NS-Täter aus interdisziplinärer Perspektive

NS-Täter aus interdisziplinärer Perspektive

Organisatoren
Veranstalterin Helgard Kramer, FUB, Institut für Soziologie, MitveranstalterInnen: Gertrud Koch, FUB, Seminar für Filmwissenschaft, Rainer Kampling, FUB, Seminar für Katholische Theologie, Wolfgang Benz, TUB, Zentrum für Antisemitismusforschung, Micha Brumlik, Fritz Bauer Institut, Universität Frankfurt a.M.
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
15.04.2005 - 16.04.2005
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Von
Iris Wachsmuth, FU Berlin

Die interdisziplinäre Tagung 1 verband Diskussionen zum Nationalsozialismus und zur Täterschaft mit der Holocaust-Forschung und der Frauen- und Geschlechterforschung. Vorgestellt wurden sowohl biographisch-historische Rekonstruktionen von TäterInnenbiographien als auch organisations- und institutionsgeschichtliche Arbeiten. Thematisiert wurde u.a., ob Fallgeschichten von Täterinnen und Tätern etwas zur Klärung um die Diskussionen zum deutschen Sonderweg beitragen und inwieweit sich die bisher getrennt verlaufenden Forschungen zum Nationalsozialismus über das Spektrum von Tätern, Helfern und Zuschauern verbinden lassen?

Die medialen Geschichtskonstruktionen bezüglich der filmischen Darstellungen von Opfern und Tätern problematisierte Frank Stern (Universität Wien). Im Zeitalter der postmodernen Beliebigkeit höre die ethische Verantwortung nicht vor der medialen Nutzung visueller Quellen auf. Das Format des seriösen Dokumentarfilms mutiert oft zu Dokumentationen, die mit fiktionalen Elementen á la Guido Knopp vermischt werden, Dokudramen oder Spielfilme wie „Der Untergang“ vermitteln äußerst zweifelhafte Geschichtsbilder. Dokumentarisches Filmmaterial wird zunehmend so bearbeitet, dass es nur mehr den eigenen (visuellen und politisch/ideologischen) Anforderungen entspricht. Diese „Bildtrivialisierung“ geht einher mit dem Verschwinden der Masternarrative der jeweiligen Täter- und Opfergruppen in ihren spezifischen historischen und nationalen Kontexten. Zudem gilt für die visuelle Darstellung der TäterInnen oft immer noch der Personenschutz, während die Opfer permanent in entwürdigenden Situationen ohne Anonymisierungen dem öffentlichen Blick preisgegeben sind. Stern verwies auf die „visuelle Lawine“ von Täterdokumenten, in Form von Fotografien und Filmen, die die Täter selber angefertigt haben und die erst in den letzten Jahren allmählich zum Vorschein kommen. Sie bieten ein wichtiges Reservoir zum Verständnis für deren Motive und Handlungsweisen. Die sexualisierte Gewalt innerhalb der Lagerrealität sei bislang visuell kaum thematisiert worden.2

Über ihre Begegnungen und Gespräche mit Franz Stangl, dem Kommandanten von Treblinka, und Albert Speer 3 berichtete die Autorin und Journalistin Gitta Sereny (London). Sie beschrieb den schwierigen Prozess zwischen Einfühlung in die Täter und dem Beibehalten von emotionaler Unabhängigkeit. Stangl sei kein ideologischer Nazi gewesen, sondern ein „konventioneller Antisemit“. Eine Mischung aus Macht, unterdrückter eigener Sexualität, Faszination von Gewalt und Angst hätten sein Handeln bestimmt. Serenys Interpretation von Speer fokussierte seine enge Beziehung und Bindung zu Hitler als eine Art Vaterfigur. Die Diskussionen um das Wissen und die Beteiligung Speers am Massenmord wurde zwischen Sereny und dem Publikum kontrovers diskutiert und bedarf der weiteren Auseinandersetzung.

