K.-J. Hölkeskamp: Senatus Populusque Romanus

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Titel
Senatus Populusque Romanus. Die politische Kultur der Republik - Dimensionen und Deutungen


Autor(en)
Hölkeskamp, Karl-Joachim
Erschienen
Stuttgart 2004: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
334 S.
Preis
€ 48,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Altay Coskun, Abteilung Alte Geschichte, Universität Trier

Die Frage nach dem Wesen der Verfassung der Römischen Republik galt lange Zeit als ausgemachte Sache. Schon Polybios stellte fest, dass Rom der ausgewogenen Mischung monarchischer, aristokratischer und demokratischer Elemente seine Stabilität verdanke, dabei jedoch die aristokratischen Züge dominiert hätten (6,11. 51-56). Vor allem der letztgenannten Zuspitzung folgten so bedeutende Althistoriker wie Matthias Gelzer, Friedrich Münzer oder Ronald Syme. Sie betrachteten die römische Gesellschaft als von überwiegend hierarchisch gestuften Nahverhältnissen durchzogen, deren Spitzen im engeren Zirkel der principes senatus zusammengelaufen seien. Diese statische Sicht wurde indes grundlegend von Christian Meier angefochten, indem er die geringe Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit von 'Klientel'-Beziehungen und politischen Allianzen herausstellte, ohne freilich den aristokratischen Grundcharakter der Republik zu verwerfen.1 Zugleich formulierte er das Desiderat einer umfassenden "politischen Grammatik" der Römischen Republik.

Hieran anknüpfend gab Karl-Joachim Hölkeskamp mit seiner 1984 in Bochum eingereichten und 1987 publizierten Dissertation "Die Entstehung der Nobilität. Studien zur sozialen und politischen Geschichte der Römischen Republik im 4. Jh. v.Chr." sein Debüt in der althistorischen Arena. Er legte dar, wie die Öffnung der patrizischen Elite für die herausragenden Vertreter der Plebejer zur Verfestigung eines relativ homogenen, leistungsbezogenen und bis in die späte Republik gültigen Standesethos als Folge einerseits der heftigen inneren Rivalitäten und andererseits der sich durch die Expansion bietenden Chancen und Bewährungsmöglichkeiten geführt habe. Damit war auch die thematische und chronologische Ausrichtung seiner weiteren Arbeiten zur Römischen Geschichte grundgelegt.

Anfang der 1990er-Jahre jedoch verlieh ihnen Fergus Millar eine neue Stoßrichtung: Er forderte, Öffentlichkeit und Volksversammlung in der Erforschung des 2. Jahrhunderts v.Chr. stärker zu berücksichtigen, ja ging sogar soweit, die späte Republik als eine Art Demokratie zu bezeichnen.2 Demgegenüber betont(e) Hölkeskamp - im Schulterschluss mit Martin Jehne und Egon Flaig - die aristokratische Prägung der Römischen Republik, welche sich in den Riten, Institutionen und der gemeinsamen Erinnerungskultur spiegele.3 Daneben haben jüngst Francisco Pina Polo, Günter Laser und Robert Morstein-Marx Untersuchungen zur Rolle der Masse bzw. zu Interaktionsformen zwischen derselben und der senatorischen Elite vor allem im Rahmen der contiones vorgelegt, während Alexander Yakobson und Henrik Mouritsen die Zusammensetzung und das Verhalten im Vorfeld bzw. während der Abstimmungs- (concilium plebis, comitia tributa) und Wahlversammlungen (comitia tributa, comitia centuriata) untersucht haben.4

