T. Howe: Vandalen, Barbaren und Arianer bei Victor von Vita

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Titel
Vandalen, Barbaren und Arianer bei Victor von Vita.


Autor(en)
Howe, Tankred
Reihe
Studien zur Alten Geschichte 7
Erschienen
Frankfurt am Main 2007: Verlag Antike
Anzahl Seiten
416 S.
Preis
€ 57,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Roland Steinacher, Institut für Mittelalterforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien

Die Historia Persecutionis Africanae Provinciae des Bischofs Victor von Vita bietet einerseits detaillierte Einblicke in die Geschichte und die Strukturen des nordafrikanischen Vandalenreiches auf dem Boden der römischen Provinzen Africa proconsularis und Byzacena unter den Königen Geiserich (429–477) und Hunerich (477–484). Andererseits hat Victor eine Streitschrift im politischen wie theologischen Interesse seiner Kirche verfasst und der Text bleibt in hohem Maße historischer wie philologischer Kritik bedürftig. Gleich zu Beginn kann gesagt werden, dass dies Tankred Howe bemerkenswert gut gelungen ist. Victor von Vita war 484, dem Ende der Regierung König Hunerichs und dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen dieses Vandalenkönigs mit der katholischen Kirche, wahrscheinlich Bischof der gleichnamigen Stadt in der Byzacena. Seine im Zentrum der hier zu besprechenden Untersuchung stehende Schrift wurde nach Howe zwischen 487 und 488 abgeschlossen (S. 38–60).

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Victors Verfolgungsgeschichte war lange auf die Editionen Karl Halms (MGH) und Michael Petschenigs (CSEL) aus den Jahren 1878 bzw. 1881 angewiesen. 1981 erschien eine italienische (Salvatore Costanza), 1992 eine englische Übersetzung (John Moorhead). Beide Übersetzungen bieten Kommentare und eine Literaturübersicht, keine von beiden allerdings im möglichen und notwendigen Umfang. Schließlich legte der inzwischen verstorbene französische Altmeister Serge Lancel (1928–2005) im Jahr 2002 eine kritische Neuedition samt Übersetzung und Kommentar vor. Lancels Edition wird wohl für längere Zeit die maßgebliche Textausgabe der Verfolgungsgeschichte bleiben.1 Howe hat nun in Form seiner 2005 bei Alexander Demandt in Berlin promovierten und für den Druck überarbeiteten Dissertation die bisher in der Forschung fehlende, gründliche und weitgreifende monographische Analyse des Texts und seiner Implikationen verfasst. Wenn Lancels Ausgabe von 2002 die neue Standardedition der Historia darstellt, so bietet Howes Buch dazu einen unverzichtbaren Kommentar sowie eine ebensolche Analyse. Das Personen-, Orts- und Sachregister lassen nichts zu wünschen übrig. Ergänzt durch einen ausführlichen Elenchus der Textstellen der Historia und ein Verzeichnis der anonymen im Buch erwähnten Quellen wird Howes Analyse so in einer seltenen Qualität schnell benutzbar und gut erschließbar. Ähnliches gilt für das Quellen- und Literaturverzeichnis, dessen Gründlichkeit und Vollständigkeit besonders zu betonen ist.

