Kirchen und ›Konfessionen‹ in Stadt und Erzstift Mainz

Kirchen und ›Konfessionen‹ in Stadt und Erzstift Mainz

Organisatoren
Institut für Europäische Geschichte, Abteilung für Abendländische Religionsgeschichte; Seminar für Kirchengeschichte am Fachbereich Evangelische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
29.10.2004 - 30.10.2004
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Von
Wolf Fiedrich Schäufele, Institut für Europäische Geschichte

Vom 29. bis zum 30. Oktober 2004 veranstalteten das Institut für Europäische Geschichte Mainz, Abteilung für Abendländische Religionsgeschichte (Direktor: Prof. Dr. Gerhard May), und das Seminar für Kirchengeschichte und Territorialkirchengeschichte am Fachbereich Evangelische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Prof. Dr. Irene Dingel) ein Kolloquium zum Thema Kirchen und ›Konfessionen‹ in Stadt und Erzstift Mainz im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit. Dabei wurde einerseits die Geschichte der christlichen Minderheiten – vor allem der Protestanten – und ihre Stellung in der städtischen oder ländlichen Gesellschaft erörtert, andererseits der Umgang der römisch-katholischen Geistlichkeit und Obrigkeit mit solchen Minderheiten, die Anstrengungen im Sinne der katholischen Reform und die katholische Konfessionalisierung, aber auch die verschiedenen Ausgleichs- und Toleranzbestrebungen.

Der Entwicklung und sozialen Positionierung der Mainzer Beginen im späten Mittelalter war das Referat von Prof. Dr. Volker Leppin (Jena) gewidmet (Jenseits der Häresie. Zur Stellung der Beginen im sozialen Beziehungsgeflecht des spätmittelalterlichen Mainz). In der Stadt Mainz sind Beginen erstmals 1268 nachzuweisen; im Jahre 1300 gab es bereits 22 Beginengemeinschaften. Die Beschlüsse des Konzils von Vienne (1311), die hier seit 1318 durchgeführt wurden, führten auch in Mainz zum Niedergang des Beginenwesens, obwohl zunächst keine Zwangsmaßnahmen ergriffen wurden; mittelfristig kam es zur Zusammenlegung kleinerer Konvente und zur Integration in die Bettelorden. Bezeichnenderweise spielten in Mainz die in Vienne formulierten Vorwürfe der Irrlehre keine Rolle; statt dessen stand hier die angebliche Gefährdung der Keuschheit der Beginen im Vordergrund. Letztlich wird an der Behandlung der Beginenfrage in Mainz eine komplexe soziale und rechtliche Konfliktlinie sichtbar: Die Stadtpfarrer und der städtische Klerus stellten sich gegen die Beginen, weil diese sich dem Parochialzwang entzogen. Unterstützung fanden die zumeist dem Patriziat und dem mittleren Bürgertum entstammenden Beginen dagegen beim Stadtrat und beim Erzbischof.

Einen Schwerpunkt der Tagung bildete die in vier Vorträgen behandelte Predigt im Mainzer Dom im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Reformation.

Prof. Dr. Ulrich Köpf (Tübingen) rekonstruierte die Tätigkeit von Gabriel Biel als Mainzer Domprediger, über die sonst, von einem Brief abgesehen, keine archivalischen Quellen vorliegen. Als Grundlage dienten die in der Universitätsbibliothek Gießen erhaltenen Predigten Biels, die in die von Wendelin Steinbach herausgegebene Predigtsammlung nur in verkürzender Bearbeitung Eingang gefunden hatten. Danach hat Biel von Weihnachten 1457 bis zum 4. Advent 1464 als Domprediger in Mainz gewirkt, wobei zweimal etwa einjährige Unterbrechungen eintraten – 1459/60 infolge eines eigenmächtigen Rücktritts Biels, der am Erfolg seiner Predigten zweifelte, und 1461/62 infolge seiner Verwicklung in die Mainzer Stiftsfehde. Die lateinisch überlieferten Predigten wurden höchstwahrscheinlich auf deutsch vorgetragen und wandten sich nicht nur an den Domklerus, sondern auch an Laien. Aufschlußreich für die Mainzer Verhältnisse sind die jeweils nach der (vorwiegend tropologischen) Textauslegung im – von Steinbach fortgelassenen – dritten Teil der Predigten behandelten dogmatischen und ethischen Themen, worunter sich auch Stellungnahmen zu aktuellen kirchenpolitischen Anlässen finden.