Über die psychischen Strukturen der Täter hat der Rechtswissenschaftler und Psychoanalytiker Lorenz Böllinger referiert. Für ihn können individuelle Dispositionen und der soziale (Familien)Kontext zu einer „Mörder-Karriere“ und Instabilität und Angst zu Grandiositätsgefühlen führen, die als Schutz nach Außen ein Freund-Feind Denken zur Folge haben, wodurch Empathie für ‘die anderen‘ ausgeschaltet wird. Die psychologischen Mechanismen beim Töten bezeichnet Böllinger als „Splitting“: Gefühle wie Zweifel und Aggressivität werden projektiv externalisiert, so dass nach innen positive Gefühle verbleiben. Diese Traumata der Täter erfordern, wie auch die der Opfer, Dialog- bzw. Therapiebedarf. Für Böllinger gibt es bestimmte universelle bzw. anthropologische Mechanismen, die einen Tätertyp charakterisieren und so verglich er Nazi-Verbrecher mit deutschen Linksextremisten, („unpolitischen“) Mördern und Vergewaltigern. Dieser Ansatz wurde kritisiert, denn der jeweilige historische und gesellschaftspolitische Kontext und seine spezifischen Strukturen verlieren hierbei völlig an Bedeutung. Ausgeblendet wird somit auch die mentalitätsgeschichtliche und intergenerationale Ebene von Tradierungen, wie z.B. der intergenerationale Zusammenhang zwischen den RAF-Mitgliedern, die mehrheitlich die Kinder der NS-Täter und Mittäter sind.

Ursula Solf, Staatsanwältin a.D., blickte aus der juristischen Perspektive auf die NS-Täter und skizzierte die (Un-)Rechtspraxis im Nationalsozialismus und die Strafgesetzgebung der Alliierten im Vergleich zur Strafverfolgung der TäterInnen in der DDR und der BRD. Konnten Individuen als Angehörige einer militärischen Einheit bzw. nationalsozialistischen Organisation unter alliierter Strafverfolgung pauschal und nur einmalig für dieselbe Sache verurteilt werden, gilt für die bundesrepublikanische Rechtssprechung der Nachweis einer bewusst begangenen Tat. Die rechtliche Grundlage für Mord bzw. Totschlag, basierend auf dem Strafgesetzbuch von 1872, besagt, dass der Täterin oder dem Täter eine ‚konkrete Tat‘ nachgewiesen werden muss. Fehlt im Kausalzusammenhang der zu beweisenden Tat ein Glied, gilt: „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten). So war allein der Tatbestand in Auschwitz als SS-Arzt tätig gewesen zu sein, kein ausreichender Strafbestand für eine Verurteilung. Dies machen die Diskussionen um den SS-Arzt Dr. Münch deutlich 4, der zeitlebens abstritt an der Ermordung von Juden beteiligt gewesen zu sein, weshalb sich die Diskussionen darauf konzentrierten, ob er an der Rampe selektiert hatte oder nicht. Die Fixierung auf individuelle Schuld im Kontext der juristischen Aufarbeitung des NS-Systems und seinen (Mord-)Institutionen stellt meines Erachtens ein Dilemma dar. Als Ausführende des NS-Rassenwahns in und außerhalb der Vernichtungslager und in den Euthanasie-Anstalten hätten beispielsweise die SS-Ärzte zumindest wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung und Körperverletzung verurteilt werden können. So hätten viele Prozesse zumindest gegen staatliche Funktionsträger in Verwaltung, Justiz und bewaffneten Organen ein anderes Ergebnis haben können, wenn nicht die Legende von der Legalität der nationalsozialistischen Machtübernahme akzeptiert worden wäre, sondern die dabei erfolgten Brüche der Weimarer Verfassung und des Weimarer StGB als solche erkannt und geahndet worden wären.

