K. Saito: Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee während des Dreißigjährigen Krieges

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Titel
Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee während des Dreißigjährigen Krieges.


Autor(en)
Saito, Keita
Reihe
Herrschaft und Soziale Systeme während der Frühen Neuzeit 24
Erschienen
Göttingen 2020: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
346 S.
Preis
€ 44,99
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Hans Medick, Göttingen

Liest man dieses Buch aus dem Blickwinkel des späteren Verlaufs der bayerischen Geschichte, dann vermittelt es Einblicke in die „Urszenen“ der zivil-militärischen Verhältnisse Bayerns am Beginn der Neuzeit, ja gewissermaßen in ihren „Naturzustand“. Von gepflegter Verwaltung in einem rationalen Beamten- und Fürsorgestaat, wie sie Bayern heute für sich reklamiert und teilweise erfolgreich praktiziert, konnte damals noch keine Rede sein. Aber verwaltet werden musste trotzdem. Das Buch Keita Saitos nimmt hier einen besonderen historischen Blickwinkel ein. Es zeigt das Management der Kriegsmacht Bayerns in der Extremsituation des Dreißigjährigen Krieges. In dieser Situation kam es unter den Kriegszwängen darauf an, das ganze Land als „Kriegsstaat“ zu organisieren. Verwaltet werden mussten damals ein Fürstenstaat und seine Armee, die als militärischer Hauptakteur der sogenannten „katholischen Liga“ zu den wichtigsten Macht- und Gewaltfaktoren im Dreißigjährigen Krieg zählte. Untersucht wird nicht etwa die gesamte bayerische Armee, ihre Truppen, ihr Führungspersonal und deren kriegerische Hauptaktionen in dieser Zeit. Statt einer Gesamtgeschichte dieser Armee kommt vielmehr die Teilgeschichte einer zahlenmäßig begrenzten Gruppe von Amtsträgern in den Blick, die der sogenannten „Kriegskommissare“. Diese umfasste zu keinem Zeitpunkt mehr als 20 bis 30 Personen. Sie waren als zivil-militärische Administratoren den militärischen Armeeeinheiten zugeordnet. Ihre Aufgabe war es zunächst, die „Armee im Feld“ bei der Rekrutierung des soldatischen Personals zu unterstützen, aber auch bei der Sicherstellung einer alltäglichen Basis für die Kriegsführung, etwa bei Einquartierungen von Truppen in zivile Haushalte und bei der Beschaffung von Proviant. Vor allem aber sollten durch die Kommissare die strategisch und existentiell wichtigen Soldzahlungen an die Soldaten sichergestellt werden. Neben solcher „Schützenhilfe“ war es die vornehmste Aufgabe der Kommissare, diese kriegswichtigen Prozesse im Interesse des Landesherrn zu überwachen und zu kontrollieren.

Was das gut und lesbar geschriebene Werk im Umfang von 346 Seiten besonders bemerkenswert macht, ist, dass es sich nicht um die Arbeit eines bayerischen oder deutschen Historikers handelt, sondern die eines Japaners. Er hat seine Arbeit, bevor sie jetzt als Buch erschien, zunächst 2015 als Dissertation, betreut von Bernhard Kroener, an der Universität Potsdam abgeschlossen.

Saito stellt seine Teilgeschichte des bayerischen Kriegsstaats des 17. Jahrhunderts in drei umfänglichen Großkapiteln vor. Sie sind durch ihre inhaltliche Ausrichtung und ihre methodischen Zugriffe deutlich voneinander unterschieden.

Kapitel I, S. 29–79, ist als ein eher institutionen- und behördengeschichtlich angelegter Teil der Arbeit der Herausbildung des Kriegskommissariats unter der Herrschaft des obersten Kriegsherrn, Herzog Maximilian I. von Bayern, gewidmet. Die Institution und ihre Entwicklung wird von Saito als die einer „mittlere[n] Unterbehörde“ unterhalb der in der Hauptstadt München befindlichen zentralen Oberbehörden des Landes verortet: Kriegsrat, Hofkammer, Hofrat und geheimer Rat. Vor allem aber wird das Kriegskommissariat in seiner besonderen Verbindung und Zuordnung zur Hofkammer dargestellt, die für die (sparsame) Kriegsfinanzierung zuständig war. Als eine vom militärischen Bereich im engeren Sinne abgesonderte „Verwaltung des bayerischen Kriegswesens“ waren die Kriegskommissare als soziale Gruppe wiederum auf zwei Ebenen tätig, als Generalkommissare im Hauptquartier der Armee und als einzelne Kommissare bei den Regimentern im Feld – kriegsbedingt oft auch an Orten außerhalb der Grenzen des Herzogtums. Das in diesem Kapitel gezeichnete, institutionengeschichtlich geprägte Bild ist eines von klaren, hierarchischen Über-, Unter- und Zuordnungen von bürokratischen Amtsträgern und Ämtern gemäß den Zielvorgaben des Herzogs. In dessen politischem Testament von 1639 wird entsprechend „eine geordnete und gottesfürchtige Kriegsmacht…[als] einer der Hauptgründe einer wohlgeordneten fürstlichen Regierung“ hervorgehoben. Die Darstellung Saitos ist deutlich von Otto Hintzes klassischer Studie über den „Commissarius und seine Bedeutung in der allgemeinen Verwaltungsgeschichte. Eine vergleichende Studie“ (1910) inspiriert, die er als historiographischen Ausgangspunkt hervorhebt. Hintze charakterisierte seinerzeit die preußischen Militärkommissare als Triebkräfte eines von der militärischen Seite initiierten Staatsbildungsprozesses. Saito dagegen kommt zu dem Befund, dass es „in Bayern grundsätzlich die ‚zivile‘ Seite war, die die ‚militärische‘ Sphäre beeinflusste“ (S. 29), vermittelt durch Behördenorganisation und die Verwaltungstätigkeit der Militärkommissare.

