Frau und Herrschaft. Fürstliche Witwen in der höfischen Repräsentation in der Frühen Neuzeit

Frau und Herrschaft. Fürstliche Witwen in der höfischen Repräsentation in der Frühen Neuzeit

Organisatoren
Universität Trier
Ort
Trier
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.07.2011 - 02.07.2011
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Von
Stefan Heinz, Fachbereich III Kunstgeschichte, Universität Tirer

Der Kontext „Frau und Herrschaft“ bildet in der Frühen Neuzeit keinen Einzelfall: Im 16. Jahrhundert standen insgesamt 15 Frauen als Königinnen oder Regentinnen an der Spitze europäischer Staaten – das 20. Jahrhundert zählt im Übrigen nur elf weibliche Staatsoberhäupter. Entgegen der im 19. Jahrhundert wurzelnden Forschungstradition, die Frauen nur in Ausnahmefällen eine politische Entscheidungsgewalt zubilligte, war das Herrschaftssystem der Frühen Neuzeit tatsächlich durch eine oft informelle aber bedeutsame Teilhabe von Frauen des höheren Adels am politischen und kulturellen Leben bei Hof charakterisiert. Dass diese Partizipation im verstärkten Maß für fürstliche Witwen galt, die vielfach als Regentinnen minderjährige Thronerben vertraten und so erheblichen Handlungsspielraum gewannen, stellte die Organisatorin des Symposiums ULRIKE ILG (Trier) in ihrer Einführung zu Beginn heraus. Belegt wurde die These durch die Beiträge der interdisziplinären Tagung, fokussierend auf die Bedeutung der Witwen als künstlerische Mäzenatinnen.

Die erste Sektion „Witwen in der Topographie des Hofes“ wurde von PAULINE PUPPEL (Wiesbaden/Berlin) eröffnet, die sich auf die weibliche Teilhabe an der Herrschaft unter bestimmten Voraussetzungen konzentrierte. Exemplifiziert wurde dies an der Grafschaft Nassau-Diez. Durch die Übertragung der Statthalterschaft in den niederländischen Provinzen wurde eine Stellvertreterregierung in der Grafschaft notwendig. Verschiedene Frauen aus dem gräflichen, später fürstlichen Hause Nassau-Diez (namentlich Sophie Hedwig, Albertine Agnes, Henriette Amalie, Marie Louise und Anna) übernahmen die Regierungsgeschäfte im 17. und 18. Jahrhundert aus recht unterschiedlichen Gründen: Sei es bei Abwesenheit, Krankheit des Ehemannes oder bei Unmündigkeit des Nachfolgers. Darüber hinaus verfügten sie über ihr Wittum, also eine eigenständige Hofhaltung.

Die rechtshistorischen Grundlagen zur Teilhabe der Herrschaft von Witwen steuerte ARNE DUNCKER (Hannover) bei, der das Erbrecht adliger Frauen vorstellte und sich dabei auf die Witwenversorgung konzentrierte. Quellengrundlage war dabei die Literatur des ‚Deutschen Privatrechts‘ im 19. Jahrhundert, primär hinsichtlich des Erb- und ehelichen Güterrechts. Das Erbrecht liefert allerdings keine einheitliche Rechtssituation, so lassen sich mehrere privatrechtliche Ausnahmeregelungen finden, zudem gibt es hunderte von regionalen Unterschieden beim Güterrecht. Die Sonderregeln im Adelsrecht bedeuteten häufig eine Schlechterstellung der Witwen, da die Frau als nicht waffenfähig galt, somit de jure nicht erbfähig war. Kompensiert werden sollte dies durch Eheverträge und sonstige Sonderregeln, die ihre Versorgung im Falle des Ablebens des Mannes regeln sollte.

