrwege geführt sind, mit Sanftmut auf den rechten Weg zu bringen. So habe ich, soweit es an mir lag, mit Fleiß darauf hingearbeitet, daß die, die gefehlt hatten, nicht an die Öffentlichkeit kamen. Diejenigen aber, die sich nach einer Ermahnung an den Kaiser wandten, können mir für die erlangte Nachsicht dankbar sein. Im übrigen wünsche ich, daß eine Anwendung der Strafen dieses Gesetzes nicht nötig ist. Das Vertrauen in die Amtsführung muß aber den Vorrang haben, selbst wenn man sich Feinde macht." Die Übersetzung Kühnes ist in dem hier in Anm. 2 genannten Sammelband auf den S. 81-117 abgedruckt.
16 Vgl. S. 33. Auf die Bedeutung des Kapitels 130 für die Interpretation des Gesamtwerks wies bereits B. Baldwin hin: Notes on the De aquis of Frontinus, in: Deroux, C. (Hg.), Studies in Latin Literature and Roman History, Bd. 7, Bruxelles 1994, S. 484-506, hier S. 489.
17 Vgl. die rhetorische Frage des Autors, S. 37: "Can, in other words, the last chapter be the key to understanding the whole book - and the book as a whole?"
18 Das "einfache Volk" wird kaum dagegen verstoßen haben können. Vgl. auch meine Bemerkungen zu Appendix 8.
19 Vgl. besonders S. 80.
20 Beschrieben in den Kapiteln 103-129.
21 Vgl. besonders S. 84-97.
22 So S. 141.
23 Hiermit trägt Peachin wertvolle Bausteine zu einer neuen Monografie über S. Iulius Frontinus bei, die als Desiderat der Forschung bezeichnet werden kann.
24 Ich stimme daher den Ausführungen von J. DeLaine zu (zitiert S. 183), die Peachin in Appendix 5 zu widerlegen versucht.
25 Fußnote 3 fehlt S. 160.
26 Peachin übernimmt - wie generell - den Text von R. H. Rodgers' neuer Textausgabe (Frontinus, De aquaeductu urbis Romae, ed. with introduction and commentary by R. H. Rodgers, Cambridge Classical Texts and Commentaries 42, Cambridge 2004, zitiert S. 190).
27 Vgl. etwa Ausbüttel, F.M., Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches, Darmstadt 1998, S. 115: "Zum anderen galt es, das vorhandene Wasser gerecht unter der Bevölkerung aufzuteilen, die es als Trink-, Brauch- und Löschwasser benötigte."
28 Zur letzteren neigt Peachin aufgrund der Kernthese seines Werkes.
29 Vgl. S. xii.
30 Vgl. etwa S. 53, Anm. 42; S. 66, Anm. 72; S. 72, Anm. 77. Lediglich in den Appendices 7 und 8 fehlen solche Hinweise, wo teilweise starke Abweichungen zur Teubner-Ausgabe von C. Kunderewicz zu beobachten sind: vgl. S. 176 (zu Kap. 88,3).
31 Vgl. auch die aufschlussreiche Diskussion S. 60, Anm. 56 zu einem schwierigen Passus, wo auch eine französische, deutsche und eine spanische Übersetzung mit herangezogen werden.
32 So u.a. S. 16, 148 Frontius für Frontinus; S. 27, Anm. 41 gnômon für gnômôn; S. 29 quesion für question; S. 51, Anm. 39 iniuncutum für iniunctum; S. 103, Anm. 52 acrhivio für archivio; S. 132, Anm. 137 coles für colles; S. 151, Anm. 3 106 für 506; S. 168 pricipis für principis; S. 170 pubicos für publicos; S. 173 Talyor für Taylor; S. 182 Surveryors für Surveyors; S. 184 A. M. Vinicium für Ad M. Vinicium. Beim Titel von C. Kokkinia (2004) fehlen S. 187 die Seitenangaben (S. 490-500). Die S. 12, Anm. 1 genannte Arbeit von Clarke 1999 sowie die mehrmals angeführte Arbeit von Andermahr 1998 (S. 36, Anm. 4; S. 65, Anm. 67; S. 158, Anm. 8) fehlen in der "Bibliography". Der Aufsatz von W. Eck (hier in Anm. 2 zitiert) wird nach der 1. Aufl., die Übersetzung von G. Kühne im selben Band wird nach der 3. Aufl. zitiert (S. 187, allerdings ohne Auflagenzahl). Hedrick (S. 186) taucht S. 88, Anm. 14 fälschlich unter Hendrick auf.
33 So sind sieben noch im Druck befindliche Arbeiten genannt. Der im Druck befindliche Kommentar von F. Del Chicca zu De aquis konnte bereits vom Autor eingesehen werden. Die Teubner-Ausgabe von C. Kunderewicz (1973) ist 1998 nachgedruckt wurden.
34 Vgl. oben Anm. 26. Auf die Nennung von Reihen hat Peachin generell verzichtet.
35 Erschienen in der Reihe Lebendige Antike, Zürich; die von Peachin S. 186 zitierte Arbeit aus dem Jahr 1970 konnte ich nicht ausfindig machen.
36 Nicht gefunden habe ich im Index der literarischen Quellen Hor. od. 2,20 (zit. S. 87, Anm. 13) und Dio von Prusa or. 77/78,26 (so zitiert S. 88, Anm. 13), im Personenindex Roius Auctus (zit. S. 129, Anm. 128). Die S. 195 angegebene Textstelle Tac. ann. 6,1 ist S. 106, Anm. 61 korrekt mit 6,11 angegeben.
37 IAM, ISGL und FfD sind sicher nicht jedem Leser vertraut. Chrest. Wilk. (S. 195) verweist auf die von U. Wilcken 1912 herausgegebene vierbändige Chrestomathie. OLD in S. 54, Anm. 43 dürfte in Old Latin Dictionary aufzulösen sein; in OCD³ wird die Abkürzung nicht geführt.

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