Politik und Versammlung im Frühmittelalter

Politik und Versammlung im Frühmittelalter

Organisatoren
Philippe Depreux (Hamburg); Steffen Patzold (Tübingen)
Ort
Aachen
Land
Deutschland
Vom - Bis
10.09.2014 - 12.09.2014
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Von
Andrea Klausch, Historisches Institut, Friedrich-Schiller-Universität Jena; Horst Lößlein, Centre de Recherche Interdisciplinaire en Histoire, Histoire de l’Art et Musicologie, Université de Limoges / Ludwig-Maximilians-Universität München

Versammlungen spielten im Frühmittelalter eine zentrale Rolle im Mit- und Gegeneinander der Menschen: das Spektrum reichte von allgemeinen Reichsversammlungen und Konzilien über kleinere Gerichtsversammlungen und lokale Synoden bis zu Versammlungen von Dorfpriestern. Die Erforschung dieser vielfältigen Formen politischen Zusammentreffens hat nicht zuletzt zu dem in den letzten Jahrzehnten entstandenen neuen Bild der Karolingerzeit beigetragen. Bislang wurden dabei vor allem die großen Reichsversammlungen sowie die großen geistlichen Versammlungen ins Auge genommen, eine Herangehensweise, die jedoch einige Probleme mit sich bringt. Zunächst existierte die von der Forschung vorgenommene Trennung von weltlichen und geistlichen Versammlungen so überhaupt nicht, vielmehr verschwammen die Grenzen zwischen beiden je nach Teilnehmerkreis und Problemstellung. Auch wurden bislang die kleineren Versammlungen am Hof oder auf lokalen Ebenen vernachlässigt, ebenso wie gegenüber den äußeren Faktoren die inneren Abläufe kaum untersucht wurden. Schließlich fehlt es – eine Folge der bisherigen Konzentration auf die Karolinger und ihre Nachfolger – an diachronen und synchronen Vergleichen. Die Tagung „Politik und Versammlung im Frühmittelalter“, gemeinsam organisiert von PHILIPPE DEPREUX (Hamburg) und STEFFEN PATZOLD (Tübingen) und gefördert durch die DFG, nahm sich dieser Problemstellungen in vier Sektionen an.

VERENA EPP (Marburg) analysierte in einem vielgelobten Beitrag mit Hilfe sozialpsychologischer Konzepte, was eine Gruppe ausmacht, wie Gruppenentscheidungen zu Stande kommen und von welchen Phänomenen solche Entscheidungen verzerrt werden. Der stark betonte Konsens von Entscheidungen entpuppe sich in der Folge als Ergebnis verschiedenster Einflüsse, von welchen die Rolle des Gruppenleiters am stärksten zu betonen sei. Für die Forschung ermögliche die Anwendung derartiger Konzepte, die in den Quellen geschilderten Versammlungen auf die Normalität ihrer Abläufe hin zu analysieren, Ausnahmefälle herauszuarbeiten und deren Besonderheiten zu untersuchen.

CÉCILE VOYER (Bordeaux) befasste sich mit der bildlichen Darstellung von Versammlungen und hob dabei die Symbolhaftigkeit der dargestellten Gesten hervor. Sie verwies auf den Umstand, dass es sich dabei um Idealbilder aus der Perspektive des jeweiligen Zeichners handelte, die im Kontext bestehender Traditionen und Bedeutungssysteme entstanden und innerhalb dessen verstanden sein wollen sowie einen Eindruck von dem vermitteln sollten, was der Zeichner sich unter einer von Harmonie geprägten idealen Ordnung vorstellte.

ANDREA STIELDORF (Bamberg) untersuchte die Verbindung zwischen Versammlungen und der Ausstellung von Herrscherurkunden. Waren erstere Orte der symbolischen Kommunikation zwischen Herrscher und Großen, so waren letztere Mittel der visuellen Kommunikation zwischen beiden. Es könnte also erwartet werden, dass gerade Reichsversammlungen ideale Gelegenheiten darstellten, Urkunden auszustellen. Jedoch finden sich in den erzählenden Quellen keinerlei Hinweise auf derartige Praktiken und auch in den Urkunden werden nur selten Bezüge zu Versammlungen hergestellt; ein Bild, das sich erst ab dem Jahr 1000 zu wandeln beginnt. Bestätigt wurde dieser Befund durch die sich thematisch anschließende Untersuchung von Tobie Walther zu den Urkunden der Herrscher von Aquitanien.

