Vor 60 Jahren. Im Namen der Republik. Der erste Prozess wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern in Österreich

Vor 60 Jahren. Im Namen der Republik. Der erste Prozess wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern in Österreich

Organisatoren
Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz; Verein zur Erforschung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen und ihrer Aufarbeitung; Verein zur Förderung justizgeschichtlicher Forschungen
Ort
Wien
Land
Austria
Vom - Bis
17.08.2005 -
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Von
Claudia Kuretsidis-Haider, Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, Wien

Am 17. August jährte sich zum 60. Mal der Jahrestag des ersten Urteilsspruches eines österreichischen Gerichtes wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Vom 14. bis zum 17. August 1945 fand der erste Prozess des Volksgerichts Wien gegen vier Wiener SA-Männer statt, die wegen Verbrechen an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern, die beim so genannten Südostwallbau in Engerau (heute Petrzalka/Bratislava) Sklavenarbeit in Form von Schanzarbeiten leisten mussten, angeklagt waren. Die nationalsozialistischen Behörden richteten Ende November 1944 neben unzähligen anderen Lagern an der östlichen Grenze der "Ostmark" auch in Engerau ein Lager ein, in dem ca. 2.000 ungarische Juden inhaftiert waren. Bis zur Evakuierung des Lagers vor der heran rückenden sowjetischen Armee Ende März 1945 kamen Hunderte ungarische Juden aufgrund der unvorstellbaren hygienischen Bedingungen und Misshandlungen ums Leben oder wurden von der österreichischen Wachmannschaft ermordet. Mehr als hundert Menschen ließen auf dem "Todesmarsch" von Engerau in das KZ Mauthausen ihr Leben.

Zwischen 1945 und 1954 ermittelte das Volksgericht Wien gegen mehr als 70 der für die Verbrechen verantwortlichen österreichischen SA-Männer und politischen Leiter und führte insgesamt sechs Prozesse durch. Neun der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet, ein Angeklagter erhielt eine lebenslange Haftstrafe.

Bei den Volksgerichten handelte es sich um große Schöffengerichte, bestehend aus zwei Berufs- und drei LaienrichterInnen. Am 26. Juni 1945 wurde von der Provisorischen Staatsregierung das Kriegsverbrechergesetz beschlossen, das die für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft typische Verbrechen unter Strafe stellte. Dazu zählten die Denunziation von Nazi-Gegnern sowie der Raub jüdischer Vermögenswerte ("Arisierung") ebenso wie die Verletzung der Menschenwürde und alle Verbrechen, die den "natürlichen Anforderungen der Menschlichkeit" widersprachen. Es gab vier Gerichtsstandorte – an den Landesgerichten Wien, Graz (mit Außensenaten in Leoben und Klagenfurt), Linz (mit Außensenaten in Ried und Salzburg) und Innsbruck. Es galt die österreichische Strafprozessordnung, und außer auf dem Verbots- und Kriegsverbrechergesetz fußten die Urteile auf dem österreichischen Strafgesetz.

Das für die sowjetische Besatzungszone zuständige Volksgericht Wien nahm seine Tätigkeit im Sommer 1945 auf, die Volksgerichte in den westlichen Besatzungszonen fällten im Frühjahr 1946 die ersten Urteile. Insgesamt wurden 136.829 Verfahren eingeleitet, in 28.148 Fällen wurde Anklage erhoben. Von 23.477 Urteilen waren 9.870 Frei- und 13.607 Schuldsprüche. Von 43 Todesurteilen wurden 30 vollstreckt, zwei Verurteilte begingen Selbstmord. 29 Angeklagte wurden zu lebenslänglichem Kerker verurteilt. 21% der Höchsturteile aller österreichischen Volksgerichtsverfahren entfielen auf die Engerau-Prozesse. Am 20. Dezember 1955, wenige Wochen nach dem Abzug der letzten alliierten Besatzungssoldaten, wurde die Volksgerichtsbarkeit abgeschafft. Mit der NS-Amnestie 1957 wurden auch das Kriegsverbrechergesetz und Teile des NS-Verbotsgesetzes außer Kraft gesetzt.

