Altrechtliche Gemeinschaften in Bayerisch-Schwaben

Altrechtliche Gemeinschaften in Bayerisch-Schwaben

Organisatoren
Heimatpflege des Bezirks Schwaben; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte, Universität Augsburg; Schwabenakademie Irsee
Ort
Irsee
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2017 - 26.09.2017
Url der Konferenzwebsite
Von
Corinna Malek, Bezirksheimatpflege Schwaben

Nicht erst seit Elinor Ostroms preisgekrönter Schrift zur „Tragik der Allmende“ ist die gemeinsame Nutzung von Allmendeflächen Gegenstand vielfältiger historischer, insbesondere wirtschaftshistorischer Forschungen. Vielfach wurde die Allmende auch im Hinblick auf ihre wirtschaftspolitische Bedeutung von Landeshistorikern analysiert. Über ihre rechtsgeschichtliche Bedeutung indes liegen bisher nur wenige Forschungsarbeiten vor. Um sich diesem noch weitestgehend blinden Fleck der regionalen Rechtsgeschichte anzunähern, widmete sich die Tagung den Altrechtlichen Gemeinschaften in Bayerisch-Schwaben. Ausgerichtet wurde sie von der Heimatpflege des Bezirks Schwaben und dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Augsburg, in Kooperation mit der Schwabenakademie Irsee. Im Mittelpunkt des Interesses stand die Frage, welche (alt-)rechtlichen Gemeinschaften heute noch in Bayerisch-Schwaben bestehen, welche Aufgaben sie heute noch bestreiten, welche Form ihre heutige rechtliche Struktur angenommen hat und wie sich diese entwickelte.

In ihrer thematischen Einführung machten die Tagungsleiter PETER FASSL (Augsburg) und CHRISTOPH BECKER (Augsburg) deutlich, dass die gemeinschaftliche Allmendenutzung keine Selbstverständlichkeit für die gesamte Dorfgemeinschaft darstellte, sondern über unterschiedlich geartete soziale und rechtliche Regelungsmechanismen lokaler Prägung geregelt wurde. Das Vorrecht an und die Behauptung spezieller Nutzungsrechte für Acker-, Weide- und Waldflächen verteilten sich auf Wenige, die als sogenannte Rechtler diese bis in die Neuzeit behaupten und ausüben konnten. Auch wurde die Frage aufgeworfen, wie sich die Gemeinschaften einer älteren Rechtsstruktur nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Deutschen Reich im 20. Jahrhunderts an die neue rechtliche Situation anpassten und welche Konflikte entstanden bzw. ausgetragen wurden. Bei der Schilderung des derzeitigen Stands der Forschung machten beide deutlich, dass die Rechtler, ihre Genese und heutige Funktion in Bayerisch Schwaben noch als unbearbeitet gelten und das Thema nun nach und nach erforscht werden müsse. Anschließend an die einführenden Worte ging die erste Sektion direkt in medias res, mit einer vergleichenden Perspektive auf die Situation in den Nachbarstaaten Österreich und Schweiz, bei der nach Parallelen und Verschiedenheiten gefragt wurde.

THEODOR BÜHLER (Winterthur) eröffnete die Sektion mit Ausführungen zur Stellung der Dienstmannen und Lehensleute in der Lehensordnung der Basler Bischöfe, ein lange Zeit verschollen geglaubtes Rechtsdokument aus vorreformatorischer Zeit. Das Dienstmannenrecht bildete eines der Kernstücke des Lehensbuchs, da die Dienstmannen den Kreis der engsten Vertrauten des Bischofs bildeten, aus dem er seine wichtigsten Beamten rekrutierte. Bühler zeigte auf, welche Vergabepraktiken bei Lehen und Ämtern Anwendung fanden, welche Beschränkungen im Erbfall griffen, wodurch sich eine Koppelung von Innehaben und Nutzung des Eigentums ergab. Durch die Darstellung Bühlers wurde deutlich aufgezeigt, wie ähnlich die Grundregeln des Basler Lehenrechts und der Nutzungsberechtigung der Allmende im dörflichen Bereich gelagert waren. Das verbindende Glied zu den „Rechtlern“ bildeten die Nutzungsrechte auf der einen Seite und das von diesen getrennte Obereigentum.

