Debatte um die Reform des Hochschulrahmengesetzes

PDS? BVG?

Wer bremst jetzt das HRG?

Warum der Bundespräsident das HRG am 16. Februar doch unterzeichnet hat, geht - hiermit zur Kenntnisnahme - aus dem gerade eingetroffenen Brief von Herrn Ulf Domgörgen (i.A.) hervor. Viele von uns haben dem Präsidenten geschrieben, um ihn von der Ausfertigung des HRG abzuhalten. Die meisten Einwände, heißt es, trugen hochschul- und wissenschaftspolitischen Charakter und konnten für den Präsidenten nicht relevant sein.

Aber auch unsere verfassungsrechtlichen Bedenken (Berufsverbot, Freiheit von Forschung und Lehre, Länderkompetenz etc.) sind überprüft worden. Das formelle Prüfungsrecht bezog sich etwa auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die materielle Prüfung darauf, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Der Bundespräsident habe, versichert der Brief des Bundespräsidialamtes, diese verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen. Sie habe sich nicht nur auf die Frage nach dem verbleibenden Gestaltungsspielraum der Länder etc. bezogen, sondern auch auf die Frage "der Einführung der Juniorprofessur als Regelqualifikationsnachweis für die Ernennung zum Lebensprofessor und der neuen Befristungshöchstgenzen für Arbeitsverträge im Hochschulbereich. Der Bundespräsident hat zu all diesen Fragen und insgesamt zu dem Gesetz nicht die Überzeugung gewonnen, dass in formeller und materieller Hinsicht ein Verfassungsvorstoß vorliegt, aufgrund dessen er von der Unterzeichnung hätte absehen dürfen." Daher habe er, der Verfassung verpflichtet, unterzeichnet. Mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt sei in den nächsten Tagen zu rechnen. "Für diese verfassungsrechtlichen Grenzen seines Amtes" bittet er um Verständnis.

Der Brief des Bundespräsidialamtes erinnert aber auch an folgendes: "Die letztverbindliche Klärung von Verfassungsfragen obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht."

Zwar hat sich inzwischen die PDS der Sache angenommen (Meldung in H-Soz-u-Kult, 20. 2.) und fordert faire Übergangsregeln. Aber die Empfehlung, das BVG anzurufen, mag hiermit weitergegeben sein. Nur: Wo bleiben in der Angelegenheit die - doch ebenfalls betroffenen - fachkundigen Juristen? Auch aus der Ferne betrachtet scheint es, als bleibe das Protestfeld weitgehend uns Historikern, letztlich juristischen Amateuren, überlassen.

Dr. Olaf Blaschke
St. Catherine's College
Cambridge
CB2 1RL
GB


Quelle = Email <H-Soz-u-Kult>

From: Olaf Blaschke <olaf.blaschke@gmx.de>
Subject: HRG
Date: 24.02.2002