Die Gestaltbarkeit der Geschichte

Die Gestaltbarkeit der Geschichte

Organisatoren
Kurt Bayertz / Matthias Hoesch, Exzellenzcluster „Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne“, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Ort
Münster
Land
Deutschland
Vom - Bis
27.03.2017 - 29.03.2017
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Von
Vít Kortus, Leibniz-Institut für Europäische Geschichte, Mainz

Animal formans – so ist einer der Ansprüche des modernen Menschen auf den Punkt zu bringen: Er ist ein gestaltendes Tier. Seit den Debatten der Spätaufklärung werden – zunächst unter Theoretikern, in revolutionären Umbruchssituationen auch auf der Ebene der Praxis – historische Prozesse zu seinem Betätigungsfeld gezählt. Doch war diese Selbststilisierung nie unumstritten, da die Frage, ob und wie Geschichte durch menschliche Hand gestaltbar sei, bisher denkbar unterschiedlich beantwortet wurde. Sie geriet nach der totalitären Gestaltungspraxis des 20. Jahrhunderts schließlich unter Ideologieverdacht und verschwand von der Agenda der ideengeschichtlichen Forschung. Die Tagung „Die Gestaltbarkeit der Geschichte“, die am Münsteraner Exzellenzcluster „Religion und Politik“ vom 27. bis zum 29. März stattfand, vermaß die Gestaltbarkeitsthematik in einem multidisziplinären Forschungsdiskurs, wobei der Schwerpunkt auf ideengeschichtlichen Analysen zwischen 1750 und 1850 lag.

Einleitend benannte KURT BAYERTZ (Münster) die Voraussetzungen für die These, die Menschen würden die Geschichte machen. An ihr seien zwei gewandelte neuzeitliche Grundkonstellationen abzulesen: die menschliche Selbstbehauptung und ein neuartiges Zeitverständnis. Der neuzeitliche Mensch sah die Welt um sich herum verstärkt als eine eigene Leistung, nicht mehr als Tat Gottes an, was ihn eine gottähnliche Position für sich selbst beanspruchen ließ – in Bayertz' Worten: er vollzog eine „Umbuchung“. Zugleich wurde die Zeit nicht mehr zyklisch, sondern linear und unabgeschlossen gedacht. Die Geschichte wurde demnach als Zeitzusammenhang imaginiert, der veränderlich ist: statt einer vorprogrammierten mehrere mögliche Zukünfte. Eine solche sei dann in dem Sinne „gemacht“, dass der Mensch als deren kausaler Urheber fungiere, wobei offen bleibe, inwieweit er sie bewusst planen könne.

Das Geschichts- und Menschenverständnis in der spekulativ-universalistischen Geschichtsphilosophie beschrieb ANDREAS URS SOMMER (Freiburg). Den zentralen Aspekt jener Geschichtsphilosophie stellt die Idee des unbegrenzt-unendlichen Fortschritts dar, die sich auf die Zeitdeutung auswirkt. Nachdem die Geschichte als offener Raum – so Henry St. John, Viscount Bolingbroke – aufgefasst worden war, sah Johann Joachim Spalding im geschichtlichen Ablauf die individuelle Vervollkommnung voranschreiten. Der einflussreiche Rousseau’sche Fortschrittspessimismus tat dieser Idee keinen Abbruch. Beargwöhnte Rousseau die Perfektibilität des Menschen als mögliche Quelle des Unglücks, wurde der Gedanke durch die Universalisierung und in Bezug auf den Fortlauf der Geschichte positiv konnotiert: Der Fortschritt ließ sich als nahezu zwangsläufiger Weg zur Vervollkommnung der Menschheit als Gattung beschreiben – zur Freiheit hin, die bei Johann Nikolaus Tetens die Essenz der Geschichtsgestaltungsmacht ausmacht.