RETO WEISS (Chur) befasste sich in seinem Vortrag mit dem Phänomen der Bürgergemeinden in Graubünden. Diese entstanden in der Zeit des Ancien Régime aus den Nachbarschaften, welche sich als Nutzungsgenossenschaften Weide- und Waldflächen teilten und bis heute fortbestehen. Weiss präsentierte die Entwicklung und Selbstbehauptung der Bürgergemeinden in der Schweizer Geschichte und ihre privilegierte Stellung im Schweizer Gemeindeverband. Es wurde deutlich, dass die Schweizer Bürgergemeinden auch heute noch mit ihrem Mitspracherecht bei der Einbürgerung in eine Gemeinde wie auch über ein Teilmitspracherecht bei der Armenpflege nicht unerheblich Einfluss ausüben können. Durch ihre Stellung und Befugnisse sind die Bürgergemeinden der Schweiz durchaus vergleichbar mit den bis heute bestehenden Rechtler-Gemeinschaften in Bayerischen-Schwaben, sodass Parallelen und Unterschiede durch Weiss Vortrag deutlich und Anknüpfungspunkte für einen grenzüberschreitenden Vergleich sichtbar wurden.

Den Abschluss der ersten Sektion bildete der Vortrag von CORINNA MALEK (Augsburg), die sich einem gemeinschaftlichen Nutzungssystem widmete, dem Almwesen in Tirol. Schwerpunktmäßig stellte sie die gemeinsame Nutzung der Almen über die sogenannten Almgenossenschaften in den Mittelpunkt, die ihre gemeinschaftliche Bewirtschaftung über die Vergabe bestimmter Rechte regelte. Deren Besitzstrukturen und Bewirtschaftungsweise lebt bis heute fort und zeigt ebenfalls eindrucksvoll den Fortbestand althergebrachter Rechte im heutigen Rechtsbereich. Auch hier ergaben sich Anknüpfungspunkte für Vergleiche mit dem bayerischen bzw. schwäbischen Almwesen.

Den Abschluss des ersten Tages bildeten die Vorträge von FRANZ STEPAN (Hettlingen) und DAVID HUBER (Oberstdorf), der zusammen mit FLORIAN ZELLER (Oberstdorf) referierte. Alle drei berichteten von ihren persönlichen Erfahrungen als Mitglieder von Rechtlergemeinschaften, teils in autobiografischer Form. Franz Stepan gehört der Rechtler-Gemeinschaft in Wittislingen an, wie bereits sein Vater und Großvater vor ihm. Er schilderte aus eigenem Erleben die Funktions- und Wirkungsweisen der Rechtler in Hettlingen und deren Anspruch auf den sogenannten Rechtlerwald. David Huber und Florian Zeller stellten die Rechtlergemeinschaft in Oberstdorf vor, die zu den größten in ganz Bayerisch-Schwaben zählt. Die heutige Rechtler-Gemeinschaft und ihr Besitz bzw. ihre Ansprüche werden durch eine 1934 gegründete Vereinigung vertreten. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Wald-, Land- und Almwirtschaft, die Denkmalpflege, die Eigentumsverwaltung und einige gewerbliche Betriebe. Für die Alm-, Land- und Waldwirtschaft sind jeweils separate Genossenschaftsgründungen erfolgt, die die jeweilige Organisation des laufenden Betriebs übernehmen. Beide Perspektiven zeigten eindrucksvoll, dass die Rechtlergemeinschaften bis dato wichtige Bestandteile im Leben heutiger politischer Gemeinden darstellen und die jeweilige Ausübung vor Ort große Differenzen aufweist. Jede Gemeinschaft muss daher vor ihrer individuellen Entstehungsgeschichte sowie lokalen Verhältnissen bewertet und analysiert werden.

