Von der Allmende zur Share Economy: Gemeinbesitz und kollektive Ressourcen in historischer und rechtlicher Perspektive

Von der Allmende zur Share Economy: Gemeinbesitz und kollektive Ressourcen in historischer und rechtlicher Perspektive

Veranstalter
Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Goethe-Universität Frankfurt, in Zusammenarbeit mit dem Historischen Institut der Universität Bern
Veranstaltungsort
Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend, Gebäude RuW, Raum 3.101 (3. OG), Theodor-W.-Adorno-Platz 4, D-60323 Frankfurt
Ort
Frankfurt am Main
Land
Deutschland
Vom - Bis
03.07.2015 - 04.07.2015
Von
Gruber, Malte

Die Vergabe des Wirtschaftsnobelpreises an Elinor Ostrom (1933–2012), der Wegbereiterin der Commons-Forschung, im Jahr 2009 als Indiz eines Paradigmenwechsels weg vom entfesselten Neokapitalimus hin zu einem verstärkt auf Kooperation statt Konkurrenz beruhenden Verständnis von Ökonomie zu deuten, war gleichermaßen utopisch wie übereilt. Rückblickend ist diese Ehrung eher als Schockreflex einer wirtschaftswissenschaftlichen Elite zu deuten, deren Grundannahmen durch die 2009 zur Klimax auflaufenden «Subprimekrise» nicht zum ersten Mal, diesmal aber besonders nachhaltig in Frage gestellt wurden. Seitdem stößt man in den Medien beinahe täglich auf Beiträge zu neuen Formen des Teilens von Ressourcen oder über die Transformation von Eigentumslogiken hin zu Nutzungsmodellen. Gerne wird das Internet und generell die Digitalisierung mit ihren neuen Möglichkeiten der Organisation und Steuerung komplexer Abläufe in der Bewirtschaftung und Benutzung materieller und immaterieller Ressourcen als Ursache und Movens für derartige Innovationen gesehen. In der durch die neuen technischen Möglichkeiten befeuerten Euphorie geht gerne vergessen, dass Gemeinbesitz und das Management kollektiver Ressourcen unabhängig von sich wandelnden Staatsformen und politischen Institutionen seit Jahrhunderten einen integralen Bestandteil jeglicher Ökonomie bildeten.

Diese historischen Entwicklungen bieten für gegenwärtige Debatten um kollektive Güterzuordnungen zahlreiche, mitunter vernachlässigte Deutungsmöglichkeiten und Perspektiven. So ist die Frage berechtigt, ob und was die gleichsam «geschichtslos» aus der kapitalistischen Marktwirtschaft heraus gewachsene «Share Economy» über die Erkenntnisse der Commons-Forschung hinaus aus den institutionellen Errungenschaften früherer Epochen lernen könnte.

Die Errungenschaften historischer Gesellschaften in den Handlungsfeldern kollektive Ressourcenbewirtschaftung, Normierung, Kultur und Bewältigung von Ungleichheit sind unbestreitbar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach analogen Problemstellungen und allenfalls Lösungen in modernen Ressourcenpools wie sie Genossenschaften, Dienstleistungstausch und neustens die gemeinsame Nutzung von klassischen Konsumgütern wie Autos darstellen. Kann sich die digitale Währung «Bitcoin» ohne korporativ-kulturelle Rahmung so nachhaltig halten wie dauerhafte genossenschaftliche Währungsprojekte wie beispielswiese WIR? Können beispielsweise die «Social Networks» des «Cyberspace» auf Dauer so passförmige Regulative, gut funktionierende Kontrollinstrumente und respektierte Verhaltenskodizes generieren wie dies historische Gesellschaften auszeichnete?

Eine grundlegende Differenz zwischen Vormoderne und Moderne liegt im durch die kapitalistische Geldwirtschaft apodiktisch implementierten Primat des Privateigentums gegenüber historisch bedeutsamen Nutzungsrechten an Dingen und Privilegien. Wer heute ein Gut kauft, darf auch darüber verfügen. Die Teilhabe der Vielen soll über die vielbeschworene «Demokratie» und die «Menschenrechte» bzw. über politische Partizipation garantiert werden. Man kann sich mit Grund fragen, ob dies taugliche Instrumente sind, um den Überlebensnöten in den unterprivilegierten Weltgegenden zu begegnen. Müsste sich der globale Diskurs nicht eher um Kategorien wie ein «Subsistenzrecht» im Sinne einer materiellen Mindestteilhabe am globalen Reichtum drehen?