Howe umreißt nach einer Einführung zunächst das stark von der Nachfolge des Augustinus geprägte literarische Umfeld katholischer Literatur im vandalenzeitlichen Nordafrika. In diesen Kontext gehören von der Geschichtswissenschaft noch viel zu wenig behandelte Autoren wie Quodvultdeus von Karthago, Fulgentius von Ruspe, Possidius von Calama und Ferrandus, aber auch weniger bekannte Autoren wie Vigilius von Thapsus oder Victor von Cartenna (S. 16–27). In seiner Studie vergleicht Howe diese Autoren immer wieder an wesentlichen Stellen mit der Verfolgungsgeschichte Victors und kann nicht zuletzt dadurch wichtige Ergebnisse erzielen. Im Mittelpunkt von Howes zweitem Kapitel („Victor von Vita und sein Werk“, S. 28–119) steht der Versuch, die Biographie Victors und die Hintergründe der Entstehung bzw. die möglichen Adressaten der Verfolgungsgeschichte zu rekonstruieren (S. 61–119). Dabei gelingt es Howe, sich von der älteren Forschung in wesentlichen Punkten abzusetzen. In diesem Kapitel werden aber auch textkritische Probleme und Fragen nach Zeit und Ort der Entstehung erörtert: Die Eckdaten für eine Datierung der Schrift waren stets der Tod Hunerichs 484 und der Kaiser Zenons 491. Sehr wahrscheinlich nahm der Autor selbst Redaktionen am Text vor, schloss diese aber nicht ab. Howe vermutet, dass die Historia lediglich eine Rohfassung sein könnte.2 Eine Beauftragung Victors durch Bischof Eugenius von Karthago nach dessen Rückkehr aus dem Exil 487 in einer Atmosphäre der Entspannung unter Hunerichs Nachfolger Gunthamund (484–496) scheint plausibel. Christian Courtois hatte in seiner bis Howes Untersuchung maßgeblichen Interpretation der Historia aus dem Jahr 1954 den oströmischen Hof in Konstantinopel als Adressat des Texts gesehen. Die dahinter liegende Vorstellung war die eines politischen Manifests, das Ostrom zum Handeln zwingen sollte, geschrieben von klar abgrenzbaren Provinzialrömern, denen eine natürliche Loyalität zum Kaiserhof attestiert wurde. Ähnlich wie Andrew H. Merrills die Satisfactio ad Gunthamundum Regem des Blossius Aemilius Dracontius in einen innenpolitischen, afrikanischen Kontext stellen konnte, ist dies Howe nun mit der Historia gelungen.3

Jean Liron (1665–1748) hatte 1708 eine lange Zeit kaum hinterfragte Thesen zur Biographie Victors formuliert und war nicht zuletzt durch den Abdruck seiner diesbezüglichen Arbeit in der Patrologia Latina 58 (Edition der Historia von Ruinart) in der biographischen Rekonstruktion dominierend. In Abgrenzung zu Liron und der ihm folgenden Forschung gelingt es Howe nun, Victor zur Regierungszeit Hunerichs und der Zeit der Abfassung der Historia nicht als einfachen karthagischen Geistlichen, sondern bereits als Bischof von Vita und als einen der Teilnehmer am so genannten Religionsgespräch in Karthago im Februar 484 einzuordnen.5 Die häufigen „Wir-Berichte“ im Text können von ihm aufgrund von Vergleichen mit den Actus Apostolorum neu gedeutet werden: Victor vertrete eine ‚anteilnehmende Zeitgenossenschaft‘ und aus dieser Perspektive seien nur mittelbare biographische Rückschlüsse möglich. Im Gegensatz zu Lirons lange unreflektiert weiter vertretenem Ansatz ist somit eine unmittelbare Augenzeugenschaft Victors unwahrscheinlich.