Prof. Dr. Gustav Adolf Benrath (Mainz) referierte über Johann Rucherat von Wesel als Domprediger in Worms – eine Position, die der bekannte Reformtheologe von 1460 bis 1477 innehatte, bevor er als Dompfarrer nach Mainz berufen wurde, wo nach einjähriger Wirksamkeit der mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft (1479) endende Inquisitionsprozeß gegen ihn eröffnet wurde. Der entscheidende Bruch mit der Kirche muß sich in der Wormser Zeit ereignet haben, über die vier kurze Quellenstücke Aufschluß geben. Danach trat Rucherat in der Mainzer Stiftsfehde als Anhänger Diethers von Isenburg hervor, was seinen späteren problemlosen Wechsel nach Mainz erklären könnte. In einer lateinischen Synodalpredigt (Arenga) vom 30. August 1468 tadelte er Fehler des Klerus, zeigte sich aber ganz orthodox. Dennoch wurde er 1477 wegen angeblicher Irrlehre von Bischof Reinhard von Sickingen entlassen. Die später von Jakob Wimpfeling veröffentlichte Liste von 23 lateinischen und 6 deutschen Sätzen Rucherats, die im Vorfeld des Inquisitionsprozesses zusammengestellt wurde, enthält allein sieben Sätze, die das kirchliche Fastengebot kritisieren. Vermutlich war es demnach ein von Rucherat in Worms verfaßter Traktat »De ieiunio«, der ihm den Irrlehrevorwurf eingetragen hatte.

Erheblichen Einfluß auf die Haltung des Mainzer Erzbischofs und Primas Germaniae Albrecht von Brandenburg (1490–1545) gegenüber Luther und der beginnenden Reform gewann zeitweilig der aus Hagenau stammende Wolfgang Capito (1478–1541), über den Prof. Dr. Marc Lienhard (Straßburg) referierte (Evangelische Bewegung ohne Streit und Spaltung? Die Rolle Wolfgang Capitos als Mainzer Domprediger und Rat des Erzbischofs 1520–1523). 1520 zum Domprediger berufen, wurde Capito 1521 bischöflicher Rat, wobei ihm sein Freund Caspar Hedio in der Domprädikatur folgte. Als Bibelhumanist aus dem Umkreis des Erasmus versuchte Capito, im Lutherstreit zu vermitteln, indem er bei Albrecht erfolgreich für Luther eintrat und umgekehrt die Kritik Huttens und der Wittenberger am Mainzer Erzbischof zu mäßigen suchte. Noch bis 1523 glaubte er an die Möglichkeit eines friedlichen Ausgleichs, machte sich durch seine vermittelnde Haltung aber bei beiden Parteien zunehmend verdächtig. Erst mit dem Rückzug nach Straßburg, wo er das Bürgerrecht erwarb, ging Capito ins evangelische Lager über.

Den Einfluß der Reformation auf die Predigt im Mainzer Dom von Capito bis Wild behandelte Prof. Dr. Rolf Decot (Mainz/St. Augustin). Während des 16. Jahrhunderts amtierten neun Dompfarrer und (bis zur Übertragung der Stelle an die Jesuiten 1572) sieben Domprediger. Der Dompfarrer Johannes Stumpf, gen. Eberbach (1515–1533), und die Domprediger Capito (1520) und Hedio (1521–1523), die als Anhänger der Reformation galten, scheinen vor allem eine humanistisch geprägte Evangeliumspredigt gepflegt zu haben. Auch die späteren Prediger Julius Pflug, Friedrich Nausea, Johannes Wild und Michael Helding bemühten sich um evangeliumsgemäße Predigt; obwohl Gegner der Reformation, erstrebten sie eine unpolemische Darlegung eines gereinigten katholischen Standpunkts. Bedeutendster Exponent dieser »Mainzer Vermittlungstheologie« war Wild (Domprediger 1539–1554), dessen umfangreiche Predigtbände in zahlreichen europäischen Sprachen gedruckt und weithin als Exempel benutzt wurden. Infolge des Tridentinums, der Jesuitenpredigt, der Entfremdung der konfessionellen Lager und der beginnenden Gegenreformation kam die vermittelnde Mainzer Predigttradition zum Erliegen; 1596 wurden die Werke von Wild indiziert.

