W. Gust (Hg.): Der Völkermord an den Armeniern 1915/16

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Titel
Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts


Herausgeber
Gust, Wolfgang
Erschienen
Springe 2005: zu Klampen Verlag
Anzahl Seiten
675 S.
Preis
€ 39,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wolfram Meyer zu Uptrup, Arbeitsstelle für Gedenkstättenpädagogik, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Der Völkermord im Osmanischen Reich, dem 1915-1916 zwischen einer und anderthalb Millionen Armenier zum Opfer fielen, war noch in der “Enzyklopädie Erster Weltkrieg” fast unbeachtet geblieben. Der Artikel “Kriegsverbrechen” kannte nur Kriegsrechtsverletzungen im Westen - die beschriebenen Opfer Belgiens sind weit von der Dimension des dort ignorierten Völkermordes.1 Doch hat dieses Thema in den letzten Monaten die kleinen Zirkel von Fachleuten und Nachkommen der Opfer wahrscheinlich endgültig verlassen - nicht zuletzt Dank einer listenreichen Aktion deutscher Landespolitiker.

Vielen Historikern waren die Fakten seit Jahrzehnten bekannt, sind doch die Berichte und Korrespondenzen im Archiv des Auswärtigen Amtes, einer der wichtigsten Bestände zum Thema, relativ leicht zugänglich. Die wichtigen Akten der deutschen “Militärmission”, durch die die osmanische Armee aus Berlin beeinflusst wurde, sind wohl Anfang 1945 beim Angriff auf Potsdam verbrannt. Weitere Akten aus osmanischer Zeit befinden sich in der Nationalbibliothek von Sofia, weil die Türkei in den 1920er-Jahren Archivalien als Altpapier nach Bulgarien verkaufte. In den türkischen Archiven findet sich erstaunlich wenig zum ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts, zudem ist der Zugang schwierig und zum möglicherweise sehr aufschlussreichen Archiv der türkischen Armee quasi unmöglich. Fraglich ist auch der Verbleib des Archivs der jungtürkischen Partei “Einheit und Fortschritt”, deren Führung damals die Vernichtung der Armenier beschloss. Die Archivsituation in der Türkei verwundert nicht, ist selbst nach der Strafrechtsreform vom 1. Juni 2005 eine Anerkennung des Völkermordes unter Strafe gestellt (bis zu 15 Jahre Haft!), wie die türkische Regierung erläuterte. Weitere Quellenbestände befinden sich in Österreich, Großbritannien, Frankreich und den USA. Interessant wäre es zudem, einmal in Russland nach einschlägigen Akten zu suchen.

Die meisten Quellen zum Völkermord an den Armeniern sind diplomatische Berichte. Armenische Quellen stellen eine zweite Gattung dar, doch besteht ihnen gegenüber auf türkischer Seite das Vorurteil der Parteilichkeit. Die dritte Quellengruppe stammt von den Tätern selbst, Protokolle, Gesprächsnotizen, Anweisungen u.a.m. Von diesen liegt so gut wie nichts vor. Die Existenz dieser Dokumente ist jedoch nicht notwendig als Beweis für den Völkermord selbst und ihr Fehlen ist kein Gegenbeweis. Sie können nur Motive und Vorgehen der Täter darstellen, doch dies ist auch schon auf Basis der dichten Überlieferung nicht-türkischer Quellen möglich, von der wir in Gusts Sammlung einen großen Teil vorliegen haben. Die vorhandenen Spuren zeigen recht deutlich, dass das jungtürkische Komitee dem Wahn-Glauben an eine Verschwörung von Armeniern und Ententemächten verfallen war, verbunden mit rassistischen Vorstellungen zur Schaffung eines rein türkischen Staates. Welche Rolle spielt das Verschwörungsdenken bei anderen Völkermorden?

Nachdem der Pfarrer Johannes Lepsius, der bereits nach den Massakern an den Armeniern unter Sultan Abdul Hamid II. 1895/96 das Armenische Hilfswerk gründete, nach dem I. Weltkrieg eine Dokumentation von Akten aus dem Auswärtigen Amt (in Zusammenarbeit mit dem dortigen “Kriegsschuldreferat”?) vorlegte, unterzog Wolfgang Gust diese Edition einer kritischen Revision. Einleitend stellt er dar, dass Lepsius anfangs die deutsche Politik stützte und der Deportation der Armenier “aus militärischen Gründen” zustimmte. Doch schon Ende Juli 1915 rückte er hiervon ab und stellte die Ausrottungspolitik schonungslos dar. 1916 verschickte er 20.000 Exemplare seines “Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei”, der größtenteils von der Zensur abgefangen wurde und 1919 unter dem Titel “Der Todesgang des armenischen Volkes” erschien. Nun hätte es vielleicht ausgereicht, die Dokumentation von 1919 einfach nachzudrucken, wenn nicht, wie Gust darlegt, die Dokumente sinnverfälschende Manipulationen aufwiesen. Das Auswärtige Amt hatte ein Interesse, den deutschen Anteil am Völkermord möglichst zu vertuschen, und stellte Lepsius nur frisierte Abschriften der Originale zur Verfügung. Unklar bleibt, ob Lepsius hiervon wusste und in welchem Umfang. Gust weist die Manipulationen detailliert nach - leider nur in einer Dokumentation im Internet, in der gedruckten Fassung gibt es nur allgemeine Hinweise, ob die Dokumente redigiert oder gekürzt früher veröffentlicht wurden.2

