Die Person im Mittelalter: Formen, Zeichen, Prozesse. Frühlingstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte

Die Person im Mittelalter: Formen, Zeichen, Prozesse. Frühlingstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte

Organisatoren
Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte
Ort
Konstanz
Land
Deutschland
Vom - Bis
14.03.2017 - 17.03.2017
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Von
Pierre Monnet, IFRA (Institut franco-allemand en sciences historiques et sociales)

Das diesjährige Treffen des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte thematisierte „die Person im Mittelalter: Formen, Zeichen, Prozesse“. Die Präsidentin des Konstanzer Arbeitskreises, CLAUDIA ZEY (Zürich), eröffnete das Treffen mit einer Begrüßung der etwa 70 Teilnehmer/innen. Dem Organisator des Treffens Pierre Monnet (Frankfurt am Main/Paris) dankte sie, nicht zuletzt dafür, durch die Einladung mehrerer französischer Teilnehmer der Veranstaltung einen binationalen Charakter verliehen zu haben.

PIERRE MONNET eröffnete das Treffen, indem er in seiner Einleitung darauf hinwies, dass im Unterschied zu anderen, leichter fassbaren Themen wie einer Institution, einer Region, einer Herrschaft, einem politischen oder wirtschaftlichen Phänomen das gewählte Thema der Person einen gewissen Nachteil mit sich bringe: Welche Chronologie, welche Konzepte, welche Quellen solle man heranziehen, um über einen augenscheinlich so verbreiteten und schwammigen Begriff zu sprechen? Titel- und Themenwahl für das Kolloquium ließen sich bereits dadurch rechtfertigen, dass persona ein Wort des Mittelalters sei, das ebenso sehr im Recht wie auch in Theologie und Philosophie vorkomme. Die Beibehaltung dieses Begriffs erlaube es, Reflexionen über den Definitionsprozess und die Konstitution der einzelnen Person anzustellen, ohne auf das sehr viel modernere und teleologische Konzept des Individuums oder des Subjekts rekurrieren zu müssen. Aus diesen zwei Feststellungen resultiere ein konsistenter Ansatz für das Kolloquium, indem danach zu fragen sei, wie erstens im Mittelalter die Person verstanden worden sei (als Bild Gottes, als ein aus Seele und Körper zusammengesetztes Ganzes, als eine Dualität ohne Dualismus, was helfe, das soziale Ganze zu denken) und zweitens welches der Platz der und für die Person in einer mittelalterlichen Gesellschaft der ecclesia sei, die durch Gruppen, Statuten und Stände strukturiert werde. Dieser Ansatz umfasse somit die verschiedenen Zugänge, die durch das Programm abgedeckt werden: Philosophie, Kunstgeschichte, Rechtsgeschichte, Linguistik und Semantik, Religionsgeschichte, Theologie, Anthropologie. Er lasse sich aber auch auf die versammelten Quellen anwenden: Testamente, Ablässe, Altarbilder, Stiftungen, autobiographische Zeugnisse, Visitationsprotokolle, Memorialbücher, Traktate aus Recht, Theologie oder Rhetorik, Gräber, Familienbücher usw. Er zeige an, wie viel früher durch die Konzeptualisierung des Personenbegriffs die Soziologen vor den Historikern neue Wege erschlossen hätten, indem sie vom Individuationsprozess, von Regimes und Artikulationsmodi zwischen Individuum und Gesellschaft, die gleichzeitig zwischen und in den Akteuren zum Ausdruck kämen, zu sprechen begonnen hätten. Dieser Ansatz unterstreiche zudem – ohne alles in eine ganze Fortschritt- und Kontinuitätschronologie hin zur Moderne zu gießen, wie es im 12. und 13. Jahrhundert zu einem Kristallisations-„moment“ gekommen sei, an dem Zeichen und Worte der Person als einzelner Einheit entwickelt worden seien (also in der Zeit der Scholastik, des Nominalismus, der sozialen Strukturierung der Stadt, der Universitäten, der auferlegten Beichte und des Todes des Ich). Monnet schloss mit der Feststellung, dass die meisten Beiträge das lange Spätmittelalter (1200-1500) als Beobachtungsraum gewählt haben.

