13. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit: Was das Reich zusammenhielt – Das Verhältnis von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich

13. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit: Was das Reich zusammenhielt – Das Verhältnis von Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich

Veranstalter
Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit
Veranstaltungsort
Haus-, Hof- und Staatsarchivs Wien, Minoritenplatz 1, A-1010 Wien
Ort
Wien
Land
Austria
Vom - Bis
02.10.2014 - 03.10.2014
Deadline
15.09.2014
Von
Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit

Fragen nach dem Zusammen- und Wechselspiel von Reichs- und Territorialebene erscheinen aktueller denn je – insbesondere vor dem Hintergrund der vor einigen Jahren geführten Debatte um die staatliche Qualität des Reiches.

Offen ist jedoch nach wie vor, welche Bedeutung nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die verschiedenartig ausgestalteten Gerichtsverfassungen bei der Verdichtung der Territorien in der Praxis spielten. Die verliehenen Exemtions- und Appellationsprivilegien bewirkten, dass zahlreiche reichsmittelbare Untertanen nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zum Kaiser als obersten Richter besaßen. Insbesondere große Reichsstände bemühten sich im Laufe der Frühen Neuzeit um eine weitgehende Herauslösung aus der Reichsgerichtsbarkeit. Kam es in den betreffenden Regionen zu parallelen (Rechts-)Entwicklungen oder ist gleichwohl mit wechselseitigen Einflüssen zu rechnen? Auf letztere weisen aktuelle rechtshistorische Forschungen zu territorialen Obergerichten hin, und es wird mit Bezugnahme auf die Reichsgerichtsbarkeit von einer integrierenden Wirkung der Reichsgerichte gesprochen.

Auf der anderen Seite zeigen neuere kulturgeschichtlich orientierte Arbeiten, dass das Reich mehr zusammenhielt als die Reichsverfassung und das Recht. So stellten Kommunikation und Repräsentation unverzichtbare Instrumente im Kampf um Statuserhalt und Prestigegewinn dar. Zudem waren in der ständedominierten Lehnsordnung des Heiligen Römischen Reiches der soziale Rang sowie die aktive Wahrnehmung von Privilegien oder von Statusansprüchen, die nicht oder nur partiell schriftlich fixiert waren, wesentliche Fundamente. Von Interesse sind daher nicht nur Herrschaftspraktiken, die im Einklang mit der Reichsverfassung und der Rechtsordnung standen, sondern auch jene, die neben oder gegen selbige (erfolgreich oder nicht) eingesetzt wurden. All diese Faktoren besaßen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung bei der Um- und Durchsetzung von Herrschaft über „Land und Leute“.

Sich diesen Komponenten auf aktuelle Weise zu nähern, die Ansätze zusammenzuführen und danach zu fragen, was das Reich im Inneren zusammenhielt, ist das Anliegen der 13. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit.

All jene, die an der Erforschung der Reichsgerichte interessiert sind, sind sehr herzlich eingeladen!

Wir bitten um verbindliche Anmeldung unter info@netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de bis zum 15. September 2014.

Programm

Donnerstag, 2. Oktober 2014
9.30 Uhr Empfang

10.00-11.00 Uhr
Begrüßung – Mag. Thomas Just, Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs
Grußwort – Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

Einführung – Dr. des. Alexander Denzler, Ellen Franke M. A., Britta Schneider M. A.

11.00-12.20 Uhr – Sektion 1

Das Reich und die Territorien – Patronage und Konkurrenz
Moderation – Avraham Siluk M. A. (Marburg)
Kommentar – Prof. Dr. Johannes Burkhardt (Augsburg)

Dr. Andreas Flurschütz da Cruz M. A. (Würzburg)
Kaiser oder Kurfürst? Rechtsprechung als Konfliktmedium. In der Konkurrenz zwischen Reich und Territorien

Sven Solterbeck M. A. (Münster)
„in regard Ihro hochgräflichen Excellenz von kaunitz=Rittberg“. Korruption und soziales Kapital am Reichskammergericht – ein Fallbeispiel

12.20-14.00 Uhr Mittagspause

14.00-15.00 Uhr
Führung durch das Magazin des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Erschließungsprojekt Reichshofratsakten (Wien)