Frühe reformatorische Bestrebungen im Mainzer Stiftsgebiet nahmen die Vorträge von Siegfried Bräuer und Eike Wolgast in den Blick. Anhand detaillierter Quellenstudien schilderte Prof. Dr. Siegfried Bräuer (Berlin) Thomas Müntzers Kontakte zum Erfurter Peterskloster 1521/22 und zu Heiligenstädter Persönlichkeiten 1522 und die relativ offene Situation im Erzstift Mainz. So korrespondierte Müntzer seit Ende 1521 mit den Benediktinern Martin Gentzel und Veit Goldschmidt im Erfurter Peterskloster, die ihm schließlich mit Erlaubnis ihres Abtes Johannes Bottenbach eine Anstellung – vielleicht als Lehrer der Humaniora – im Kloster antrugen, obwohl ihnen zu diesem Zeitpunkt das Scheitern der böhmischen Mission Müntzers bereits bekannt gewesen sein mußte. 1522 stand Müntzer in Briefkontakt mit »Johannes Buschmann« in Heiligenstadt, der vergeblich versuchte, eine Stelle für ihn zu finden. Bei diesem Kontaktmann könnte es sich um den erzbischöflichen Kommissar für das Eichsfeld Johannes Buschhauer gehandelt haben. Von Eingriffen der erzbischöflichen Regierung ist nichts bekannt. Offenbar war die kirchliche Situation noch relativ offen; überdies scheint Ebf. Albrecht von Mainz gerade dem an der Peripherie gelegenen Eichsfeld nur wenig Interesse entgegengebracht zu haben.

Zu überregionaler Bedeutung gelangte Die Unterdrückung der reformatorischen Bewegung in der kurmainzischen Amtsstadt Miltenberg 1523, über die Prof. Dr. Eike Wolgast (Heidelberg) referierte. 1523 wurde gegen den im Jahr zuvor berufenen Miltenberger Stadtpfarrer Johannes Drach (Draconites, 1494–1566) wegen lutherischer Lehren ein Häresieprozeß beim Aschaffenburger Kommissar eröffnet, der ihn zum Verlassen der Stadt zwang. Obwohl keine institutionellen Veränderungen im Kirchenwesen stattgefunden hatten, bot die Flucht der Altaristen aus Miltenberg der Regierung einen Anlaß zur Unterdrückung der reformatorischen Regungen: am 22. Oktober 1523 ließ eine Kommission die Stadt von Bewaffneten besetzen und 14 Bürger zeitweilig verhaften, die Bürgerschaft wurde auf 4 Artikel verpflichtet. Eine ausgedehnte Flugschriftenproduktion machte die Causa Miltenberg weithin bekannt: Protestantische Autoren, darunter vor allem Drach, stellten den Konflikt als einen Glaubenskampf dar, katholische Autoren warfen den Miltenbergern Aufruhr gegen den Landesherrn vor. Den Höhepunkt der Debatte bildete Luthers »Christlicher Trostbrief an die Miltenberger« von 1523.

Prof. Dr. Friedhelm Jürgensmeier (Diez/Mainz) behandelte die Tätigkeit der Jesuiten in Mainz (Römische Kampftruppe in Mainz? Das Wirken der Jesuiten bis 1631). Nachdem bereits 1542–1543 Petrus Faber SJ in Mainz gewirkt und hier Petrus Canisius als ersten Deutschen für die Gesellschaft Jesu gewonnen hatte, betrieb Erzbischof Daniel Brendel von Homburg 1561 die Gründung eines Jesuitenkollegs in Mainz, das rasch an Bedeutung gewann und für das 1614–1617 das Gebäude des Gymnasium Moguntinum errichtet wurde. Weitere Jesuitenkollegien entstanden in Heiligenstadt (1581), Erfurt (1611) und Aschaffenburg. Zur »Kampftruppe Roms« wurden die Mainzer Jesuiten erst allmählich durch die Zeitumstände: Ursprünglich nicht etwa von Rom zur Bekämpfung der Reformation entsandt, sondern vom Erzbischof zu Reformzwecken gerufen, wurden sie schließlich faktisch Promotoren der Gegenreformation. Mit der schwedischen Besetzung 1631 wurde das Wirken der Jesuiten in Mainz unterbrochen; danach erreichte es nicht mehr die frühere Dynamik.