Im Jahr 2004 zog Hölkeskamp eine doppelte Zwischenbilanz der Diskussion. In der Monografie "Rekonstruktionen einer Republik" (Rez. von Herbert Heftner, H-Soz-u-Kult 04.11.2004) zeichnet er unter thematischen Gesichtspunkten ihren Verlauf nach und gibt vielfältige Anregung zu ihrer Fortführung. Demgegenüber vereinigt er in dem hier zu besprechenden Sammelband neun seiner zwischen 1988 und 2001 erschienenen Aufsätze. Die einzelnen Beiträge sind im Wesentlichen unverändert (zwei wurden aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt). Ihnen folgt jeweils ein Nachtrag von ein bis fünf Seiten, in denen (meist) jüngere Literatur angeführt, zum Teil auch diskutiert wird. Dadurch wird der nachteilige Eindruck, der durch die Wiederholungen sowohl unter den Einzelbeiträgen als auch gegenüber den Monografien der Jahre 1987 und 2004 entsteht, abgemildert. Bisweilen werden dieselben Gegenstände auch aus variierenden Perspektiven betrachtet oder in unterschiedlicher Ausführlichkeit behandelt. Angesichts der Absicht, die Leserschaft an den eigenen Erkenntnisfortschritten teilhaben zu lassen (S. 10), überrascht es freilich, dass die Aufsätze nicht nach ihrem Erscheinungsjahr, sondern teils nach ihrem chronologischen Schwerpunkt, teils thematisch geordnet sind. Druckbild und Literaturverweise wurden sehr sorgfältig vereinheitlicht. Bedauerlicherweise sind die Seitenzahlen der Originalpublikationen nicht kenntlich gemacht. Hölkeskamps souveräne Kenntnis von Gegenstand und Forschung spiegelt sich in der eindrucksvollen, bis Sommer 2004 reichenden fast lückenlosen Bibliografie (S. 283-322). Namen- und Sachregister schließen den Band (S. 325-334). Da auf Querverweise innerhalb des Bandes verzichtet wird, hätte man sich hier größere Vollständigkeit erhofft.5

Die ersten drei Beiträge behandeln die Konsolidierung der politischen Elite infolge der 366 v.Chr. keineswegs abgeschlossenen Ständekämpfe. Zuerst (S. 11-43/48; im Original: Conquest, Competition and Consensus: Roman Expansion in Italy and the Rise of the Nobilitas, Historia 42 (1993), S. 12-39) wird beschrieben, wie sich angesichts der verschärften Konkurrenz um die geringe Anzahl von Jahresmagistraturen politischer und militärischer Erfolg zum allgemein anerkannten Maßstab für die Vergabe von Ämtern entwickelt sowie sich gleichzeitig Regularien zur Steuerung der Rivalitäten (z.B. Beschränkung der Iteration, Möglichkeit der Prorogation) durchgesetzt hätten. Das leistungsbezogene Ethos habe die römische Expansion gefördert und so hinreichenden Raum für die Bewährung einzelner Männer geboten. Zugleich habe der wachsende Umfang des Staatsterritoriums und der diplomatischen Aktivitäten das Gewicht der im Senat vertretenen Erfahrungen und Kompetenzen gestärkt. Weiteren Autoritätsgewinn habe der Senat durch seine integrative Funktion verbucht, seitdem er nicht mehr selbst Partei im Konflikt zwischen Patriziern und Plebejern gewesen sei. Hölkeskamp vermag das Paradoxon des Gewinns auf allen Seiten überzeugend aufzulösen, obgleich manche Begriffe (z.B. plebs) oder Aussagen (z.B. zum Grundkonsens) weiterer Differenzierung bedürften. Eine solche findet sich aber teilweise in den folgenden Aufsätzen.

Der zweite Beitrag (S. 49-81/83; Die Entstehung der Nobilität und der Funktionswandel des Volkstribunats: die historische Bedeutung der lex Hortensia de plebiscitis, AKG 70 (1988) S. 271-312) bietet neben einer Vertiefung bereits genannter Themen eine überzeugende Feinanalyse der Ständekämpfe. Der Sicht einer geradlinigen Entwicklung von der ersten secessio plebis (laut Livius a. 494) bis zur lex Hortensia (a. 287) wird eine von Brüchen geprägte Rekonstruktion entgegengestellt, die schon für das 5. Jahrhundert Phasen der Kooperation zulässt, während die letzte secessio plebis mit sozialen Problemen infolge der Samnitenkriege erklärt wird. Der Aufsatz ist methodisch auch deswegen stimulierend, weil er verschiedene Kriterien für die Scheidung annalistischer Fiktionen gegenüber im Kern zuverlässigen Traditionen aufstellt (S. 63ff.); dabei werden z.B. die "spätrepublikanischen Vorstellungen vom Vorrang des Gesetzesrechts" (S. 76) treffend in Rechnung stellt.

