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Titel
Tradierte Institutionen, moderne Gebäude. Verwaltung und Verwaltungsbauten der Bundesrepublik in den frühen 1950er Jahren


Autor(en)
Steffen, Dorothea
Reihe
Histoire 149
Anzahl Seiten
264 S.
Preis
€ 39,99
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Katrin Wülfing, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Duisburg / Mülheim an der Ruhr

Institutioneller Wiederaufbau und politische Identitätsfindung waren Anfang der 1950er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland eng miteinander verzahnt. Dass beides notwendig war, stand außer Frage. Wie viele Kontinuitäten und Aufbrüche der neue Staat jedoch brauchen, vielleicht auch verkraften könne, war Gegenstand permanenter Aushandlungsprozesse in Politik, Öffentlichkeit und Justiz. Diese Diskurse, sie prägende Akteure und Gruppen sowie die Wechselwirkungen mit verschiedenen Politik- und Themenfeldern waren und sind Gegenstand umfangreicher Forschungen.1 (Bundes-)Behörden finden dabei nicht die größte, jedoch eine stetig wachsende Aufmerksamkeit.2 Insofern ist das von Dennis Kutting initiierte und von Dorothea Steffen zu Ende geführte DFG-Projekt über Verwaltung und Verwaltungsbauten nicht so sehr wegen seines Themas innovativ als wegen des interdisziplinären Ansatzes, der Geschichtswissenschaft und Architekturgeschichte verbindet.3

Die Publikation befasst sich mit staatlicher Identität und ihrer Wahrnehmung zu Beginn der 1950er-Jahre in der Bundesrepublik. Anhand von Verwaltungsbehörden – beispielhaft aufgezeigt an Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesrechnungshof – werden der institutionelle und bauliche Wiederaufbau, dessen begleitende Debatten und dahinterstehende Selbstbilder untersucht. Ausgehend von der Überlegung, dass die junge Bundesrepublik „in und mit staatlich-politischen und baulichen Prozessen und Entscheidungen gestaltet und geordnet“ wurde (S. 15), formuliert Steffen die These, dass dieser „doppelte“ Wiederaufbau in Bezug auf die öffentliche Verwaltung besonders spannungsreich gewesen sei (ebd.). Das Spannungsverhältnis, das bereits im Titel veranschaulicht wird, verlief zwischen zwei Eckpfeilern: Einerseits wiesen Behörden und Beamtenschaft ausgeprägte Traditionen mit entsprechender Selbstwahrnehmung auf, die die Reorganisation der Verwaltung vielfach überdauerten und kontinuitätswahrend wirkten. Jenseits dieser ideellen Ebene wurde andererseits die bauliche Konstruktion bewusst „modern“ und als absichtlicher Bruch mit der Gestaltung früherer Amtsbauten angelegt. Hier standen Pragmatismus und Funktionalität im Vordergrund; die Gebäude verkörperten damit letztlich „Gegenbauten“ (S. 20), die die Abgrenzung von Kaiserreich und Nationalsozialismus betonten.

Vor dieser Prämisse wird der Analyserahmen anschließend durch Auseinandersetzung mit dem „doppelten“ Wiederaufbau und seinen verschiedenen Dimensionen ausgeweitet. Zunächst steht dabei die institutionelle Neugründung der Bundesrepublik mit ihren Brüchen und Kontinuitäten im Fokus. Steffen weist auf die personellen Aspekte hin und problematisiert den „traditionswahrenden Wiederaufbau der Verwaltung“ (S. 24), der sowohl pragmatisch als auch programmatisch angelegt war. Verwaltung und Beamte begriffen sich als objektiv, neutral und unpolitisch. Entscheidungen der bundesdeutschen Politik und Justiz stützten diese (Selbst-)Einschätzung (S. 26), sodass die Verwaltung personell, organisatorisch und ideell als „Hort der Kontinuität“ (S. 40) verstanden werden kann. Zugleich waren die Identität der jungen Bundesrepublik und das (Selbst-)Verständnis der Verwaltung miteinander verschränkt. Etatistische Überlegungen, die die Bundesrepublik als Rechtsstaat konzipierten, gingen von der Verwaltung aus und definierten diese damit auch als Gegengewicht bzw. Korrektiv zu Parlamentarismus und Demokratie (S. 40).

Gegensätzliche Entwicklungen können in Bezug auf den materiellen Wiederaufbau ausgemacht werden. Statt der Wahrung von Kontinuitäten stand hier der architektonische Bruch mit der Vergangenheit im Vordergrund. Die dezidiert als „modern“ bezeichnete Bauweise von neu errichteten Amtsbauten war weder unumstritten noch wurde sie explizit als Abkehr von der (NS-)Vergangenheit thematisiert. Überhaupt scheint sich die Nachkriegsarchitektur an vielen Stellen einer eindeutigen politischen Codierung zu entziehen (S. 46). Dabei standen sich Staat/Politik und Architektur auch in den 1950er-Jahren nicht diametral gegenüber; im Gegenteil war das Verhältnis komplex und vielfach undurchsichtig. Die bundesdeutsche Architektur wollte und musste sich gleich gegen die je eigene Monumentalität zweier Diktaturen abgrenzen: Nationalsozialismus und DDR (S. 51). Die Verwaltungsgebäude der frühen 1950er-Jahre richteten sich gegen eine „Überpolitisierung der Architektur“ (S. 52), indem sie mit tradierten Mustern brachen. Offen blieb dabei, „was an die Stelle dieser alten Vorstellung trat“ (ebd.) – und damit war auch der bauliche Wiederaufbau letztlich Ausdruck von „Identitätskonflikten“ (S. 55).