Der Tradition gemäß wurde das Treffen mit einen Abendvortrag eröffnet, den JEAN-CLAUDE SCHMITT (Paris) zum Thema „Über den Individuationsprozess im späten Mittelalter“ hielt. In einer sehr methodologisch ausgerichteten Einleitung unterschied Schmitt zwischen dem anthropologischen Personenbegriff, dem reflexiven Subjektbegriff und dem soziologischen Individuumbegriff. Diese drei Beschreibungsmöglichkeiten für ein handelndes Einzelnes seien jedenfalls ausgesprochen historisch, sodass man in seinem Sinne für das Mittelalter von einem Individuationsprozess sprechen sollte. Dies werde auf der Konferenz sichtbar durch die neuen Frömmigkeitsformen ab dem 14. Jahrhundert (und der durch die Pest verursachten Krise), durch eine neue Art, seinem eigenen Tod entgegenzusehen, durch eine kommemorative Wende, die die Feier des Geburtstages neben die des Todestages aufkommen lasse, in Verbindung mit einer erneuerten Art, sich in seiner Familie wahrzunehmen und die Person an eine persönliche Astrologie zu verknüpfen.

Im Beitrag „Person Gottes, Person des Gläubigen, Person der Kirche: Eine Personengesellschaft im Mittelalter?“ diskutierte DOMINIQUE IOGNA-PRAT (Paris) die Konzeption, die sich die christliche und kirchliche Gesellschaft von der Person (persona, per se una) machte und zwar als dreifaches Erbe eines theologischen, trinitarischen Konzepts (Drei in Eins, was übrigens mit dem mittelalterlichen lateinischen Begriff individuum ausgedrückt werden sollte), eines juristischen Konzepts und eines soziologischen oder gesellschaftlichen Konzepts der Person im Mittelalter. Die vorgetragene Reflexion ging im Wesentlichen der Frage nach, wie es dem christlichen Denken des Mittelalters gelungen sei, die drei Bedeutungen in ein System zu bringen und damit zu einem wahrhaftig mittelalterlichen Personalismus zu gelangen, wonach in jedem Seele und Körper gesellschaftsbildend wirken, während jede so konstituierte Person die Gesellschaft innerhalb der Kirche bildete, die sich selbst in der Figur der societas und der civitas als Person denke (im institutionellen wie auch dogmatischen Sinne).

Anschließend untersuchte FRANZ-JOSEPH ARLINGHAUS (Bielefeld) in seinem Beitrag mit dem Titel „Ganz selbstbewusst und dennoch ganz anders. Überlegungen zum Verhältnis von mittelalterlicher und moderner Individualität am Beispiel deutscher und italienischer Familienbücher“ die persönliche Dimension und die individuelle Freiheit in den in Familienbüchern festgehaltenen Notizen. Hierfür führte er die Unterscheidung nach einer Individualität der Inklusion (eher zum Ende des Mittelalters anzutreffen) und einer Individualität der Exklusion ein, in der sich Person und Gesellschaft gegenüberstünden und die schon mehr der Moderne zugewendet sei. Beide Formen gehörten jedoch zu einem Prozess der „heterologen Subjektivität“, die die persönliche und autobiographische Dimension nicht nur durch die Spuren des „Ich“, sondern auch in der Art festmacht, wie das „Ich“ andere beschreibt. Das „Ich“, das sich in den italienischen Familienbüchern wie denen eines Gaspara da Sala oder eines Ugolino di Niccolo Martelli ausdrücke, vermische verschiedene Elemente: so das familiäre Umfeld, Konversion, ökonomischer Aufstieg, Buchführung etc. Es ende in einer Beschreibung seiner selbst, deren Modalitäten Buch für Buch miteinander verglichen werden müssten und bei denen vielmehr der jeweilige Kontext als eine erstarrte, ideale Definition der Person zu berücksichtigen sei, der sich jede Schrift entweder annähere oder sich von ihre entferne. In diesem Sinne sei der erste Schritt des Sich-Einschreibens einer Person in die Gesellschaft ihr eigener Text.