Allein wenn wir die Berichte des die Deportationen strikt ablehnenden Konsuls von Erzerum, Max-Erwin von Scheubner-Richter, aus dem Jahr 1915 zugrunde legen, erschließt sich ein deutliches Bild des Völkermordes. Zunächst lag das Augenmerk der deutschen Beobachter darauf, dass sich keine pogromartigen Massaker wie 1895/96 oder 1909 wiederholten. Beruhigt stellten sie fest, dass “die Behörden” zur vorgeblichen Abwehr eines imaginierten armenischen Aufstandes, die Einwohner armenischer Dörfer und Städte “nur” umsiedelten. Doch schon Ende Juni 1915 wurde den Diplomaten deutlich, dass die Umsiedlungen unter den organisatorischen und klimatischen Umständen einem Massenmord gleichkamen. Die angeblichen Aufstände zeigten sich schnell als Abwehrversuche seitens schlecht bewaffneter Armenier, nach den ersten Morden und Übergriffen von türkischer Seite. Die mit “militärischen Notwendigkeiten” camouflierten Deportationen wurden von beobachtenden Diplomaten schon kurz nach Beginn als Todesurteil für die Armenier gewertet: “[D]ie Art, wie die Umsiedlung durchgeführt wird, [... zeigt], daß die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse im türkischen Reiche zu vernichten”, schrieb Botschafter Wangenheim am 7. Juli 1915 an Reichskanzler Bethmann Hollweg. Wenige Tage zuvor notierte sein Stellvertreter Mordtmann, es handele sich, wie ihm der Innenminister “Talaat Bej vor einigen Wochen sagte, darum die Armenier zu vernichten” (S. 185, 182). Der aufmerksame Scheubner-Richter berichtete der Botschaft bereits Anfang Juli 1915, dass das jungtürkische Komitee “Einheit und Fortschritt” mit einer geheimen parallelen Befehlsstruktur zur offiziellen Verwaltung und mit besonderen “Banden” die “Aussiedlungen” und “Massakers” organisiere (S. 198).

Aufmerken lassen Berichte, nach denen türkische Offiziere und Offizielle die Deportationen zur eigenen Exkulpation auf deutsche Veranlassung zurückführten. “Belgien” diente ihnen als Vorbild und Rechtfertigung. Deutsche beeinflussten die Politik des Osmanischen Reiches seit 1882 intensiv, der Kaiser und viele deutsche Offiziere und Diplomaten hatten gute Beziehungen zu den Jungtürken und beeinflussten sie stark. In seiner Einführung weist Vahakn N. Dadrian auf den preußischen General Colmar von der Goltz hin - von den Türken hochachtungsvoll Goltz-Pascha genannt-, der 1883 in das osmanische Heer eintrat und den Aufbau einer modernen türkischen Armee organisierte. Dieser hatte schon um die Jahrhundertwende ein politisches Konzept für das Osmanische Reich entworfen, in dem kein Platz mehr für das armenisch-christliche Element vorgesehen war. Kurz vor Beginn des Weltkrieges stellte Goltz die Armenier als größte Bedrohung für das Osmanische Reich dar und empfahl eine umfassende Deportation in die Wüste Mesopotamiens.3 In den Jahren 1915/16 fanden sich Unterstützer der türkischen Völkermörder in Kreisen des deutschen Militärs, die in dem paritätisch türkisch-deutsch besetzten osmanischen Generalstab arbeiteten und Deportationsbefehle akzeptierten, oder gar “widerständige” Armeniersiedlungen mit ihren Geschützen in Schutt und Asche legten. Über die Rolle der “Militärmission” und der deutschen Offiziere, von denen in Kriegszeiten bis zu 700 in der Türkei aktiv waren - zuzüglich einiger Tausend Soldaten, ist trotz der Forschungen von Dadrian immer noch viel zu wenig bekannt. In der Sammlung von Gust fehlen Dokumente wie die Weisung von Kaiser Wilhelm II. vom 11. März 1915, alles zu tun, um die “vertrauensvolle Stimmung der Türkei” zu erhalten. Ebenso die Anfrage von Oberst Seyfi von der Geheimdienst-Abteilung des Ottomanischen Hauptquartiers vom 4. April 1916 an die deutsche Botschaft in Bukarest, Fotografien von allen armenischen Bewohnern dort zu übersenden oder der Bericht von Otto Günther Wesendonck (Politische Abteilung des Auswärtigen Amtes) vom 4. Mai 1916, wonach die “Vertilgung” der Armenier “auf deutschen Befehl” geschah - Dokumente, mit denen die Frage der deutschen Verstrickung näher beleuchtet werden könnte.