In dieser Hinsicht stellt sich – und das dürfte mit Blick auf die Zukunftschancen von Projekten im Sinne von «Share Economy» sowie nachhaltiger Nutzung von Bioressourcen einen entscheidenden Punkt darstellen – die Frage, ob es gelingen kann, über politische Prozesse wertvolle Güter wie Wasser, Boden oder auch genetische Ressourcen aus privatem Zugriff in eine von Nutzungslogiken determinierte Sphäre zurückzuführen, statt sie auf Gewinnmaximierung fokussierter, marktwirtschaftlicher Bewirtschaftung zu überlassen. «Nutzungsrechte» in vormodernen Kontexten begriffen jedoch – anders als etwa «Open Access» im Internet – zwingend auch Pflichten mit ein, und sei es bloß in Form einer Erwartung an jedes Korporationsmitglied, einen subsistenzfähigen Haushalt zu führen, um den Status als vollberechtigter Genossenschafter halten zu können. Historische Gesellschaften wirtschafteten im Wissen um Knappheit und Begrenztheit materieller Güter. Entsprechend orientierten sich die sinnstiftenden ökonomischen Logiken nicht an der Vorstellung steten Wachstums, sondern oszillierten im Spannungsfeld von Subsistenz (materielle Selbständigkeit) und Nachhaltigkeit (Schonung und Pflege der Ressourcenbasis).

Dass diese Ökonomien mindestens für die Teilhabenden nachhaltigen Nutzen brachten, ist in der historischen Rückschau unbestritten. Genau deshalb stellt sich aber die Frage, ob die analogen Errungenschaften des 21. Jahrhunderts von digitalen Tauschbörsen bis hin zu Wikipedia den unverzichtbaren Bedarf kollektiver Ressourcensysteme nach sozialer Beobachtung, ständischer Differenz bei paritätischen Rechten und die Honorierung in den Dienst des Kollektivs gestellter individueller Errungenschaften zu substituieren vermögen – und wenn ja, ob dies ausschließlich über technische Hilfsmittel zu bewerkstelligen sein wird.

Ziel der im Rahmen der «Kritischen Reihe» veranstalteten Konferenz ist es, in Verbindung konkreter empirischer Fallstudien und theoretischer Zugänge über die skizzierten Themenkreise nachzudenken.

Programm

Freitag, 3. Juli 2015

12.30 – 13.00 Daniel Schläppi, Bern / Malte Gruber, Frankfurt a. M.: Begrüßung und Einleitung

I. Spätmoderne (1): Natürliche, künstliche und künstlerische Ressourcen

13.00 – 13.45 Hans-Dieter Schat, Stuttgart: Gelehrtenrepublik im Industriebetrieb. Die Behandlung von Ideen zur Prozessoptimierung

13.45 – 14.00 Pause

14.00 – 14.45 Viola Hildebrand-Schat, Frankfurt a. M.: Kunst für die Gemeinschaft zwischen Gesetz und Freiheitsanspruch

14.45 – 15.30 Martin Stuber, Bern: Kollektive Ressourcen in der «Longue durée» – die burgerlichen Wälder der Stadt Bern

15.30 – 15.45 Pause

II. Teilhabe in der Frühen Neuzeit

15.45 – 16.30 Sebastian Kühn, Hannover: Teil-Habe am Haushalt. Dienerschaften in Adelshaushalten der Frühen Neuzeit

16.30 – 17.15 Gabriele Jancke, Berlin: Kanonisiertes Wissen und Tradition als kollektive Ressourcen – Nutzung und Formen der Teilhabe anhand von zwei Beispielen: Gastlichkeit bei frühneuzeitlichen Gelehrten und die Rezeption der Katharina von Bora bis zur Gegenwart

17.15 – 17.30 Pause

III. Kollektive Ressourcen im Mittelalter

17.30 – 18.15 Hendrik Baumbach, Marburg: Gemeinsam für den Frieden! Die Genese kollektiver Ressourcen und ihre Nutzung in den spätmittelalterlichen Einungen

18.15 – 19.00 Christian Hoffarth, Essen: «Omnia debent esse communia». Zur Ideengeschichte der Gütergemeinschaft im Spätmittelalter unter besonderer Berücksichtigung John Wyclifs

Samstag, 4. Juli 2015

IV. Spätmoderne (2): Indigene Souveränität

08.30 – 09.15 Philipp Altmann, Quito: Gemeinbesitz als Grundlage des Guten Lebens – Perspektiven der Indigenenbewegung in Ecuador

09.15 – 10.00 Jonas Perrin, Luzern: Kollektive Landrechte indigener Völker Lateinamerikas: Vom Menschenrecht auf Eigentum zu indigener Souveränität?

10.00 – 10.15 Pause

V. Spätmoderne (3): Internet-Ökonomie

10.15 – 11.00 Olaf Dilling, Bremen: Wissensallmende oder Werbeplattform? Wikipedia am Scheideweg zwischen Schenkökonomie und Kommerzialisierung

11.00 – 11.45 Isabell Hensel, Frankfurt a. d. O.: Hire me! Arbeiten in der Crowd

11.45 – 12.00 Pause

VI. Schluss

12.00 – 12.45 Dieter Kramer, Wien: Tücken und Schwierigkeiten der verwalteten Gemeinnutzen in der Geschichte und politische Voraussetzungen für Gemeinnutzen in der Gegenwart

Kontakt

PD Dr. Malte Gruber

Johann Wolfgang Goethe-Universität
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a. M.

Tel.: +49 (0)69 798 34254
Fax: +49 (0)69 798 763 34254

gruber@jur.uni-frankfurt.de

http://www.jura.uni-frankfurt.de/53318124/Rechtskritik