In der größten Sektion „Baukunst und Urbanistik“ versammelten sich verschiedene Untersuchung zur Architekturgeschichte, beginnend mit CORDULA BISCHOFF (Dresden), die den Schwerpunkt auf die deutschen Fürstinnen legte und mit der hartnäckig zu findenden Vorstellung aufräumte, dass die Witwensitze rückständige Refugien gewesen seien. Nicht selten kümmerten Witwen sich um die Überwachung der sakralen und profanen Bauvorhaben (darunter der Umbau existenter Lustschlösser oder Landsitze). Witwen verfügten durchaus über entsprechende finanzielle Mittel und Möglichkeiten, häufig wenn der Regentin zur Geburt des Thronfolgers ein Grundstück oder Gebäude zugesprochen wurde; teilweise als Leihgabe, die nach dem Tod zurückfiel, um aufs Neue einer Witwe zugedacht zu werden. Die größte Rolle für die Gestaltung spielten die persönlichen Netzwerke, insbesondere dynastisch-familiäre Beziehungen. Obwohl die Fürstinnen keine Kavalierstouren unternahmen, kannten die meisten das Ausland aus eigener Anschauung. Die Auseinandersetzung mit Architektur war jedenfalls – so das Fazit – für adelige Frauen im 17. und 18. Jahrhundert eine normale Situation.

Ein Fallbeispiel zu dieser Gesamtschau stellte MARKUS JEITLER (Wien) vor. Er untersuchte die Bauaufträge von Eleonora Magdalena Gonzaga in Wien, die nahezu 30 Jahre als Witwe des 1657 verstorbenen Ferdinand III. von Habsburg lebte. Durch die Erbschaft ihrer Tante, die selbst am Wiener Hof als Witwe residierte hatte, verfügte sie über ein Grundkapital; benötigte sie mehr, musste sie sich mit den entsprechenden Hofstellen auseinandersetzen. Neben finanziellen Mitteln fielen ihr auch die Lustschlösser Laxenburg, Favorita und Schönbrunn auf Lebzeiten zu. Darüber hinaus leistete sie einen Beitrag an den Umbauten der Hofburg. Die Unterbringung der Kaiserinwitwe war eine neue Herausforderung, denn die vorherigen Kaiser hatten die Ehefrauen meist überlebt. Dass diese Umbauten hauptsächlich aus Schriftquellen rekonstruierbar sind, belegt die Bedeutung zukünftiger Quellenarbeit, um das Bild von der Lebenssituation fürstlicher Witwen allgemein zu schärfen.

Selbst wenn die Quellenlage nicht so hervorragend ist wie in Wien, lassen sich die Spuren der Architekturpatronage von Witwen nachzeichnen, wie die Hofhaltung von Frankreich belegt, die CAROLINE ZUM KOLK (Versailles) am Beispiel Katharinas de Medici in den Blick nahm. Katharina hatte nach dem Tode ihres Mannes Heinrichs II. 1559 die Regentschaft für die Söhne Franz II. und Karl IX. übernommen. Die Referentin konnte auf der Quellenbasis des Itinerars deutlich machen, dass Paris sich in den 1560er Jahren als Hauptstadt etablierte. Das Aufgeben der Reiseherrschaft geschah mit dem Ziel, eine Perpetuierung des Hofes mit entsprechender Hof-Etikette und die Disziplinierung der Höflinge zu etablieren. Eine Konsequenz war die Reglementierung der Zugänglichkeit zum Hofe, die eine stärkere Kontrolle ermöglichte.

Eine Brücke von Frankreich nach Italien schlug ELISABETH WÜNSCHE-WERDEHAUSEN (München), indem sie sich der Baupolitik von Christine de Bourbon in Turin annahm. Nach dem Tod ihres Mannes 1637 wurde die französische Prinzessin Marie Christine zur Regentin, die Turin planmäßig zur savoyischen Haupt- und Residenzstadt ausbauen ließ. Während die ältere Forschung ihr ein rein französisches Mäzenatentum unterstellte, führte Wünsche-Werdehausen den Nachweis einer differenzierten Patronage, da Marie Christine sich als französisch-savoyische Herrscherin von hochadeliger Abkunft stilisierte: einerseits als Witwe, die eine Kontinuität des Bisherigen anstrebte, andererseits mit Verweis auf ihre französischen Wurzeln. Beispielsweise kombinierte sie italienische und französische Formensprache in den Palastfassaden, im Schloss selbst folgte die Raumdisposition dem spanischen Hofzeremoniell, während die Ausstattung der französischen Mode nachhing.