Die Spätfolgen der nationalsozialistischen Judenvernichtung in der Bundesrepublik hat Kurt Grünberg (Sigmund-Freud-Institut, Frankfurt) aus der Perspektive der Überlebenden der Shoah und ihrer Töchter und Söhne geschildert. Die nicht integrierbaren und abbildbaren traumatischen Erfahrungen durch die nationalsozialistische Verfolgung werden in Form dissoziierter Fragmente an die zweite Generation weitergegeben. Sie versuchen ihre Eltern vor affektiven Durchbrüchen zu schützen und tragen doch selber Verfolgungs- und Beschädigungsphantasien in sich. Grünberg wies darauf hin, dass es den Überlebenden oft erst in hohem Alter möglich wird über die leidvollen und traumatischen Erfahrungen zu sprechen, und sie dann damit meist alleine gelassen werden. Es fehlt eine gesellschaftliche und somit auch finanzielle Unterstützung. Im Gegensatz zu den Überlebenden leben die Täter meist bis ins hohe Alter ein ruhiges Leben. Soweit sie überhaupt angeklagt wurden, reduziere sich ihr „Leiden“ auf die gerichtlichen Strafen. Entgegen den Forschungen, die all zu schnell Parallelen und Gemeinsamkeiten in den Nachwirkungen des Nationalsozialismus zwischen den Nachgeborenen von Opfern und Tätern zu entdecken meinen, stellt Grünberg die psychischen Unterschiede zwischen diesen beiden Seiten heraus. Zwar würden sich Täterkinder meist bewusst von ihren Eltern distanzieren, doch identifizieren sie sich unbewusst weiterhin mit ihnen. So werden in der Mitläufer- und Tätergesellschaft beispielsweise antisemitische Haltungen an Kinder und Enkel tradiert.

Lena Inowlocki (Universität Frankfurt) fokussierte die Perspektiven der Nachgeborenen auf die Geschichte des Nationalsozialismus. In einem Internet-Forum wurde die Kommunikation von sich als kosmopolitisch verstehenden Mitgliedern daraufhin analysiert, mit welchen Rollen, nationalen und geschlechtsspezifischen Zugängen ein Streit um einen vermeintlich antisemitischen Vorfall in London ausgetragen wurde. Inowlocki zeigte auf, wie eng die Grenzen in den Argumentationsmustern sind: Trotz des kosmopolitischen Anspruchs ethnisieren die Teilnehmenden sich selbst und ihr Gegenüber und verorten sich in ihren entsprechenden familialen Narrativen im Kontext unterschiedlicher nationaler Meisternarrative.

Ein Schwerpunkt der Tagung bildete das Spektrum von Tätern und Täterinnen, die anhand biographischer Rekonstruktionen vorgestellt wurden. Den drei SS-Medizinern, Dr. Horst Fischer (1912-1966), Dr. Franz Lucas (1911-1994) und SS-Standortarzt Dr. Eduard Wirths (1909-1945), war aufgrund ihres Ehrgeizes zunächst der rasche Aufstieg innerhalb der NS-Hierarchie gemeinsam. Alle drei waren aber auch als SS-Ärzte in Auschwitz tätig.
Christian Dirks (FUB) charakterisierte Dr. Fischer, den stellvertretenden SS-Lagerarzt in Auschwitz, der nach einem Schauprozess in der DDR hingerichtet wurde, als „Überzeugungstäter“, der im Verlaufe seiner Tätigkeiten die „moralische Substanz“ verlor.
Dr. Lucas, so Winfried Meyer (Gedenkstätte Sachsenhausen), hätte sich, nach den Kategorien Brownings 5, „ideologiekritisch“ verhalten, sich gruppenkonformem Verhalten und Autoritäten teilweise widersetzt und sein moralisches Gewissen nicht verloren. Vor 1933 habe er nicht die Chance gehabt zu lernen, sich Autoritäten zu widersetzen. Erst im Vernichtungskontext Auschwitz habe er damit begonnen. Im März 1945 kann Lucas mit Hilfe einer Häftlingsfrau aus dem Konzentrationslager Ravensbrück flüchten. Seine dreijährige Haft endete 1970 nach einer Revision mit Freispruch, da mehrere Überlebende ihn entlasteten.
Konrad Beischl (Universität Ulm) definierte den Standortarzt Dr. Wirths, der in britischer Gefangenschaft Selbstmord verübte, als „überzeugten Nazi“, dem es um die Schaffung eines „effizienteren Faschismus“ ging: „mehr Arbeitseinsatz statt Ermordung“, so Beischl.
Der Versuch, die ‘Normalisierung des Verbrechens‘ an biographischen Entwicklungsprozessen der Täter nachzuvollziehen, warf in der Diskussion viele Fragen auf: Welches sind die Kriterien für Handlungsspielräume? Beginnen diese erst in den Vernichtungslagern oder bereits in den Entscheidungen für oder gegen bestimmte Aufstiegsorientierungen? Mit welchen Bewertungsmaßstäben messen wir heute und werden diese transparent gemacht? Was ist der Vergleichshorizont: die Aussagen von Häftlingen wie bei Lucas oder diejenigen Ärzte, die als Landärzte außerhalb der SS ihren hippokratischen Eid nicht verraten haben? Darüber hinaus wäre die Frage nach den Kontinuitäten des sozialdarwinistischen Geistes in der Medizin und den gegenwärtigen Strukturen des ärztlichen Berufsstandes in Deutschland mit zu denken. Blücher spricht von einem autoritären, quasi-feudalistischen Gesundheitssystem als ein „Überbleibsel des nationalsozialistischen Regimes“.6

