H. Zückert: Allmende und Allmendaufhebung

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Titel
Allmende und Allmendaufhebung. Vergleichende Studien zum Spätmittelalter bis zu den Agrarreformen des 18./19. Jahrhunderts


Autor(en)
Zückert, Hartmut
Reihe
Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte 47
Erschienen
Stuttgart 2003: Lucius & Lucius
Anzahl Seiten
462 S.
Preis
€ 72,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Frank Konersmann, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld

Die vorliegenden Studien über Allmendrechte, Allmendnutzung und ihre allmähliche Aufhebung sind aus einem von der DFG geförderten Einzelprojekt hervorgegangen, das Volker Hunecke, Jan Peters, Christopher Dyer und Rodney Hilton wissenschaftlich begleitet haben. Erschienen sind die Studien als 47. Band in der 1943 von Günther Franz und Friedrich Lütge begründeten Reihe ‚Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte‘.

Den Studien Zückerts unterliegt ein höchst ambitioniertes Forschungsvorhaben, das er in der Einleitung erläutert. Auch wenn der Autor mit seinen Studien keine „Überblicksdarstellung“ beabsichtigt, so will er doch die „Grundlinien der Allmendentwicklung“ in ihrer gut 600-jährigen Geschichte im europäischen Kontext vergleichend erschließen (S. 12). Für die Rekonstruktion regionaler institutioneller Ausgangs- und Rahmenbedingungen der Allmendnutzung bedient er sich rechts- und verfassungsgeschichtlicher Ansätze, für die Erklärung des Wandels dieser Bedingungen nimmt er den volkswirtschaftlichen Ansatz Wilhelm Abels in Anspruch, zumal dieser „noch wenig auf Gegenstände wie Landgemeinde oder Allmende bezogen worden“ sei (S. 13). Für die methodische Verknüpfung der mit heterogenen Ansätzen ermittelten rechtlichen und ökonomischen Befunde, denen unterschiedliche Zeitstrukturen und Dynamiken unterliegen, bedient sich Zückert des in der älteren Forschung bevorzugten Begriffes ‚Agrarrevolution‘ (S. 143, 220).1 Diesem liegt ein Prozessmodell von „Entwicklungsstadien“ der Agrarverfassungen mit dem Endstadium des Agrarkapitalismus zugrunde (S. 11). Dieses Modell gründet sich auf einem altliberalen Wirtschaftsverständnis des 19. Jahrhunderts, wonach „moderne Individualität“ auf „Privateigentum“ und Lösung von „Gemeinschaftsbindung“ als zwei wesentliche Bedingungen für „eine qualitativ höhere Stufe (agrarischer) Produktivität“ verstanden werden (S. 13, 1). Im Rahmen dieses Modells wird dem spätmittelalterlichen England wegen seiner „fortgeschrittensten Agrarentwicklung in Europa“ die Funktion einer „Messlatte für Deutschland“ (S. 12) zugeschrieben.

Der Autor greift ein von Peter Blickle 1998 benanntes Desiderat der älteren deutschen Agrargeschichte auf, wonach Untersuchungen über die näheren Zusammenhänge zwischen „agrarischer Verfassung, agrarischer Wirtschaft und agrarischer Gesellschaft“ ausständen.2 Erst in den letzten Jahren zeichnen sich die Konturen einer ‚neuen Agrargeschichte‘ unter Einbeziehung neuer geschichtswissenschaftlicher Methoden, Fragestellungen und Themenfeldern ab, wozu Blickle ‚Dorf und Gemeinde‘ rechnet, nämlich die Frage nach der Verschränkung genossenschaftlicher und herrschaftlicher Interessen an der Nutzung lokaler Ressourcen und den damit verbundenen Nutzungskonflikten.3 Hier liegt auch der Ausgangspunkt der Studien Zückerts, der in sechs Kapiteln die jeweiligen Rechte vor allem an den Weid- und Waldallmenden und die verschiedenen Strategien der Allmendenbewirtschaftung vorstellt.

Mit Blick auf das Alte Reich beurteilt Zückert den Niederrhein als die Region mit der „fortschrittlichsten Agrarverfassung“, für die aber die „Allmenden noch nicht umfassend untersucht worden“ seien (S. 11). Weiterhin behandelt er sowohl Südwestdeutschland, „das klassische Gebiet der Dorfgemeinde“, den Oberrhein, das „dominierende Innovationszentrum [...] im Mittelalter (S. 12) und Norddeutschland mit Schwerpunkt Brandenburg, wo der strukturelle Wandel mit der preußischen Reformgesetzgebung des 18. Jahrhunderts eingeleitet wurde. Die konkreten Vorgänge in Brandenburg erläutert Zückert anhand von „Lokalstudien“ (S. 12) zu fünf benachbarten Dörfern zwischen Berlin und Potsdam.