Die Entwicklung des Volkstribunats zu einem Disziplinierungsorgan gegenüber Consuln, die ihre Amtsgewalt extensiv und gegen die Richtlinien des Senates nutzten, verdeutlicht der dritte Aufsatz (S. 85-102/3; Senat und Volkstribunat im frühen 3. Jahrhundert v.Chr., in: Eder, W. (Hg.), Staat und Staatlichkeit in der frühen römischen Republik, Stuttgart 1990, S. 437-457). An den Beispielen des P. Claudius Pulcher (cos. 249) und des L. Postumius Megellus (cos. 305, 294 und 291) werden sowohl der Charakter ihrer Anmaßungen als auch die Verfahren ihrer Verfolgung analysiert. Voraussetzung für die neue Aufgabe der Volkstribunen seien gleichermaßen die allmähliche Verfestigung des Grundkonsenses sowie die wachsende Überlegenheit des Senates, der sich das Potential des Tribunats wegen seiner eigenen institutionellen Schwäche nutzbar machte. Allerdings könnte man entgegen Hölkeskamps Absicht gerade das Beispiel des Megellus auch dazu heranziehen, die eher geringe Verbindlichkeit des "Grundkonsenses" zu belegen; denn trotz zahlreicher Übertretungen ließ sich Megellus noch 291 zum interrex ernennen und sogar widerrechtlich zum consul wählen, bevor er in seine Schranken verwiesen werden konnte.

Der vierte Beitrag rückt mit der fides einen zentralen, aber bereits eingehend erforschten, römischen Wertbegriff in den Mittelpunkt (S. 105-134/35; Fides - deditio in fidem - dextra data et accepta: Recht, Religion und Ritual in Rom, in: Bruun, Christer (Hg.), The Roman Middle Republic. Politics, Religion, and Historiography c. 400-133 B.C., Rom 2000, S. 223-250). Der Essay skizziert streiflichtartig die vielen Bereiche, in denen der Begriff verankert war, bevor konzeptionelle Aspekte der "asymmetrischen Reziprozität" von "Verpflichtung, Erwartung und Einlösung" (S. 115ff.) sowie der deditio in fidem (S. 120ff.) herausgearbeitet werden. Fälle wie das grausame Vorgehen eines M. Popillius Laenas (gegen die Ligurer) oder eines Ser. Sulpicius Galba (gegen die Lusitanier) während der imperialen Phase des 2. Jahrhunderts v.Chr. erklärt Hölkeskamp mit einer - nicht unstrittigen - Auseinanderentwicklung von fides in innerrömischen und auswärtigen Kontexten.6 Andererseits gesteht er zu, dass die Annahme der deditio in fidem durch einen Feldherrn regelmäßig mit der "Erwartung auf Schonung, Garantien des Überlebens und sogar des Schutzes" verbunden gewesen sei (S. 117, 130ff.). Abschließend verwirft er die Frage nach der Priorität von Macht oder Moral: "[D]ie Moral ist selbst von vorneherein machtgeladen, ja machtgesättigt." (S. 134)

Die drei folgenden Aufsätze behandeln in verschiedener Weise die Konstruktion bzw. Reproduktion des "kollektiven", "kulturellen" oder "sozialen Gedächtnisses" während der mittleren Republik. In Anknüpfung an Jan und Aleida Assmann schreibt Hölkeskamp diesem Phänomen "formativ-erzieherische Funktionen" bzw. "disziplinierende und integrierende Wirkungen" zu. Der so erworbene Wissensvorrat sei "resistent" gegen kritische Forschung und "systematische Dekonstruktion" (S. 137ff., 169ff., 200). Im Vordergrund des fünften Beitrags stehen "Capitol, Comitium und Forum. Öffentliche Räume, sakrale Topographie und Erinnerungslandschaften der römischen Republik" (S. 137-165/68; in: Faller, S. (Hg.), Studien zu antiken Identitäten, Würzburg 2001, S. 97-132). Es ist sowohl für ein breiteres Publikum als auch für Spezialisten sehr lesenswert, wie Hölkeskamp den Stadtplan Roms von ca. 200 v.Chr. in eine "vernetzte Erinnerungslandschaft" verwandelt. Die so lebendig gehaltenen Tugenden und Erfolge der Vorfahren mussten auch dem Denken und Handeln künftiger Generationen ihren Stempel aufdrücken.