SÖREN KASCHKE (Köln) zeigte für das angelsächsische England, dass Königsurkunden hier fast ausschließlich im Rahmen von Versammlungen ausgestellt wurden. Letztere stellten jedoch keineswegs, wie in der englischen Forschung allzu häufig postuliert, eine Art von Protoparlament oder gar eine „National Assembly“ dar. Ebenso wenig waren sie jedoch vom König dominiert, also eben kein „king’s council“, wie oft von der Gegenrichtung postuliert. Versammlungen dienten vielmehr auch in den angelsächsischen Reichen als Instrumente der Konsensfindung und ihre Lesart als Ringen um die Macht zwischen König und Großen sei durch ein komplexeres Verständnis abzulösen.

Einen Blick in die Spätantike boten die Beiträge von SEBASTIAN SCHMIDT-HOFNER (Tübingen) und BERTRAND LANÇON (Limoges). Letzterer stellte die vielfältigen Formen von Versammlungen im Weströmischen Reich heraus – vom Consistorium des Sacrum Palatium über den Senat, die Curiae der Städte und Synoden hin zu den halbspontanen Treffen der Legionäre oder der Bevölkerung etwa im Circus – und betonte deren kulturelle und praktische Bedeutung in Zeiten eines monarchischen Regimes. Mit ihnen sei ein griechisch-römisches Erbe geschaffen worden, an welches das Mittelalter dann anknüpfen konnte. Demgegenüber befasste sich Sebastian Schmidt-Hofner mit der Zunahme von Konsensfiktion und Konsensritualen in spätrömischer Zeit. Gegen die gängige Lesart, dass derartige Versammlungen allein der Bestätigung sowie der performativen Inszenierung von Konsens dienten, argumentierte er, dass der demonstrierte Konsens keineswegs ein Zeichen für die politische Bedeutungslosigkeit der Versammlungen gewesen sei, sondern dass dieser den Zusammenhalt einer Gruppe gegen die Dominanz von Einzelpersonen zeigen und ebendieser damit entsprechendes Eigengewicht verleihen sollte. Der demonstrierte Konsens sei also vielmehr eine Fiktion gewesen, die den eigentlichen Dissens nicht gelöst habe, aber dennoch Verbindlichkeit besessen habe; eine These, die rege Diskussion über Kontinuitäten dieser Praxis auslöste.

Mit den Konzilien im spanischen Westgotenreich setzte sich WOLFRAM DREWS (Münster) auseinander. Der politische Charakter dieser Versammlungen wurde durch die regelmäßige Teilnahme von Königen und Laien sowie die behandelten Probleme unterstrichen, in ihnen fand also eine Verflechtung von geistlicher und weltlicher Jurisdiktion statt. Zunehmend waren diese dem Willen des Königs unterworfen, dem nicht nur die Einberufung der Synoden, sondern auch die Überprüfung ihrer Beschlüsse zustand. Die Teilnahme von Laien, die neben weltlichen auch die geistlichen Beschlüsse unterzeichneten, diente in diesem Zusammenhand auch der Stabilisierung des Reiches.

Mit der gleichen Frage setzte sich BRUNO DUMÉZIL (Nanterre) bezüglich der Reichs- oder interprovinziellen Konzilien bei den Merowingern auseinander. Entgegen der vorherrschenden Forschungsmeinung argumentierte Dumézil, dass die Wahrnehmung dieser Synoden als rein kirchliche Angelegenheiten eine durch die schwache und tendenziöse Quellenbasis verursachte Fehlinterpretation sei. Der König sei entscheidend für Einberufung, Ortswahl, Zusammensetzung und Tagesordnung gewesen, wobei sein realer Einfluss letztlich von seiner persönlichen Stärke abhängig gewesen sei. Entsprechend seien Konzilien immer die Folge des Bedürfnisses gewesen, mit den kirchlichen Eliten zu kommunizieren.