Äußerst aufschlussreich ist Howes Vergleich der Carta Hunerichs (3,17–20) mit der Notitia Provinciarum et Civitatum Africae (S. 82–93). Der Vandalenkönig hatte mit dieser Carta die Zustimmung der in Karthago am 1. Februar 484 versammelten Bischöfe zu einer Abänderung der von Geiserich dekretierten Thronfolgeordnung einzuholen versucht. Die Notitia, eine Auflistung der afrikanischen Bischöfe mit verschieden interpretierten Kommentaren, deutet Howe wie auch jüngst Yves Modéran als eine Bilanz über die Haltung der katholischen Bischöfe gegenüber der königlichen Carta und der mit diesem Rechtsakt offenbar verbundenen religionspolitischen Implikationen.6 Auffallend ist die dokumentarische Genauigkeit in Victors Ausführungen, die detailreich geschilderten Einzelschicksale verfolgter Katholiken sowie die Inserierung von Originaldokumenten. „Sollte diese Annahme richtig sein, daß Victor die ‚Historia‘ als Auftragswerk des Bischofs Eugenius verfaßt hat, so mag vielleicht auch denkbar scheinen, daß ihm von dieser Seite Material zur Verfügung gestellt wurde. Vielleicht ist die Mutmaßung erlaubt, daß auf Anregung des Eugenius in Karthago eine Art ‚Dokumentationsstelle’ der Verfolgung, ein ‚Verfolgungsarchiv‘, geführt wurde und Victor darauf zurückgreifen konnte. Dies böte immerhin eine gute Erklärung für den Zugriff auf die in der ‚Historia‘ eingefügten Dokumente sowie vielleicht auch für die Anfertigung der ‚Notitia Provinciarum‘“ (S. 57, Anm. 119).4 In diesem Sinne ließe sich die Historia als zusammenfassende, dokumentarische Arbeit verstehen, die rechtfertigend und gleichzeitig fordernd in den afrikanischen Provinzen ganz gezielt zur Durchsetzung katholischer Machtansprüche diente. Gleichzeitig dürfte sie als Dokumentation der Rechtgläubigkeit und Standhaftigkeit der afrikanischen Katholiken im Zusammenhang mit dem Konzil von Rom 487 stehen (wie die Notitia), das die arianischen Missionserfolge in Afrika problematisierte. Solche Untersuchungen können in ihrer Tragweite für unser Wissen um das vandalische Regnum in Africa gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Ein Schwerpunkt der Untersuchung Howes liegt auf der Dekonstruktion der scharfen Abgrenzung der agierenden Gruppen wie der Barbarentopik Victors. Im Kapitel „Verfolger und Verfolgte: Die Personalbegriffe“ (S. 120–182) wird eine vergleichende Zusammenstellung der von Victor und anderen vandalenzeitlichen Kirchenschriftstellern verwendeten Personalbegriffe versucht. Die Gegenüberstellung von Verfolgern und Verfolgten sowie Howes Analyse eines ‚zweipoligen Sprachgebrauchs‘ stehen hierbei im Mittelpunkt. Vandalentum und Arianismus (Wandali-barbari und Arriani-heretici) bilden den einen, Römertum und Katholizismus (Romani und catholici) den entgegengesetzten Pol. Howe kann zeigen, dass Victor im Gegensatz zu Vergleichstexten besonders stark Ethnie und Konfession gleichsetzt. Seine synonyme Verwendung von Vandalen und Arianern ist alleine deswegen schon suggestiv, als es eine nicht unbeträchtliche Zahl auch namentlich genannter katholischer Vandalen gab, die ebenso wie andere Katholiken der Verfolgung anheim fielen. „Wird Victors Darstellung der katholischen Verfolgungsopfer zusammenfassend betrachtet, läßt sich festhalten, daß in keiner Weise zwischen vandalischen und provinzialrömischen Katholiken unterschieden wird“ (S. 298). Trotzdem baut Victor seine Darstellung hauptsächlich entlang einer übersteigerten Dichotomie von Barbaren/Vandalen/Arianern gegen Römer/Katholiken. Howe spricht in diesem Zusammenhang von einer ‚suggestiven Verzerrung‘. Die bisherige Forschung orientierte sich dagegen bereitwillig an diesen scharfen Trennlinien und übersah dabei die Topik der Historia.

Im Kapitel „Die negative Darstellung der Verfolger“ (S. 183–282) analysiert Howe acht negative Topoi, die den barbarischen Katholikenverfolgern eigen sein sollen: Habgier, Neid, Grausamkeit, Gewalttätigkeit, Falschheit, Ungestüm, Hoch- und Frevelmut. Da die homöische Christologie in den Augen der katholischen Theologen ein vom Teufel geleiteter Irrglaube war, muss die Falschheit der begrifflich am stärksten ausgeprägte Topos sein. Ein grundsätzlicher Gegensatz zur römischen Werteordnung tritt hervor. Nicht nur sind die Verfolger Barbaren, ihr Handeln steht im Gegensatz zum als römisch und christlich stilisierten Ideal der humanitas. Dies erlaubt es Victor, die vandalischen Könige als Tyrannen zu stilisieren. Es ist aber gleichzeitig möglich, aus dem Text eine gegensätzliche Eigensicht der vandalischen Könige und Teile des Selbstverständnisses ihres Herrschaftsanspruches zu rekonstruieren. Ganz offensichtlich beanspruchten Geiserich und Hunerich gerade jene erwähnten positiven Attribute des christlich-römischen Herrscherideals. Die Könige selbst sahen ihre Verfolgung der Katholiken wohl nicht als solche, sondern als Rückführung Irrgläubiger in den wahren, echten und reinen Glauben. Die Anwendung der Ketzergesetze aus dem Codex Theodosianus gegen die katholische Kirche ist hier nur ein Indiz für die neu zu bewertende Rolle und Eigensicht der vandalischen Könige.7