Ergänzend zum Profanbau nahm SIGRID GENSICHEN (Heidelberg) die Patronage von Sakralarchitektur im Blick. Exemplifiziert an der Schlosskirche von Ettlingen und der Kreuzkirche in Rastatt – beide im Auftrag der Markgräfin Sibylla Augusta errichtet – wurde gefragt, welche Aspekte diese Bauten als typisch für eine fürstliche Witwe akzentuieren. Im Programm des Freskos der Kreuzkirche in Rastatt inszenierte sich die Witwe Ludwig Wilhelms von Baden, die eine starke Verehrerin des Kreuzes war, als neue Helena. Die Nepomukkapelle in Ettlingen visualisierte ein auf Herrscherinnen-Tugenden ausgerichtetes Programm, in dem auch die Marianische Verehrung zum Ausdruck kam. Die Nepomukvita lässt sich auf die Sachsen-Lauenburgische Tradition der Markgräfin beziehen. Abschließend betonte Gensichen die immanente biografische Prägung und die bewusste konfessionelle Auseinandersetzung, hinter der das Politische des Programms nicht zurückstand.

Die beiden anderen Sektionen „Kulturelle Performationen“ und „Witwen und Memoria“ waren inhaltlich und methodisch weiter gefasst. Dass die Sektionen jedoch keine hermetischen Solitäre darstellten, zeigt sich daran, dass bereits angesprochene Mäzenatinnen unter neuen Gesichtspunkten berücksichtigt wurden, ohne dass es zu inhaltlichen Überschneidungen kam. So war Markgräfin Sibylla Augusta auch die Protagonistin des Beitrages von NINA TRAUTH (Trier), in dem der Gemäldebesitz der badischen Witwe anhand von Inventaren und Bestandslisten ausgewertet wurde. Die Sammlung stammte teils von ihrer Familie Sachsen-Lauenburg (darunter ein großer Bestand an Altdeutschen Gemälden) und teils aus dem badischen Besitz. Ferner gab es verschiedene Akquise-Phasen, allerdings konzentrierte sich die Markgräfin nach 1707 auf die Architektur und den Erwerb von Reliquien, Gemälde wurden weniger angekauft. Die akquirierten Werke zeugen von einer starken Marienfrömmigkeit; profane Themen sind selten. 1717-20 kam es sogar zur Zerstörung „unsittlicher“ Bilder. Letztlich wurden wegen laufender Bauprojekte hauptsächlich für die Ausstattung relevante Werke angekauft.

Den innereuropäischen Bogen zwischen den spanischen und den österreichischen Habsburgern spannte KARL RUDOLF (Madrid). Sein Vortrag beleuchtete das Monasterio de las Descalzas Reales des spanischen Königshauses in der Hauptstadt (seit 1561) Madrid. Die Gründerin, Infantin Juana, hatte das Gebäude ihrer Geburt in ein Kloster umwandeln lassen, was das schwer zu trennende Verhältnis von „öffentlich“ und „privat“ in der Frühen Neuzeit veranschaulichte. Diese Frage reflektierte den Antagonismus von scheinbarer Zurückgezogenheit und einer nicht zu unterschätzenden Machtposition am Hof. Der Vergleich mit Wiener Klostergründungen – insbesondere den Salesianerinnen – zeigte, dass auch dort Witwensitz, Kloster und Wohnhaus die Grundlage für vergleichbare Konzepte bilden konnten.

Eben jenem Monasterio de las Descalzas Reales widmete sich auch BIRGIT ULRIKE MÜNCH (Trier), lenkte den Blick jedoch auf einen Taperserie-Zyklus von 1626, an dem sie die Frage der Kunstöffentlichkeit diskutierte. Der aus 16 Teppichen bestehende Zyklus nach Vorlagen von Peter Paul Rubens verfolgte eine hochpolitische Intention (mit dem Triumph der Eucharistie im Mittelpunkt). Im Fokus stand ein bisher ignoriertes Detail, ein Emblem, welches die Weltkugel mit Schlage, Palmzweig und einem Ruder zeigt und den „niemals sterbenden Ruhm“ (der Kirche) meint. Durch die Integration des Ruders als Symbol für das Steuerrad des Kirchenschiffes wird die Führungsrolle der Auftraggeberin betont. Entgegen der bisherigen Forschung, die in dem Zyklus einen Ausweis der persönlichen Gottesfurcht Isabellas sah, ist stärker von einer öffentlichen Idee auszugehen. Dass die Vorstellung einer privaten Frömmigkeit hinter verschlossenen Klostermauern viel zu kurz greift, resümierte Münch.