Den konfessionellen Verhältnissen in dem 7 km von Mainz entfernt gelegenen Dorf Born widmete sich HD Dr. Ludolf Pelizaeus (Mainz) in seinem Referat Herrschafts- und Konfessionswechsel: (Marien-)Born zwischen lutherischer und katholischer Obrigkeit 1521–1630. In dem häufigen Besitzwechseln unterworfenen Ort führten 1554 die Grafen von Falkenstein die lutherische Reformation ein. Mit dem Mainzer Stift St. Viktor, das im Besitz der Patronats- und Zehntrechte war, gelang 1604 eine Einigung, wonach das Stift den lutherischen Pfarrer besoldete, der als Gegenleistung den Zehnt einzog. 1615 erwarb der calvinistische kurmainzische Assessor Rosenthal den Ort, ohne in den Konfessionsstand einzugreifen. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde in Born von den Stiftsherren ein katholischer Pfarrer eingesetzt; Proteste der Erben Rosenthals blieben erfolglos. Mit dem Verkauf von Born an Kurmainz im Jahre 1631 und der Einrichtung einer Marienwallfahrt durch die Mainzer Jesuiten wurde die Rekatholisierung des nun »Marienborn« genannten Ortes vollendet.

Die schwedische Kirchenpolitik unter König Gustav Adolf und Reichskanzler Oxenstierna in Stadt und Erzstift Mainz schilderte Dr. Hermann-Dieter Müller (Mainz). Die in der älteren Forschung unzutreffend als Schreckenszeit gezeichnete schwedische Herrschaft in Mainz vom 24. Dezember 1631 bis zum 5. Februar 1636 war in kirchenpolitischer Hinsicht gekennzeichnet durch den Versuch, in dem bis dahin rein katholischen Mainzer Territorium und in der reformierten Kurpfalz ein groß dimensioniertes lutherisches Kirchenwesen zu errichten. Die katholische Religionsausübung wurde jedoch nicht angetastet. In Mainz entstand eine evangelische Gemeinde mit Gottesdienststätten in der Jesuitenkirche und in St. Quintin, das Jesuitenkolleg wurde in ein lutherisches Gymnasium umgewandelt. Im Juni 1632 wurde Dr. Johann Donner zum Generalsuperintendenten berufen. Zur geplanten Bildung eines Konsistoriums und zur Aufstellung einer Kirchenordnung kam es nicht; faktisch übernahm man die württembergische Kirchenordnung. Letztlich reichte die vierjährige Besatzungszeit zur Etablierung einer lutherischen Kirchenorganisation nicht aus; mit der Rückkehr des Erzbischofs wurde der ursprüngliche Konfessionsstand wiederhergestellt.

PD Dr. Armin Kohnle (Heidelberg) behandelte die Die konfessionelle Problematik im Bergsträßer Rezeß von 1650. In den 1460/61 von Kurmainz an Kurpfalz verpfändeten Ämtern Schauenburg und Starkenburg an der Bergstraße hatte die pfälzische Regierung die Reformation eingeführt. Nach der Ächtung des Winterkönigs 1621 kündigte Mainz die Pfandschaft Starkenburg und rekuperierte diese sowie Schauenburg und weitere, ursprünglich pfälzische Orte. Damit ging eine – seit 1624 verschärfte – Gegenreformation einher. 1631 kam die Bergstraße unter schwedische Militärverwaltung und 1632 wieder an Kurpfalz, um 1634 erneut an Kurmainz zu fallen. Nachdem bereits der Westfälische Friedensvertrag die Auslösung der Pfänder durch Mainz sanktioniert hatte, kam es 1650 im Bergsträßer Rezeß zu einer vertraglichen Einigung, wonach Schauenburg bei der Pfalz bleiben, die übrigen Gebiete aber Mainz gehören sollten. Die freie Religionsausübung sollte garantiert sein, in den Kirchen das Simultaneum gelten. Gleichwohl kam es in der Folgezeit an der Bergstraße immer wieder zu konfessionellen Auseinandersetzungen zwischen Regierungen und Untertanen und deren auswärtiger Schutzmacht.

Den Toleranzbestrebungen nach dem Dreißigjährigen Krieg waren die Referate von Helmut Mathy und Hilmar Tilger gewidmet. Prof. Dr. Helmut Mathy (Mainz) gab einen Überblick über die Kurmainzische Toleranzpolitik seit Johann Philipp von Schönborn. Dabei standen an erster Stelle die Unionsbestrebungen, die von einem Netzwerk prominenter Konvertiten betrieben wurden und in dem – vielleicht von Ernst von Hessen-Rheinfels verfaßten – Mainzer Unionsplan von 1660 kulminierten. Zugleich kam es zu einer Lockerung der strengen konfessionellen Bindungen an der Mainzer Universität; doch fanden erst nach der Universitätsreform von 1782 protestantische Professoren eine Wirkungsmöglichkeit. Ein konkretes Beispiel für eine erfolgreiche Toleranzpolitik bot das kurmainzische Höchst, wo unter faktischer konfessioneller Parität protestantische Kaufleute aus den Niederlanden angesiedelt wurden.