Sein fünftes Kapitel („Die positive Darstellung der Verfolgten“, S. 283–318) widmet Howe den von Victor gestalteten Bildern der Verfolgungsopfer, die dieser im Sinne der Nachfolge Christi stilisierte (Glaubensfestigkeit, Leidensbereitschaft, Weltabkehr und Aufgabe aller Güter). Vergleiche mit Augustinus (Donatisten) gestatten es Howe, in überzeugender Weise Victors Barbarentopik als ‚Infidelentopik‘ zu dekonstruieren. Die ständig angewandte ethnische Begrifflichkeit wird somit „allerdings eindeutig sekundär und offensichtlich suggestiv“ (S. 310). In der Historia wird die Zeichnung der Vandalen „an den traditionellen Barbarenbegriff angelehnt, [...] nicht aus diesem abgeleitet“ (S. 318). „Als maßgeblich für die Darstellung Victors erwies sich vielmehr das religiöse Bekenntnis, nicht aber die ethnische Herkunft“ (S. 361). Insofern kann jeder Mensch barbarischer Herkunft durch sein Märtyrertum der civitas Dei angehören, wie ein im Glauben schwacher katholischer Senatsaristokrat aus alter römischer Familie der Verdammnis anheim fallen muss, wenn er aus politischen Erwägungen die vandalische Militärelite unterstützt, um seine Ziele zu erreichen.

Wesentlich für das Verständnis des Texts ist das letzte Kapitel „Zur Deutung“ (S. 319–356). In der Tradition der Zwei-Reiche Lehre des Augustinus stehend, orientierte Victor seine Darstellung an zwei in der Geschichte konkurrierenden Mächten. Dabei verkörpern die arianischen Verfolger und die glaubensschwachen wie abgefallenen Katholiken die civitas terrena, die bekennenden Katholiken oder gar Märtyrer die civitas Dei. Vehemenz und Stärke der Bilder Victors, die die Forschung bisher so stark beeinflussten und eine scharfe Abgrenzung von eingefallenen Vandalen und Provinzialrömern zu rechtfertigen schienen, treten nach Howes Analyse als viel mehr bedingt durch die Erfolge der Religionspolitik der vandalischen Könige und die von Victor intendierte Zuspitzung in seiner Darstellung hervor. Somit hat Howe einen wertvollen Beitrag zu einem differenzierteren Bild des vandalischen Afrika und darüber hinaus der spätantiken Mittelmeerwelt des 5. und 6. Jahrhunderts geleistet. Mit der vorliegenden Analyse der Historia ist dieser Text nicht nur wesentlich besser als bisher erschlossen und verständlich, die Ergebnisse können auch gewinnbringend in weitere Arbeiten einfließen.8