Johannes Schwartz (Universität Erfurt) stellte zwei Oberaufseherinnen des Konzentrationslagers Ravensbrück in ihren geschlechtsspezifischen Handlungsweisen vergleichend vor. Die 1900 geborene Johanna Langenfeld, die von dem Frauengefängnis Lichtenburg 1939 in das KZ Ravensbrück übernommen und später zum Aufbau des Frauenlagers Birkenau mit 1000 Häftlingen nach Auschwitz kommandiert wurde. Von dort aus ließ sie sich nach Ravensbrück zurück versetzen. Thea Binz, 1920 geboren, meldete sich, wie die meisten Aufseherinnen, freiwillig in Ravensbrück.

Die unteren NSDAP-Funktionäre stellte Christine Mueller-Botsch (Berlin) anhand der Fallanalyse eines Funktionärs dar, die sie aufgrund von NSDAP-Personalunterlagen, sowie Spruchkammerakten und Selbstzeugnissen rekonstruierte. Der 1889 geborene Funktionär war gelernter Kaufmann, Soldat im ersten Weltkrieg und wurde 1933 NSDAP Blockleiter. 1939 trat er in die Wehrmacht ein, wurde Vertrauensmann und NSDAP- Zellenleiter in seinem Wohngebiet. Seine Handlungsmuster waren geprägt von einer „berufssoldatischen Orientierung“, mit der er sich in die autoritären Machtstrukturen einfügte.

In der Abschlussdiskussion hob Hans Mommsen hervor, dass die politische Struktur des Nationalsozialismus von hohen Funktionären und Gauleitern gestaltet wurde. Die traditionellen moralischen und rechtlichen Hemmungen wurden weggeräumt, was eine Form „parasitärer Selbstzerstörung“ zur Konsequenz hatte und Extreme ermöglichte, die in den Holocaust mündeten.

Auf der Opferseite stellte Benno Müller-Hill (Institut für Genetik der Universität zu Köln) den jüdischen Gynäkologen Dr. Samuel mit Aussagen von mehr als 20 Frauen und Männern in Köln vor, die sich an ihn vor seiner Flucht aus Köln 1938 als hilfsbereiten und warmherzigen Arzt erinnerten. Aus Frankreich wurde er mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert und musste dort als Häftlingsarzt an Massensterilisationen teilnehmen, die er zumindest teilweise sabotierte. Er wurde in Birkenau ermordet. Inwieweit Hermann Langbein, selber Funktionshäftling in Auschwitz, für eine von Müller-Hill interpretierte negative Reputation des Dr. Samuels als Funktionshäftling verantwortlich zu machen ist, bleibt zu diskutieren.

Rainer Kampling, (FU Berlin) hat als katholischer Theologe die antijudaistischen und antisemitischen Traditionen im Katholizismus und Protestantismus seit der Antike nachgezeichnet. Die Essenz des Antijudaismus, so Kampling, sei die Auffassung gewesen, dass das Judentum keine biblische Religion sei. Eine „Theologie der Mitleidlosigkeit und Verachtung“ habe dazu geführt, dass sowohl die Kirchen als auch die katholische und protestantische Bevölkerung, abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen, den Nationalsozialismus nicht nur toleriert, sondern auch passiv und aktiv unterstützt haben. Erst in den 60er-Jahren habe die Aufarbeitung in beiden Kirchen begonnen. Er verwies auf eine Tendenz unter ehemaligen RAF-Sympathisanten und -Mitgliedern, sich – aufgrund seiner autoritären Strukturen – zum Katholizismus zu bekennen.