15.00-17.00 Uhr – Sektion 2

Das Reich und die Territorien – Rechtsschutz in Kriegs- und Friedenszeiten?
Moderation – Josef Bongartz (Würzburg)
Kommentar – Prof. Dr. Anette Baumann M. A. (Gießen/Wetzlar)

Dr. Christian Hillen (Bonn)
Reichsgericht als Rettungsring: Die Abtei Marienstatt gegen die Grafen von Sayn

Avraham Siluk M. A. (Marburg)
Zwischen Reich und Territorium. Strukturelle und konfessionelle Herausforderungen für die politische Organisation der Juden im Reformationszeitalter

Fabian Schulze M. A. (Augsburg)
Silent leges inter arma? Zur Rolle reichsrechtlicher Normen und Verfahrensweisen bei Kontributionsforderungen im Dreißigjährigen Krieg

17.00-17.30 Uhr – Pause

17.30-18.00 Uhr – Buchpräsentation
„Die Anatomie frühneuzeitlicher Imperien“ – Hofrat Prof. Dr. Leopold Auer in Ehren zugeeignet

19.00 Uhr – Öffentlicher Abendvortrag
Hörsaal 32, Hauptgebäude der Universität Wien, Universitätsring 1, A-1010 Wien
Moderation – Britta Schneider M. A. (Würzburg/Bamberg)
Kommentar – Prof. Dr. Miloš Vec (Wien)

Dr. Stephan Wendehorst (Gießen/Wien)
Das Völkerrecht: Sprengsatz oder Klammer für das Heilige Römische Reich?

Anschließend gemeinsames Abendessen

Freitag, 3. Oktober 2014

8.30-10.30 Uhr – Sektion 3

Das Reich und die Territorien – Appellationen als Rechtsschutzfaktor?
Moderation – Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz (Lüneburg)
Kommentar – Prof. Dr. Thomas Simon (Wien)

Hendrik Baumbach M. A. (Marburg)
Aus dem Territorium an den Kaiser, und wieder zurück! Das Verhältnis zwischen Appellation und Kommission in der Zeit Friedrichs III. als Ausdruck kaiserlicher Konfliktverwaltung

PD Dr. Robert Riemer (Greifswald)
Ich mag dich …, ich mag dich nicht … Betrachtungen zum zuweilen schwierigen Verhältnis von territorialer Gerichtsbarkeit und Reichskammergericht

Ellen Franke M. A. (Berlin)
So fern und doch so nah. Ostfriesische Appellationen vor dem Reichshofrat 1648 bis 1740

10.30-11.00 Uhr Pause

11.00-12.20 Uhr – Sektion 4

Das Reich als Rechtsverband im Spiegel der rechtsgelehrten Literatur
Moderation – Dr. des. Alexander Denzler (Eichstätt-Ingolstadt)
Kommentar – Prof. Dr. Wolfgang Sellert (Göttingen)

Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz (Lüneburg)
De novo iudicandi genere. Neue Wege des Zivilprozesses im 18. Jahrhundert

Dr. Nils Jörn (Wismar)
Eine Bibliothek als Bindeglied zwischen dem Alten Reich und Schweden?

12.20-14.00 Uhr Mittagspause

14.00-15.20 Uhr – Sektion 5

Das Reich als Lehns- und Untertanenverband
Moderation – Ellen Franke M. A. (Berlin)
Kommentar – Prof. Dr. Siegrid Westphal (Osnabrück)

Thomas Dorfner M. A. (Aachen)
Multiplikatoren des kaiserlichen Willens. Zur Bedeutung der Reichshofratsagenten bei Lehensinvestituren (1650–1750)

Ulrich Hausmann M. A. (Eichstätt-Ingolstadt)
Ringen ums Recht: Supplikationen süddeutscher Untertanen als Schlüssel zur Reichs- und Territorialgerichtsbarkeit unter Kaiser Rudolf II. (1576–1612)

15.20-16.00 Uhr – Abschlussdiskussion

Josef Bongartz, Dr. des. Alexander Denzler, Ellen Franke M. A., Britta Schneider M. A., Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz

Kontakt

Britta Schneider

Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit

info@netzwerk-reichsgerichtsbarkeit

www.netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de
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