KARL UBL (Köln) untersuchte die Entstehung der Reichsversammlungen unter Pippin. Dieser habe versucht, die traditionellen Märzversammlungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und mit den großen Heeresversammlungen zu verbinden. Dies sei einerseits geschehen, um eine bessere Verbindung zur Kriegführung zu ermöglichen, andererseits aber auch um für die Repräsentation des Königtums und damit seiner Legitimation in der neuen „Versammlungsmonarchie“ einen größeren Rahmen zu gewinnen. Die kleineren Versammlungen im März hätten damit aber keineswegs geendet, ihre fränkische Tradition und Verbindlichkeit sei jedoch zunehmend auf die neuen Maifelder (conventum generale oder placitum) übertragen worden. Die karolingische Versammlungspraxis sei damit wesentlich unter Pippin geprägt worden.

STEFAN ESDERS (Berlin) behandelte die Funktion des Inquisitionsbeweises in Bezug auf die herrscherlichen Ansprüche im Rahmen lokaler Versammlungen. Darin mussten Zeugen eidlich versichern, auf die vor Gericht gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu antworten. Ihr absoluter Wahrheitsanspruch ersetzte in der Folge das Urteil der Gerichtsgemeinde. Die Anwendung und Verknüpfung des Inquisitionsbeweises mit dem karolingischen Treueeid und die absoluter Verpflichtung als Christen die Wahrheit zu sagen, ermöglichte es den Befragern, ganz gezielt bestimmte Aussagen zu erhalten – dem Machtmissbrauch war damit Tür und Tor geöffnet.

Dem karolingischen Grafschaftsgericht wandte sich ROMAN DEUTINGER (München) zu. Wurde bislang der genossenschaftliche Charakter betont, so stellte Deutinger die herrschaftlichen Elemente im Verfahrensablauf heraus, die sich weit über Eingriffe zur Korrektur von Missständen erstreckten. Vielmehr fand eine Normierung, Kontrolle und Durchsetzung des eigenen Herrschaftsanspruches statt. Zweifel am Ausmaß der tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahmen seien jedoch erlaubt, so dass letztlich das herrschaftliche Element stärker zu betonen sei, gegenüber welchem das genossenschaftliche letztlich das schwächere bleibe.

WILFRIED HARTMANN (Tübingen) analysierte das bischöfliche Sendgericht als Form lokaler Versammlungen. Dies diente der Überwachung und Kontrolle des normenkonformen Verhaltens der Laien und befasste sich mit Vorwürfen wie Inzest oder Mord. Hartmann stellte sich Fragen zum Sozialgefüge der Anwesenden und inwieweit dabei eine „Kultur des Verpetzens“ Einzug gehalten habe. Normierung und Häufigkeit dieser Versammlungen erreichten im 9. Jahrhundert ihren Höhepunkt, nahmen dann jedoch wieder ab (Befreiung von der Anwesenheitspflicht).

SIMON MACLEAN (St. Andrews) untersuchte das benutzte Vokabular und die Kategorien des Wortes Versammlung. Er dekonstruierte die Idealvorstellung einer großen königlichen Versammlung im späten 9. Jahrhundert anhand des De Ordine Palatii Hinkmars von Reims. Es war fester Bestandteil der Politik eines erfolgreichen Herrschers seine Gedanken mit „guten“ Beratern zu diskutieren und anschließend der „general assembly“ zu präsentieren. Im Übergang zur ottonischen Herrschaft verschwammen die Grenzen im Sprachgebrauch zusehends, sodass das Argument MacLeans noch deutlicher wurde, dass der Kontext eines Quellenbegriffes mit an vorderster Stelle eines Deutungsversuches zu stehen hat.

ANNETTE GRABWOSKY (Tübingen) analysierte Formen und Spielräume kurialer Präsenz auf Versammlungen nördlich der Alpen. Sie machte verschiedene Formen dieser Sichtbarwerdung kurialen Willens aus: Legaten, welche durch ihr Erscheinen als direkte Stellvertreter des Papstes agieren konnten; Appellationen an den Pontifex, synodale Beschlüsse anzuerkennen oder zu revidieren; die Einberufung und Legitimierung von Synoden und das Vorlegen und Bestätigen der getroffenen Beschlüsse. Auch hier zeigte sich ein deutlicher Normierungsprozess im 9. Jahrhundert. Dabei agierte der Papst eher als Ansprechpartner und Ratgeber und weniger als Initiator, oftmals unterlag er jedoch auch einem Informationsdefizit, welches die kurialen Entscheidungen aus der Ferne stark beeinflusste.