Ebenfalls von Seiten der Bildwissenschaft näherte sich die Organisatorin der Tagung, ULRIKE ILG (Trier) dem Thema. Im Fokus ihres Vortrages stand ein Gemälde mit dem Bildnis von Maria de Medici, das Anthonis van Dyck um 1631/32 schuf. Die Forschung verfolgte bisher einen psychologisierenden Ansatz, der in dem Bildnis quasi ein Abdankungsbild sah. Diese Deutungen als Spiegelbild eines Seelenzustandes sowie die ex-post-facto-Argumentation von der Endgültigkeit ihres Exils (die politische Situation 1632 war noch unentschieden) sind unter modernen kunsthistorischen Gesichtspunkten nicht haltbar, wie Ilg herausstellte – die Kopien und Repliken sind hierfür ein eindeutiges Argument. Stattdessen wurde vorgeschlagen, das Gemälde als Visualisierung eines feierlichen Einzugs in Antwerpen zu lesen. Basierend auf der Emblematik und mit Motiven der christlichen Ikonographie stilisierte sich Maria de Medici als eine von der „Constantia“ geprägte, katholische Fürstin, wobei sich als weiterer Aspekt die politische Ikonographie als „Mutter dreier Könige“ herauskristallisierte.

Als Schriftquelle für den feierlichen Adventus in Antwerpen liegt der gedruckte Bericht des Jean Puget de la Seere vor. Vom selben Autor stammt auch der Band ‚Réveille-Matin des dames‘ von 1638, der 1651 als ‚Frauenzimmers-Morgenwecker‘ in deutscher Übersetzung erschien. Basierend auf diesem Werk stellte HELGA MEISE (Reims) die Frage nach der Literaturrezeption von Witwen. Maßgeblich von der deutschen Übersetzung ausgehend, ging Meise besonders auf die aggressive Spannung der Schrift ein und bewertete die Bedeutung des „Erbauungsaspekts“ für die Witwen. Der ‚Wecker’ (im Sinne von Aufruf) mahnte gegen das Verdrängen der Vergänglichkeit, wobei der Autor nicht zimperlich vorging. Er unterstellte den Damen Eitelkeit und weltliche Interessen und vermittelte in drastisch-schockierenden Metaphern, dass der Tod allgegenwärtig ist. Erst in den Schlusskapiteln wird die Sprache positiver konnotiert und damit das Element der Erbauung eingefügt, da hier Empfehlungen und Literaturhinweise (hauptsächlich Gebetbücher) ausgesprochen werden. Das Buch muss als Standardwerk fürstlicher Damen gedient haben, welches vielfach rezipiert, vermutlich sogar laut vorgelesen wurde.

Den spezifischen Ausdruck einer Witwenmemoria stellte KERSTIN MERKEL (Eichstätt) am Beispiel Maria Theresias von Österreich vor. In dem bewusst zugespitzten Vortrag konzentrierte Merkel sich auf die mentalitätsgeschichtlichen Aspekte der Witwenmemoria. Die legendäre – und gleichwohl historisch belegte – Liebe Maria Theresias zu ihrem Ehemann bietet genügend Material zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Die einzelnen Maßnahmen und Handlungsweisen der verwitweten Kaiserin – vom Abschneiden der eigenen Haare, um demonstrativen Abschied von Jugend und Schönheit zu nehmen über ein memorial konzentriertes Mäzenatentum bis hin zu einer regelrechten „Reliquarisierung“ des Verstorbenen – führten zu der These, dass Maria Theresia ein bewusstes Offenbaren der Lücke in ihrem Leben angestrebt habe, um ihre Witwenschaft zu visualisieren. Zu Recht sprach Merkel von einer „multiplizierten Witwenpräsenz“.