Die Binnengliederung der Kapitel bleibt weitgehend auf die Darstellung der jeweiligen Allmendrechte und Nutzungskonflikte zugeschnitten, wie der Autor selbst eingesteht (S. 13). Hingegen ist die Rekonstruktion wirtschaftlicher Konstellationen, Dynamiken und Brüche nicht systematisch einbezogen; stattdessen werden zumeist ältere Befunde vor allem in den Schlussabschnitten kurz referiert, aber nur selten diskutiert, so dass häufig der Eindruck erweckt wird, als ob in den letzten Jahren keine weitere Forschung unternommen worden wäre. Eine Ausnahme hiervon bilden der Forschungsüberblick zu England (S. 138-143) und mit Abstrichen auch die„Zwischenbilanz“ zum Spätmittelalter (S. 207-228), während das Resümee demgegenüber stark abfällt.

Im ersten Kapitel erläutert Zückert Konflikte um Nutzungsrechte an Allmenden in Südwestdeutschland zwischen 1350 und 1525 am Beispiel der Reichsstadt Memmingen und des Klosters Kaisheim in Oberschwaben, mithin in einem Gebiet mit expandierendem protoindustriellen Textilgewerbe. Vorgeführt werden zum einen diverse Strategien der Stadtobrigkeit und des Abtes, ihre Nutzungsrechte an Weide und Wald gegenüber den umliegenden Dörfern auszubauen, zum anderen die Reaktionen der Dörfer. Beide Seiten suchten gelegentlich juristischen Beistand und riefen das kaiserliche Hofgericht an, das sie als gleichrangige „Rechtssubjekte“ anerkannte (S. 70). Den Ausgang der Rechtskonflikte beurteilt der Autor als „feudal-genossenschaftliche Lösung“ mit einer „für beide Seiten verträglichen Interessenabgrenzung“ (S. 26). Dass die spätmittelalterliche Agrarverfassung erhalten blieb und nicht zugunsten eines privatisierten Bodenmarkts aufgelöst wurde, führt Zückert im Anschluss an Blickle vor allem auf das vorrangige Interesse adliger, geistlicher und auch bürgerlicher Obrigkeiten an einer Bündelung ihrer Herrschaftsrechte und Arrondierung ihres Herrschaftsgebietes zurück (S. 18f., 72).

Diesem bestreitbaren Bild einer vor allem durch obrigkeitliche Herrschaftsverdichtung abgebremsten Entwicklung agrargewerblicher Gebiete Südwestdeutschlands stellt er im zweiten Kapitel die zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert weit vorangeschrittenen Pachtverhältnisse und die stark kommerzialisierte Landwirtschaft am Niederrhein gegenüber. Den dort früh entwickelten Bodenmarkt führt er vor allem auf die Impulse der Wolltuchfabrikation in den Städten Köln und Aachen und auf den anhaltend hohen Gewerbepflanzen-, Gemüse- und Fleischbedarf der städtischen Bevölkerung zurück, sodass ähnlich wie im „flandrisch-niederländischen Raum“ die „Grundrente die Feudalrente dominiert“ habe (S. 76f.). Diese frühe Kommerzialisierung der Bodenressourcen am Niederrhein motivierte geistliche und adlige Grundherrschaften, den Grundbesitz ihrer Fronhöfe zu vergrößern und deren Nutzungsrechte vor allem an den Weidallmenden zu intensivieren. Parallel dazu waren Stadtbürger und auch Bauern an dem Erwerb oder der Pachtung dieser Einzelgehöfte interessiert, um große Rinder-, Schweine- und Schafherden unterhalten zu können. Die von Hofbesitzern dominierten Markgenossenschaften, Honschaften und Kirchspiele (S. 103) vermochten flexibel auf die intensivere Nutzung der Bodenressourcen zu reagieren, da sie nicht nur über die Allmenden frei verfügen konnten, sondern auch auf dem Bodenmarkt als Käufer und Verkäufer in Erscheinung traten. So wurden die Waldallmenden parzelliert und für den Erwerb freigegeben, während bei den Weidallmenden unter policeylicher Aufsicht der Obrigkeiten neue Formen der Abgrenzung privater und genossenschaftlicher Nutzungsrechte vereinbart wurden. Die Landgemeinden am Niederrhein – ein Unterfall der Genossenschaften und Honschaften (S. 90) – waren an diesen Vereinbarungen in der Regel nicht beteiligt, da sie eher gerichtliche Funktionen lokaler Friedenswahrung wahrnahmen (S. 94). Das soziale Substrat dieser Gemeinden sei bereits im Spätmittelalter von hoher sozialer Differenzierung gekennzeichnet (S. 135), worin Zückert unter Verkennung sozialgeschichtlicher Befunde etwa David Sabeans einen generellen Unterschied zu den Gemeinden in Südwestdeutschland erblickt (vgl. im Widerspruch dazu S. 219). Dass sich die Landwirtschaft am Niederrhein nicht wie in England weiter in Richtung des Agrarkapitalismus entwickelte, begründet er mit einer sich in der zweiten Hälfte 16. Jahrhunderts abschwächenden Nachfrage nach tierischen Agrarprodukten (S. 135).

