Europäische Kongressorte der Frühen Neuzeit im Vergleich: Der Friede von Baden

Europäische Kongressorte der Frühen Neuzeit im Vergleich: Der Friede von Baden

Organisatoren
Historische Gesellschaft, Kanton Aargau; Abteilung für Neuere Geschichte, Historisches Institut, Universität Bern; Historischer Dienst, Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten; Historisches Lexikon der Schweiz
Ort
Baden (Schweiz)
Land
Switzerland
Vom - Bis
05.09.2014 - 06.09.2014
Url der Konferenzwebsite
Von
Samuel Weber, Historisches Institut, Universität Bern

Im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten zum 300-Jahr-Jubliläum des Friedens von Baden fand die Tagung „Europäische Kongressorte der Frühen Neuzeit im Vergleich: Der Friede von Baden“ statt. Das Beispiel Baden sollte zum Anlass genommen werden, um Bezüge zwischen vormodernen Friedensverhandlungen und den Verhandlungsorten im „Zeitalter der Kongressdiplomatie“ herzustellen. Während nämlich die Abläufe frühneuzeitlicher Friedenskongresse inzwischen als relativ gut erforscht gelten, fehlt es bisher weitgehend an Untersuchungen, welche die Geschichte frühneuzeitlicher Außenbeziehungen mit einer sozial- und kulturgeschichtlich orientierten Geschichte des urbanen Raumes verschränken.

Die einführenden Beiträge schufen eine Grundlage für die angestrebte Verbindung von Diplomatie- und Stadtgeschichte. LOTHAR SCHILLING (Augsburg) skizzierte in einem breiten Vergleich einen Typus des frühneuzeitlichen Kongressortes. Obwohl formal kein bindendes Rechtsinstitut „Kongressort“ bestand, bildeten sich in dem knappen Jahrhundert zwischen dem Westfälischen und dem Aachener Frieden doch gewohnheitsrechtliche Regelmäßigkeiten heraus. Diese können vereinfachend in drei Themenkomplexe zusammengefasst werden, die im weiteren Verlauf der Tagung mit unterschiedlicher Akzentsetzung immer wieder zur Sprache kamen. Erstens strich Schilling den politisch-religiösen Kontext der Kongressorte heraus, die sich insgesamt durch ihre Distanz von Symbolorten weltlicher oder religiöser Macht auszeichneten. Zweitens mussten frühneuzeitliche Kongressorte gewisse Grundanforderungen bezüglich der Sicherheit der Teilnehmer erfüllen, wobei die Neutralisierung eines Gebiets in der Vormoderne nicht von einem eindeutig definierten Rechtsinstrument abgeleitet, sondern situativ ausgehandelt werden musste. Drittens musste der Ort selbst ein Mindestmaß an Infrastruktur sowie an Möglichkeiten zur geselligen Interaktion der Kongressteilnehmer bieten, welche, wie die neuere Forschung betont hat, integraler Bestandteil aller frühneuzeitlichen Friedensverhandlungen war.

Als Ort der eidgenössischen Tagsatzung und eines bedeutenden Friedenskongresses vereinigte Baden die Eigenschaften zweier vormoderner Institute des Aus- und Verhandelns: die regelmäßig stattfindenden Gesandtentage einer- und die ad hoc zusammengerufenen Friedenskongresse andererseits. Dass zwischen diesen beiden Einrichtungen zahlreiche Parallelen bestanden, zeigte der Beitrag von GUIDO BRAUN (Bonn) zu der Perzeption römisch-kurialer Gesandter an Orten des multilateralen Verhandelns im Reich zwischen 1566 und 1714. Braun zeigte in seiner Analyse von ausgewählten Gesandtenberichten, dass die Vertreter des Papstes die mitteleuropäische Gesellschaft wie erwartet durch die Brille ihrer humanistisch geprägten juristischen und theologischen Ausbildung wahrnahmen. In Abgrenzung zur bisherigen Forschung wies Braun jedoch auch auf die grundsätzliche Bereitschaft der Legaten hin, ihr Standardwissen aufgrund von neu erworbenem Erfahrungswissen zu modifizieren.

Die beiden Beiträge der ersten Sektion wandten sich mit der Tagsatzung und dem Immerwährenden Reichstag dem Vergleich zweier prominenter Orte des regelmäßigen Aus- und Verhandelns in der Frühen Neuzeit zu. ANDREAS WÜRGLER (Genf) zeichnete ein anschauliches Bild Badens als Ort der Tagsatzung. Vor dem Hintergrund des Bedürfnisses nach einem Ort der konfessionellen Neutralität stieg Baden nach der Glaubensspaltung bis zum zweiten Villmergerkrieg als konfessionell neutraler Ort gewohnheitsrechtlich zur informellen Tagsatzungsstadt auf. Eine Rolle spielte neben dem Umstand, dass das gemeinherrschaftliche Baden als mächte- und religionspolitisch unbelastet galt, die traditionelle Funktion als habsburgische Kanzleistadt. Als Bäderstadt konnte Baden zudem nicht nur eine angemessene Beherbergung der Tagsatzungsteilnehmer gewährleisten, sondern mit Möglichkeiten zum amusement aufwarten, welches zu einer temporären Kommunikationsverdichtung auf offiziellen wie inoffiziellen Kanälen beitrug und auswärtigen Diplomaten Gelegenheit zur Informationsbeschaffung bot.

