Geschichtsschreibung in Niedersachsen im 19. Jahrhundert

Geschichtsschreibung in Niedersachsen im 19. Jahrhundert

Organisatoren
Arbeitskreis für die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen
Ort
Hannover
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.11.2004 -
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Von
Wolfgang Brandes, Stadtarchiv Bad Fallingbostel

Am 6. November 2004 fand im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover die 12. Zusammenkunft des „Arbeitskreises für die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts“ der „Historischen Kommission für Niedersachsen“ statt. Thematisiert wurde die „Geschichtsschreibung in Niedersachsen im 19. Jahrhundert“.

Die seit der Gründung dieses Arbeitskreises im Jahr 1998 verantwortlichen Organisatoren Dr. Dieter Brosius (Sprecher) und Prof. Dr. Gerhard Schneider (stv. Sprecher) gaben – wie von Ihnen schon vor einem Jahr angekündigt worden war – den Vorsitz ab. Der Arbeitskreis wird nun von Prof. Dr. Detlef Schmiechen-Ackermann (Sprecher) und Dr. Hans Otte (stv. Sprecher) geleitet. Die Schriftführung übernahm Dr. Wolfgang Brandes, dem für den Tagungsbericht in der beim Arbeitskreis gewohnten Weise mit Kurzzusammenfassungen aller Vorträge durch die Referenten dankenswerterweise zugearbeitet wurde.

Prof. Dr. Ernst Schubert stellte Wilhelm Havemann und seine „Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg“ vor. Als Wilhelm Havemann (1800-1869) die Professur Dahlmanns in Göttingen übernahm, wurde er von der wissenschaftlichen Öffentlichkeit heftig kritisiert. Schien er doch damit einem der Göttinger Sieben noch nachträglich in den Rücken zu fallen. Nur Jacob Grimm hatte für Havemanns Schritt Verständnis. Im Göttinger Bürgertum wurde ihm seine Vergangenheit nachgetragen. Als Anhänger der burschenschaftlichen Bewegung war er in Preußen zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden. In Hannover dachte man milder; er konnte Gymnasiallehrer in Iburg werden.
Das wissenschaftliche Lebenswerk Havemanns, die dreibändige Geschichte der welfischen Lande (1853-1857) scheint heute in vielem veraltet und auf den ersten Blick ein typisches Beispiel von Regentenhistoriographie zu sein. Zunächst einmal ist die Quellenrecherche hervorzuheben, die vor allem, was die archivalischen Quellen betraf, in jener Zeit ziemlich schwierig gewesen war. Nicht umsonst sollte dieses Werk bis tief in das 20. Jahrhundert hinein als Standardwerk gelten. Als historiographisches Zeugnis ist es vor allem deshalb interessant, weil es die welfischen Herrscher an bürgerlichen Tugenden maß, weil es die Monarchen vermenschlichte, was am hannoverschen Hof mit verhaltenem Missfallen aufgenommen wurde. Nur einen geringwertigen Orden erhielt Havemann für sein Lebenswerk.
Bisher nicht beachtet wurde, dass Havemann der eigentliche Gründer des Historischen Seminars der Universität Göttingen war und dass er unter Zurückstellung aller persönlichen Interessen dafür sorgte, dass an der Göttinger Universität eine neue Geschichtsprofessur geschaffen wurde, die mit einem renommierten Gelehrten besetzt werden sollte. Der Ruf erging 1847 an Georg Waitz. So ist Havemann eigentlich der spiritus rector für den Aufschwung der Göttinger Geschichtswissenschaft im 19. Jahrhundert geworden. (Ernst Schubert)

Aus der Kenntnis von Havemanns Briefwechsel wird in der Diskussion unterstrichen, dass er sich selbstkritisch eingeschätzt habe und sich seiner Unzulänglichkeiten bewusst gewesen sei. Hinsichtlich des politischen Menschen möchte Prof. Schubert weniger von einem grundlegenden Wandel vom Burschenschaftler zum Welfen sprechen. Wenn Havemann das „treue sächsische Wesen“ betone, dann verberge sich dahinter durchaus auch ein burschenschaftliches Ideal.

