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Titel
Geteilte Verstrickung. Elitenkontinuitäten in Schleswig-Holstein. Folgestudie: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive


Herausgeber
Danker, Uwe
Anzahl Seiten
1.174 S., 2 Bde.
Preis
€ 59,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Detlef Schmiechen-Ackermann, Institut für Didaktik der Demokratie, Leibniz Universität Hannover

Bei dieser Publikation handelt es sich um einen „Folgeauftrag“ des Kieler Landtages zur 2017 publizierten Untersuchung über „personelle und strukturelle Kontinuitäten“ zur NS-Zeit in der schleswig-holsteinischen Legislative1, der von insgesamt 15 Kolleg:innen unter Leitung von Prof. Dr. Uwe Danker an der Europa-Universität Flensburg abgearbeitet wurde. Die Präsentationsform von drei Kilogramm Papier, aufgeteilt in zwei gebundene Bände mit 20 einzeln ausgewiesenen Beiträgen auf zusammen 1.174 Seiten (mit insgesamt über 3.300 Anmerkungen) provoziert die Frage, ob diese Neuerscheinung nicht eher der zweite Band eines umfassenden Kompendiums ist.

Die Veröffentlichung gliedert sich in fünf Hauptkapitel: In seinem 290 Seiten langen Einleitungsbeitrag (I. Rekonstruierte Eliten) erläutert Uwe Danker die im Rahmen des Projektes entwickelte Typisierung des Verhaltens und stellt die Ergebnisse für das 482 Personen umfassende Sample vor (aus der Landessozialverwaltung, der Justiz, dem Polizeioffizierskorps und der Kommunalpolitik). In Kapitel II. („Landespolitische Kultur“) wird auf gut 200 Druckseiten in vier Beiträgen analysiert, welche „politische Kultur“ im Umgang mit der NS-Vergangenheit in der Landespolitik der Jahre 1958–1961 geherrscht habe (Ann-Kathrin Hoffmann), welche vergangenheitspolitischen Landtagsdebatten von 1967 bis 1996 geführt wurden (Jürgen Weber), welche „sprachlichen Aushandlungsprozesse“ in den Landtagsdebatten zwischen 1946 und 1967 stattfanden (Karl Piosecka) und welche Formen der „parlamentarischen Kommunikation“ im Landtag zwischen 1946 und 1996 prägend waren (Marlen Charlotte Lommer). Warum dieser zentrale Untersuchungsstrang auf vier sich sowohl sachlich als auch zeitlich überlappende Aufsätze aufgeteilt worden ist, erschließt sich dem Rezensenten nicht.

Kapitel III bietet unter der Überschrift „Weitere Vermessungen“ ein Kaleidoskop von elf Einzelstudien, von denen sich je drei mit Kommunalpolitik und Justiz befassen. Es folgen drei Beiträge zu „spezifischen Gruppen“, die sich medizinischen Sachverständigen, Bauern und Frauen widmen – eine äußerst heterogene Mischung – sowie zwei interessante problemorientierte biographische Skizzen zu prägnanten einzelnen Akteuren: dem Museumsdirektor Alfred Kamphausen (von Marie-Theres Marx, Band 2, S. 861–913) und dem SS-Ahnenerbe-Forscher Herbert Jankuhn (von Robert Bohn, Band 2, S. 914–941). Positiv hervorzuheben ist die vergleichend angelegte Mikrostudie von Stephan Alexander Glienke (Band 2, S. 670–718), die die aufgrund ihrer Tätigkeiten als Richter am Sondergericht Prag belasteten Juristen Werner Rhode, Dr. Kurt Bellmann und Erwin Albrecht behandelt. Glienke verzichtet darauf, sein Sample von drei Personen auf die für das Gesamtprojekt prägende Kategorienbildung des Verhaltens zu beziehen, sondern präsentiert eine präzise Analyse der drei miteinander verwobenen Fälle. Er kann zeigen, dass die Bereitschaft, sich mit der Belastung ehemaliger NS-Juristen im Landtag auseinanderzusetzen, während der Nachkriegszeit in Schleswig-Holstein signifikant geringer ausgeprägt war als im Saarland und in Niedersachsen. Sehr instruktiv ist auch die von Jan Waitzmann verfasste Mikrostudie zu den medizinischen Sachverständigen des Landessozialgerichtes (Band 2, S. 753–796). Sie überzeugt durch eine ausführliche und sehr kompetente Einbettung der erhobenen empirischen Befunde in den systematischen Kontext der Problematik von Zwangssterilisationen und Behindertenmord. Das 67 Personen umfassende Sample wird zum einen nach der für das Gesamtprojekt verbindlich gemachten Typologie durchleuchtet (S. 771–783), zum anderen wird aber auch die Gutachterpraxis der Sachverständigen ausführlich qualitativ untersucht.