TOBIE WALTHER (Hamburg) befasste sich mit der Ausstellung der Herrscherurkunden in Verbindung mit den herrscherlichen Versammlungen im Unterkönigtum Aquitanien. Urkunden als Zeichen der herrscherlichen Kommunikation in ihrer repräsentativen und performativen Funktion untersuchte Walther detailliert auf die Frage, inwieweit die Söhne überhaupt in der Lage waren, mittels solcher „Zeichen“ zu agieren. Nicht nur die wenigen Quellenbelege erschwerten einen Befund, auch die wenigen vorhandenen zeigten oft kaum Bezüge zu den Reichsversammmlungen bzw. machten deutlich, dass die Akzeptanz der karolingischen Königsurkunde sich erst sehr langsam in Aquitanien durchsetzte.

MAX DIESENBERGERs (Wien) in Abwesenheit verlesener Vortrag rückte Bayern als Experimentierfeld lokaler Versammlungspraxis in den Mittelpunkt. Das Agieren zwischen Zentrum und Peripherie und die damit einhergehenden Austauschprozesse (in beide Richtungen) wurden an konkreten Fallbeispielen dargestellt. Zugleich lasse sich das eigenständige Agieren lokaler Kräfte für Reformen zeigen, die umgekehrt Einfluss auf die königliche Politik nahmen und sich in den entsprechenden Normtexten der Regierung Karls des Großen widerspiegeln.

Versammlungen lokaler Priester im Karolingerreich analysierte CARINE VAN RHIJN (Utrecht). Diese regelmäßigen Treffen sollten dem gegenseitigen Rat, der Hilfestellung und dem Teilen von Wissen bezogen auf die täglichen Fragen und Probleme in der Gemeinde dienen. Auch hierbei gab es eine Idealvorstellung solcher Treffen, welche sich in zeitgenössischen Texten finden lässt, jedoch zugleich verbunden mit der Angst vor Widerstand aus diesen Gruppen. Auf diesen Treffen sei mehr dem geselligen Beisammensein und der Vetternwirtschaft gehuldigt worden, als dass der Klärung wichtiger kirchlicher Aufgaben nachgekommen wurde. Es zeigte sich auch hier, dass vor allem der Begriffsbestimmung und deren Kontextualisierung eine herausragende Bedeutung zukommt und dass die Wahl des Wortes für die „Versammlung“ (vor allem in den jeweiligen Übersetzungen) eine immense Wirkung haben kann und von der Außenwahrnehmung abhängig ist.

KLAUS HERBERS (Erlangen) wandte den Blick auf die römischen Synoden, verbunden mit Fragen nach dem Teilnehmerkreis, der Bezeichnung solcher Zusammenkünfte, der Tagesordnung und der Reichweite der Beschlüsse. Anhand mehrerer Fallbeispiele wurde das Problem deutlich, dass eine genaue Bestimmung der Teilnehmer sich oft als schwierig erweist. Meist handelte es sich um mittelitalienische Synoden mit dem Schwerpunkt Rom. Nur wenige weisen einen überregionalen Charakter auf. Auch ging die Kommunikation weit über die eigentliche Versammlung hinaus. Die schriftlichen Einladungen, die Wartezeit und die Nachwirkung der Konzilsbeschlüsse wirkten vor und nach einer solchen Zusammenkunft. Der genaue ritualisierte und liturgisch eingebettete Ablauf bleibt aber im Dunkeln der Quellennachrichten und lässt kaum Schlüsse auf das Gesamtbild zu.