Anmerkungen:
1 Editionen: Halm, Carl Felix von (Hrsg.), Victoris Vitensis. Historia persecutionis Africanae provinciae sub Geiserico et Hunirico regibus Wandalorum (= MGH AA III 1), Berlin 1879, S. 1–58; Petschenig, Michael (Hrsg.), Historia persecutionis Africanae provinciae (= CSEL 7), Wien 1881, S. 1–107; Lancel, Serge (Hrsg.), Victor de Vita. Histoire de la persécution vandale en Afrique, Paris 2002; Übersetzungen: Zink, Michael, Bischof Victors von Vita Geschichte der Glaubensverfolgung im Lande Afrika, Bamberg 1883; Mally, Adam, Des Bischofs Victor von Vita Verfolgung der afrikanischen Kirche durch die Vandalen, Wien 1884; Costanza, Salvatore, Vittore di Vita. Storia della persecuzione vandalica in Africa, Roma 1981; Moorhead, John, Victor of Vita. History of the Vandal Persecution, Liverpool 1992. Zur handschriftlichen Überlieferung, Textkritik und Editionsgeschichte siehe Schwarcz, Andreas, Bedeutung und Textüberlieferung der Historia persecutionis Africanae provinciae des Victor von Vita, in: Scharer, Anton; Scheibelreiter, Georg (Hrsg.), Historiographie im frühen Mittelalter, Wien 1994, S. 115–140. Schon Janus Parvus (Jean Petit, um 1360–1411) edierte Victors Historia. Beatus Rhenanus brachte den Text 1535 in Basel heraus. Eine schnelle Übersicht der historischen Editionen findet man unter <http://www.bautz.de/bbkl/v/victor_b_v_vi.shtml> (22.07.2008). Die bedeutendste und auch von Jean-Paul Migne in die PL 58, Paris 1862, S. 170–260 übernommene vorwissenschaftliche Edition stammt von Thierry Ruinart: Ders., Historia Persecutionis Vandalicae in duas partes distincta, Paris 1699. Ruinarts (1657–1709) Ausgabe stellt den Beginn einer kritischen Arbeit an Victors Text dar.
2 Zur Frage der Redaktion bzw. Echtheit von 3,71 vgl. Steinacher, Roland, Von Würmern bei lebendigem Leib zerfressen ... und die Läusesucht Phtheiriasis. Ein antikes Strafmotiv und seine Rezeptionsgeschichte, in: Tyche 18 (2003), S. 145–166, hier S. 158f. und Anm. 65.
3 Courtois, Christian, Victor de Vita et son œuvre, Algier 1954, S. 17–19; 75–77; 87; Merrills, Andrew H., The Perils of Panegyric: The Lost Poem of Dracontius and its Consequences, in: Ders. (Hrsg.), Vandals, Romans and Berbers, Aldershot 2004, S. 145–162; vgl. dazu auch Steinacher, Roland, Gruppen und Identitäten. Gedanken zur Bezeichnung ‚vandalisch‘, in: Berndt, Guido M.; Steinacher, Roland (Hrsg.), Das Reich der Vandalen und seine (Vor-)geschichten, Wien 2008, S. 243–260, hier S. 252.
4 Auch Lancel (2002, S. 19–29) vermutet, Victor habe im bischöflichen Archiv von Karthago arbeiten können. Vgl. Howe, S. 58, Anm. 119. Diese und andere Ideen hätte Howe getrost und selbstbewusst in den Fließtext stellen können.
5 Liron, Jean, Dissertatio in Victorem Vitensem cum nova ipsius vita, Gallice adornante D. L. (1708), in: PL 58, Paris 1844/1862, S. 151–178.
6 Modéran, Yves, La Notitia provinciarum et civitatum Africae et l’histoire du royaume vandale, in: Économie et Religion dans l’Antiquité Tardive 14 (2006), S. 165–185.
7 Modéran, Yves, L’établissement territorial des Vandales en Afrique, in: Antiquité Tardive 10 (2002), S. 87–122; Steinacher 2008, S. 257–258.
8 Jüngst erschienene Arbeiten zum vandalischen Nordafrika (siehe auch den in Anm. 3 genannten Sammelband): Berndt, Guido M., Konflikt und Anpassung. Studien zu Migration und Ethnogenese der Vandalen, Husum 2007; Howe behandelt auf den S. 163–164 mit den Anm. 25 und 26 kurz die Frage nach dem von Victor so bezeichneten habitus barbarus. Gerade an dieser Victorstelle entzündete sich seit Jahrzehnten eine teilweise heftig geführte Debatte über die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten einer vandalischen Tracht (vgl. Bierbrauer, Volker, Art. „Wandalen § 2 Archäologisch“, in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 2. Aufl., 33, 2006, S. 209–217, hier S. 212–216). Philipp von Rummel steuerte jüngst der Diskussion neue Argumente bei, indem er Victors habitus barbarus als eine militärische Kleidung deutet: Ders., Habitus barbarus, Berlin u.a. 2007, S. 183-192.

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