In Teil IV bündelt der Projektleiter auf wenigen Seiten (Band 2, S. 944–960) die von der Projektgruppe zusammengetragenen Ergebnisse, bevor in Abschnitt V unter dem Titel „Anfügungen“ Überlegungen zu methodischen Fragen angestellt werden. Dankers Fazit lautet zum einen, dass sich in den drei Untersuchungsgruppen Landessozialverwaltung, Polizeioffizierskorps und Juristen „exorbitant hohe Verstrickungs- und Belastungsgrade ergeben [haben]“ (S. 959), und er gibt zu bedenken, ob der Aufbau von Netzwerken für die „Rückkehr in die Bürgerlichkeit“ (Ulrich Herbert) nach 1945 überhaupt notwendig war. Als Ergebnis der politik- und sprachwissenschaftlichen Spezialstudien hält er fest, dass nach 1945 „offenkundig wichtigere Orientierungsmarken wie eine Parteizugehörigkeit“ stärker die Debatten geprägt hätten „als ‚nur‘ der Rekurs auf die Vergangenheit“ (S. 960). Dankers Synthese schließt mit der Erkenntnis, „dass demokratische Herrschaft auch mit schwer belastetem Ex-Personal diktatorischer Gewaltherrschaft aufgebaut werden kann“ (ebd.).

Damit zu den beiden miteinander verknüpften Einwänden, die der Rezensent gegen die vorgelegte Studie formulieren muss: erstens die Nachfrage, wieviel mit der von der Forschungsgruppe mit großer Überzeugung und riesigem Aufwand genutzten Typologie wirklich gewonnen ist, zweitens eine kritische Betrachtung zu den problematischen Rahmenbedingungen dieser Art von Auftragsforschung.

Da es mittlerweile common sense ist, dass eine simple „Nazizählerei“ nur wenig neue Erkenntnis verspricht und es im Kern bei derartigen Aufarbeitungsstudien um die Frage geht, „wie mit diesem undemokratisch geprägten Personal eine funktionierende Demokratie aufgebaut werden konnte“2, muss sich auch die vorliegende Studie an dieser Anforderung messen lassen. Das zentrale Element des Forschungsdesigns bildet die Bewertung des Verhaltens der untersuchten Personengruppen, das durch eine Typologie abgebildet und interpretiert werden soll. Danker schlägt dazu vier „Grundorientierungen“ des Verhaltens während der NS-Zeit vor, die von „exkludiert/oppositionell“ über „angepasst/ambivalent“ und „systemtragend/karrieristisch“ bis „exponiert/nationalsozialistisch“ reichen. Dies ist zunächst einmal ein interessanter Versuch, der aber dennoch problematisch bleibt, wie das Nachdenken über konkrete Fallbeispiele schnell deutlich macht: Der Gestapobeamte, der mit Eifer die Judenverfolgung organisiert, aber gleichzeitig Mitglieder der Bekennenden Kirche vor Hausdurchsuchungen warnt, ist damit genauso schwer zu fassen wie ein Offizier, der zunächst eifrig bei Hitlers Angriffskriegen mitwirkt, aber später zum Widerstand stößt. Es muss für sehr viele Biographien unbefriedigend bleiben, windungsreiche Lebenswege und gravierende Entwicklungsschritte am Ende in eine statische und holzschnittartige Typologie und darauf aufbauende Statistik zu pressen.

In seinem Vorwort dankt Klaus Schlie, von 2012 bis 2022 Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, dem Team um Danker für die geleistete „präzise, schonungslose und sachliche Aufarbeitung des wichtigsten Kapitels unserer Landesgeschichte“.3 Diese Formulierung mutet ein bisschen an wie eine amtliche Kurzmitteilung, Schleswig-Holsteins Aufarbeitung der NS-Vergangenheit sei nun auch erfolgreich „zertifiziert“ worden. Der Landtag hatte die fristgerecht zum 75-jährigen Gründungsjubiläum des Landes Schleswig-Holstein vorgelegte Studie nicht nur in Auftrag gegeben, sondern auch entsprechend finanziert. Bereits 2016 war eine von Uwe Danker und Sebastian Lehmann-Himmel verantwortete Studie unter dem Titel „Landespolitik mit Vergangenheit“ vorgelegt worden (vgl. Anm. 1), in der auf über 600 Seiten bis auf die Kommastelle genau die NS-Belastungen der nach 1945 im schleswig-holsteinischen Landtag wirkenden Abgeordneten, differenziert nach Parteien und Legislaturperioden, bilanziert wurde. In Auftrag gegeben und finanziert wurde diese Studie ebenfalls vom Landtag. Bereits im Rahmen dieser überwiegend positiv rezipierten Untersuchung4 war die jetzt erneut benutzte Verhaltenstypologie entwickelt worden. Um was also handelt es sich bei der hier zu besprechenden Publikation? Um den zweiten Abschnitt einer politiknahen Auftragsarbeit zur erinnerungspolitischen Identitätsstiftung eines Bundeslandes oder um eine innovative Analyse, die eigenen geschichtswissenschaftlichen Fragestellungen folgt?