Die Tatsache, dass österreichische Gerichte Verbrechen an ungarischen Juden, die beim "Südostwall"-Bau auf dem Gebiet der ehemaligen Ostmark Zwangsarbeit leisten mussten, nach 1945 nach österreichischen Gesetzen ahndeten, war über Jahre hinweg ein Forschungsdesiderat und ist international nach wie vor weitgehend unbekannt. Neben den Engerau-Prozessen fanden in Wien, Graz und Linz eine Reihe weiterer "Südostwallverfahren" statt, wie beispielsweise wegen des Massakers an ungarischen Juden im burgenländischen Rechnitz, wegen der Ermordung von ungarischen Juden in Deutsch-Schützen, sowie Prozesse wegen Verbrechen beim "Südostwall"-Bau im burgenländischen Strem. Neben den Verbrechen an der österreichischen Zivilbevölkerung zu Kriegsende und Verbrechen bei der Räumung von Justizanstalten zählen die Morde beim "Südostwall"-Bau zu jenen so genannten "Endphaseverbrechen", die insbesondere in den ersten Nachkriegsjahren häufig Gegenstand von Volksgerichtsprozessen waren.

Die österreichische Volksgerichtsbarkeit war kein von den Entwicklungen im Nachkriegseuropa abgekoppeltes Vorgehen einer Sondergerichtsbarkeit. Die Prozesse fanden vor dem Hintergrund der Ahndung von NS-Verbrechen in zahlreichen europäischen Ländern statt. Ausgehend vom Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit sowohl von den Alliierten aber auch von nationalen Gerichten Standards im Bezug auf die Ahndung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen gesetzt, die bis heute ihre Gültigkeit haben und die beispielsweise auch in der aktuellen Diskussion um den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angewendet und weiterentwickelt werden.
So führte etwa das Verfassungsgesetz vom 26. Juni 1945 über Kriegsverbrechen und andere nationalsozialistische Untaten (Kriegsverbrechergesetz, StGBl. 32/1945) eine Reihe von Straftatbeständen ein, die im österreichischen Strafgesetz zu dieser Zeit völlig unbekannt waren, wie z. B. die Verletzung der Menschenwürde, die erstmals im ersten Engerau-Prozess angewendet wurde. Mit der Abschaffung des Kriegsverbrechergesetzes im Jahre 1957 verschwand der Schutz der Menschenwürde aus dem österreichischen Strafrecht, und wurde erst mit der Einführung des neuen Strafgesetzbuches 1974 wieder strafrechtlich geschützt.

Die so genannten " sechs Engerau-Prozesse" wurden zwischen August 1945 und Juli 1954 vor dem Volksgericht Wien durchgeführt und sind somit die einzigen Volksgerichtsverfahren, die sich über fast den gesamten Zeitraum der österreichischen Volksgerichtsbarkeit, die 1955 abgeschafft wurde, erstreckten. Anhand der im Laufe von neun Jahren durchgeführten Prozesse zeigt sich die Entwicklung der österreichischen Volksgerichtsbarkeit, die ein Spiegelbild der österreichischen Gesellschaft im ersten Nachkriegsjahrzehnt darstellt.

Die für die wissenschaftliche Forschung frei zugänglichen Gerichtsakten, die die österreichischen Justizbehörden im Zuge der Ahndung dieser Verbrechen anlegten, wurden jahrzehntelang von der Geschichtsforschung nicht als Quelle herangezogen. Erst der Diskurs in den 1980er-Jahren um die NS-Vergangenheit von Bundespräsident Kurt Waldheim, als erstmals auch der Anteil der ÖsterreicherInnen an den NS-Verbrechen angesprochen wurde, brachte eine Erweiterung des damals herrschenden Geschichtsbildes hin zur Erforschung der Tätergeschichte, die ohne Gerichtsakten nicht zu bewerkstelligen ist.

Anlässlich des 60. Jahrestages des ersten Urteilsspruches eines österreichischen Gerichtes wegen NS-Verbrechen veranstaltete die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, der Verein zur Förderung justizgeschichtlicher Forschungen und der Verein zur Erforschung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen im Österreichischen Staatsarchiv das Symposion "Vor 60 Jahren. Im Namen der Republik. Der erste Prozess wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen an ungarisch jüdischen Zwangsarbeitern in Österreich. Hintergründe und Wirkungsgeschichte".1 Ziel war es, die Bedeutung des ersten Engerau-Prozesses und seiner Nachfolgeprozesse für die Ahndung von NS-Verbrechen durch die österreichische Justiz zu beleuchten, wie Claudia Kuretsidis-Haider von der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz in ihrem Referat zeigte. Helmut Wartlik vom Nationalfonds der Republik Österreich legte in seinem Vortrag den Prozessgegenstand des ersten Engerau-Prozesses, die Verbrechen im Lager Engerau und im Zuge des Evakuierungsmarsches sowie die Struktur des Lagers und die Umstände, unter denen die ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiter im Lager leben mussten, dar.