Vehement vertrat JÖRN RÜSEN (Bochum) die Ansicht, die Geschichte sei allenfalls narrativ-historiographisch zu gestalten. Er unterschied zwei Gestaltungsweisen. Primäres Gestalten im Sinne von Berechnen und Beherrschen sei aus logischen Gründen unmöglich, weil das historische Denken eine narrative Form aufweise, aus der die Kontingenz als Sinnträger nicht eliminierbar sei. Hier zeige sich der epochenmachende Riss zwischen Vormoderne und Moderne: Fielen zuvor Erfahrungsraum und Erwartungshorizont zusammen, prägt deren Auseinanderklaffen das moderne (Geschichts-)Denken. Gleichwohl sei die Zukunft sekundär gestaltbar, denn die Geschichte biete Handlungschancen und -gebote an. Die Ausführungen verdichteten sich zur These, dass die Lebenspraxis historisch – also mithilfe der geschriebenen, in dem Sinne „gestalteten“ Geschichte – orientiert sei. Rüsen benannte zwei Aufgaben der heutigen Geschichtsschreiber: Die Sinnhaftigkeit der Sinnlosigkeit und das Leiden als historische Kategorie seien beim historiographischen Erzählen überhaupt erst zu entdecken.

Theologischen wie säkularisierten Geschichtsphilosophien eignet ein teleologischer Zug, der die Kontingenz historischen Geschehens außer Acht lässt. Deren Berücksichtigung zieht die Einsicht nach sich, Geschichte sei unverfügbar. JOHANNES ROHBECK (Dresden) unternahm den Versuch einer Aufwertung des Kontingenzbegriffes in praktischer Absicht, indem er Kontingenz primär als Handlungsspielraum auffasste. Dabei unterschied er begrifflich zwischen Kontingenz und Zufall: Zufall beschreibe einen Zusammenfall von kausalen Wirkzusammenhängen, die voneinander nicht ableitbar seien; das zufällige Handeln bleibe ereignishaft. Demgegenüber wurde Kontingenz als latenter Möglichkeitshorizont definiert, in dessen Rahmen Handlungen Strukturiertheit gewinnen, indem Unmögliches ausgeschlossen wird. Dadurch werde eine (Zukunfts-)Ethik des menschlichen Handelns ermöglicht. Geschichtsphilosophie und Praktische Philosophie kommen dann zur Deckung.

Einem Medium der Gestaltung der Geschichte – der Aufklärung im Sinne eines zeitungebundenen Prozesses – widmete sich OLIVER R. SCHOLZ (Münster), indem er die aufklärerischen Strafrechtsreformvorschläge untersuchte. Hatten theologische Begriffe den Kern des vormodernen Strafrechts gebildet, zeichnete sich im Laufe des 18. Jahrhunderts eine grundlegende Reform ab. Christian Thomasius prangerte als Theoretiker die Folterpraxis als Verstoß gegen die Nächstenliebe an. Cesare Beccaria definierte in seiner Schrift „Über Verbrechen und Strafen“ (1764) das Bestrafen als Instrument der Prävention und Abschreckung und formulierte Grundsätze für das Verhängen von Strafen. Voltaire war hingegen ein Praktiker, der sich mit Fällen beschäftigte, die ihn als Justizirrtümer dünkten. Gestaltungsangebote für das Strafrecht gab es mithin reichlich. Vor dem Hintergrund der Debatten um die Todesstrafe im 20. Jahrhundert sei deshalb der Unterschied zwischen Gestalten-Können und Gestalten-Wollen beachtenswert.

Eine der Lichtgestalten der Aufklärung – nun im Sinne einer Epoche – behandelte WALTER MESCH (Münster). Er vertrat die These, in Rousseaus Ausführungen zur Gesetzgebung könne dessen Geschichtsbild in Bezug auf die Gestaltbarkeit freigelegt werden. Gesetze sah Rousseau als Akte des Allgemeinwillens, als dessen Ziel das Gute zu sehen war. Der Gesetzgeber, welcher der sich Gesetze gebenden Gemeinde nicht angehört, arbeitet in einem gleichsam geschichtlichen Langzeitprojekt ein System von Gesetzen aus, und wird dadurch als Gestalter der Geschichte denkbar. Denn nur auf ihn sei der Gesellschaftsvertrag zurückzuführen, mittels dessen die Verfallsgeschichte eines Gemeinwesens auffangbar sei. Darüber hinaus manifestiere sich im Gesetzgeber die Zeitlichkeit, müsste doch die Gemeinschaften für solche Gesetzgebung im Sinne eines an die Lebensetappen orientierten Schemas „reif“ sein.