Dr. Dieter Brosius referierte über „Friedrich Thimmes ungeschriebene Geschichte des Königreichs Hannover“. Friedrich Thimme (1868-1937) hatte mit seinem Erstlingswerk „Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der französisch-westfälischen Herrschaft 1806-1813“ den von der Göttinger Akademie der Wissenschaften ausgesetzten Preis gewonnen und konnte auf eine akademische Karriere hoffen. Doch an seiner Taubheit scheiterte ein Habilitationsversuch, und auch der Archivdienst blieb ihm verschlossen. Einflussreiche Gönner in Hannover verschafften ihm 1897 den Auftrag, in fünfjähriger Arbeit eine Geschichte des Königreichs Hannover zu schreiben. Finanziert wurde das Projekt je zur Hälfte aus dem Dispositionsfonds Kaiser Wilhelms II. und von der Provinz Hannover. Dahinter stand die Absicht, dem im Entstehen begriffenen Werk William von Hassels, von dem man eine antipreußische Tendenz erwartete, eine objektivere Darstellung entgegenzusetzen.
Thimme hatte halbjährlich über seine Fortschritte zu berichten. Diese Berichte sind erhalten. Sie geben Rechenschaft über die von ihm ausgewerteten Quellen in staatlichen und privaten Archiven, erläutern den Aufbau und die Gliederung des Werks und enthalten auch Bewertungen und Urteile über die handelnden Personen. Über intensive Quellenstudien ist Thimme aber offenbar nicht hinausgekommen. Seine Angabe, er habe den ersten Band bereits größtenteils im Manuskript fertiggestellt, darf bezweifelt werden; in seinem 1943 in Hannover verbrannten Nachlass fanden sich jedenfalls keine Hinweise darauf. Auch sein Versprechen, er werde das Werk nach Ablauf des Vertrags vollenden, hat er nicht eingehalten; andere Pläne, der Einstieg in den Bibliothekarsberuf, die Edition der Reden Bennigsens und Miquels und weitere Aufträge, traten in den Vordergrund. Schließlich resignierte die Provinzialverwaltung und entband Thimme seiner Verpflichtungen. Immerhin findet sich ein Teilertrag seiner Studien in einer Reihe von Rezensionen zu landesgeschichtlichen Werken, vor allem in einer ausführlichen Kritik des ersten Bandes des Hassell’schen Werks. (Dieter Brosius)

In der Diskussion wird angesprochen, inwiefern die Provinzialbehörden inhaltlich Stellung zu Thimmes Auftragsarbeit genommen hätten und ob gegen ihn Regressforderungen erhoben worden seien. Dr. Brosius sind keine entsprechenden Kommentare der Provinzialbehörden bekannt. Es sei noch nicht einmal sicher, ob die Arbeitsberichte Thimmes dem Oberpräsidenten vorgelegt worden seien. Regressforderungen habe es nicht gegeben.

Dr. Christine van den Heuvel beschäftigte sich mit „Johann Carl Bertram Stüve als Historiker“. Die Biographie des Osnabrücker Bürgermeister Johann Carl Bertram Stüve (1798-1872), Mitglied der hannoverschen Ständeversammlung und kurzzeitiger Innenminister, der zu den bedeutendsten Politikern im Königreich Hannover zählte, stößt gegenwärtig in der historischen Zunft auf kein allzu großes Interesse. In der bisherigen Auseinandersetzung mit Stüves Wirken dominiert zudem der Blick auf den Politiker und Staatsmann. Aus der Feder Heinrich Schmidts stammt der bislang einzige Beitrag (1972), der sich mit Stüves Geschichtsbewusstsein auseinandersetzt, wobei es Schmidt weniger um dessen historisches Werk und wissenschaftliche Arbeitsweise geht, als vielmehr um Stüves aus der Geschichte abgeleitete Standpunkte.
Stüves umfangreiche Veröffentlichungen politischen Inhalts verstellten bereits zu seinen Lebzeiten den Blick auf seine historischen Arbeiten. Als Historiker der Stadt und des Hochstifts Osnabrück ist er im Allgemeinen nur denen bekannt, die sich mit der Regionalgeschichte dieses Raumes beschäftigen. Noch heute gilt die dreibändige, von der Sachsenzeit bis 1647 reichende „Geschichte des Hochstifts Osnabrück“ – 1853, 1872 und postum 1882 erschienen – als durchaus zitierfähiges Grundlagenwerk zur Osnabrücker Landesgeschichte, zumal das 1700 Druckseiten umfassende Werk bislang noch nicht durch eine neuere historische Überblicksdarstellung ersetzt worden ist. Das Gleiche gilt für Stüves zahlreiche Aufsätze zur Stadtverfassung Osnabrücks, die in den „Mitteilungen des Historischen Vereins zu Osnabrück“ bzw. im „Neuen Vaterländischen Archiv“ erschienen sind. Stüves Konzentration auf die Geschichte der Verfassung eines Staates oder Gemeinwesens im Sinne einer umfassenden historischen Betrachtung aller Lebensbereiche als eine „Geschichte des Volkes“ mit dem Ziel der Verknüpfung historischer Fragestellungen in einer ähnlichen Dichte, wie sie seit den 1970er Jahren von der sozial- und mikrohistorischen Forschung betrieben werden, macht auch heute noch - trotz mancher notwendigen Korrektur in Einzelergebnissen - die Aktualität seines historischen Werkes aus. Dass der „Geschichte des Hochstifts Osnabrück“ bei ihrem Erscheinen nicht einmal nennenswerte lokale Beachtung zuteil wurde, ist dagegen der nationalstaatlichen Perspektive der deutschen Geschichtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zuzuschreiben. Es bleibt festzuhalten, dass die „Historische Rechtsschule“ für Stüves Geschichtsbild wie für seine politische Gedankenwelt lebenslang prägend blieb. (Christine van den Heuvel)

Dr. Cord Eberspächer porträtierte Georg Sello als einen „Historiker zwischen Oldenburg und Preußen“. Sello war einer der bedeutendsten Historiker, die sich mit der Geschichte des Oldenburger Landes beschäftigt haben. Er wurde als ausgebildeter preußischer Archivar 1889 Leiter des oldenburgischen Hof- und Zentralarchivs. Sello begann mit ehrgeizigen Plänen zur Entwicklung der oldenburgischen Geschichtsforschung, eckte mit seinen weitreichenden Plänen aber bald an. Im Staatsarchiv Oldenburg finden sich in Sellos Nachlass Aufzeichnungen über diese Zeit unter dem Titel „Miseriae Oldenburgenses“. Diese Skizze seines Lebens in Oldenburg zeigt Sello als überaus verbittert über das Scheitern seiner Pläne, persönliche Verletzungen und eine weitgehende Isolation in der Oldenburger Gesellschaft. Sello bemühte sich zudem jahrelang vergeblich um eine Aufwertung seiner dienstlichen Position und eine entsprechende Gehaltsaufbesserung und suchte schließlich sogar bei Wilhelm II. um einen Übertritt in den preußischen Archivdienst nach. Darüber hinaus sind diese Aufzeichnungen eine bemerkenswerte und herausragende Quelle über die Entwicklung der oldenburgischen Geschichtsschreibung um 1900. Trotz der zahlreichen Querelen blieb Sello bis an sein Lebensende außerordentlich produktiv - veröffentlichte allerdings fast ausschließlich nur noch außerhalb des Großherzogtums. Eine ganze Reihe seiner Werke sind bis heute unentbehrliche Hilfsmittel und von bemerkenswerter Aktualität. (Cord Eberspächer)

In der Aussprache werden Sellos Leistungen als Archivar hervorgehoben, der mit der Neuordnung des Großherzoglichen Haus- und Zentralarchivs Vorbildliches geleistet habe. Es wird auch auf das schwierige Verhältnis zu den Oldenburger Historikern eingegangen. Antipreußische Vorurteile seien dabei weniger ausschlaggebend gewesen, als Sellos nicht einfacher Charakter. Gleichwohl hätte niemand, der sich mit der Oldenburger Geschichte beschäftigen wollte, an Sellos grundlegenden Arbeiten vorbeigehen können.

Dr. Ulrike Hindersmann sprach abschließend zum Thema „Adelige Familiengeschichtsschreibung im 19. Jahrhundert – Beispiele aus dem Bereich des landsässigen Adels im Königreich Hannover“. Die Ausführungen stützen sich auf eine genauere Analyse von ca. 100 bibliographisch erfassten Publikationen zur Familiengeschichte, die während des „langen“ 19. Jahrhunderts von Angehörigen der adligen Familien selbst verfasst worden waren. Dabei wurde der Kreis dieser Adelsfamilien begrenzt auf diejenigen, die zur Zeit des Königreiches Hannover im Besitz von Rittergütern waren. Einsetzend mit ersten Publikationen ab ca. 1820 zu Stammbäumen und Urkundenregesten, deren Material in der Regel aus den hauseigenen Familienarchiven stammte, verdichten sich die Darstellungen zur Familienhistorie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Gegenstand dieser adligen Geschichtsschreibung sind vor allem die Sicherung einer möglichst früh einsetzenden, lückenlosen Ahnenreihe vom Mittelalter bis zur eigenen Gegenwart der Verfasser wie auch biographische Beschreibungen einzelner herausragender und als vorbildlich empfundener Vorfahren. Dazu kommen Hinweise auf Ämter, Vermögen, Güter- und Immobilienbesitz.
Der Vortrag konzentrierte sich dann auf die wichtige Frage nach Einordnung und Beurteilung dieser Schriften, die in der Regel nicht wissenschaftlichen Anforderungen von Geschichtsschreibung entsprechen, diese aber auch nicht unbedingt anstreben. Es konnte herausgearbeitet werden, dass die untersuchten Publikationen zunächst in den allgemeinen Kontext der Mittelalterrezeption des 19. Jahrhunderts einzuordnen sind. Daneben dienten sie aber auch konkret der Beweisführung für die Berechtigung, den Freiherrentitel zu führen: Der Nachweis für die Abstammung vom „alten freien Herrenstande“, den man mit der Familiengeschichte zu erbringen hoffte, war zur Zeit des Königreiches Hannover die Voraussetzung für die Anerkennung – nicht Neuverleihung! – des Freiherrentitels, der somit wörtlich verstanden wurde. Schließlich ist aber auch die vertiefte Beschäftigung mit der Geschichte der eigenen Familie und die Rückwendung zu den Anfängen im Mittelalter für viele Adlige als Ausdruck eines fraglich gewordenen Selbstverständnisses zu betrachten, als Suche nach Orientierung in der für den Adel schwierig gewordenen Gegenwart des konstitutionellen 19. Jahrhunderts. (Ulrike Hindersmann)

