Die „Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs“ veröffentlichen ausschließlich Originalaufsätze zur österreichischen Rechtsgeschichte, die aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften, der Geschichtswissenschaften, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder einem verwandten Fachgebiet stammen können. Der Begriff „Österreich“ ist dabei in seiner historischen Dimension zu verstehen, die von einer kleinen Grenzmark an der Donau über eine Dynastie, in deren Reich die Sonne nicht unterging, bis zur heutigen Republik Österreich reicht. Die Verflechtung dieses „Österreich“ in größere Gebilde wie das Heilige Römische Reich deutscher Nation, den Deutschen Bund oder die Europäische Union und ihre Vorläufer sind in diese Dimension ausdrücklich eingeschlossen. Ein Band der zweimal jährlich erscheinenden Zeitschrift ist in der Regel einem besonderen Thema gewidmet, während der zweite vermischte Beiträge enthält. Alle Aufsätze unterliegen einer peer review durch einen internationalen wissenschaftlichen Beirat.