T. Meier: «Eine Heimat und doch keine»

Titel
«Eine Heimat und doch keine». Heimatlose und nicht Sesshafte in der Schweiz (16.–19. Jahrhundert)


Autor(en)
Meier, Thomas Dominik; Wolfensberger, Rolf
Erschienen
Zürich 1998: Chronos Verlag
Anzahl Seiten
Preis
€ 48,00
Rezensiert für infoclio.ch und H-Soz-Kult von:
Erika Flückiger Strebel, Schweizerische Gesellschaft für Geschichte

Allein der zeitliche und geografische Rahmen, in welchem die beiden Autoren die Geschichte der Heimatlosen und der nicht Sesshaften in der Schweiz behandeln, rechtfertigt es, diese Doppeldissertation für die Schweizer Geschichte als besonders gewichtig einzustufen. Die Arbeit von Meier und Wolfensberger geht über eine traditionell rechtshistorische Schilderung der Heimatlosigkeit weit hinaus, indem sie den Fokus auf die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Heimatlosen, den Verlauf des bürgerlichen Diskurses, die Lebensweise der nicht Sesshaften und die Aspekte ihrer kulturellen Assimilation im 19. Jahrhundert lenkt. Die ausführliche Schilderung von teils erschütternden Einzelschicksalen führt dem Leser eindrücklich die Auswirkungen abstrakter Gesetzestexte, Verhaltensvorschriften und Zwangsmassnahmen auf die Lebenswelt der Fahrenden vor Augen.

Der zeitliche Schwerpunkt der Arbeit liegt im 19. Jahrhundert, nimmt aber immer wieder Bezug auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung und die soziale Praxis gegenüber Heimatlosen im Ancien Régime. Damit werden den Leserinnen und Lesern wichtige Einsichten über Kontinuitäten und wiederkehrende Muster im Umgang mit der Nicht-Sesshaftigkeit einprägsam vor Augen geführt. Mit Gesetzestexten und Verwaltungsakten aus den Kantonen Bern, Aargau, Solothurn, Glarus und Schwyz decken die Autoren auch räumlich ein grosses Gebiet ab und liefern einen differenzierten Überblick über die Einbürgerungspraktiken dieser konfessionell und sozioökonomisch unterschiedlichen Kantone. Besonderes Gewicht erhält dabei der Kanton Bern, der dank seiner vergleichsweise fortgeschrittenen Verwaltungsorganisation bereits früh ein reiches Quellenmaterial zur Heimatlosenfrage produzierte. Diese Quellen dienen den Autoren in einem ersten Teil, die Entstehungshintergründe von Heimatlosigkeit darzulegen, die ihren Ursprung in den kommunalen Abschliessungstendenzen des 16. Jahrhunderts hatte. Bis ins 19. Jahrhundert war Heimatzugehörigkeit kein unveräusserliches Recht und konnte bereits durch Nichtgebrauch, zum Beispiel bei längerer Ortsabwesenheit, verloren gehen. Der Begriff der Niederlassung entwickelte sich parallel zur Entstehung des Ortsbürgerrechts, als minderberechtigte Form der permanenten oder temporären Ortsansässigkeit und umfasste eine äusserst heterogene soziale Bevölkerungsgruppe. Wie beim Bürgerrecht drohte auch bei der Niederlassung der Entzug der Bewilligung, falls jemand verarmte oder einen unsittlichen Lebenswandel führte.

Aus der Sicht der Kulturanthropologie und der Alltagsgeschichte ist der zweite Teil der Arbeit, welcher sich mit der Kultur der Fahrenden befasst, von ganz besonderem Interesse. Dazu konnten die Autoren auf die Personaldossiers der Generalanwaltschaft des Bundes zurückgreifen, die ab 1851 zu aufgegriffenen nicht Sesshaften angelegt wurden. Sie enthalten einerseits Verhörprotokolle, die dem Generalanwalt Indizien über deren Aufenthaltsorte lieferten und damit eine wichtige Grundlage für die Zuweisung eines Heimatrechts waren. Andererseits findet sich dort auch eine in ihrer Art und Grösse für die damalige Zeit einzigartige Sammlung erkennungsdienstlicher Fotografien von Carl Durheim.