Um die Unterschiede zur englischen Agrarentwicklung zu verdeutlichen, widmet er sich im folgenden dritten Kapitel den Allmenden in England. Im Anschluss an Rodney Hilton beschreibt Zückert die Einhegungen des 15. Jahrhunderts, an der sich viehhaltende Bauern und Grundherren gleichermaßen beteiligten, als Reaktion auf den Verfall der Renten und Domänenpacht nach dem drastischen Bevölkerungsrückgang im 14. Jahrhundert sowie als Reaktion auf die erhöhten Wollpreise (S. 140). Im Unterschied hierzu waren die Einhegungen des 12. und 13. Jahrhunderts von innerdörflichen Konflikten begleitetet und durch den hohen Bedarf an Getreide, Gemüse und Holz in Anbetracht eines hohen Bevölkerungswachstums motiviert (S. 157). Adlige und geistliche Gutsherren dehnten ihren Grundbesitz auf Kosten kommunaler Nutzungsrechte aus und deklarierten ihn zum „Sonderbesitz“ (S. 161), um entweder ihre Schafherden zu vergrößern oder aber große Parklandschaften für die Jagd anzulegen. Bemerkenswert ist der Befund, dass die Bauerngemeinden im Hochmittelalter nicht zuletzt dank königlicher Schutzgesetze und der Hilfe königlicher Gerichte eine gemäßigte Form der Einhegungen erwirken konnten (S. 164, 174), während sie im 15. Jahrhundert bei ihrem Widerstand gegen die Einhegungen vorantreibenden Pächter, die nicht selten herrschaftliche Funktionen als Schultheiß und als Steuereinnehmer wahrnahmen, keine ausreichende Unterstützung von den Hofgerichten mehr erfuhren. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Agrarverhältnissen am Niederrhein und denen in England sieht Zückert in den kapitalistischen Interessen der englischen Grundherren, die mit Hilfe ihrer Herrschaftsrechte vor Ort die Pächter zuungunsten der bäuerlichen Gemeinde massiv unterstützen (S. 219), in einer hier greifenden Spezialisierung auf Viehhaltung, vor allem der Schafzucht, sowie in der Weiterverarbeitung von Fleisch und Wolle durch die heimische Industrie (S. 207f.).

Mit den anschließenden vierten und fünften Kapiteln erfolgt ein Bruch in der Logik der Gliederung, da Zückert hier mit der Beschreibung von Reformdebatten die Darstellungsebene wechselt. Er verlässt damit den in der Einleitung erläuterten analytischen Ansatz, der auf die Rekonstruktion regionenspezifischer Entwicklungen von Agrarverfassung und Agrarwirtschaft zielt, da für die „Frühe Neuzeit keine Überblicksdarstellungen zu den Allmenden“ und kaum „regionale Abhandlungen“ vorlägen (S. 234), was aber nicht zutrifft.4 Zückert referiert zahlreiche Entscheidungen des Reichskammergerichts über strittige Fälle des Allmendrechts und der Allmendbewirtschaftung, die er der Sammlung des Reichskammergerichtsassessors Johann Ulrich von Cramer entnimmt. An den Urteilen interessieren ihn die Einschätzung der „Eigentumsqualität der Allmenden“ und die genossenschaftlich-herrschaftliche Mischung der Allmendrechte in den Regionen (S. 235). Anschließend erläutert der Autor zentrale Positionen von Agrarreformern zu Fragen des Privateigentums, landwirtschaftlicher Innovationen und der Gemeinheitsteilungen, wobei auch hier wesentliche Forschungsbeiträge etwa von Sigmund von Frauendorfer, Christof Dipper, Otto Ulbricht, Walter Achilles und Clemens Zimmermann einfach außer Acht gelassen werden.

Im sechsten Kapitel werden am Beispiel von fünf benachbarten Dörfern in Brandenburg die Geschichte der Verteilung von Allmendrechten zwischen Gutsherren und Dörfern und die Realisierung der vom preußischen Staat geforderten Gemeinheitsteilungenen en détail rekonstruiert, wobei die Berücksichtigung makroökonomischer Prozesse weitgehend unterbleibt.5 Sowohl Gutsherren als auch Dörfer nahmen die Chance zur Trennung der Allmendrechte wahr, die Bauern lehnten jedoch eine vollständige Allmendteilung zumeist ab, nicht zuletzt wegen der hohen Separationskosten (S. 425). In den 1820er-Jahren setzte der preußische Staat die Gemeinheitsteilungen schließlich im Zweifel auch gegen die Interessen der Dorfbewohner durch (S. 426).

Im Schlusskapitel greift Zückert seine in der Einleitung formulierte generelle Fragestellung nach dem Stellenwert der Gemeinheitsteilungen für die regionale Entwicklungsdynamik der Agrarwirtschaft auf dem Weg in die Agrarrevolution wieder auf, um im Anschluss an Mogens Boserup eine bereits seit längerem bekannte Typologie zu entwerfen: Ein erster Typ herrscht in Südwestdeutschland und in Frankreich mit faktisch dörflichem Eigentum an der Allmende vor, die Ende des 19. Jahrhunderts unter den Bauern aufgeteilt worden sei (S. 428). An dieser Stelle vermisst man Hinweise auf den dort eingeschlagenen Weg der ‚petite culture‘ in Richtung einer als Agrarintensivierung interpretierbaren Agrarrevolution. Ein zweiter Typ dominiert in Ostelbien mit herrschaftlicher Eigen- und Pachtwirtschaft, wobei die Allmenden zwar unter der Regie des Gutsherrn standen, die pflichtigen Bauern aber über Nutzungsrechte verfügten. Im Zuge der Gemeinheitsteilungen im 19. Jahrhundert habe der Staat in der Regel die Gutsherren „zu Lasten der Bauern und Kleinbauern“ begünstigt (S. 435). Sein uneingeschränkt positives Urteil über die preußische „Großflächen-Landwirtschaft“ (S. 436) entspricht freilich nicht mehr dem neuesten Kenntnisstand. Schließlich ist ein von England verkörperter dritter Typus zu nennen, der von Zückert gewissermaßen als der Königsweg in Richtung einer zweiphasigen Agrarrevolution (15.-16. und 18. Jahrhundert) gepriesen wird. Dörfliche Allmendwirtschaft, Landgemeinde sowie ländliche Kleinbesitzer und Bauern verschwanden hier völlig (S. 436). Das in der Literatur oft kolportierte Klischee, dass englische Pächter und Grundherren zuerst die ganzjährige Stallfütterung eingeführt hätten, übernimmt Zückert ungeprüft, obwohl schon Albrecht Daniel Thaer 1801 diese Agrarinnovation den Bauern in Brabant und Deutschland zugeschrieben hatte.6 Dieses Fehlurteil ist kennzeichnend für die gesamte Anlage der Studien Zückerts, der im Grunde eine ältere Forschungsdiskussion der Agrargeschichte fortführt und ein Großteil neuerer Untersuchungen schlichtweg ignoriert, die den Begriff der ‚Agrarrevolution‘ zunehmend mehr durch Termini wie ‚Agrarmodernisierung‘oder ‚Transformation‘ ersetzt.

Anmerkung:
1 Frank Konersmann, Artikel: Agrarrevolution, in: Jäger, Friedrich (Hg.), Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 1, Stuttgart 2005, Sp. 131-136.
2 Blickle, Peter, Deutsche Agrargeschichte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: Trossbach, Werner; Zimmermann, Clemens (Hgg.), Agrargeschichte. Positionen und Perspektiven, Stuttgart 1998, S. 9.
3 Ebd., S. 11-21.
4 Die vorhandene Literatur ist teilweise dem von Stefan Brakensiek betreuten Heft mit dem Titel ,Gemeinheitsteilungen in Europa. Die Privatisierung der kollektiven Nutzung des Bodens im 18. und 19. Jahrhundert‘ zu entnehmen, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Heft 2 (2000); vgl. auch neuerdings Meiners, Uwe; Rösener, Werner (Hgg.), Allmenden und Marken vom Mittelalter bis zur Neuzeit, Cloppenburg 2004; Brakensiek, Stefan, Artikel: Allmendenteilung, in: Jäger, Friedrich (Hg.), Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 1, Stuttgart 2005, Sp. 214-216.
5 Es handelt sich hierbei um ausführlichere Fallstudien, die Zückert bereits in einer Kurzfassung veröffentlicht hat: Zückert, Hartmut, Vielfalt der Lebensverhältnisse in unmittelbarer Nachbarschaft. Die „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen“ in brandenburgischen Dörfern, in: Peters, Jan (Hg.), Gutsherrschaftsgesellschaften im europäischen Vergleich, Berlin 1997, S. 311-321.
6 Thaer, Albrecht Daniel, Einleitung zur Kenntnis der englischen Landwirthschaft und ihrer neuen practischen und theoretischen Fortschritte in Ruecksicht auf Vervollkommnung deutscher Landwithschaft fuer denkende Landwirthe und Cameralisten, Bd. 1, Hannover 1801, S. 753f.

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