Sich eine Verfassung zu geben, ist ein gestalterischer Akt, der eine Revolution zähmen und ein neues politisches System etablieren soll – so lässt sich der Abendvortrag von HORST DREIER (Würzburg / Münster) resümieren. Solch einen Anspruch verbanden die US-Amerikaner erster Generation mit ihrer Verfassung. Zentral war die Frage nach der verfassungsimmanenten Bindungskraft. Unter Rekurs auf Emer de Vattels Völkerrechtsbuch (1758) und auf die Constitutional Charters sprachen die Verfassungsväter der Konstitution eine dem Gesetzgeber übergeordnete Form zu. Dies bedeutete umgekehrt, dass die Verfassung stets von einer ihr nachrangigen Gewalt, dem Gesetzgeber nämlich, revidiert werden musste. Damit ging die Idee einer evolutiven Veränderungsweise einher, bei der das Dokument im Kern das ursprüngliche blieb. Die Selbstbindung ging in eine verzeitlichte Fremdbindung über, denn für die nachfolgenden Generationen war ein verfassungsgebender Akt nicht vorgesehen.

THOMAS GUTMANN (Münster) setzte die Reihe der Beiträge fort, die sich mit dem Recht als Medium der Gestaltung von Geschichte befassten; sein Fokus galt den Menschenrechten. Mit dem im 18. Jahrhundert entstandenen Glauben an die Machbarkeit historischer Prozesse ging ein Rechtswandel einher, in dem die Figur des subjektiven Rechts eine wichtige Rolle spielte. Die Geschichte der Menschenrechte – als Institut subjektiven Rechts – ist eine der Extension, die einer individualisierenden und zugleich universalisierenden Logik folgt. Denn indem man einerseits das gleiche Recht für sich beansprucht, arbeitet man am Projekt gleicher Rechte und mithin an der Idee des egalitären Individualismus mit. Andererseits dient das Recht der Explizierung vom alltagsweltlichen Impliziten; die Reaktionen auf konkrete Situationen von Ungerechtigkeit fungieren als Bausteine universalistischer Normbegründungen.

ANNETTE MEYER (München) lotete den schottischen Beitrag zur Aufklärung aus. Die Erfahrung der empirischen Diversität aufgrund der Lektüre von Reiseberichten führte bei den schottischen Aufklärern zur Entwicklung der Theorie der Verzeitlichung, wobei die einzelnen Zeitebenen eine Einheit bildeten: Vergangenheit und Gegenwart mündeten in Zukunft und machten sie beeinflussbar. In diesem Rahmen wurde die Natur der Statik entkleidet und dynamisiert. Hand in Hand mit der Historisierung der Natur ging die Naturalisierung des Menschen; man postulierte eine Analogie der Vergesellschaftung zu den Naturgesetzen. Dafür sind David Hume, der die Naturwissenschaften partiell auf die Menschen zu übertragen suchte, sowie David Stuart Erskine, 11. Earl of Buchan, der aus anthropologischen Konstanten auf Unwandelbarkeiten im historischen Prozess schloss, beredte Beispiele.

Dem Chor der für das Gestaltbarkeitsthema einschlägigen Denker fügte WOLFGANG PROSS (Bern) zwei weitere Stimmen hinzu. Constantin François Volney ging in seinem Werk „Les ruines, ou Méditation sur les révolutions des empires“ (1791/92) von einer Egalisierung der Menschheit aus, die ein großes Individuum und eine große Nation vollbringen sollte. Letztere soll die Nationen durch den kulturellen Austausch auf ein höheres Niveau emporheben. Des Menschen Selbsterhaltungstrieb bediene sich laut Johann Gottfried Herder der technischen und sozialen Manipulation der Umwelt. Doch die sich im geschichtlichen Handeln offenbarende Selbsterhaltung des Menschengeschlechts könne durchaus Negatives hervorbringen, sodass es der Nemesis der Revolution bedürfe, damit Schlechtes zerstört werden könne. Herder sieht jedoch die Möglichkeit, die Geschichte zu gestalten, als sehr begrenzt an.