Insbesondere zu Beginn der österreichischen Volksgerichtsbarkeit waren Verbrechen an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern im Zuge der so genannten "Todesmärsche" in das KZ Mauthausen in der Endphase der nationalsozialsozialistischen Herrschaft in zahlreichen Fällen Prozessgegenstand, aber auch Verbrechen an ungarischen Juden und Jüdinnen in den unzähligen Lagern an der Ostgrenze der damaligen Ostmark und im Hinterland, wie Susanne Uslu-Pauer von der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und Eleonore Lappin vom Institut für Geschichte der Juden in Österreich darstellten.
Neben der rechtshistorischen Analyse der Bedeutung der Engerau-Prozesse für die österreichische Rechtsgeschichte wurde auch der geschichtliche Hintergrund sowie Ursache und Wirkung der Verbrechen heraus gearbeitet. Die Verfolgung der ungarischen Juden und Jüdinnen auf dem damaligen Gebiet der Ostmark ist im Kontext der Vernichtung der ungarischen jüdischen Bevölkerung zu sehen und somit Teil des Holocaust. Jonny Moser, Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW), erlebte die Vorbereitung der Vernichtung der ungarischen Juden und Jüdinnen als Mitarbeiter des schwedischen Diplomaten Raoul Wallenberg aus unmittelbarer Nähe mit, wie er in seinem Beitrag darlegte.
Von mehreren Tausend ungarischen Juden in Österreich hat nur ein geringer Teil überlebt, in einigen Fällen nur aufgrund der Hilfe durch die ortsansässige Bevölkerung. Dies zeigte der Bericht einer Zeitzeugin, deren Vater im April 1945 mehreren ungarischen Juden das Leben retten konnte.
Jene, die erschossen oder erschlagen wurden bzw. durch Hunger, Erschöpfung oder an Erkältung starben, wurden vielfach in Massengräbern an Ort und Stelle der Verbrechen verscharrt. Einige dieser Massengräber wurden im Zuge der gerichtlichen Ermittlungen durch die österreichische Justiz von der Polizei oder Gendarmerie geöffnet und die Toten exhumiert. Der ehemalige Polizeibeamte Hans Landauer vom DÖW war bei der Exhumierung von Leichen in Jennersdorf dabei und fertigte einen umfangreichen Bericht darüber an.
Ziel des Symposions war es, sowohl die Leistungen als auch die Versäumnisse der österreichischen Justiz bei der Ahndung von nationalsozialistischen Verbrechen, einem wichtigen Teil der Entnazifizierung in Österreich, aufzuzeigen und zu analysieren. Darüber hinaus wurde der schrecklichen Verbrechen, die österreichische NS-Täter in den letzten Tagen des NS-Regimes begangen haben, und vor allem der Menschen, die diesen Verbrechen zum Opfer gefallen sind, gedacht.

Literatur:
Claudia Kuretsidis-Haider, Die Engerau-Prozesse vor dem Wiener Volksgericht (1945 - 1954). Hintergründe - Geschichte – Auswirkungen. Ein Beitrag zur Nachkriegsgeschichte Wiens, in: Wiener Geschichtsblätter, 59 (2004), 2, S. 89 - 114.
Claudia Kuretsidis-Haider, Verbrechen an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern vor Gericht. Die Engerau-Prozesse vor dem Hintergrund der justiziellen "Vergangenheitsbewältigung" in Österreich (1945 - 1955), Phil. Diss. Wien 2003.
Claudia Kuretsidis-Haider, Der Fall Engerau und die Nachkriegsgerichtsbarkeit. Überlegungen zum Stellenwert der Engerau-Prozesse in der österreichischen Nachkriegsgeschichte, in: Jahrbuch / Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (2001), S. 67 - 90.
Claudia Kuretsidis-Haider, Justizakten als historische Quelle am Beispiel der "Engerau-Prozesse". Über einige Probleme bei der Suche und Auswertung von Volksgerichtsakten. In: Rudolf G. Ardelt / Christian Gerbel (Hrsg.), Österreich – 50 Jahre Zweite Republik. Protokoll des Österreichischen Zeitgeschichtetags 1995, Innsbruck 1996, S. 337-344.
Claudia Kuretsidis-Haider, "Im Namen der Republik". Die Ahndung von NS-Verbrechen in Österreich, in: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung (2005), 2, S. 22 - 40.

WebLinks:
http://www.nachkriegsjustiz.at/service/archiv/engerau_2005.php
http://www.nachkriegsjustiz.at/service/archiv/engerau_2004a.php
http://www.nachkriegsjustiz.at/service/archiv/engerau_2003a.php
http://www.nachkriegsjustiz.at/service/archiv/engerau_2002a.php
http://www.nachkriegsjustiz.at/ns_verbrechen/juden/Kuretsidis_Diss.php

Anmerkungen:
1 Programm der Konferenz siehe http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=4282


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