Der sechste Beitrag (S. 169-195/98; Exempla und mos maiorum: Überlegungen zum kollektiven Gedächtnis der Nobilität, in: Gehrke, H.-J.; Möller, A. (Hgg.), Vergangenheit und Lebenswelt. Soziale Kommunikation, Traditionsbildung und historisches Bewußtsein, Tübingen 1996, S. 301-338) fragt nach der Selektion exemplarisch-historischer Marksteine sowie nach den Methoden ihrer Rekonstruktion und Aktualisierung. Hölkeskamp stellt fest, daß die Römer weniger an einem "chronologisch strukturierten Geschehenszusammenhang" als an einzelnen Geschichten oder Taten interessiert gewesen seien, wobei letztere freilich immer einen Bezug zum Wohl oder zur maiestas des populus Romanus aufwiesen (S. 177). Die erinnerten Ereignisse seien in der Regel mit dem Namen einer Person verbunden, deren Entscheidung oder Handlung sich durch besondere Klugheit oder Tugend auszeichne. Die vorbildlichen maiores seien "entindividualisiert und zugleich enthistorisiert" und dabei "kompromißlos gradlinig und ganz rein" gezeichnet worden (S. 182), damit sich die "normative Kraft des Vorbildes" habe entfalten und durch Wiederholung zur verbindlichen Richtschnur habe werden können (S. 183). Als Beispiele werden u.a. die Vergegenwärtigung in forensischen und politischen Reden, die Inszenierung in der pompa funebris oder die Etablierung von Tempelstiftern im monumentalen Gedächtnis angeführt. Trotz der Attraktivität dieser synthetischen Darstellung drängen sich einige Rückfragen auf. Mag nun dahingestellt sein, ob die annalistische Tradition oder die (spätestens seit Ennius fassbare) teleologische Geschichtskonzeption zutreffend charakterisiert ist; das Postulat, dass die maiores immer "unumstritten, unangreifbar und uneinholbar" seien, ließe sich mit der Rezeption so problematischer Gestalten wie der Scipionen, der Gracchen oder des Marius in Frage stellen. Einen wie großen Anteil einzelne Personen oder gentes an der Konstruktion (oder Verwerfung) eines (positiven oder negativen) exemplum hatten und welche weiteren Bedingungen für die erfolgreiche Durchsetzung eines solchen erfüllt sein mussten, lässt sich kaum pauschal beantworten. Der Beitrag endet mit einem Ausblick auf die späte Republik (S. 194f.: "Heterogene Geschichte: Vieldeutigkeit als Verlust der Verbindlichkeit") bzw. mit der Hypothese, dass die 'Krise der Republik' durch das Studium der Entwicklung der Formen und Medien zur Konstitution des 'kollektiven Gedächtnisses' besser verstanden werden könne.