GERD KRÜGER (Augsburg) eröffnete den zweiten Tagungstag mit seiner Untersuchung über die Auseinandersetzung zwischen den Rechtlern und der politischen Gemeinde in Hindelang um die jeweiligen Besitzansprüche an lokalem Eigentum. Sehr detailliert zeigte Krüger anhand des Beispiels, wie vielfältig die Konflikte um das Eigentums- und Nutzungsrecht ausfallen konnten und wie die besonderen Zeitumstände im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit Einfluss auf den Abschluss der Verfahren nahmen. Krügers Detailstudie zeigte außerdem, welch vielschichtige Sichtweisen, Aspekte und Ergebnisse sich mit einer solchen Mikrostudie auch bei anderen Fällen böten. Anschließend präsentierte Christoph Becker zwei an seinem Lehrstuhl entstandene Abschlussarbeiten. Eine Arbeit befasste sich mit den vielfältigen Formen, in der Rechtler-Gemeinschaften in Bayerisch Schwaben vorkamen und noch heute vorkommen, während die andere die gemeinsame Wirtschaftsweise der Rechtler anhand anschaulicher Beispiele analysierte. Die Arbeit über Formen von Rechtler-Gemeinschaften, mit einem Schwerpunkt auf der Verteilung von Forstrechten, basierte auf einer statistischen Auswertung mehrerer Quellen: einer Befragung der Heimatpflege des Bezirks Schwaben bei den Landratsämtern des Regierungsbezirks, deren Beantwortung unterschiedlich detailliert ausfiel, einer Statistik über die Verteilung von Rechten und Nutzungsrechten in den Altlandkreisen aus dem Jahre 1950 sowie einer eigens erarbeiteten statistischen Erhebung, ebenfalls durch eine Befragung von Landratsämtern und Gemeinden. Die Arbeit zeigte, dass eine entsprechende Quellenbasis für die Auswertung solcher Fragen vorhanden, jedoch mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden ist. Nichtsdestotrotz zeigt die Studie, der ein entsprechender Pioniercharakter zugebilligt werden kann, dass der Aufwand lohnt und völlig neue Perspektiven für die Ausprägung rechtlicher Verhältnisse auf dem Land bis in die Neuzeit zulässt, was auch für rechtliche Transformationsprozesse gilt. Die zweite Studie befasste sich mit der Gemeinsamen Wirtschaft der Rechtler-Gemeinschaften. Sie zeigte, wie weit sich solche Rechtsansprüche in verschiedenen Bereichen ausdifferenzierten, jedoch nach und nach auch wieder verschwanden und welche Reste heute noch, insbesondere im forstlichen Bereich, fortbestehen. Anhand der Beispiele für die Krautgärten in Friedberg zeigte sie die Transformation eines konkreten Rechts auf, das bis heute existiert, während sie bei zwei weiteren Beispielen den partiellen bzw. gesamten Ablösungsprozess solcher Rechte skizzierte.

Eine weitere Mikrostudie zu einer einzelnen Rechtler-Gemeinschaft präsentierte BERTOLD PÖLCHER (Pfronten), der die Geschichte der Rechtler in Pfronten rekonstruierte. Besonderheiten waren bei den Pfrontner Rechtlern in mehrerer Hinsicht gegeben, zum einen besaßen sie seit jeher ein besonderes Rechtsbewusstsein, nämlich als freie Männer auf freiem Grund, das sich auch in ihrer Rechtspraxis niederschlug. Zum anderen besteht das heutige Pfronten aus mehreren einzelnen Ortsteilen, die erst mit der Zeit zu einer politischen Gemeinde zusammenwuchsen. Auch trug das Denken in der Verwaltungsform als Pfarrgemeinde und nicht als politische Gemeinde zu unterschiedlichen Rechtsansprüchen bei. Pölcher zeigte auf, wie sich die Pfrontner Rechtler-Gemeinschaft über Jahrhunderte hinweg bis heute erfolgreich abgrenzte und bis in die Gegenwart hinein Vorrechte bewahren konnte. Besonders interessant für die Teilnehmer war das Nebeneinander von Pfarr- und Ortsrechten, die sich nach dem jeweiligen Verständnis als Ort, vor allem in den einzelnen Ortsteilen oder als Gesamtpfarrei, ableitete. Das Beispiels Pfronten belegte ebenfalls die wachsende Erkenntnis, dass die Rechtler-Gemeinschaften in Bayerisch-Schwaben kein homogenes Gebilde mit einer einheitlichen Entwicklung darstellen, sondern jede auf ihre individuelle Weise besondere Entwicklungsmuster aufweist.