JOSEPH MORSEL (Paris) beschäftigte sich in seinem Beitrag „Der Pfarrer und seine Schafe, omnes et singulatim. Beobachtungen zum Pastoralverhältnis anhand von Visitationen im spätmittelalterlichen Reich“ modellhaft mit drei Visitationsprotokollen aus Süddeutschland von 1380, 1450 und 1480. An diese richtete er die Frage, inwiefern die singularitas als Eigenschaft ein Element zur ontologischen Definition der Person nach der pastoralen Reform des 13. Jahrhunderts konstituiert habe. Die Beichte (IV. Laterankonzil) habe das Kollektiv mit dem Einzelnen, die pastorale Macht und die Gemeinschaft der Gläubigen in Bezug zueinander gesetzt; so habe sie die Idee der Person in einem Verpflichtungssystem und in der Unterscheidung zwischen der klerikalen und der laikalen Person verankert, anders gesagt inmitten einer spezifischen sozialen Ordnung, der Gemeinde, die durch die Dynamik der Gemeinschaft (communiter, omnes) und der Person des Gemeindemitglieds (singulatim) animiert worden sei. Zwei Typen von Beziehung charakterisierten demnach die Person in der parochialen Struktur, wie sie durch die Visitationsprotokolle sichtbar werde: die Vertretung (persona qua Amt) seitens des Pfarrers und die Verpflichtung seitens des Parrochianers, dessen singularitas in Hinblick auf seine religiösen Verpflichtungen Unverwechselbarkeit und Einzigartigkeit sei (Taufe, Beiche, Fegefeuer … ego te baptiso, ego te absolvo). Insofern werde die Gemeinde, wie sie in der Kontrolle der Visitationen sichtbar wird, zu einem Rahmen der Gouvernementalität, wonach die Definition einer Person Verkörperung, Anwesenheit und Repräsentation vereine.

Auf eine andere Weise näherte sich KARL-HEINZ SPIESS (Greifswald) der Frage der Person. In seinem Beitrag „Manifestation der Person am Beispiel von Tod, Bestattung und Grabmonumenten von Fürsten im Mittelalter“ beschäftigte er sich mit der Inszenierung und der Kommemoration des eigenen Todes. Wenngleich der Untersuchungsgegenstand Bestattungen und Gräber von Fürsten waren, so führte doch deren Analyse zu Überlegungen, die die gesamte Gesellschaft betreffen: Verbreitung der Beichte seit dem IV. Laterankonzil und somit eine Form persönlicher Verantwortung und Verinnerlichung der Sünde; die Erwartung des Jüngsten Gerichts und besonders ein erstes Richten über den Einzelnen im Fegefeuer (und nicht das Kollektiv); die Verbindung von Markern, die den Toten identifizieren (Name, Datum, Abzeichen und Porträts für die Fürsten); Formalisierung der Ratschläge für ein gutes Sterben nach der ars moriendi-Literatur. Im Falle der Fürsten und der Affirmation ihrer Person durch und über den Tod hinaus sei es nicht die Begräbniszeremonie, auf die sich die Aufmerksamkeit konzentriere. Es sei auch nicht das Begängnis, das eher dem Nachfolger obliege. Vielmehr stehe die Memoria des Toten selbst im Mittelpunkt, und beinhalte beispielsweise das monumentale, sichtbare Dekor seines Grabes in der Kirche nahe des Altars (in Kirchen mit Familiengrablege oder in Ordenskirchen), die Stiftung von Messen, Versorgung von Armen, Begleichung der Schulden und mehr.