Verdeutlicht und präzisiert werden diese Überlegungen in den folgenden beiden Kapiteln, die exemplarisch anhand des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden und des Bundesrechnungshofes in Frankfurt am Main das „Spannungsverhältnis zwischen der kontinuitätswahrenden institutionellen und der ‚modernen‘ baulichen (Wieder-)Errichtung der Verwaltung“ (S. 62) untersuchen. Im Vordergrund stehen dabei Diskurse sowie Wahrnehmungen und Zuschreibungen, die sich mit der Planung, Errichtung und Einweihung der beiden Gebäude verbanden. Diese verfügen, so begründet Steffen die Auswahl, über eine Reihe Gemeinsamkeiten: Als betont moderne Stahlbetonbauten angelegt4, befinden sich die Gebäude im selben Bundesland, wurden zunächst unter kommunaler, später bundesstaatlicher Anleitung gebaut, nahezu zeitgleich errichtet und 1953 kurz hintereinander eingeweiht (S. 67). So unumgänglich und sinnvoll die Auseinandersetzung mit den eingangs aufgeworfenen Thesen anhand einer exemplarischen Auswahl von Gebäuden ist, stellt sich hier die Frage, ob der Erkenntnisgewinn, der sich in dieser Studie auf die Jahre 1950 bis 1953 und das Bundesland Hessen beschränkt, durch eine andere Auswahl von Gebäuden nicht hätte erweitert werden können.

Beide Gebäude werden zunächst separat untersucht und dann zueinander in Verbindung gesetzt, um Antworten auf die Frage zu finden, welche Bedeutung ihnen im politischen Feld zukam. Dabei zeigen sich einige zentrale Unterschiede: Das BKA hatte keinen direkten institutionellen Vorgänger; es wurde als bundesrepublikanische Behörde neu geschaffen und dem Bundesinnenministerium unterstellt. Wegen der Rolle des Reichskriminalpolizeiamtes bzw. später des Reichssicherheitshauptamtes als Stütze des NS-Staates wurden Kontinuitäten zum BKA bewusst ausgeklammert (S. 70f.). Anders verhielt es sich im Hinblick auf den Bundesrechnungshof (in gewisser Weise Nachfolger des Reichsrechnungshofes), der als Oberste Bundesbehörde nicht nur rechtlich über einen Sonderstatus verfügte, sondern für Öffentlichkeit und Politik auch der Inbegriff eines neutralen, objektiven Rechtsstaates war bzw. werden sollte (S. 72). Durch die Debatten, die sich mit ihrem Entstehen verbanden, waren beide Institutionen in den Formierungsprozess der jungen Bundesrepublik eingebunden. Ihr Aufbau spiegelt einerseits die „klare Dominanz der Exekutive(n)“ (S. 207f.) und andererseits die „Nachordnung ästhetischer, gestalterischer Fragen“ (S. 208) wider.

Dorothea Steffen zeichnet zum Abschluss dieser lesenswerten und gelungenen Studie ein sehr differenziertes Bild von Verwaltung, Architektur und Vergangenheit, das die Vielschichtigkeit und Ambivalenz einzelner Entwicklungen der jungen Bundesrepublik noch einmal verdeutlicht: So schloss das Bekenntnis des westdeutschen Staates zu Neutralität, Sachlichkeit und Objektivität die Verurteilung des Nationalsozialismus als Willkürherrschaft ein, mit der es institutionell und baulich zu brechen galt. Gleichzeitig siedelte man die Ursachen für Willkür und Unrecht jedoch bei Partei und Politik an, nicht bei der vermeintlich unpolitischen Beamtenschaft. Die Verwaltung erschien auf diese Weise als Gegenpol zur NS-Herrschaft und musste ihre tradierte Rolle nicht infrage stellen.

Anmerkungen:
1 Stellvertretend für die große Anzahl der Publikationen sei hier beispielhaft verwiesen auf: Axel Schildt, Zwischen Abendland und Amerika. Studien zur westdeutschen Ideenlandschaft der 50er Jahre, München 1999; Curt Garner, Der öffentliche Dienst in den 50er Jahren. Politische Weichenstellungen und ihre sozialgeschichtlichen Folgen, in: Axel Schildt / Arno Sywottek (Hrsg.), Modernisierung im Wiederaufbau. Die westdeutsche Gesellschaft der 50er Jahre, Bonn 1993, S. 759–790; Gertrude Cepl-Kaufmann u.a. (Hrsg.), Die Bonner Republik 1945–1963. Die Gründungsphase und die Adenauer-Ära. Geschichte – Forschung – Diskurs, Bielefeld 2018; Sebastian Liebold / Frank Schale (Hrsg.), Neugründung auf alten Werten? Konservative Intellektuelle und Politik in der Bundesrepublik, Baden-Baden 2017.
2 Vgl. z.B. Manfred Görtemaker / Christoph Safferling, Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit, München 2016; Constantin Goschler / Michael Wala, „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit, Reinbek 2015.
3 Ein solcher Ansatz findet sich (mit stärker architekturgeschichtlichem Schwerpunkt) z.B. auch bei Elisabeth Plessen, Bauten des Bundes 1949–1989. Zwischen Architekturkritik und zeitgenössischer Wahrnehmung, Berlin 2019.
4 Siehe als Bildbeispiele etwa https://www.bka.de/DE/DasBKA/StandorteAnfahrt/w1/w1_node.html (24.1.2020) und https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_B_145_Bild-F050404-0003,_Frankfurt_am_Main,_Bundesrechnungshof.jpg (24.1.2020).

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