Der vorletzte Vortrag der Tagung von ALFRED SIGG (Wertingen) widmete sich der Kodifizierung der Rechte mit deren Eintragung im Grundbuch. Schwerpunktmäßig stützte Sigg seine Ausführungen auf den Landkreis Dillingen, in dem er in seinem Erwerbsleben als Rechtspfleger selbst Erfahrungen mit der Rechtspraxis der altrechtlichen Gemeinschaften sammelte. Nach einer kurzen Geschichte des Grundbuchs und seiner Bedeutung für die Durchsetzung alter Rechte, präsentierte Sigg verschiedene Altrechte, die im Landkreis Dillingen bestanden hatten und führte außerdem kuriose Beispiele auf. Der letzte Vortrag blieb OTTMAR SEUFFERT (Donauwörth) vorbehalten. Seine Darstellung des Donauwörther Stadtforstes skizzierte die Entwicklung vom Reichs- zum Stadtforst und setzte diese zur Nutzungsrechtsverteilung, im 19. und 20. Jahrhundert als sogenannte Forstrechtsbriefe, in Beziehung. Exemplarisch führte er außerdem die Rechtler des heutigen Donauwörther Stadtteils Zirgesheim auf, die bis heute über Berechtigungen am Stadtforst verfügen. Seuffert zeigte, dass das Phänomen altrechtlicher Gesellschaften keine ländliche Erscheinung war, wie eingangs angenommen, sondern durchaus auch als städtisches Phänomen entstehen und durch einzelne Stadtbürger ausgeübt werden konnte.

Nach zwei intensiven Tagen mit thematisch sehr differenzierten Vorträgen und einer hohen Diskussionsbereitschaft im Plenum zogen die Tagungsleiter ein positives Fazit. Im Verlauf der Tagung wurde deutlich, dass das Thema durchaus viele spannende und noch zu erforschende Seiten für die Landes- und Rechtsgeschichte bietet, die es mit weiteren Studien, Forschungen und Projekten zu erforschen gilt. Peter Fassl stellte fest, dass insbesondere die Mikrostudien an einzelnen Orten die Möglichkeit eröffneten, lokale Verhältnisse und Phänomene genau zu untersuchen und mit ähnlichen Arbeiten an anderen Orten national und auch international, wie die österreichischen und schweizerischen Beispiele zeigten, zu vergleichen. Das Herausarbeiten von Gemeinsamkeiten, Parallelen und Unterschieden eröffne neue Perspektiven für die Regionalforschung, auch um an ältere Forschungen zur Allmende und rechtlichen Ordnung im ländlichen wie städtischen Raum anzuknüpfen und neue Aspekte zu gewinnen. Auch seien durch entsprechende Studien neue Perspektiven auf das Funktionieren des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Raums des Dorfes möglich. Die Ergebnisse der Tagung sollen in der neugegründeten Zeitschrift für Schwäbische und Bayerische Rechtsgeschichte erscheinen.

Konferenzübersicht:

Markwart Herzog (Irsee): Begrüßung

Christoph Becker (Augsburg) / Peter Fassl (Augsburg): Einführung

Christoph Becker (Augsburg) / Peter Fassl (Augsburg): Zum Stand der Forschung

Theodor Bühler (Winterthur): Dienstmannen und Lehensleute in der Lehensordnung des Basler Bischofs

Reto Weiss (Graubünden): Rechtlergemeinschaften und Bürgergemeinden in Graubünden

Corinna Malek (Augsburg): Die Alpgenossenschaften in Tirol

Franz Stepan (Wertingen-Hettlingen): Die Rechtler in Hettlingen, Landkreis Dillingen

David Huber (Oberstdorf) /Florian Zeller (Oberstdorf): Die Oberstdorfer Rechtler

Gerd Krüger (Augsburg): „Die ‚Gemeindeweiden und Hölzer‘ gehören uns Rechtlern als Eigentum“. Der Kampf der Rechtler in Hindelang um ihre Besitzansprüche 1935–1953

Christoph Becker (Augsburg): Rechtler-Gemeinschaften in Bayerisch-Schwaben

Christoph Becker (Augsburg): Gemeinsame Wirtschaft: Nutzungs- und Lastenverteilung in schwäbischen Rechtlergemeinschaften

Bertold Pölcher (Eisenberg-Zell): Die Rechtler von Pfronten

Alfred Sigg (Wertingen): Altrechte im Grundbuch

Ottmar Seuffert (Donauwörth): Vom Reichsforst Stadtforst mit einem Ausblick auf die Rechtler in Donawörth-Stadtteil Zirgesheim


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts