Neue Forschungen zum Lehnswesen (3. Freiburg-Tübinger Workshop)

Neue Forschungen zum Lehnswesen (3. Freiburg-Tübinger Workshop)

Organisatoren
Jürgen Dendorfer, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Steffen Patzold, Universität Tübingen
Ort
Freiburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.11.2015 - 21.11.2015
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Von
Johannes Krämer / Sarah Mammola, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Seitdem auf zwei Tagungen in München und auf der Reichenau 2008 und 2011 die Thesen von Susan Reynolds zum Lehnswesen für das Reich nördlich der Alpen im Hochmittelalter diskutiert wurden 1, hat in der Forschung eine produktive Verunsicherung um sich gegriffen.2 Nach dem Verlust fragwürdiger Sicherheiten versuchen aktuelle Forschungen auf den Trümmern des alten rechts- und verfassungsgeschichtlichen Lehrgebäudes vorsichtig neue Überlegungen zu Leiheformen und personalen Bindungen im Früh- und Hochmittelalter zu entwickeln. Mehrere entstehende Dissertationen und eine Habilitation (Daniel Föller) widmen sich einschlägigen Themen. Diese Forschungen werden durch drei DFG-Projekte in Freiburg, München und Tübingen 3 und den Frankfurter Exzellenzcluster „Normative Orders. Die Herausbildung normativer Ordnungen“ 4 unterstützt.

Seit 2013 dienen jährliche Treffen in Freiburg und Tübingen, organisiert von Jürgen Dendorfer und Steffen Patzold, der Koordination der verschiedenen Projekte und der Diskussion neuer Ergebnisse auf diesem durch einen äußerst fluiden Forschungsstand gekennzeichneten Feld.

Vom 19. bis 21. November 2015 fand in der Tagungsstätte Waldhof in Freiburg der dritte Workshop statt, dessen Ergebnisse im Folgenden vorgestellt werden. Roman Deutinger (München) moderierte die einleitende Roundtable-Diskussion. In ihr sollte die bloße Dekonstruktion der bisherigen Begrifflichkeiten („Lehnswesen“, „Vasallität“ und „Lehen“) überwunden und aus dem Forschungsgang der Projekte heraus versucht werden, eine konsensfähige Terminologie zu bilden, um so eine gemeinsame Grundlage für die Diskussion der Projektergebnisse zu schaffen. Erhellend war dabei die konsequente Unterscheidung zwischen vier Verständnisebenen: wissenschaftlichen Begriffen, zeitgenössischen Konzepten und Rechtsvorstellungen, historischen Phänomenen sowie Quellenbegriffen. Gerade die häufige Gleichsetzung von Quellenbegriffen mit Konzepten habe die bisherige Diskussion zu Fehlschlüssen verleitet, die nun zu bewältigen seien. Insbesondere wurde der Blick auf zwei Untersuchungsfelder gerichtet: In den Beiträgen wurden einerseits die dinglichen (zum Beispiel beneficium, feudum), andererseits die personalen Elemente (zum Beispiel miles, vasallus) des vormaligen „Lehnswesens“ kritisch hinterfragt und in ihren Bedeutungsebenen ausgelotet.

In seiner entstehenden Dissertation untersucht DANIEL LUDWIG (Saarbrücken) Tausch und Tauschsysteme im Fränkischen Reich auf Basis der privaturkundlichen Überlieferung Bayerns, Alemanniens und Lotharingiens im 8. und 9. Jahrhundert. Im Mittelpunkt des Vortrages standen die Transaktionsformen Tausch, Leihe, Kauf, Verkauf und Schenkung. Ludwig beschäftige sich vor allem mit der Verwendung der Quellenbegriffe beneficium und precaria. Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass keine durchgängig einheitliche Verwendung der beiden Begriffe im Kontext der frühmittelalterlichen Landleihe zu erkennen sei und dass die entsprechenden urkundlichen Quellen auch im Hinblick auf verschiedene Verfahrensweisen einer jeweils individuellen Betrachtung bedürften.

LEVI ROACH (Exeter), fragte in seinem Beitrag nach einer mutation féodale im salischen Reich. Als Indikator hierfür zog er die Entwicklung des comitatus heran. Während er in der Karolingerzeit ein vom König verliehenes Amt war, verlor er diesen Charakter in der späten Ottonenzeit, was sich unter anderem in seiner Bezeichnung als beneficium manifestierte. Die salierzeitliche Grafschaft bildete keine Einheit mehr, sondern bestand vielmehr aus einer losen Rechtebündelung, zum Beispiel von Gerichts- und Vogteirechten. Der Wandel der Grafschaft ging dabei mit ihrer Vererbbarkeit einher. Dies schränkte die Zugriffsmöglichkeiten des Königs auf die Grafschaft ein, so dass er zunehmend auf Ministeriale und Bischöfe zurückgreifen musste. Roach plädierte dafür, dass die bisherigen Erklärungsansätze für die Umbrüche des 11. Jahrhunderts nicht ausreichten, sondern neben den politischen auch soziale und wirtschaftliche Faktoren in die Betrachtung einzubeziehen seien.