Voraussetzung für den siebten Beitrag (S. 199-216/17; Römische gentes und griechische Genealogien, in: Vogt-Spira, G.; Rommel, B. (Hgg.), Rezeption und Identität. Die kulturelle Auseinandersetzung Roms mit Griechenland als europäisches Paradigma, Stuttgart 1999, S. 3-21) ist die Erkenntnis, dass in Genealogie und Historiografie traditionaler Gesellschaften Mythos und Historie zusammenflössen, da sie regelmäßig der "Orientierung in der jeweiligen Gegenwart, der Stiftung von Identität(en) und nicht zuletzt von Legitimität" dienten (S. 200). Die Sichtung literarischer und numismatischer Quellen führt zu überraschenden Ergebnissen: Die Propagierung trojanischer oder griechischer Abstammung scheint relativ selten gewesen zu sein. Hölkeskamp legt glaubhaft nahe, dass tendenziell Familien ohne (bedeutende) republikanische Vorfahren auf solcherlei Fiktionen zurückgegriffen hätten. Hier hätte auch auf die Analogie zur Topik hellenistischer Rhetorik verwiesen werden können (z.B. Menandros, Bas. Log. 7-15). Unbestreitbar ist jedenfalls, dass republikanische bzw. consularische Vorfahren einen prominenteren Platz in der römischen Erinnerungskultur hatten als die legendären Gestalten aus Königszeit oder griechischem Mythos.7

Im achten Aufsatz (S. 219-254/56; Oratoris maxima scaena: Reden vor dem Volk in der politischen Kultur der Republik, in: Jehne, Martin (Hg.), Demokratie in Rom? Die Rolle des Volkes in der Politik der römischen Republik, Stuttgart 1995, S. 11-49) untersucht Hölkeskamp anhand von Fragmenten des späten 3. und 2. Jahrhunderts Inhalte und Charakter öffentlicher Reden. Als erstes Ergebnis ist die grundsätzlich hohe Bedeutung dieser Interaktionsform zwischen Senatsmitgliedern und dem populus Romanus festzuhalten (S. 219f., 254). Ein besonderer Wesenszug sei die Profilierung des Redners mit dem "akkumulierten Ruhm" seiner gens bzw. in Ermangelung derselben mit seiner eigenen virtus (S. 224). Redner hätten ihre persönliche dignitas in den Dienst der jeweiligen Sache gestellt und dabei ihr Ansehen zugleich gemehrt (S. 230). Typisch seien ferner die hierarchischen Strukturen, die sich zum einen im sehr begrenzten Kreis der Redeberechtigten (S. 239-242), zum anderen im patronalen Auftreten des Redners spiegele: Obwohl er dem Volk seine Reverenz zu erweisen hatte, bestand seine Aufgabe in dessen Mäßigung und Lenkung, wobei er in der Regel auf seine Selbstlosigkeit oder Erfahrung verwies. Selbst in Fällen arroganter Zurechtweisung sei der Gundkonsens insofern gewahrt geblieben, als immer die Nützlichkeit für die res publica im Vordergrund gestanden habe; dies habe im Wesentlichen auch zu Ciceros Zeiten gegolten (S. 243ff.). Die öffentliche Rhetorik habe mithin als "gemeinsame ideologische Selbstversicherung" stabilisierend auf die bestehenden Hierarchien gewirkt. Im Nachtrag gesteht Hölkeskamp gegenüber der Kritik von Morstein-Marx zu, die Rolle des Volkes zu passiv gewertet zu haben; Unterschiede zwischen der mittleren und späten Republik seien zwar untersuchenswert, aber dennoch nur marginal (S. 255; s.u. mit Anm. 11).8

Der letzte Beitrag (S. 257-277/80; The Roman Republic: Government of the People, by the People, for the People?, in: SCI 19 (2000), S. 203-223) ist die Übersetzung des Rezensionsaufsatzes zur erwähnten Monografie Millars von 1998. Treffend wird die Frage nach der Bezeichnung der römischen Verfassung für sekundär erachtet und stattdessen eine umfassende Beschreibung des "hochkomplexen sozio-politischen Systems" eingefordert (S. 258). Wenn aber Millars Demokratiebegriff als "formalistisch und geradezu reduktionistisch" abgelehnt wird (S. 259), dann bleibt Hölkeskamp seinerseits eine Definition von Aristokratie oder (antiker/moderner) Demokratie schuldig. Selbst ein Verweis auf die klassische Diskussion bei Aristoteles (Polit. 4,3-13), welche z.B. Mouritsen für seine Darstellung fruchtbar macht, unterbleibt.9 Dabei gibt die (nicht ganz widerspruchsfreie) Darlegung des Philosophen hinreichende Anhaltspunkte sowohl für eine demokratische als auch für eine aristokratisch-oligarchische Interpretation, wenngleich die Deutung als Übergangsform zwischen beiden Typen bzw. als "wohlgemischte Politie" am nächstliegenden ist (bes. 4,5,2; 4,9), wie auch der oben genannte Polybios erkannte.