Die Freikorpsbewegung nach dem Ersten Weltkrieg wurde von der Historikerin Susanne Meinl (Fritz-Bauer-Institut Frankfurt) vorgestellt. Die aus den Freikorps entstandenen Organisationen und Geheimbünde der verlorenen Frontkämpfer-Generation, wie die „Schwarze Reichswehr“, der „Jungdeutsche Orden“, die deutschnationale „Wiking“ oder die Organisation „Consul“ waren antiliberal, antisemitisch und antikommunistisch. Sie verwies auf den revanchistischen Geist dieser Freikorps, die mit illegalen paramilitärischen Formationen den Sturz der Weimarer Republik herbeiführen wollten. Schon in einer 1923 von den völkischen Rechten entworfenen „Notverfassung“ wurde gefordert, die demokratische Gesetzgebung abzuschaffen, die Todesstrafe einzuführen, „Sammellager“ für Juden „jeden Alters, Berufs, Standes und Geschlechts“ einzuführen und deren gesamtes Vermögen zu beschlagnahmen. Kaum erforscht hingegen sind die Geschlechterbeziehungen, das Wirken der Ehefrauen und Freundinnen dieser Freikorpsmänner, die durchaus beteiligt waren, in dem sie geheime Nachrichten transportierten und den Schriftverkehr übernahmen.

Zum Spannungsverhältnis von moralischer und politischer Urteilsfähigkeit hat Christel Gärtner (Universität Frankfurt) einen weiblichen Typus der so genannten „HJ-Generation“ vorgestellt. Die generationsspezifischen Habitusformationen der 1922/23 geborenen Frauen wurden anhand einer Fallrekonstruktion aufgezeigt: die Sozialisation im BDM als „Angebot für die Adoleszenskrise“, die eine Chance außerhalb von elterlichem Zugriff und Schichtzugehörigkeit bedeutete und viele positive Identifikationsangebote schaffte. Frau W. wurde 1938 Jungmädelführerin. Der Novemberpogrom 1938 ist für die 14-Jährige die erste negative Erfahrung: das habe sie „erschüttert“. Dieses moralische Unrechtsbewusstsein wurde jedoch abgespalten, d.h. die politischen Implikationen des Regimes blieben unbewusst. Ihre strukturellen Kontinuitäten nach 1945 als Fürsorgerin und später Kriminalbeamtin in staatlichen Institutionen äußern sich in obrigkeitsstaatlichem Denken und Handeln, d.h. eine „reife Staatsbürgerin“ sei sie nicht geworden. Da sie Verantwortung nach oben delegiert, hat Frau W. kein Identitäts- und Schuldproblem und somit gibt es keine Notwendigkeit, die Adoleszenzzeit zu bearbeiten.

Atina Grossmann (New York) rekapitulierte noch einmal die Entwicklungen der Frauen- und Geschlechterforschung zum Nationalsozialismus seit den 60er-Jahren. Die lange getrennt wahrgenommenen „Männer- und Frauenfronten“ brechen zugunsten neuer Perspektiven auf.7 Die Verflechtung der geschlechtsspezifischen Lebenswelten – „Heimatfront“ und „Kriegsfront“ und der „Front des Rassenkrieges“ – treten zunehmend in den Blick.8

Die neuen Forschungsergebnisse aus den unterschiedlichen Disziplinen haben viele weitergehende Fragen und den weiteren Forschungsbedarf aufgezeigt. Das Spektrum einzelner wissenschaftlicher Forschungsergebnisse zu TäterInnen, ZuschauerInnen und HelferInnen sowie den spezifischen Geschlechterarrangements, zu individuellen Täterprofilen und Täterkollektiven, hat die bisher wenig berücksichtigten Aspekte der NS-Verbrechen und ihrer gesellschaftlichen Bedingungen herausgestellt. Der Entwurf einer sozialhistorisch und sozialpsychologisch fundierten Typologie von NS-Täterschaften, die in der Sicht der VertreterInnen der beteiligten Wissenschaften wie Geschichte und Soziologie, Psychoanalyse und Psychologie, Filmwissenschaft, Rechtswissenschaften, Theologie und Frauenforschung Akzeptanz finden kann, steht noch am Anfang.9
Fast zeitgleich zu dieser Tagung mit ungefähr 70 Teilnehmenden fand in Frankfurt eine Tagung zu den „Kriegskindern“ mit 600 BesucherInnen statt.10 Ohne die beiden Forschungsfelder gegeneinander ausspielen zu wollen, zeigt dieser Unterschied doch die gegenwärtige Lagerung spezifischer Erinnerungs- und Forschungsdiskurse.