MARCO VERONESI (Tübingen) stellte die Dienstlehen in das Zentrum seiner Ausführungen. Da die ältere Forschung darin eine „minderwertige Nachbildung“ „echter“ Lehen sah, formulierte sie das Paradigma vom Streben der Ministerialität nach der vollwertigen Form. In diesem Kontext wurden Dienstlehen aus dem Untersuchungsfeld des Lehnswesens herausgenommen und als eigener Teil der Ministerialitätsforschung betrachtet. Veronesi ging von einem lehnsrechtlichen Diskurs vor der Entstehung der Consuetudines feudorum oder des Sachsenspiegels aus, der in Berichten über Ministeriale beziehungsweise Dienstleute fassbar sei. Dies veranschaulichte er an der Chronik Ortliebs von Zwiefalten, einem Urbar des Klosters St. Maximin in Trier sowie dem Bamberger Dienstrecht. Zur Versorgung für ihre militärischen, ökonomischen sowie administrativen Aufgaben hatten die Amtsleute beneficia erhalten. Diese waren zudem erblich und konnten ihren Trägern aufgrund des Konnexes zum Dienst nicht einfach entzogen werden. Die Vielfältigkeit der Gegenleistungen für die Aufgaben der Amtsleute schlug sich in den Quellen überdies in sehr unterschiedlichen Quellenbegriffen und dahinter stehenden historischen Phänomenen nieder.

Sozialen Beziehungen wandte sich UWE GRUPP (Tübingen) zu, indem er das Dienstlehen und die Dienstmannschaft in den Blick nahm. Dabei setzte er sich mit den Forschungsbegriffen kritisch auseinander und kam ob der Uneinheitlichkeit der Befunde zu dem Ergebnis, dass der Begriff Dienstlehen keinen Erkenntnismehrwert bietet. Er illustrierte dies an drei Hofrechten des 11. Jahrhunderts sowie an den Chroniken Ortliebs und des Klosters Petershausen. Die Untersuchung der Quellen ergab in Bezug auf das sogenannte Dienstlehen, dass dieses sehr wohl vererbt und ohne zeitliche Begrenzung und nicht zweckgebunden verliehen werden konnte. Weiterhin relativierte er das Bild des „klassischen Ministerialen“, wie ihn die ältere Forschung definierte, da dieser nur einen kleinen Teil der Dienstmannschaft ausmache und Quellenbegriffen wie ministerialis, cliens usw. kein klar definierter Rechtstypus zugrunde läge. Zum Abschluss sprach sich Grupp dafür aus, auf die Verwendung vorgefertigter Konzepte wie Ministerialität vorerst zu verzichten und jeweils den Einzelfall zu prüfen.

SEBASTIAN KALLA (Freiburg) verfolgte mit seinem Vortrag das Ziel, die Bedeutung der Ministerialität für die Entwicklung feudo-vasallitischer Bindung zu betonen, sowie die Rolle der Consuetudines feudorum im Reich nördlich der Alpen neu zu akzentuieren. Ausgehend von dem Befund, dass Ministeriale fremder Herren innerhalb einiger Privaturkunden anderen Gruppen im Gefolge eines Bischofs vorangestellt wurden, fragte er nach deren sozialen Identität. Fündig wurde er im Bamberger (um 1061/62) und dem längeren Kölner Dienstrecht (um 1165). Beide erlaubten Ministerialen, die innerhalb einer bestimmten Frist kein Lehen von ihrem Bischof erhielten, sich in den Dienst eines anderen Herrn zu begeben. Kalla schlug vor den Personenkreis der genannten „fremden“ Ministerialen als diejenigen zu identifizieren, die die in den Dienstrechten genannte Möglichkeit wahrgenommen hatten und von den Dienstleuten der bischöflichen familia unterschieden wurden. In einem zweiten Teil setze er sich mit der Frage auseinander, ob die Ministerialen nördlich der Alpen als funktionales Äquivalent zu den Vasallen in Italien und Frankreich gesehen werden können. Als Argument führte er die inhaltlichen Parallelen der Consuetudiunes feudorum mit den Dienstrechten an. Der offene Charakter der Consuetudiunes feudorum habe ihre Rezeption nördlich der Alpen in Bezug auf die Ministerialität ermöglicht.

Der Beitrag von MICHAEL SCHWAB (München) rückte die personale Bindung zwischen dem Papsttum und den süditalienischen Normannen in den Vordergrund. Dabei distanzierte er sich von der älteren Forschung, die deren Beziehung als idealtypisches Lehnsverhältnis bewertet hatte. Er stellte exemplarisch den Eid Robert Guiscards gegenüber Gregor VII. (1080) vor und konzentrierte sich sodann auf symbolische Handlungen, v. a. auf das homagium, im Kontext der Vereinbarungen Wilhelms von Apulien mit Calixt II. (1120), Rogers II. mit Innozenz II. (1139) und Wilhelms II. von Sizilien mit Clemens III. (1188). Davon ausgehend versuchte Schwab alternative Deutungen für das Verhältnis von Normannen und Papsttum vorzulegen, wobei er die jeweiligen Ereignisse anhand zeitgenössischer Quellen untersuchte und in ihrem historischen Kontext verortete. Er wies nach, dass die in der Forschungsgeschichte lehnsrechtlich interpretierten Eide eher als Treueide und zur Bekräftigung oder Erneuerung einer persönlichen Beziehung dienten. Eine zwangsläufig feudo-vasallitische Deutung der Begriffe, wie etwa homagium als Handgang, erfolgte erst durch die Forschung.

DANIEL FÖLLER (Frankfurt am Main) setzte sich in seinem Vortrag mit dem Platz der Militärs in der karolingischen Gesellschaft auseinander.5 Er zeigte, dass in den Konzepten der politischen Theologie, in der das politische Ganze unter der Chiffre ecclesia entworfen wurde, für die militärische Aktivität von Laien jenseits des Königs kein Platz war, was im krassen Gegensatz zur politischen Realität stand. Freilich ist dieser Teil der politischen Kultur des 8. und 9. Jahrhunderts im erhaltenen Material kaum zu fassen. Anhand der Analyse von Exklusionsmechanismen für laikale Büßer, wie sie in Bußbüchern und Konzilsakten artikuliert wurden, gelang es ihm, die Umrisse eines kriegerisch geprägten Habitus herauszuarbeiten, der für die politische Teilhabe offenbar konstitutiv war. Damit scheint ein politischer Diskurs auf, der jene Aspekte des politischen Denkens und Handelns umfasste, die sich mit den Vorstellungen der karolingischen ecclesia-Politie nur schwer vereinbaren ließen.

RÜDIGER LORENZ (Freiburg) widmete sich in seinem Beitrag den rechtlichen Konzepten in den Urkunden der Gegenkönige Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland aus den Jahren 1247-1252. Er konnte im Vergleich mit den Königsurkunden seit Lothar III. einen deutlich semantischen Wandel nachvollziehen. So wurde beneficium Mitte des 13. Jahrhunderts weitgehend von feudum verdrängt. In spezifischen syntaktischen Konstruktionen erschien feudum rechtlich ausdifferenzier und war vor allem in einen erbrechtlichen Kontext eingebunden. Für diese Veränderungen bildeten insbesondere die Consuetudines feudorum eine begriffsbildende Folie.

Im Mittelpunkt des Vortrags von ALBERTO SPATARO (Mailand) stand die Handschrift Lat. Fol. 462 der Staatsbibliothek zu Berlin. Der Codex entstand im Umfeld des Klosters St. Ambrogio in Mailand und wurde im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts von drei verschiedenen Händen erstellt. Er beinhaltet Rechtstexte unterschiedlicher Gattungen, darunter eine frühe Handschrift der Consuetudines feudorum, wobei Spataro die Kombination von Gewohnheitsrecht und kanonischem Recht besonders hervorhob. Der Zusammenstellung dieses praxisbezogenen Handbuchs lagen konkrete Streitfälle der Klostergemeinschaft zugrunde, aber auch ein frühes Interesse für lehnsrechtliche Angelegenheiten. Da ihr Besitzer Passaguerra Hofrichter unter den Kaisern Heinrich VI. und Otto IV. sowie Prokurator unter Papst Innozenz III. war, spiegelt die Sammlung eine Momentaufnahme des zeitgenössischen gelehrtrechtlichen Diskurses in der Lombardei wider.

Wie sich bereits in der Roundtable-Diskussion andeutete, zeigte sich in den Vorträgen, dass sich soziale Beziehungen der an einer Leihe Beteiligten deutlich schwerer fassen ließen als der Gegenstand der Leihe selbst. Die Heterogenität der Quellen, aber auch zeitliche und räumliche Unterschiede, machte die Prüfung des Einzelfalls notwendig. Und es wurde deutlich, dass es nun neben einer Dekonstruktion des „Lehnswesens“ einer verstärkten Entwicklung neuer Interpretationsansätze bedarf, wie es sich in den Vorträgen von Grupp, Kalla und Veronesi am Beispiel der Ministerialität andeutete. Insbesondere die Diskussion dieses Aspekts unterstrich, dass eine Vielzahl von Deutungen, die letztendlich auf dem Lehnswesen basieren und zu den Grundlagen ganzer verfassungsgeschichtlicher Modelle gehören, nach neuen Erklärungen verlangen. Diesen Fragen wird die Gruppe um Dendorfer und Patzold in weiteren Treffen und einem 2016 zu erarbeitenden Sammelband nachgehen.

Konferenzübersicht:

Jürgen Dendorfer (Freiburg), Steffen Patzold (Tübingen), Begrüßung

Roundtable-Diskussion Quellensprache – Begriffe – Konzepte. Moderation: Roman Deutinger (München)

Daniel Ludwig (Saarbrücken), Tausch und tauschähnliche Verfahrensweisen im Kontext frühmittelalterlicher Grundbesitztransaktionen vor dem Hintergrund der anhaltenden Forschungsdebatte zum Lehnswesen

Levi Roach (Exeter), Eine mutation féodale im salischen Reich? Überlegungen zu politisch-gesellschaftlichem Wandel und historiographischer Modellbildung zwischen Früh- und Hochmittelalter

Michael Schwab (München), Unter dem Einfluss fortschreitender Verrechtlichung? Die personale Bindung der süditalienischen Normannen zum Papsttum im 12. Jahrhundert

Daniel Föller (Frankfurt), Verteidiger der Christenheit. Die Rolle militärischer Gewalt im karolingischen ecclesia-Diskurs

Sebastian Kalla (Freiburg), Der Ministeriale als Alternative zum Vasallen? Die Bamberger Ministerialität im Spiegel der Bischofsurkunden und Dienstrechte des hohen Mittelalters

Uwe Grupp (Tübingen), Dienstmannen und Dienstlehen. Formen personaler Bindungen im 11. und 12. Jahrhundert

Alberto Spataro (Mailand), Der Kodex Passaguerras von Mailand (SBB, Ms. Lat. Fol. 462) und die Verbreitung des Lehnrechts in der Lombardei der Kommunen

Marco Veronesi (Tübingen), ... habent cottidianum feudum. Überlegungen zur Frage der Entstehung der Dienstlehen

Rüdiger Lorenz (Freiburg), ... concesserimus in feudum omnia allodia et feuda et dominia. Beobachtungen zur Sprache der Urkunden Heinrich Raspes und der frühen Urkunden Wilhelms von Holland (1247-1252)

Anmerkungen:
1 Ergebnisse der Tagungen in: Jürgen Dendorfer / Roman Deutinger (Hrsg.), Das Lehnswesen im Hochmittelalter. Forschungskonstrukte, Quellenbefunde, Deutungsrelevanz, Ostfildern 2010; Karl-Heinz Spieß (Hrsg.), Ausbildung und Verbreitung des Lehnswesens im Reich und in Italien im 12. und 13. Jahrhundert, Ostfildern 2013.
2 Abwägende Zusammenfassungen des derzeitigen Forschungsstands: Steffen Patzold, Das Lehnswesen, München 2012; Oliver Auge, Oliver, Art. „Lehnrecht, Lehnswesen“, in: Albrecht Cordes u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, 19. Lieferung, 2. völlig überarb. und erweiterte Auflage, Berlin 2014, Sp. 717-736.
3 „Die Formierung des Lehnswesens im 12. und 13. Jahrhundert? Worte, Konzepte, Phänomene im gelehrten Lehnrecht und in Königs- und Privaturkunden“, Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte I, Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg(<http://lehnswesen.uni-freiburg.de> [14.01.2016]); „Von ritueller Offenheit zur juristischen Vereindeutigung. Die Beziehung des Papsttums zu Normannen und Staufern in Süditalien (11.-13. Jh.)“, Abteilung für Mittelalterliche Geschichte, Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München; „Prekarie, Leibding, feudum: Vorsorge, Versorgung, und die Dichotomie der Gesellschaft nördlich der Alpen, 11. bis 14. Jahrhundert“, Seminar für mittelalterliche Geschichte, Fachbereich Geschichtswissenschaft, Eberhard Karls Universität Tübingen (<http://www.mittelalter.uni-tuebingen.de/?q=forsch/projekte.htm#prekarie> [14.01.2016]).
4 „EXC 243: Die Herausbildung normativer Ordnungen, Goetheuniversitäüt Frankfurt am Main (<http://www.normativeorders.net/de/> [18.01.2016]).
5 Der Vortrag erscheint unter dem Titel „Die unsichtbare Seite der karolingischen Welt. Umrisse einer Kriegergesellschaft im 8. und 9. Jahrhundert“ in: Historische Anthropologie 24,1 (2016).


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