Zutreffend ist die Kritik daran, dass Millar den Großteil der deutschsprachigen Forschung zur römischen Polit-Kultur nach Münzer fortwährend übergeht (S. 260ff.). So ruft Hölkeskamp zu Recht in Erinnerung, dass das Verhalten der Jahresmagistrate stark von ihrer lebenslangen Mitgliedschaft im Senat geprägt war und dass die Macht dieses Gremiums "nicht auf formalen Kompetenzen beruhte, sondern paradoxerweise gerade aus deren Fehlen resultierte"; denn der Senat erlaubte sich, über ausnahmslos alle Bereiche zu beraten und mit seiner auctoritas versehene Weisungen an den Senat, das Volk oder auswärtige Mächte zu erteilen (S. 265-268). Während Millar das Recht der freien Abstimmung durch die leges tabellariae und de ambitu gewahrt sieht, betonen Flaig und Jehne ihren rituellen Charakter; sie habe eine breite, wenn auch hierarchisch gestufte, Partizipation ermöglicht und u.a. durch das Mehrheitswahlrecht Einheit und Konsens demonstriert. Hölkeskamp erklärt wiederum, dass die senatorische Aristokratie die "Last der (Aus-)Wahl gewissermaßen [ausgelagert]" habe, "um damit den gefährlichen konfliktträchtigen Kampf um die entscheidenden Prämien in der eigenen Mitte nicht erst zulassen zu müssen" (S. 272f.). So groß auch das Erklärungspotential all dieser Ansätze ist, so problematisch ist doch ihre Verallgemeinerung, zumal die genannten Forscher zu wenig zwischen den einzelnen Versammlungstypen und den zu bestimmten Zeiten herrschenden Modalitäten und anwesenden Personen differenzieren.10 Zudem ist unbefriedigend, dass sich Hölkeskamp in seiner Kritik an Millar im Wesentlichen auf seine Untersuchungen zur mittleren Republik stützt und für die späte Republik, auf die sich Millar schon im Titel seines Buches ausdrücklich bezieht, lediglich Kontinuität postuliert.11 Übrigens könnten auch die Bedingungen der Volksversammlungen im frühen Prinzipat mit Gewinn in die Diskussion einbezogen werden.

Es steht außer Frage, dass Hölkeskamp unser Verständnis von der Römischen Republik um viele Facetten bereichert hat. Dennoch fordern seine oft pointierten Formulierungen gelegentlich zum Widerspruch heraus. So überrascht es, dass er trotz seines ansonsten stark ausgeprägten Bewusstseins dafür, dass alles Historische spätere Konstruktion ist, den Umfang des für die mittlere Republik unterstellten Grundkonsenses allzu hoch einschätzt. In seiner Monografie von 2004 spricht er gar von einer "sich geradezu selbst stabilisierenden 'monistischen' Kohärenz" (S. 112). Das Verhältnis von individuellem Machtstreben bzw. Prestigedenken und der Akzeptanz bzw. dem Bewusstsein um den eigenen Anteil an der Prägung gemeinsamer Wertvorstellungen bleibt also weiterhin zu präzisieren.12