Die Zusammensetzung der in den Dossiers erfassten nicht Sesshaften war äusserst heterogen. Da waren Familien, die sich seit Generationen als Fahrende in der Schweiz aufhielten und deren ursprüngliche Herkunft sich verloren hatte. In der Optik der Öffentlichkeit galten sie als Nachfahren der berüchtigten Gaunerbanden des 18. Jahrhunderts. Ferner wurden ambulante Kurzwaren- und Geschirrhausierer sowie fahrende Artisten und Musikanten erfasst. Im Weiteren wurden auch Angehörige unterster Schichten aufgegriffen, die, bedingt durch die Massenarmut, ihre sesshafte Existenz aufgegeben hatten und als Wanderarbeiter ihren Lebensunterhalt zu sichern versuchten.

Das Leben auf der Landstrasse und in den Wäldern war ein ständiger Kampf ums Überleben und spielte sich in einem Raum ab, der geprägt war von permanenter Repression und sozialer Stigmatisierung. Deshalb war ein Netz von verwandtschaftlichen und sozialen Beziehungen für die Fahrenden von zentraler Bedeutung. Fahrende Einzelpersonen waren eine äusserst seltene Erscheinung. Eine fahrende Gemeinschaft war ein Personenverband unterschiedlichster Zusammensetzung und befand sich als variables Netz in ständigem Fluss. Der Raum, in dem sie sich gerade aufhielten, war die zentrale Ressource der Fahrenden. Sie nutzten ihn deshalb möglichst nachhaltig, was sie mit geografischer Mobilität, aber auch mit variablen Zusammensetzungen ihrer Gemeinschaften erreichten. Den Kontakt zur Aussenwelt stellten vor allem die Frauen mit dem Verkauf von Produkten und mit dem Betteln her, was ihnen unter den Fahrenden eine wichtige Position einräumte. In der Aussenwelt aber waren die Frauen schnell dem Vorwurf der Liederlichkeit und Prostitution ausgesetzt, da ihre Lebensweise von den Normvorstellungen zu stark abwich.

Der Diskurs der bürgerlichen Gesellschaft über die als Gegenkultur empfundene Welt der nicht Sesshaften steht im Mittelpunkt des dritten Teils. Die Forderung nach Rechtsgleichheit führte im bürgerlichen Zeitalter weg von der frühmodernen Praxis polizeilicher Repression hin zur Integration der nicht Sesshaften. Die vom jungen Bundesstaat an die Hand genommene rechtliche Integration der Heimatlosen wurde erst in den 1870er Jahren abgeschlossen. Die Zwangseinbürgerungen beraubten aber die Fahrenden ihrer Lebensgrundlagen und führten sie häufig in die Kleinkriminalität. Nichtsesshaftigkeit wurde ab Mitte des 19. Jahrhunderts als erbliche und selbstverschuldete Krankheit verurteilt. Eine Integration der Fahrenden konnte deshalb nach bürgerlicher Ansicht nur durch Zwangsassimilation und Zerstörung der fahrenden Lebensweise erreicht werden. Erwachsene wurden in Korrektions- und Strafanstalten gesteckt, die schnell hoffnungslos überfüllt waren. Weit mehr versprach man sich von der Wegnahme und Umerziehung der Kinder. Die ungeheuerliche Pro-Juventute-Aktion «Kinder der Landstrasse» des 20. Jahrhunderts gründet somit auf einem genuin bürgerlichen Umgang mit von der Norm abweichendem Verhalten.

Zitierweise:
Erika Flückiger Strebel: Meier, Thomas Dominik; Wolfensberger, Rolf: «Eine Heimat und doch keine». Heimatlose und nicht Sesshafte in der Schweiz (16.–19. Jahrhundert), Zürich, Chronos, 1998, 636 S., ill.. Zuerst erschienen in: Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 62, Nr. 4, Bern 2000, S. 196ff.

Redaktion
Zuerst veröffentlicht in

Berner Zeitschrift für Geschichte, Jg. 62, Nr. 4, Bern 2000, S. 196ff.

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