Während die Beiträge von Dominique Iogna-Prat, Joseph Morsel und Karl-Heinz Spiess jeder auf seine Weise den Personenbegriff am christlichen Subjekt untersuchten, konnte SABINE SMOLINSKY (Erfurt) im ersten Beitrag am 16. März an Themen anknüpfen, die bereits von Franz-Joseph Arlinghaus angesprochen worden waren: die Formalisierung der Repräsentation der Person durch sich selbst, insbesondere in Zeugnissen des Ich. In „Vom Selbstzeugnis zur persona: Praktiken der Formierung einer eigenen Person“ wurden Kulturpraktiken untersucht, verstanden als lauter Performances des Ich. Der Brief könne hierfür ein Beispiel sein, der – abgesehen davon, dass er die Hand- und die Unterschrift seines Verfassers zeige, solange es sich um den Autographen handele – auf gewisse Weise eine doppelte Einzelperson installiere, den Verfasser und seinen Adressaten, selbst wenn der mittelalterliche Brief nicht mit dem modernen Brief verglichen werden könne. Die Frage stelle sich jedoch insbesondere dann, wenn ein Ensemble aus aufbewahrten Briefen durch Sammlung und Ausgestaltung in eine Art persönliche oder Familienerzählung münde. Dann falle es schwer, den fiktiven und Konstruktionscharakter zu bestimmen, wie es das Beispiel der Korrespondenz eines Goldschmieds aus Goslar zwischen 1523 und 1551 zeige. Andere Hilfen bei der Einschreibung seiner Selbst in einen Text als intellektueller und technischer Operation wurden anschließend vorgestellt: So wie Wilhelm von Tyrus einen persönlichen Bericht in seine Historia Hierosolymita einfügte bis zu Ulman Stromer und dessen Überarbeitungen seines Büchlein oder die Deklaration einer weiblichen Person durch Christine de Pizan. Diese stellen die Frage nach den Beziehungen zwischen Autor und Person.

Ein weiteres essentielles Element der Person – nach seiner Seele, seinem Körper, seiner Selbstinszenierung – stellt die Sprache(n) dar, die die Person verwendet, schreibt oder spricht. Diesem Ensemble im Gesamtprozess widmete sich BENOIT GRÉVIN (Paris) in seinem Beitrag. Der Titel „Gruppendynamik, Individuationsprozess und Sprachauswahl im Hoch- und Spätmittelalter“ zeigt an, dass es sich zunächst darum handelte, die Sprach- und Stilwahl mittelalterlicher Menschen zu dekonstruieren, die lange Zeit gefangen war in einem mal soziolinguistischen, dann wiederum literarischen Ansatz, wo die erstarrten Interpretationen Latein oder Kanzleiformeln zu einem Vehikel einer stärker „unpersönlichen“ und „archaischen“ Sprache und das Vernakulare zu etwas Modernerem und Persönlicherem gemacht hätten. Bei weiterem Nachdenken sei aber im Gegenteil auf die Möglichkeit des sprachlichen und stilistischen Mischens zu verweisen, die der Person unter gewissen Umständen eine Bandbreite eigener Entscheidungen gelassen habe. Der Beitrag verwies zudem auf die Beziehungen zwischen Sprache und Individualität, insbesondere durch die Wahlmöglichkeiten und die Freiheit, die die verschiedenen und erfinderischen Formalisierungen erlauben, wie sie nur die ars dictaminis habe hervorbringen können, oder durch die Untersuchung von Devianzen, Neologismen und Transgressionen in Bezug auf vermeintliche sprachliche oder stilistische Normen. Die sprachlichen Entscheidungen, in denen sich eine Kombination von persönlichen Optionen und sozialen Rollen spiegele, machten also die Person auch aus und zwar ebenso sehr in der Suche nach Originalität wie auch nach Konformität oder sogar Anonymität.