Anmerkungen
1 Einige Vorträge, Abstracts und Materialien der Tagung unter: http://www.fu-berlin.de/soziologie/kongress_kramer/index.html. Es werden hier besonders die Beiträge vorgestellt und diskutiert, die nicht auf dieser Homepage sind. Der Tagungsband wird im Herbst 2005 im Verlag Martin Meidenbauer publiziert: Kramer, Helgard (Hg); NS-Täter aus interdisziplinärer Perspektive, München 2005.
2 Die SS im Konzentrationslager Mauthausen beispielsweise unterhielt ein eigenes Fotolabor, um die Quälereien und das Töten der Menschen durch Arbeit zu dokumentieren. Dieses, von ehemaligen Häftlingen gerettete, Fotomaterial wird erstmals ab Mai 2005 in der Gedenkstätte Mauthausen ausgestellt.
3 Sereny¸ Gitta; Am Abgrund. Gespräche mit dem Henker Franz Stangl und die Morde von Treblinka, München 1995. Sereny, Gitta; Das Ringen mit der Wahrheit. Albert Speer und das deutsche Trauma, München 1995.
4 Kramer, Helgard; SS-Mediziner in Auschwitz und ihre Repräsentation im ersten Frankfurter
Auschwitz-Prozess: Dr.Hans Münch und Standortarzt Dr. Eduard Wirths, siehe: http://www.fu-berlin.de/soziologie/kongress_kramer/diskussion/kramer_dt.pdf (erscheint in: Jahrbuch des Fritz-Bauer-Instituts 2005).
5 Browning, Christopher R.; Ordinary men: Reserve Police Battalion 101 and the final solution in Poland, New York 1992.
6 Blücher, Kurt G.; Heilen verboten – töten erlaubt. Die organisierte Kriminalität im Gesundheitswesen, München 2004.
7 Grossmann verwies in dem Zusammenhang auf die Ehefrau des SS Hauptmanns Julius Wohlauf, Wera Wohlauf, die schwanger, 1942 in Polen beim Massenmord des Reservepolizeibataillons 101 an Juden und Jüdinnen, ihrem Mann zur Seite stand. Die Fotografie, die das dokumentieren soll – bei Goldhagen, Daniel; Hitlers willige Vollstrecker, Berlin 1996, S.289 und Schwarz, Gudrun; Eine Frau an seiner Seite, Hamburg 1997, S.190 – , zeigt Frau Wohlauf jedoch nicht als Hochschwangere in Polen 1942, sondern 1938 im Urlaub an der Ostsee in erster Ehe.
8 Vergleiche dazu auch: Harvey, Elizabeth: Women and the Nazi East: Agents and Witnesses of Germanization, New Haven 2003. Harvey analysiert mit neuem polnischen und deutschen Archivmaterial und Interviews mit Frauen deren Rolle und ihre Kollaboration bei der deutschen Rassenpolitik und Verfolgung der polnischen und jüdischen Bevölkerung. Zur Besatzungszeit Osteuropas aus geschlechtergeschichtlicher Perspektive auch unter anderem: Gertjejanssen, Wendy Jo ; Victims, Heroes, Survivors: Sexual Violence on the Eastern Front during World War II. PhD thesis, University of Minnesota, 2004. Beck, Birgit ; Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939-1945, Paderborn u.a. 2004. Timm, Annette; Sex with a Purpose: Prostitution, Veneral Desease and Militarized Masculinity in the Third Reich, in: Journal of the History of Sexuality (2002), S. 223-255.
9 Vergleiche hierzu auch Paul, Gerhard: Die Täter der Shoah. Fanatische Nationalsozialisten oder ganz normale Deutsche, Göttingen 2002.
10 Ein internationaler Kongress „Die Generation der Kriegskinder und ihre Botschaft für Europa sechzig Jahre nach Kriegsende“, Programm unter http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=3597. Rezensiert von Dückers, Tanja; Die Selbsthilfegruppe. Ein Frankfurter Kongress widmete sich den Erinnerungen der Kriegskinder-Generation, in: Berliner Zeitung 19.04.2005, S. 23 und Seeger, Lu, in: H-Soz-u-Kult am 1.05.2005, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=766.


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