Diesem stark institutionengeschichtlichen Ansatz setzt Saito in den weiteren beiden Großkapiteln freilich eine differenzierte, realitäts- und lebensnahe sozialgeschichtliche Darstellung an die Seite. Schließlich ist es ein Ziel seiner Arbeit, “die Lebensbedingungen des bayerischen Kommissars näher zu betrachten und über die normative Ebene hinaus seine Handlungen zu analysieren“ (16). Und erst in diesen Teilen gelangt die Studie ins originelle Zentrum ihrer Untersuchungen.

In Kapitel II, S. 77–163 „Der Kommissar im Wandel der Gesellschaft“, untersucht Saito die sozialen Verhältnisse der Kommissare als Angehörige der traditionellen Führungsschicht des Herzogtums, die sich unter den sich wandelnden Gelegenheiten des Krieges durchaus eigenaktiv als Teil eines neuen „Dienstadels“ herausgebildet hat. In diesem Kapitel ist Saitos methodische Herangehensweise eher historisch-sozialanthropologisch ausgerichtet. Es geht exemplarisch von sozialbiographischen Fallanalysen zweier Hauptprotagonisten aus, der Generalkommissare Hans Christoph von Ruepp und seines Kollegen Christoph Lerchenfeld-Gebelkofen sowie ihres Vorgängers Theodor Viepeck von Haimhausen. Gezeigt wird, wie diese ihre verwandtschaftlichen, aber auch sonstigen Sozialbeziehungen als nepotistisches „Sozialkapital“ (unter anderem S. 94) nutzten, um ihren Einfluss zu mehren und ihre Interessen zu vertreten, auch in schwierigen Situationen, bis hin zum Gegenhandeln gegen Entscheidungen des Landesherrn. Bei Ihnen wird das Sozial- und Handlungsprofil einer Gruppe von aufstrebenden Amtsträgern deutlich, die nicht dem Hoch- oder Hofadel entstammten, sondern Familien aus dem „höherrangigen Niederadel“, deren bürgerliche Abstammung noch gar nicht so lange zurücklag. Sie verdankten ihr administratives Geschick und ihre Umsicht zumeist nicht einer akademischen juristischen Ausbildung. Entscheidend war eher ihre Bewegung in den Beziehungsnetzwerken ihrer Familien, aber auch ihre Erfahrungen beim „in service training“ (S. 95) in den Amtspositionen, die bereits ihre Väter innehatten und auf denen sie Assistenz- und Hilfsdienste leisteten. „Die Familie und der Freundeskreis des Generalkommissars fungierten nicht nur den politischen Feinden, sondern auch dem Kriegsherrn selbst gegenüber als Schutzverband“ (S. 133).

In Kapitel III, S. 163–258, untersucht Saito die Amtshandlungen der Kriegskommissare, vor allem Ruepps und Lerchenfelds, in ihren militärischen, politischen und sozialen Beziehungsfeldern. Er eröffnet in diesem Teil der Darstellung ein interessantes Szenario von persönlicher Kooperation, aber auch von Wettbewerb, Konflikt und Herrschaftspraxis im bayerischen „Kriegsstaat“ der Zeit. Beim Blick auf die Amtshandlungen der Kommissare steht hierbei immer die Frage nach der Reichweite und den Grenzen der kriegsherrlichen Macht, ja den „Grenzen der fürstlichen Kontrolle“ im Hintergrund. Dabei ergibt sich ein differenziertes Bild, das sich abhebt von bisherigen Annahmen eines durchgängigen strukturellen Antagonismus zwischen den zivilen Kommissaren als Stellvertretern des Kriegsherrn und den nach Autonomie strebenden militärischen Kriegsunternehmern. Im Unterschied dazu fächert Saito ein weiteres Spektrum von Handlungsmöglichkeiten auf, die durchaus abhängig waren von den einzelnen Personen und ihren Beziehungen. Einerseits erfasst es das auskömmliche Miteinander zwischen Militärs und Kommissaren, wie es vor allem in der Ära von Generalleutnant Tilly als militärisch und politisch geschickt agierenden Kommandeurs der bayerischen Truppen im Feld und darüber hinaus bestand. Andererseits reicht es bis hin zu späteren Konfliktsituationen nach Tillys Tod 1632, in denen nach der Aussage des Generalkommissars Ruepp „die Gefahr größer [war], vom eigenen Kriegsvolk ermordet zu werden als vom Feind“ (S. 227).