Der seit langem erwartete, weil für das Verständnis der Person im Mittelalter fundamentale rechtshistorische Ansatz wurde von PETER SCHUSTER (Bielefeld) in dessen Beitrag „Person im Recht, Person und Recht im Mittelalter“ präsentiert. Für diese Perspektive wurde nicht das Privatrecht der Person, sondern das Strafrecht gewählt, wodurch schnell die Frage nach den Verbindungen zwischen der Natur des Verbrechens und dem Status der Person aufkam, die das Verbrechen begangen hatte. Wenn das mittelalterliche Recht aufbauend auf dem Römischen Recht die Begriffe der Verdachtsperson und der angeklagten Person kannte, so resultierten diese Konzeptionen aus langen Debatten, die durch die Theologie und Philosophie formuliert worden seien. Im Verfahren selbst habe sich die Frage gestellt, wie der Richter die Person verstanden habe (berücksichtigend, dass die mittelalterliche Justiz vor allem eine Justiz des Richters gewesen ist): eine Person im Rechtssinne zwar, aber auch ein schuldiges Individuum. Jedoch sagten die Geständnisprotokolle, über die man für das Ende des Mittelalters verfügt, mehr über die Motivation des Verbrechens als über die Persönlichkeit ihres Urhebers. Man erfahre mehr z.B. durch die Seelsorger, die mit dem Schuldigen oder Verurteilten konfrontiert waren, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob einem zum Tode Verurteilten die Eucharistie gewährt werden könne und unter welchen Umständen, wenn ein Geständnis und Reue vorläge. Denn Todesstrafe sei auch eine religiöse Zeremonie, die die Verfehlung mit ihrer Vergebung verbinde.

Nachdem schon mehrere mittelalterliche „Orte“ des Ausdrucks und der Repräsentation einer Person in den vorangegangenen Beiträgen behandelt worden waren, wie Kirche, Grab, Kapelle, Gemeinde, Gericht, Kanzlei, Kontor, schriftliche und mündlichen Sprachhandlungen, Kleidung, Geständnisse, Bilder, Denkmäler, Namen, Daten usw., fügte GABRIELA SIGNORI (Konstanz) einen weiteren Bereich hinzu: den Konvent. Im Vortrag „Memoria im Frauenkloster: Gesellschaft, Gemeinschaft und das Individuum“ wählte sie einen mikrohistorischen Ansatz, um die Praktiken der Zugehörigkeit der Person in einer geschlossenen und aus der Sicht der Person scheinbar glatten und homogenen Welt zu entziffern, in der es weder am Tage noch in der Nacht möglich gewesen sei, der Gruppe zu entkommen. Wenn man nun aufhöre, das Individuum der Gruppe gegenüberzustellen und wenn man sich für die Art und Weise interessiere, wie ihre Beziehungen zueinander Person und Gruppe selbst erhellen, dann scheine es, dass die Praktiken und die Strukturierungen von spiritueller Verwandtschaft, wie sie der Welt des Konvents zu eigen seien, sich dazu anböten, die Persönlichkeit von Mönchen und Nonnen aufzudecken. Als Beispiele wurden Zisterzienserinnenklöster aus dem 14. Jahrhundert herangezogen (Helfta, Heiligkreuztal und Tänikon, zwischen Thüringen, Schwaben und Thurgau), genauer die Kommemoration der Toten durch Stiftungen, Leibgeding und die Jahrzeitbücher, die Identitäten, Namen, Intentionen, einen individualisierten Loskauf von den Sünden und eine Organisation der künftigen Memoria nach dem Tode erkennen ließen, die etwas über den Stifter als Person aussagen.