Trotz der Zurückstellung terminologischer Fragen (S. 258) lehnt Hölkeskamp den Ausdruck 'Demokratie' für die Römische Republik ausdrücklich ab, während er, ohne zu zögern, von einer Aristokratie spricht. Darüber hinaus hat er zwecks Spezifizierung 1996 den Begriff 'Meritokratie' geprägt (S. 171).13 Hiermit kommt ein wesentlicher Aspekt zur Geltung, der sich durch einen Vergleich mit anderen möglichen Kriterien wie der edlen Abstammung, dem Census oder einem Wahlprogramm weiter konturieren ließe. Andererseits verzichtet langfristig keine Herrschaft darauf, Verdienste um das Allgemeinwohl zumindest vorzugeben. Ferner lässt der Ausdruck 'Meritokratie' durchaus offen, wer die Zuteilung der Macht kontrollierte (dass in einer Demokratie das gesamte Volk tagtäglich selbst herrsche, wird kaum jemand einer Definition zugrunde legen). Andererseits waren es doch eher Ausnahmen, dass ein Amt in Entsprechung zu erbrachten Leistungen vergeben wurde, zumal große Taten regelmäßig erst einem Imperiumsträger möglich waren. Wie ist weiterhin das Verhältnis zwischen den kollektiven Leistungen der Familie und den zu erwartenden Leistungen eines Kandidaten zu bestimmen und zu bewerten? Und dies in einem Kontext, in welchem Klientel- und Freundschaftsverhältnisse zwar nicht den Ausgang einer jeden Wahl determinierten, wie besonders Meier und Yakobson gezeigt haben, aber eben doch nennenswerte Größen blieben, ganz zu schweigen von der zunehmenden Bedeutung des ambitus im 2. und 1. Jahrhundert. Nicht viel besser sah es im Senat aus, wo Diskussionen über die Verleihung von außerordentlichen Imperien oder Triumphen mehr von Neid als Achtung vor Verdiensten oder sachlicher Angemessenheit bestimmt sein konnten.

Angesichts des terminologischen Problems sei es gestattet, an die Selbstbezeichnung der Römer zu erinnern: Die Öffentlichkeit der Politik, ein (zumindest potentiell) hohes Maß an Partizipation der Bürger und der allgemeine Nutzen als Staatsziel kommen doch nirgends besser zum Ausdruck als in res publica Romana. Und verbinden nicht nahezu alle historischen wie gegenwärtigen 'Republiken' - wenn auch in stark variierenden Konfigurationen - demokratische Elemente mit elitären Führungsansprüchen? Bereits in der Bilanz des Aufsatzes von 1993 (S. 41) wurde festgestellt, dass bestenfalls "das Ende vom Anfang" einer großen Debatte erreicht sei. Dasselbe Motiv wurde auch zur Rahmung des gesamten Bandes gewählt: So eröffnet das entsprechende Churchill-Zitat das Vorwort (S. 7), während der letzte Beitrag (2000) mit einem gleichlautenden Satz schließt (S. 277). Tatsächlich hat Hölkeskamp sehr viel dazu beigetragen, dass die Diskussion doch schon etwas weiter fortgeschritten ist. Viele seiner Erkenntnisse und Anregungen dürften bleibenden Wert besitzen.

Anmerkungen:
1 Gelzer, Matthias, Die Nobilität der römischen Republik, Leipzig 1912 (2. Aufl., Stuttgart 1983); Münzer, Friedrich, Römische Adelsparteien und Adelsfamilien, Stuttgart 1920; Syme, Ronald, The Roman Revolution, Oxford 1939 (2. Aufl. 1952); Meier, Christian, Res publica amissa. Eine Studie zu Verfassung und Geschichte der späten römischen Republik, Wiesbaden 1966 (2. Aufl., Frankfur am Main 1980).
2 Millar, Fergus, The Crowd in the Late Republic, Ann Arbor 1998; Ders., Rome, the Greek World, and the East, Bd. 1: The Roman Republic and the Augustan Revolution, London 2002 (enthält von 1984 bis 1995 zur Republik erschienene Aufsätze).
3 Jehne, Martin (Hg.), Demokratie in Rom? Die Rolle des Volkes in der Politik der römischen Republik, Stuttgart 1995; Flaig, Egon, Ritualisierte Politik. Zeichen, Gesten und Herrschaft im Alten Rom, Göttingen 2003; Hölkeskamp, Karl-Joachim u.a. (Hgg.), Sinn (in) der Antike. Orientierungssysteme, Leitbilder und Wertkonzepte im Altertum, Mainz 2003.
4 Pina Polo, Francisco, Contra arma verbis. Der Redner vor dem Volk in der späten römischen Republik, Stuttgart 1996; Laser, Günter, Populo et scaenae serviendum est. Die Bedeutung der städtischen Masse in der Späten Römischen Republik, Trier 1997; Yakobson, Alexander, Elections and Electioneering in Rome. A Study in the Political System of the Late Republic, Stuttgart 1999; Mouritsen, Henrik, Plebs and Politics in the Late Roman Republic, Cambridge 2001; Morstein-Marx, Robert, Mass Oratory and Political Power in the Late Republic, Cambridge 2004; vgl. auch Pani, Mario, La politica in Roma antica. Cultura e prassi, Rom 1997; Lintott, Andrew, The Constitution of the Roman Republic, Oxford 1999; Sandberg, Kaj, Magistrates and Assemblies. A study of Legislative Practices in Republican Rome, Rom 2001.
5 Z.B. fehlt ein Lemma 'Ovinius'; unter 'lex Ovinia de senatus lectione' wäre auch S. 61 zu nennen. Der Ausdruck 'Meritokratie' begegnet z.B. auch S. 18, 268, 273, 276, nicht aber 277.
6 Vgl. z.B. Nörr, Dieter, Die Fides im römischen Völkerrecht, Heidelberg 1991; Coskun, Altay (Hg.), Roms auswärtige Freunde in der späten Republik und im frühen Prinzipat, Göttingen 2005, S. 1-7.
7 Hier hätte noch Berücksichtigung verdient: Settipani, Christian, Continuité gentilice et continuité familiale dans les familles sénatoriales romaines à l'époque impériale. Mythe et réalité, Oxford 2000 (auch zur Republik; mit regelmäßigen Updates auf der Website der Prosopographical Research Unit, Linacre College, Oxford).
8 Zur späten Republik hätten auch zwei kontroverse Arbeiten zur lesenden Öffentlichkeit Berücksichtigung verdient: Butler, Shane, The Hand of Cicero, London 2002; Eich, Armin, Politische Literatur in der römischen Gesellschaft. Studien zum Verhältnis von politischer und literarischer Öffentlichkeit in der späten Republik und frühen Kaiserzeit, Köln 2000; die Erkenntnisse des letzteren wertet Hölkeskamp in seiner Rez. (BJ 201, 2001, 539-541) wohl wegen einer nicht immer glücklichen Präsentation vorschnell ab.
9 Mouritsen (wie Anm. 4), S. 7-9; vgl. auch Millar, Fergus, The Roman Republic in Political Thought, Hanover 2002, S. 4ff.; zum Demokratiebegriff vgl. auch Morstein-Marx (wie Anm. 4), S. 7-23.
10 Grundlegend sind immer noch Ross Taylor, Lily, The Voting Districts of the Roman Republic, Rom 1960; Dies., Roman Voting Assemblies, Ann Arbor 1966; Nicolet, Claude, Le métier de citoyen dans la Rome républicaine, Paris 1979, S. 280ff.; vgl. aber auch Lintott, Mouritsen und Sandberg (alle wie Anm. 4).
11 Vgl. z.B. S. 243ff., 255, in Auseinandersetzung mit Morstein-Marx (wie Anm. 4), S. 32; zum Wandel während der späten Republik vgl. aber Hölkeskamp selbst, S. 194f.; sowie z.B. Lintott (wie Anm. 4), S. 23 (mit Verweis auf Polybios), 201ff.
12 Ein größeres Maß an Differenzierung legt z.B. auch Bleckmann, Bruno, Die römische Nobilität im Ersten Punischen Krieg. Untersuchungen zur aristokratischen Konkurrenz in der Republik, Berlin 2002, nahe; vgl. auch zu weiteren abweichenden Positionen Hölkeskamp, S. 44-48, 103.
13 Die Verwendung auf S. 18 (zuerst 1993) geht auf die Ergänzung der Zwischenüberschrift zurück. Zu den drei Ausdrücken vgl. ferner die Register von Sammelband und Monografie.

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