PDS im Bundestag
Email-Rundbrief Wissenschaft/Forschung/Hochschulpolitik
19.02.2002
Thema: PDS fordert faire Übergangsregelungen für Hochschulfristverträge
Der Bundespräsident hat am Wochendende das 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) unterzeichnet. Damit tritt auch das umstrittene neue Recht zur Befristung von Arbeitsverträgen im Wissenschaftsbereich in Kraft. Dazu erklärt die hochschulpolitische Sprecherin, Maritta Böttcher:
"Das Inkrafttreten der neuen Vorschriften zur Befristung von
Arbeitsverträgen wird die Verunsicherungen an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen weiter vertiefen. Die Bundesregierung hat mit
ihrer Dienstrechtsreform ein berechtigtes Anliegen aufgegriffen, aber
fehlerhaft umgesetzt. Die PDS fordert daher, wenigstens nachträglich
faire Übergangsbestimmungen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ins HRG aufzunehmen.
Die PDS unterstützt grundsätzlich das Ziel, die ausufernde Praxis der
Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschule und Forschung einzudämmen.
Wer die Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre sichern möchte,
muss auch nicht professoralen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
angemessen Arbeitsbedingungen bieten.
Allerdings pocht die PDS darauf, den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz
von Betroffenen zu gewährleisten. Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürfen
nicht über Nacht mit einer neuen Rechtslage konfrontiert werden.
Die PDS wird daher dem Deutschen Bundestag einen Entwurf für eine
angemessene Übergangsvorschrift vorlegen. Auf die Befristungshöchstdauer
von 12 Jahren dürfen Zeiten aus Beschäftigungsverhältnissen vor
Inkrafttreten des neuen Rechts nur eingeschränkt angerechnet werden: Für
Beschäftigungszeiten bis zur Promotion darf keine Anrechnung erfolgen,
soweit es sich um eine Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft
gehandelt hat; für Beschäftigungszeiten nach der Promotion darf
überhaupt keine Anrechung erfolgen.
Darüber hinaus fordert die PDS einen Rückzug des Staates aus der
einseitigen Regulierung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des
wissenschaftlichen Personals. Wie in anderen Branchen muss dies auch im
Wissenschaftsbereich wieder zur Sache der Tarifpartner werden. In
unserem Entwurf für eine Änderung des HRG werden wir daher auch die
Voraussetzungen für eine Wiederherstellung der Tarifautonomie in
Hochschule und Forschung schaffen."
Änderungsvorschlag der PDS-Bundestagsfraktion im Wortlaut:
6. § 57a Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: "Durch Tarifvertrag können abweichende Regelungen vereinbart werden."
7. In § 57b Abs. 1 werden nach Satz 4 folgende Sätze eingefügt: "Auf die Befristungshöchstdauer nach Satz 1 werden Zeiten aus Beschäftigungsverhältnissen gemäß Satz 3 vor Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Änderungsgesetzes] nicht angerechnet. Auf die Befristungshöchstdauer nach Satz 2 werden Zeiten aus Beschäftigungsverhältnissen vor Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Änderungsgesetzes] nicht angerechnet."
Der vollständige Alternativentwurf der PDS für eine 6. HRG-Novelle mit Begründung wird morgen vorgelegt.
Dr. Andreas Keller
PDS-Fraktion im Deutschen Bundestag
Referent für Wissenschaft, Forschung und Hochschule
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