Das Staatsschutzstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland und seine Geschichte

Das Staatsschutzstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland und seine Geschichte

Veranstalter
Bundesanwaltschaft Karlsruhe; Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltungsort
Ort
Karlsruhe
Land
Deutschland
Vom - Bis
02.07.2019 - 02.07.2019
Website
Von
Kießling, Friedrich

Auf Einladung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt findet am 2. Juli 2019 in Karlsruhe ein Symposium zum Thema „Das Staatsschutzstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland und seine Geschichte“ statt.

Die Tagung wird im Rahmen des Projekts „Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit“ durchgeführt, das die Anfänge der Bundesanwaltschaft nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Ende der Amtszeit von Generalbundesanwalt Ludwig Martin im Jahr 1974 erforscht. Es soll unter anderem untersucht werden, wie die Bundesanwaltschaft mit den aus dem Dritten Reich resultierenden persönlichen und politischen Belastungen umgegangen ist. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, welche und wie viele nationalsozialistisch belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anfangszeit der Behörde an welchen Stellen tätig waren und welchen Einfluss dies gegebenenfalls auf die Arbeit der Bundesanwaltschaft hatte.

Im Mittelpunkt des Symposiums, das ebenso an das Projekt zum Bundesjustizministerium: „Die Rosenburg. Das BMJ und die NS-Zeit“ anknüpft, stehen Kontinuitäten und Diskontinuitäten des Staatsschutzstrafrechts seit der Weimarer Republik. Ganz besonders in diesem Bereich finden sich Querverbindungen zwischen Bundesjustizministerium und Generalbundesanwalt. Das 1951 im BMJ verfasste neue Staatsschutzstrafrecht musste vom GBA mit Leben erfüllt werden. Die Auswüchse und Fehlentwicklungen wurden 1969 wiederum im BMJ durch die Reform des Staatsschutzstrafrechts maßgeblich korrigiert. Am Staatsschutz kann die besondere inhaltliche Kontinuität von Weimar bis in die Bundesrepublik nachgezeichnet und an einigen relevanten Aspekten (KPD-Verbot, Spiegel-Affäre, RAF) exemplifiziert werden. In all diesen Bereichen waren belastete Juristen auf der Rosenburg in Bonn und in der Herrenstraße in Karlsruhe involviert. Am Ende des Symposiums soll auch nach der Bedeutung eines solchen historischen Blicks auf die aktuellen Herausforderungen des Staatsschutzes gefragt werden.

Programm

10:00 Uhr: Begrüßung:

Dr. Peter Frank, Generalbundesanwalt, Karlsruhe

NS-Aufarbeitung: Die Akte Rosenburg und personelle Kontinuitäten – Erwartungen an das Projekt der Bundesanwaltschaft
Professor Dr. Christoph Safferling, LL.M., Erlangen

10:25 Uhr: 1. Panel: Staatsschutz vor 1945. Weimar und Nationalsozialismus

Staats- und Republikschutz in Weimar
Professor Dr. Kathrin Groh, München

Staatsschutz im Nationalsozialismus
Professor Dr. Hilde Farthofer, München

Der Staatsbegriff seit Weimar
Dr. Frieder Günther, Berlin

Moderation: Gigi Deppe, SWR, Karlsruhe

11:50 Uhr: 2. Panel: Die Entwicklung der Sicherheitsarchitektur zwischen Bundesjustizministerium, Bundesanwaltschaft und Staatsschutz

Die Errichtung der Bundesanwaltschaft im Geschäftsbereich des BMJ
Personelle und sachliche Kontinuitäten zur NS-Zeit. Erkenntnisse aus dem Rosenburgprojekt
Professor Dr. Christoph Safferling, Erlangen

Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt
Dr. Imanuel Baumann, Stuttgart

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Generalbundesanwalt
Professor Dr. Constantin Goschler, Bochum

Moderation: Marie Luise Graf-Schlicker, MD’n a.D., BMJV

13:15 Uhr: Mittagessen

14:00 Uhr: 3. Panel: Staatsschutzbegriff und Verfolgungstätigkeit in der „Rosenburg“-Zeit: Der lange Schatten der NS-Vergangenheit

Staats- und Staatsschutzbegriff in den „langen 60er Jahren“
Professor Dr. Julia Angster, Mannheim

Die Bundesanwaltschaft, das Bundesjustizministerium, der Staatsschutzbegriff und die Spiegel-Affäre
Professor Dr. Friedrich Kießling, Eichstätt

Der ‚Staatsprozess‘ gegen die KPD – rechtsstaatliches Verfahren oder politischer Prozess?
Professor Dr. Josef Foschepoth, Freiburg

Moderation: Professor Dr. Jost Dülffer, Köln

15:45 Uhr: Kaffeepause

16:15 Uhr: Podiumsdiskussion: Herausforderungen für den Staatsschutz heute

Professor Dr. Martin Heger, Berlin
Doris Husch, Kammergericht Berlin
Dr. Margret Spaniol, Bundesgerichtshof Karlsruhe
Professor Dr. Eckart Conze, Marburg

Moderation: Thomas Darnstädt, Hamburg

18:00 Uhr: Schlusswort
Professor Dr. Friedrich Kießling, Eichstätt

Anschließend: Stehempfang

Kontakt

Professor Dr. Friedrich Kießling
Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Universitätsallee 1
85072 Eichstätt

friedrich.kiessling@ku.de

Professor Dr. Christoph Safferling, LL.M. International Criminal Law Research Unit (ICLU)
FAU Erlangen-Nürnberg
Schillerstraße 1
91054 Erlangen
Tel. 09131-8522250
iclu@fau.de


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