Dr. Hilmar Tilgner (Mainz) arbeitete den Einfluß des Stiftsadels auf die Toleranzpolitik von Kurtrier und Kurmainz am Ende des 18. Jahrhunderts heraus (Religiöse Toleranz in der Reformpolitik des Stiftsadels der geistlichen Staaten an Mittelrhein und Main. Rezeption und Realisierung zwischen aufgeklärter Idee und pragmatischem Staatsutilitarismus). Für Kurtrier läßt sich zeigen, daß das Ansiedlungsgesuch eines protestantischen Kaufmanns, das zum Koblenzer Toleranzedikt von 1783 führte, tatsächlich vom Dompropst Walderdorff angeregt war; das Edikt selbst wurde von allen 16 Domkapitularen befürwortet. Dabei waren sie nicht von religiösen oder aufklärerischen Idealen, sondern allein von staatsutilitaristischen, insbesondere wirtschaftspolitischen, Erwägungen bestimmt. Ebenso war der Plan einer umfassenden liberalen Wirtschaftsreform mit Gewährung weitreichender religiöser Freiheiten, der 1786/87 in Kurmainz betrieben wurde, vorrangig ökonomisch motiviert; die treibenden Kräfte aus dem Stiftsadel waren mit denen in Trier teils identisch, teils verwandtschaftlich verbunden. Anders als in Trier wurde die Durchführung jedoch vom Domkapitel verhindert.

Anhand umfangreichen statistischen Materials schilderte Prof. Dr. Walter Rödel (Mainz) Möglichkeiten und Grenzen protestantischen Lebens im frühneuzeitlichen Mainz (Die ›Secta Lutherana‹ im Schatten der Sancta Sedes Moguntina). Dabei zeigte er, daß die Protestanten trotz vorsichtiger Zugeständnisse eine Minderheit und ein Fremdkörper in der Mainzer Gesellschaft blieben; das volle Bürgerrecht war ihnen verwehrt. Auch die Großkaufleute, um deren Ansiedlung man sich seit 1662 bemühte, waren entgegen früheren Annahmen praktisch ausnahmslos katholisch, und nur unter den Handlungsgehilfen gab es Protestanten. Ein öffentlicher protestantischer Gottesdienst blieb gemäß den Bestimmungen des Westfälischen Friedens untersagt; eine Petition an Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal vom 9.5.1787 führte nicht zum Erfolg. Erst 1802 kam es unter der französischen Besatzungsherrschaft zur Gründung einer (sogleich unierten) evangelischen Gemeinde.

In die Frühzeit der Mainzer evangelischen Gemeinde führte das Referat von Dr. Friedhelm Ackva (Mainz) über Otto Nonweiler und sein(en) Konflikt mit der katholischen Kirche in Mainz. Otto Nonweiler (1813–1889) war 1851 seinem Vater Friedrich Christian Nonweiler ins Amt des Pfarrers der evangelischen Gemeinde nachgefolgt. 1855 hielt er in Reaktion auf die als Glaubensdemonstration begangene Bonifatiusfeier unter Bischof Ketteler zwei Predigten über Matthäus 18,20, die sogleich gedruckt wurden und 7 Auflagen erlebten. Dabei stellte er dem Bekenntnis zur verfaßten konfessionellen »Kirche« sein Ideal des »Reich Gottes« gegenüber, dem alle Gläubigen (gleich welcher Konfession) angehörten, und forderte ein gleichberechtigtes Nebeneinander der kirchlichen Gemeinschaften, wobei er gleichermaßen pietistisch-erweckliche wie theologisch liberale Argumente anführte. Auf eine im bischöflichen Auftrag verfaßte Gegenschrift des Domkapitulars Johann Baptist Heinrich vom Herbst 1855 antwortete Nonweiler noch einmal mit einem offenen Brief. 1857 wurde er nach Bremen berufen.

Mit der Vielfalt der behandelten Themen leistete das Kolloquium nicht nur einen Beitrag zur Mainzer Stadt- und Landesgeschichte, sondern ließ auch zahlreiche Anknüpfungspunkte für vergleichende Studien zum »Innenleben« geistlicher Territorien und Residenzstädte im alten Reich hervortreten. Die Referate des Kolloquiums sollen in einem Sammelband in der Reihe der Beihefte der Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte dokumentiert werden.


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