Als Ersatzreferent bot MARTIN BAUCH (Leipzig) einen Vortrag zu „Ego Karolus? Individuum, Rolle und habituelle Bindung in der (Selbst-)Darstellung Kaiser Karls IV.“ Darin reflektierte er anhand der Vita und der (Selbst-)Porträts Karls IV. von Böhmen über dessen Art einer besonderen Anordnung und Denkens der Person, aber auch eines königlichen Individuums und die verschiedenen Rollen, die seine Funktionen und Kronen von ihm zu übernehmen eingefordert hätten (Priesterkönig, magischer bzw. einer der drei heiligen Könige, weiser König, Friedenskönig, väterlicher König, Kaiser …). Anstelle sich gegenseitig auszuschließen, ließen sich diese Elemente je nach Kontext und Intention des Königs kombinieren. Die dahinterstehende Logik könne gerade die sehr große Individualität des Souveräns aufzeigen.

In seiner Zusammenfassung erinnerte KLAUS VAN EICKELS (Bamberg) daran, wie zumindest in Deutschland der Personenbegriff historisch belastet sei, indem er auf das Konzept des Personenverbandstaates von Theodor Mayer verwies. Van Eickels unterstrich in der Rückschau auf die Vorträge, dass es im Mittelalter keine spezifischen Quellen gäbe, die mit der Person verbunden wären, was den Historiker dazu bringe, mehrere Herangehensweisen zu nutzen (durch das Recht, die Theologie, die Sprache, die Philosophie etc.), um die Kontexte des Auftretens, die Definition und die Bezeichnung der Person zu situieren und zu erklären, und aufmerksam gegenüber den Selbstkonstruktionen der Personen in Bezug auf soziale Gruppen zu werden. Van Eickels wies zum Schluss auf eine Lücke hin, die die juristische Idee der persona mit ihren Rechten und Pflichten betreffe (Ehe, Volljährigkeit, Vormundschaft, Erbe, Testament etc.). Die abschließende Diskussion griff diese Schlussbemerkungen auf und insistierte auf dem Prozess des Aufkommens der Person im Mittelalter wie auch auf der Notwendigkeit, die Vorstellungen von Person und Gewissen gut zu artikulieren, weiterhin die Person mit Rollen und sozialen und kulturellen Masken zu verbinden, die diese annehmen oder die ihr zugeschrieben werden konnten. Schließlich führte die Diskussion über die Thematik hinaus zur weitaus größeren Frage, mit welchen Mitteln und mit welchen Motivationen die abendländische, lateinische Christenheit so viel Zeit darauf aufgewendet habe, das Selbst zu definieren.

Konferenzübersicht:

Pierre Monnet (Frankfurt am Main/Paris)
Einführung in das Tagungsthema

Jean-Claude Schmitt (Paris)
Weltanschauung und Personenbeschreibung: Name, Porträt und Karte im Spätmittelalter

Dominique Iogna-Prat (Paris)
Person von Gott, Person des Gläubigen, Person der Kirche

Franz-Josef Arlinghaus (Bielefeld)
Ganz selbstbewusst und dennoch ganz anders: Überlegungen zum Verhältnis von mittelalterlicher und moderner Individualität am Beispiel deutscher und italienischer Familienbücher

Joseph Morsel (Paris)
Der Pfarrer und seine Schafe, omnes et singulatim. Beobachtungen zum Pastoralverhältnis anhand von Visitationen im spätmittelalterlichen Reich

Karl-Heinz Spieß (Greifswald)
Manifestation der Person am Beispiel von Tod, Bestattung und Grabmonumenten von Fürsten im Mittelalter

Sabine Schmolinsky (Erfurt)
Vom Selbstzeugnis zur persona: Praktiken der Formierung einer eigenen Person

Benoît Grévin (Paris)
Gruppendynamik, Individuationsprozess und Sprachauswahl im Hoch- und Spätmittelalter

Peter Schuster (Bielefeld)
Person im Recht, Person und Recht im Mittelalter

Gabriela Signori (Konstanz)
Memoria im Frauenkloster: Gesellschaft, Gemeinschaft und das Individuum

Klaus van Eickels (Bamberg)
Zusammenfassung

Schlussdiskussion


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