Als wirksames Heilmittel gegen die Gefahr, gefressen zu werden, galt den Kindern der Französischen Revolution deren Vollendung. Diese wurde zur dauerhaften politischen Aufgabe – dies machte aus dem revolutionären Geschehen bis 1848 ein Praxisfeld für die Machbarkeitsvorstellungen, wie HANS-ULRICH THAMER (Münster) darlegte. Das Ziel aller politischen Lager war die Umformung des gesellschaftlichen Ganzen im Sinne einer Rationalitätssteigerung. In diesem Kontext kam die Idee der Erneuerung auf. Die Gestaltungseuphorie schlug sich – ähnlich wie jenseits des Atlantiks – in einer heroisierend eingeführten Verfassung, im Umfunktionieren des Louvre oder in der Einführung des neuen Kalenders nieder. Galt der Regenerationsgedanke in den ersten Jahren der Revolution diesen konkreten Projekten, wurde er später ausgedehnt und universalisiert – es wurde die Erschaffung eines neuen Menschen anvisiert.

Die formative Phase in Karl Marx’ Denken betrachtete MICHAEL QUANTE (Münster). Prägend war die eigenwillige Interpretation von Hegels Texten im Kreise der sogenannten Linkshegelianer. Diesen Zirkel kennzeichnete die Meinung, Hegels Lehre habe die Philosophie vollendet. Sie könne somit nur durch die Hinwendung zur Praxis weiterentwickelt werden, die es der philosophischen Einsicht gemäß zu verändern gelte. Diese Ansicht bescherte Marx einen Streit mit Bruno Bauer und fand in den „Ökonomisch-Philosophischen Manuskripten“ (1844), der „Heiligen Familie“ (1845) und den 1927 unter dem Titel „Die deutsche Ideologie“ erschienenen Textstücken aus den Jahren 1845/46 ihren Niederschlag. Als Geschichtsmacher wurde das Proletariat identifiziert, denn die Ideen allein würden die Welt nicht verändern. Der darin formulierte Historische Materialismus fand seinen theoretischen Gipfelpunkt in „Das Kapital“ (1876, 1893, 1894).

Was es für die Ökonomie heißt, Geschichte zu gestalten, erörterte ERIC ACHERMANN (Münster). Dem Vortrag lag die Annahme zugrunde, dass der Mensch als Mängelwesen geradezu genötigt sei, Geschichte und somit sich selbst zu gestalten. Adam Smith und Jean-Baptiste Say befürworteten die Gestaltbarkeit der Geschichte; der Letztgenannte unterstellte den Menschen aller Epochen Ähnlichkeiten, die Gesetze aufzustellen erlauben. Richtungsweisend war hierbei der Begriff der Naturgesetze, die auf das ökonomische Denken übertragen wurden. Es galt, Teilprozesse eines Masterprozesses zu autonomisieren und naturgesetzlich zu erklären. Achermann griff auf die Vier-Stadien-Lehre zurück, reicherte sie um weitere Stadien an, und periodisierte dadurch das historische Geschehen. Die Frage blieb offen: Gibt es Naturgesetze in der Ökonomie, wie lassen diese dann Dynamiken zu?

Aber der Wissenschaft generell ist der Anspruch, die Zukunft zu gestalten, nicht fremd. MATTHIAS HOESCH (Münster) verglich solches Bestreben bei Jeremy Bentham und dem Marquis de Condorcet. Letztgenannter wandte im Rahmen von sciences morales die Mathematik auf politische Entscheidungen an, um die Kontingenz zu zähmen. Den historischen Wandel steuerten Condorcet zufolge allerdings Gesetze, die nur eingeschränkt eine externe Gestaltung zuließen. Condorcet war jedoch überzeugt, dass der Geschichtsverlauf zwangsläufig auf die Vervollkommnung des Menschen hinauslaufe. Benthams Denken prägte die Ansicht, dass die jeweiligen Interessen der Einzelnen den Belangen der Gesellschaft unterzuordnen seien; der Staat sollte das Verhalten seiner Bürger nicht zuletzt durch ein hohes Maß an Überwachung steuern. Die Zukunft war für Bentham offen, die Politiker dazu berufen, das Ziel der Glückseligkeit der Bürger zu erreichen.