Erklärtes Ziel der Tagung war es, die Lebensbedingungen und möglichen Lebensentwürfe fürstlicher Witwen in der Frühen Neuzeit näher zu bestimmen und ihre Bedeutung als Schöpferinnen kulturhistorischer Prozesse und Objekte aufzuzeigen. Die Tatsache, dass die Vorträge – selbst, wenn die gleichen Protagonistinnen angesprochen wurden – neue und sehr unterschiedliche Aspekte aufzeigen konnten, belegt, welches Potential in diesem Forschungsfeld liegt. Die Witwen nutzten Bau- und Kunstaufträge sowie den sozialen Raum des Hofes dazu, ein prägnantes Bild ihrer spezifischen Identität zu entwerfen. Die Erkenntnis ist der Lohn einer interdisziplinären Herangehensweise, die neben genuin kunsthistorischen Fragestellungen auch Beiträge aus der Rechtsgeschichte, Zeremonialforschung, Literaturwissenschaft, politischen Ereignisgeschichte und der Memorialforschung aufnahm. Zudem war die Auswahl an Fallbeispielen groß genug, um dem Eindruck „nur“ exzeptionelle Heroinnen zu präsentieren, vorzubeugen. Für weitere Forschungen dürfte es gewinnbringend sein, die europäische Vergleichsperspektive noch stärker in den Blick zu nehmen. Die Publikation der Beiträge wird eine unerlässliche Grundlage für weitere Analysen sein. Eindeutig zeigte sich, wie vielfältig die Rollen der fürstlichen Witwen in der höfischen Repräsentation der Frühen Neuzeit sein konnten, wie hochpolitisch aufgeladen diese Rolle war und wie wenig die gängige, moderne Vorstellung vom Witwendasein damit korrespondiert.

Konferenzübersicht:

Ulrike Ilg (Universität Trier): Einführung

Witwen in der Topographie des Hofes

Pauline Puppel (Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden): Die “Verweserinnen” der Grafschaft Nassau-Diez.

Arne Duncker (Universität Hannover): Erbrecht adliger Frauen in der Frühen Neuzeit und dessen Verarbeitung in der Literatur des “Deutschen Privatrechts” im 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Witwenversorgung.

Baukunst und Urbanistik

Cordula Bischoff (Staatliche Kunstsammlungen Dresden/Technische Universität Dresden): Status, Macht und Kunstpolitik. Die Fürstin als Bauherrin und Auftraggeberin.

Markus Jeitler (Österreichische Akademie der Wissenschaften in Wien): „Zu höchstgedacht Ihrer Mtt: der Verwittibten Kayserin Besserer accomodirung“ – Eleonora Magdalena Gonzaga und ihre baulichen Spuren in Wien.

Caroline zum Kolk (Centre de Recherche du Chateau de Versailles): Zwischen Tradition und Moderne: Katharina von Medici und der französische Hof (1560-1589).

Elisabeth Wünsche-Werdehausen (München): Savoyische Regentin – französische Königstochter: Die Baupolitik der Christine de Bourbon in Turin (1637-1663).

Sigrid Gensichen (Heidelberg): Die Hofkirchen in Rastatt und Ettlingen im Kontext: Hofkirchen und -kapellen als Ort herrschaftlicher Repräsentation fürstlicher Witwen.

Kulturelle Performationen

Karl Rudolf (Instituto Histórico Austríaco, Madrid): Zwischen Kloster und Hof. El Monasterio de las Descalzas Reales in Madrid: Stiftung und Residenz der Witwen der Casa de Austria.

Ulrike Ilg (Universität Trier): Witwe, Regentin, Emigrantin: Maria de Medici besucht Antwerpen.

Helga Meise (Université Champagne-Ardenne, Reims): Bestseller und Standardlektüre fürstlicher Witwen: Jean Puget de la Serres “Réveille-Matin des dames” (1638) / “Frauenzimmers-Morgenwecker” (1651).

Nina Trauth (Universität Trier): Besitzen und zerstören – Der Gemäldebesitz der Markgräfin Sibylla Augusta von Baden-Baden (1675-1733).

Witwen und Memoria

Birgit Ulrike Münch (Universität Trier): Kunstöffentlichkeit trotz Klostermauern – Inszenierung und Publikum der Kunstsammlung des Monasterio de las Descalzas Reales im 17. Jahrhundert.

Kerstin Merkel (Universität Eichstätt): Maria Theresia von Österreich – die Visualität von Witwenschaft und Memoria.


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