Saito präsentiert die Militärkommissare in diesen Spannungsfeldern als eine durchaus eigenaktive Gruppe von Amtsträgern, die ihre Spielräume für die Verfolgung eigener Interessen durch die Vermittlung von Ämtern und Ressourcen an nahestehende Verwandte und befreundete Personen durchaus zu nutzen wussten, trotz aller Letztkontrolle durch den Landesherrn. Er kommt zu der Schlussfolgerung: „Das bayerisch ligistische Generalkommissariat war alles andere als eine sachlich funktionierende Bürokratie.“

40 Jahre nach dem Buch von Rudolf Schlögl1 und 20 Jahre nach dem Buch von Michael Kaiser2 eröffnet sich hier, angeregt durch die Arbeiten Bernhard Kroeners und seiner Schule, die sich an einer sozialgeschichtlichen Perspektive auf die Militärgeschichte orientieren, eine produktive Fortsetzung. In diesen älteren Arbeiten wurden wichtige Fragestellungen auf den Weg gebracht, die aber teilweise noch offengeblieben sind. Saitos Buch bietet hier vielleicht keinen völlig anderen Blick auf die Komplexitäten des bayerischen Staatsbildungsprozesses im Dreißigjährigen Krieg oder gar im gesamten Zeitraum der Frühen Neuzeit. Aber durch die Fokussierung auf die soziale Gruppe der Kriegskommissare eröffnet sich eine hochinteressante Sicht „von innen“ auf eine umfassendere gesellschaftlich-staatliche Formation von Gewalt und Herrschaft. Denn sie wird aus den Handlungsfeldern heraus entwickelt: aus der Tätigkeit der Kriegskommissare als häufig entscheidenden zivilen Vermittlern, Assistenten, Verwaltern, aber auch als Kontrolleuren des militärischen Gewaltpersonals im Krieg, zum Teil durchaus auch als Inhaber von militärischen Kommando-Posten (in einer Zeit, welche die Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip noch nicht kannte!). Mit einem solchen Ansatz hat Keita Saito, Associate Professor für Europäische Geschichte an der Erziehungswissenschaftlichen Universität Kyoto (Kyōto kyōiku daigaku), eine herausragende Studie vorgelegt. Sie bietet als eine „histoire à part entière“ (Lucien Febvre) zahlreiche neue Einsichten über den bayerischen Kriegsstaat des 17. Jahrhunderts, welche die sorgfältige Lektüre des Buches unbedingt lohnen. Freilich wäre, als Teil des Schlussabschnitts der Arbeit und ganz im Sinne des Untertitels von Otto Hintzes klassischem Aufsatz: „Eine vergleichende Studie“, den Saito in seiner Wiedergabe des Titels auslässt3, ein vergleichender Ausblick über Bayern hinaus wünschbar gewesen. Er hätte vielleicht sogar bis ins Japan der Edo-Zeit reichen können, in der die Zähmung der Daimyo Warlords mit ihren Samurai-Vasallen durch zivile Instanzen des Shogunats der Tokugawa Herrscher ebenfalls ein entscheidendes Problem des Staatsbildungsprozesses im frühneuzeitlichen Japan war. Die besondere Sprachkompetenz für diesen Vergleich jedenfalls hätte Saito. Aber diese Frage, ob es nicht auch in Japan eine den Militärkommissaren vergleichbare Institution oder Gruppierung von Kriegsverwaltern mit einem entsprechenden Tätigkeitsprofil gab wie in Bayern, ließe sich ja vielleicht zukünftig beantworten.

Anmerkungen:
1 Rudolf Schlögl, Bauern, Krieg und Staat. Oberbayerische Bauernwirtschaft und frühmoderner Staat im 17. Jahrhundert, in: Max-Planck-Institut zur Erforschung (Hrsg.), Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 89, Göttingen 1988.
2 Michael Kaiser, Politik und Kriegführung. Maximilian von Bayern, Tilly und die Katholische Liga im Dreißigjährigen Krieg, in: ebd., Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 28, Münster 1999.
3 Saito vertauscht auch beim Anführen des Haupttitels der Arbeit einen Schlüsselbegriff, indem er statt der Hintzeschen Zuordnung seines Themas zur „Verwaltungsgeschichte“ den Titel der „Verfassungsgeschichte“ zuordnet und unter Auslassung des Untertitels folgendermaßen zitiert: Otto Hintze, Der Commissarius und seine Bedeutung in der Allgemeinen Verfassungsgeschichte, in: ders., Staat und Verfassung. Gesammelte Abhandlungen [zur allgemeinen Verfassungsgeschichte], (Hrsg.), Gerhard Oestreich, 2. Aufl., Göttingen 1962, S. 242–274. In der Ausgabe von Oestreich ist der Titel selbstverständlich korrekt angegeben als „Der Commissarius und seine Bedeutung in der allgemeinen Verwaltungsgeschichte. Eine vergleichende Studie.“

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