WOLFGANG KROHN (Bielefeld) fasste ausgewählte Revolutionen als Realexperimente mit politischen Ideen auf. Realexperimente sind nicht exakt reproduzierbare Versuche ohne festgelegte Laborbedingungen, die es anhand von Imitationen ermöglichen, die kontextuelle Komplexität zu studieren. Da sie nicht der Freilegung von Gesetzen dienen, gelangen sie in die Nähe zumindest partieller Gestaltbarkeit, welche die Nicht-Identität von Vergangenheit und Zukunft voraussetzt. Die Gründung von Pennsylvania durch William Penn, die beiden Atlantischen Revolutionen und die Oktoberrevolution galten dem Referenten als Beispiele für gestalterische Realversuche mit offenem Ausgang. Dieses Verständnis hatten bereits die Zeitgenossen geäußert. Penns Rede von einem „holy experiment“ dokumentiert, was die Gestaltbarkeit der Geschichte auch ist: eine Glaubensfrage.

Den roten Faden der Schlussdiskussionen stellten neben der Rückbindung der Gestaltungsdebatten der Aufklärung an unsere Gegenwart und Zukunft sowie der Problematik, was genau unter dem Geschichtsterminus zu verstehen sei, vor allem zwei Punkte dar: Einerseits ging es um das Ausmaß an bewusster Einflussnahme, an das der Begriff der Gestaltbarkeit der Geschichte gekoppelt ist, andererseits darum, wie viel von dieser Intervention man dem Menschen – wir uns – zutrauen können oder sollten. Ungeachtet der hierdurch hervorgerufenen Kontroversen und der spürbaren Absenz der Naturschutzthematik wurde klar, dass der Thematik ein wissenschaftliches Potenzial innewohnt – womöglich sogar für die Großverbundforschung.

Konferenzübersicht:

Kurt Bayertz (Münster): Was könnte mit der These gemeint sein, dass der Mensch die Geschichte macht?

Andreas Urs Sommer (Freiburg): Was heißt Geschichte gestalten in der Geschichtsphilosophie des 18. Jahrhunderts?

Jörn Rüsen (Bochum): Warum sich Geschichte nur historiographisch gestalten lässt und was das für die Zukunft bedeutet

Johannes Rohbeck (Dresden): Kontingenz und Verfügbarkeit der Geschichte

Oliver R. Scholz (Münster): Aufklärung durch Reform des Rechts: Thomasius, Voltaire, Beccaria

Walter Mesch (Münster): Gesetzgebung und Geschichte bei Rousseau

Horst Dreier (Würzburg/Münster): „We the People“ – Verfassunggebung als Gestaltungsprozess

Thomas Gutmann (Münster): Claiming rights, making history

Annette Meyer (München): Civilization and the Capacity of Man. Die Diskussion um die Gestaltbarkeit von Geschichte in der schottischen Aufklärung

Wolfgang Proß (Bern): Geschichtliches Handeln und seine Nemesis – Volneys Les Ruines und Herders Adrastea

Hans-Ulrich Thamer (Münster): Faire la Révolution – Finir la Révolution. Über die Gestaltbarkeit von Geschichte im Zeitalter der Französischen Revolution 1789-1848

Michael Quante (Münster): Auf dem Weg zur materialistischen Geschichtsauffassung. Anmerkungen zum Streit zwischen Bruno Bauer und Karl Marx

Eric Achermann (Münster): Von den Stämmen zu den Staaten. Ökonomisches Handeln und die Periodisierung gesellschaftlicher Organisation

Matthias Hoesch (Münster): Bentham und Condorcet: Zwei Modelle einer wissenschaftlich geleiteten Gestaltung der Zukunft

Wolfgang Krohn (Bielefeld): Revolutionen als Experimente mit der Gesellschaft