Abgerundet wurde die Tagung mit dem öffentlichen Abendvortrag von THOMAS ZOTZ (Freiburg i. Breisgau), der einer breiten interessierten Öffentlichkeit die Pfalz Aachen als Versammlungsort näher brachte, sowie einer spannenden Schlussdiskussion geführt von JANET NELSON (London), RÉGINE LE JAN (Paris) und GUISEPPE ALBERTONI (Trento). Letztere rückten die vielfältigen Bearbeitungsmöglichkeiten dieses Themas in den Fokus, welche mit Ausblick auf Nachbardisziplinen oder Einbeziehung der Spätantike noch spannende Befunde erwarten ließen: Historischer Vergleich in Maßen, stärkere Binnendifferenzierung, unbedingter Zwang zur Begriffsschärfung und sichere Unterscheidung und Abstufung derselben, Fragen nach Überlieferungsverlust, Darstellungshorizont und Autorenabsicht sowie die Formelhaftigkeit der Texte sollten die Quellenanalyse dabei unbedingt leiten.

Der Spagat zwischen dem Idealbild in den Quellen und den tatsächlichen Formen und Abläufen von politischen Zusammentreffen müsse von der Innen- wie auch der Außenperspektive aus analysiert werden. Dabei sollten die Austauschprozesse (Informationsvermittlung zwischen Zentrum und Peripherie in beide Richtungen), die definierten Teilnehmerkreise und die sicher ritualisierten Abläufe auf ihre Wirkungsgrade untersucht werden. Schlussendlich sei jedoch nicht alles Inszenierung oder Ritual, es habe gewaltige Spielräume und Wandlungspotential gegeben, welches für die zukünftige Forschung auf fruchtbare und spannende Erträge hoffen lasse und das anscheinend doch recht flexible Konstrukt von Versammlung besser verstehen helfe.

Konferenzübersicht:

Sektion I:

Verena Epp (Marburg): „Simus in te unum“: mittelalterliche Versammlungen als Phänomene von „groupthink“?

Cécile Voyer (Bordeaux): „La geste et la parole: les représentations de l‘échange et de la discussion dans les images du haut Moyen Âge“

Andrea Stieldorf (Bamberg): „Öffentlichkeit, Ritual und Recht? Herrscherurkunden im Umfeld von Reichsversammlungen des frühen Mittelalters“

Sektion II:

Sören Kaschke (Köln): „Politische Versammlungen im angelsächsischen England“

Sebastian Schmidt-Hofner (Tübingen): „Versammlungen und die politische Ordnung des spätrömischen Reiches“

Bertrand Lançon (Limoges): „Les formes d´assemblée dans l’Empire romain occidental tardif“

Wolfram Drews (Münster): „Konzilien im spanischen Westgotenreich“

Bruno Dumézil (Nanterre): „Le roi face aux évêques: les fonctions changeantes du concile interprovencial à l’époque mérovingienne“

Sektion III:

Karl Ubl (Köln): „Reichsversammlung und Gesetzgebung im 8. Jahrhundert“

Stefan Esders (Berlin): „Iustitiam imperatoris annuntiare: Lokale Versammlungen und die Ansprüche des Herrschers im Karolingerreich“

Roman Deutinger (München): „Das Grafschaftsgericht der Karolingerzeit zwischen Herrschaft und Genossenschaft“

Wilfried Hartmann (Tübingen): „Lokale Versammlungen im Rahmen des bischöflichen Sendgerichts (9.-11. Jh.)“

Simon MacLean (St. Andrews): „What was a royal assembly in the late ninth century?”

Annette Grabowsky (Tübingen): „Formen und Spielräume römischer Präsenz auf karolingischen und ottonischen Versammlungen”

Sektion IV:

Tobie Walther (Hamburg): „Urkunden im Umfeld von Versammlungen als Spiegel der Herrschaft der Könige von Aquitanien“

Max Diesenberger (Wien): „Politik und Versammlung im frühmittelalterlichen Bayern“ (in Abwesenheit verlesen)

Carine van Rhijn (Utrecht): „Gatherings of local priests – or coniurationes?”

Klaus Herbers (Erlangen): „Lokale Versammlungen mit überregionaler Bedeutung? Die römischen Synoden“

Schlussdiskussion: Janet Nelson (London), Régine Le Jan (Paris) und Guiseppe Albertoni (Trento)

Abendvortrag:

Thomas Zotz (Freiburg im Breisgau): „Die Pfalz Aachen als Versammlungsort“


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