Frank Bajohr und Johannes Hürter kritisieren, dass die heute weit verbreitete historische Auftragsforschung Gefahr läuft, „den Auftraggebern ein Zertifikat für kritische historische Selbstverständigung in die Hand“ zu geben. Daher mahnen sie, das „Zertifizierungsunternehmen Zeitgeschichtsforschung“ müsse sich von den Absichten und Erwartungshaltungen der jeweiligen Auftraggeber „emanzipieren, zugunsten des eigenen intrinsischen Forschungsinteresses und nachhaltiger wissenschaftlicher Ergebnisse“.5 In diesem Spannungsfeld muss die vorgelegte Publikation betrachtet werden, denn auch das Projekt zu Elitenkontinuitäten in Schleswig-Holstein wurde aus dem politischen Raum initiiert und finanziert.

Mittlerweile reproduziert sich in der Auftragsforschung eine Problematik, die bereits aus der Widerstandsforschung zum Nationalsozialismus gut bekannt ist: Nach Dutzenden von Fallstudien muss sich jede hinzukommenden Studie der kritischen Frage stellen, ob tatsächlich neue Befunde herausgearbeitet werden, die dem bisherigen Forschungsstand widersprechen und zu kontroverser Debatte anregen können. Oder geht es nur noch um „more of the same“? Auch eine Dokumentation des bereits Bekannten kann durchaus einen Wert haben und bietet für die politische Bildungsarbeit in einer Stadt oder Region wichtige demokratiedidaktische Anknüpfungspunkte. Nur würde es in diesen Fällen im Wesentlichen um behördliche, institutionelle oder heimatkundliche Selbstvergewisserung und weniger um neue wissenschaftliche Erkenntnis gehen.

Das Team um Uwe Danker hat sich im Sinne von Bajohr/Hürter zu wenig von den Vorgaben durch den Landtag „emanzipiert“. Dem Rezensenten ist durchaus bewusst, dass das nicht einfach ist, insbesondere dann, wenn der Auftraggeber wie in diesem Fall sehr konkrete Arbeitsanweisungen formuliert hat (Band 1, S. 16): „In der Hauptsache wünschte der Landtag, in Folge und auf Basis der statistischen Erhebungen und ‚Typisierungen‘ der ersten Studie Kommunikation und Vergangenheitspolitik, politische Kultur und denkbare Netzwerke in der schleswig-holsteinischen Landespolitik vertieft zu analysieren. Zum Zweiten wünschte der Landtag, die spezifische Methodik der Typisierung auf weitere Bereiche, insbesondere Teile der Landesverwaltung und der kommunalen Ebene, anzuwenden.“ Die Vorgaben betreffen auch die Bedeutung quantitativer Befunde in Relation zu qualitativen Befunden.

Die strengen Maßstäbe an eine unabhängige wissenschaftliche Bearbeitung, die die historische Zunft mit guten Gründen an jedes Forschungsprojekt zur NS-Vergangenheit von Unternehmen einfordert, sollte auch für die Politik gelten. Der Erkenntniswert von in hohem Maße quantitativ ausgerichteten Untersuchungen bleibt begrenzt, da nur überwiegend „dicht beschreibende“ Analysen grundlegende Einsichten in fortwirkende Denkmuster und mentale Kontinuitätslinien geben können. Ein Weniger an quantitativem Detailreichtum hätte in diesem Falle ein Mehr an Fokussierung auf die bedeutsamen qualitativen Befunde zum Spezialfall Schleswig-Holstein bedeutet.