Desiderat der Forschung ist auch eine Antwort auf die Frage, wie sich in der Kaiserlichen Armee der Gedanke einer Vernichtung der Feinde über die Niederschlagung des Waheke-Aufstandes 1896 in Ostafrika über die Kämpfe im “Boxer-Aufstand” in China 1900/01 bis zur Deportation mit dem Ziel der Vernichtung im Krieg gegen die Hereros in Deutsch-Südwestafrika 1904/05 sowie dem Maji-Maji-Aufstand 1905-07 in Deutsch-Ostafrika entwickelte und wie rassistische Vorstellungen die Kampfdoktrin zu Zeiten der Wilhelminischen “Weltpolitik” bis 1918 veränderten. Die entscheidenden “jungtürkischen” Offiziere und Politiker gingen durch Schulungen des deutschen Militärs. Zudem “erfand” der deutsche Diplomat und Orientalist Max von Oppenheim (Gust druckt auch Akten aus dessen Feder) den in der islamischen Welt damals vergessenen “Heiligen Krieg”, an dessen Proklamation durch Kriegsminister Enver Pascha (im Namen des Sultan) die Kaiserliche Botschaft maßgeblich beteiligt war. Welche Rolle spielte das Konzept bei der Kriegspropaganda und beim Völkermord? Einige türkische Täter bezogen sich jedenfalls hierauf.

Der Konsul von Erzerum, Scheubner-Richter, trat nach 1920 der NSDAP bei und wurde erster “politischer Generalstabschef” von Adolf Hitler und zum Vertrauten von Erich Ludendorff. Er wurde beim “Marsch auf die Feldherrnhalle” am 10. November 1923 von der bayerischen Landespolizei erschossen, Hitler widmete ihm und weiteren “Märtyrern der Bewegung” sein Buch “Mein Kampf”. Mit Scheubner-Richter ist nur eine von mehreren personellen Verbindungen zwischen dem Völkermord an den Armeniern und der NSDAP bezeichnet. Konstantin von Neurath war damals an der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel, unter Hitler bekanntlich Außenminister und Reichsprotektor. So ist nahe liegend, davon auszugehen, dass Hitler genau wusste wovon er sprach, als der vor dem Überfall auf Polen die Vernichtung der polnischen Eliten anwies und zynisch die rhetorische Frage stellte: “Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier?”

Anlässlich des Besuches des deutschen Bundeskanzlers im April 2005 äußerte der türkische Ministerpräsident, dass die Vorfälle im Osmanischen Reich noch ein Thema für Untersuchungen von Historikern seien. Das ist jedoch weithin schon geschehen.4 Historikern in aller Welt sind die Vorgänge bekannt, die zum Ergebnis dieses Völkermordes führten - wenn auch wichtige Fragen noch nicht geklärt werden konnten, z.B. das genaue Zusammenspiel von den deutschen Offizieren im Generalstab der Osmanischen Armee mit ihren türkischen Kollegen, gerade auch im Department II, das als Geheimdienst für die Durchführung des Völkermordes verantwortlich war, oder manche Details des Zusammenspiels zwischen Kaiser Wilhelm II., der Deutschen Militärmission und der Führungsriege der Jungtürken. Der türkische Ministerpräsident forderte im März 2005 alle, die von einem Völkermord sprechen, auf, ihre Archive zu öffnen und versicherte: “Unsere Archive sind offen.”5 Quod erit demonstrandum!

Anmerkungen:
1 Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg.v. Hirschfeld, Gerhard u.a., Paderborn 2003. Im lexikalischen Teil findet der Genozid jedoch Erwähnung. Im Forschungsüberblick fehlt wiederum die Aktensammlung von Lepsius zu Armenien (s.u. FN 2).
2 Lepsius, Johannes, Armenien und Europa, Berlin-Potsdam 1919; Ders., Der Todesgang des Armenischen Volkes. Bericht über das Schicksal des armenischen Volkes in der Türkei während des Weltkrieges, Potsdam 1919. Kritik der Edition von Gust, Wolfgang, Magisches Viereck. Johannes Lepsius, Deutschland und Armenien, in: www.armenocide.de. Lepsius war auch Mitherausgeber der 40-bändigen Dokumentensammlung “Große Politik der europäischen Kabinette, 1871-1914", die dem Zweck diente, die deutsche Unschuld am Ausbruch des I. Weltkrieges nachzuweisen.
3 Vgl. ferner Dadrian, Vahakn, N., The History of the Armenian Genocide, New York 1995; Ders., German Responsibility in the Armenian Genocide, Cambridge 1996.
4 Auf deutsch: Gust, Wolfgang, Der Völkermord an den Armeniern. Die Tragödie des ältesten Christenvolkes der Welt, München 1993. Hosfeld, Rolf, Operation Nemesis. Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern, Köln 2005.
5 Deutsche Presseagentur (DPA), 8. März 2005.

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