In der sich an den anregenden Vortrag anschließenden lebhaften Diskussion wird in der Desorientierung, die sich aufgrund des Verlustes ständischer Privilegien ausgebreitet habe, eine Veranlassung für das Verfassen von Familiengeschichten gesehen. Es verberge sich dahinter der Versuch zur Distinktion und Statuswahrung, da die adligen Familien nicht bereit gewesen wären, sich ans Bürgertum anzupassen. In den Familiengeschichten, die einen wichtigen Quellenbestand für die Mentalitätsgeschichte darstellten, wird das Bestreben des Uradels vermutet, sich gegen den Briefadel abzusetzen und im 19. Jahrhundert die eigene Identität zu bewahren. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass sich adelige Familiengeschichtsschreibung bis in die Renaissance zurückverfolgen lasse. Somit stelle sich die Frage, was im 19. Jahrhundert an ihr so anders sei. Wenn nun auf das Individuum Wert gelegt werde, könne dies auch darauf hindeuten, den Anschluss an die bürgerliche Gesellschaft zu suchen. Andererseits dürften die Angleichungsversuche des Bürgertums an den Adel nicht außer Acht gelassen werden. Zu erwähnen seien in diesem Zusammenhang die Bestrebungen des vermögenden Bürgertums, sich adelsähnliche Besitztümer zu schaffen. Dem Adel sei es sehr darauf angekommen, die Exklusivität zu wahren. Demgegenüber wird betont, dass Überlebensstrategien nicht nur aus der Vergangenheit gewonnen werden können. Es stelle sich die Frage, ob man sich nur aus Rückwärtsgewandtheit nach vorne orientieren könne.
Vor dem Hintergrund möglicher Anpassungsstrategien wird die Frage aufgeworfen, wie viele ausgebildete Historiker oder Rechtshistoriker es unter jenen Verfassern der untersuchten 100 Familiengeschichten gegeben habe. Dr. Hindersmann berichtet, dass es im Kreis des landsässigen Adels eine Reihe von Beamten, Juristen und Ministern gegeben habe, die zum Verfassen von Familiengeschichten prädestiniert gewesen seien. Für sie habe sich daran als nächster Schritt die Beschäftigung mit der Geschichte der Region angeschlossen. Zu erwähnen seien beispielsweise die von Wilhelm von Hodenberg herausgegebenen Urkundenbücher. Für manche Adligen habe diese Art der historischen Forschung auch eine standesgemäße Freizeitbeschäftigung bedeutet. Zu beobachten wäre, dass in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts immer stärker für die Öffentlichkeit zugänglich publiziert worden sei, während zuvor Familiengeschichten im Selbstverlag nur für Mitglieder und Freunde der Familie herausgebracht worden wären.

Die Referate und die sich ihnen anschließenden angeregten Diskussionen zeigten, dass die vorgestellten Vertreter der Geschichtsschreibung in Niedersachsen im 19. Jahrhundert mit ihren Werken im Spannungsverhältnis zu den aktuellen Ereignissen standen. Stüves, Havemanns und Sellos Veröffentlichungen, ja selbst die nur projektierte Arbeit von Thimme sind nicht nur unter rein fachlichen Gesichtspunkten aufschlussreich. Sie geben auch Hinweise darauf, wie Landeshistoriker in durchaus unterschiedlicher Weise und Intensität auf die Annexion ihres Untersuchungsgegenstandes durch eine andere Macht - sei es nun Frankreich oder Preußen - reagierten. Hier schließt sich der Bogen zur adligen Familiengeschichtsschreibung, an die die Frage gestellt wurde, inwieweit sie als Selbstbehauptungsversuch gegenüber den gesellschaftlichen Veränderungen zu verstehen ist.

Die 13. Zusammenkunft des „Arbeitskreises für die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts“ findet am 19. Februar 2005, 10.30 bis 15.15 Uhr, im Gemeindesaal der Gartenkirche, Marienstraße 35, 30171 Hannover statt. Zum Thema „Ausgewählte Probleme der Geschichte Niedersachsens“ werden folgende Vorträge gehalten:
Dr. Gerd Steinwascher: Novemberrevolution in Niedersachsen
Dr. Mijndert Bertram: Die Treibjagd auf geflohene KZ-Häftlinge 1945 in Celle und der Umgang mit den Verbrechen der NS-Zeit
Dr. Karl-Heinz Schneider/Dr. Gudrun Fiedler: Überlegungen zur Wirtschaftsgeschichte nach 1945
Dr. Manfred von Boetticher: Landesgeschichte und Landesbewusstsein von Widukind bis Albrecht
Anmeldungen nimmt der Schriftführer (E-Mail: stadtarchiv@badfallingbostel.de) entgegen.


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