Die Gesamtbilanz der vorgelegten Veröffentlichung muss daher differenziert ausfallen: Unzweifelhaftes Verdienst des mit diesen beiden voluminösen Bänden abgeschlossenen Projektes ist es, in der Art eines Kompendiums wesentliche regionalgeschichtliche Befunde zum Nachwirken der nationalsozialistischen Herrschaft in Schleswig-Holstein bereitzustellen. Vielfältige Kontinuitätslinien, die die Funktionseliten der Nachkriegszeit, vor allem aber der 1960er-Jahre prägten, werden materialreich belegt. Damit haben die Projektergebnisse das Potenzial, weitere regionalgeschichtliche Forschungen anzuregen und diesen ein sicheres Fundament zu bieten. Mit der Präsentationsform kann sich der Rezensent dagegen nicht anfreunden, da eine Darstellung mit fast 1.200 Druckseiten zu einem regional und sachlich eher begrenzten Thema mittlerweile wie aus der Zeit gefallen erscheint. Eine gute Variante hätte es sein können, die zentralen Befunde in einer knappen und die Argumentation pointiert entfaltenden gedruckten Darstellung zu bündeln und diese durch digitale Begleitmaterialien zu ergänzen, in denen man einzelne Befunde hätte detailliert nachlesen können. Kritisch zu sehen ist zudem die Engführung der Studie auf die vom politischen Auftraggeber sehr konkret vorgegebenen Untersuchungsfragen, die am Ende eben doch zu einer mit immensem statistischem Aufwand durchgeführten „Nazizählerei“ (nun allerdings in der elaborierten Form einer differenzierenden „Typologie“) führt, bei der die wichtigeren qualitativen Fragen nach weiterwirkenden Denkmustern und mentalen Kontinuitäten gelegentlich zu stark in den Hintergrund treten. Hier zeigt sich deutlich, wie sinnvoll aus den Forschungsdebatten abgeleitete und stärker eingegrenzte und fokussierte wissenschaftliche Forschungsdesigns sind. Eine kompetitiv ausgeschriebene Förderlinie zur Aufarbeitung der Erfahrungen aus der NS-Zeit hätte hier zu kleiner dimensionierten, aber kohärenteren Einzelstudien führen können. Damit wäre allerdings die offensichtliche Intention des Landtages, die Aufarbeitungspraxis des Bundeslandes möglichst umfassend zu „zertifizieren“, nicht in gleichem Maße bedient worden.

Anmerkungen:
1 Uwe Danker / Sebastian Lehmann-Himmel, Landespolitik mit Vergangenheit. Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive nach 1945, Husum 2017. Vgl. auch die Ergebnispräsentation auf der Landespressekonferenz am 27.04.2016, https://www.frzph.de/fileadmin/downloads/presse/LPK_Text_20160427.pdf (03.05.2023).
2 Niels Weise, „Mehr als Nazizählerei“. Die Konjunktur der behördlichen Aufarbeitungsforschung seit 2005, in: Magnus Brechtken (Hrsg.), Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Ein Kompendium, Göttingen 2021, S. 386–404, insbesondere S. 387 und 398f.; Frank Bösch / Andreas Wirsching, Einleitung, in: dies. (Hrsg.), Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus, Göttingen 2018, S. 13–26; Janosch Steuwer, „Zweiundvierzig“. Nazis zählen als unsinniges Ritual, in: Geschichte der Gegenwart, 14.02.2021, https://geschichtedergegenwart.ch/zweiundvierzig-nazis-zaehlen-als-unsinniges-ritual-der-vergangenheitsbewaeltigung/ (04.05.2023).
3 Klaus Schlie, Vorwort des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, in: Uwe Danker (Hrsg.), Geteilte Verstrickung, S. 10.
4 Christoph Nonn, Rezension zu: Uwe Danker / Sebastian Lehmann-Himmel, Landespolitik mit Vergangenheit. Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative nach 1945, Husum 2017, in: Historische Zeitschrift 308 (2019), S. 558–560; Ana Lena Werner, Rezension zu: Uwe Danker / Sebastian Lehmann-Himmel: Landespolitik mit Vergangenheit. Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive nach 1945, Husum 2017, in: sehepunkte 19 (2019), Nr. 4, 15.4.2019, http://www.sehepunkte.de /2019/04/32471.html (09.05.2023); Dietfrid Krause-Vilmar, Rezension zu: Uwe Danker / Sebastian Lehmann-Himmel, Landespolitik mit Vergangenheit. Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive nach 1945, Husum 2017, in: Archiv für Sozialgeschichte (online) 59 (/2019), http://www.fes.de/cgi-bin/afs.cgi?id=81879 (09.05.2023).
5 Frank Bajohr / Johannes Hürter, Auftragsforschung „NS-Belastung“. Bemerkungen zu einer Konjunktur, in: Frank Bajohr u.a. (Hrsg.), Mehr als eine Erzählung. Zeitgeschichtliche Perspektiven auf die Bundesrepublik, Göttingen 2016, S. 221–233, hier S. 229.

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