Die zentrale Funktion der Tagsatzung als Informationsplattform hob auch CHRISTOPH KAMPMANN (Marburg) in seinem Vergleich des eidgenössischen Gesandtenkongresses mit dem Immerwährenden Reichstag hervor. Mit Fokus auf die anwesenden Diplomaten wies Kampmann auf die verschiedenen Modi hin, mit denen die Vertreter auswärtiger Souveräne am Kommunikationsprozess in Baden und Regensburg teilnahmen: Diplomaten partizipierten durch die gesellige Interaktion mit den Ständevertretern am informellen, im Falle der Reichsdiktatur sogar am formellen Informationsfluss, wurden zugleich aber auch „Objekte der Kommunikation“, an denen das Verhältnis zwischen zwei Souveränen symbolisch abgebildet wurde.

Nach den einführenden Beiträgen der ersten Sektion widmeten sich die Referate der zweiten Sektion dem Friedenschluss von 1714 und beleuchteten dabei insbesondere das Verhältnis des Kongresses zur Stadt Baden und zur Eidgenossenschaft. THOMAS LAU (Freiburg/Schweiz) konkretisierte in seinem Beitrag am Fallbeispiel Baden die Neutralisierungsforderung, die frühneuzeitliche Kongressteilnehmer an die Durchführungsorte stellten. Die Eidgenossenschaft hatte ein besonderes Interesse an der Durchführung eines gesamteuropäischen Friedenskongresses am Sitzungsort der Tagsatzung, der während fast 200 Jahren für die Überwindung der konfessionellen Gräben gestanden hatte, angesichts der Eroberung durch die reformierten Stände 1712 aber ein Symbol protestantischen Machtstrebens geworden war: Ein Friedenskongress bot der Eidgenossenschaft die Möglichkeit zur Selbstrepräsentation als „Theater des Friedens“, als geschlossener Raum und einheitlicher Akteur mit beispielhaft gelebter Bikonfessionalität, die zuallererst der Selbstvergewisserung nach innen diente.

Vor diesem Hintergrund rief ROLF STÜCHELI (Thun) die Einzelheiten des Friedenskongresses von 1714 in Erinnerung. Stücheli betonte dabei erneut, dass die Ausrichtung des Friedenskongresses der Eidgenossenschaft erlaubte, sich als neutraler Mediator im sich abzeichnenden Gleichgewicht der europäischen Mächte zu imaginieren. Der Friedenskongress in Baden könne somit unter gewissen Vorbehalten als Vorläufer eidgenössischer „guter Dienste“ im Zeichen der Neutralität gelten. Für die schweizerische Diplomatie handlungsleitend wurden diese allerdings erst im 20. Jahrhundert.

Auf die Vermittlerrolle, die einzelne eidgenössische Orte bereits vor dem eigentlichen Friedenskongress von 1714 spielten, wies der Beitrag von LUDOLF PELIZAEUS (Amiens) hin. In seinem Referat zu den Geheimverhandlungen von Wilhelmine von Grävenitz, Mätresse des Herzogs Eberhard Ludwig von Württemberg, rekonstruierte Pelizaeus das dichte Netzwerk zwischen dem Stuttgarter Raum und Frankreich, bei dem verschiedene eidgenössische Orte als Drehscheibe fungierten und mit dessen Hilfe das Haus Württemberg bereits Jahre vor dem sich abzeichnenden Friedenskongress seine machtpolitischen Ziele durchzusetzen versuchte. Er verdeutlichte damit die Bedeutung von informellen und geheimen Verhandlungen vor Friedenskongressen, welche in vielerlei Hinsicht eine Inszenierung eines anderswo ausgehandelten Friedensschlusses waren, und verwies zugleich auf die Rolle personaler Netzwerke in der vormodernen Diplomatie, deren Protagonisten nicht selten weiblichen Geschlechts waren.

Abgerundet wurde die Sektion durch BRUNO MEIER (Baden), der den Friedenskongress von 1714 in die longue durée der neuzeitlichen Stadtgeschichte Badens einordnete. Kurz vor dem Kongress war das katholische Baden im Gefolge des zweiten Villmergerkrieges in den Einflussbereich der reformierten Stände geraten. Als Austragungsort des Friedenskongresses erhoffte sich die Stadt, einen Teil der verlorenen Reputation als Ort des Verhandelns zurückzugewinnen. Dabei wurde aber schnell deutlich, dass die Bäderstadt als ehemaliger Tagsatzungsort zwar durchaus die Voraussetzungen für die Durchführung eines internationalen Kongresses bot, durch die Verhandlungen für den Friedensschluss jedoch an ihre infrastrukturellen Grenzen stieß. Auch langfristig führte der Kongress nicht zum gewünschten Zugewinn: Baden versank nach dem Friedensschluss 1714 endgültig im Dornröschenschlaf, von dem das Städtchen erst mit dem Aufkommen des Bädertourismus und der Industrialisierung im 19. und frühen 20. Jahrhundert wieder aufwachte.

Mit der dritten Sektion erfolgte eine Ausweitung des Blicks auf andere frühneuzeitliche Kongressorte. Die ersten beiden Fallstudien widmeten sich mit Osnabrück und Münster jenen beiden Kongressorten, die für die weiteren Friedensverhandlungen während knapp eines Jahrhunderts stilbildend wirkten. GERD STEINWASCHER (Oldenburg) beleuchtete die Auswirkungen des Friedenskongresses auf die Stadt Osnabrück. Der Rat der Stadt versprach sich durch die mit einem Friedenskongress verbundene Neutralisierung ein Ende der Kontributionen für die schwedischen Truppen sowie einen wirtschaftlichen Aufschwung, welcher aufgrund der gut organisierten Selbstversorgung der Kongressteilnehmer indes größtenteils ausblieb. Vor allem aber hoffte Osnabrück, als Austragungsort den Status als reichsfreie Stadt zu erlangen, erwarb allerdings bei den Nachverhandlungen in Nürnberg bloß die bekannte Capitulatio perpetua, welche durch die darin verbriefte konfessionelle Parität mittelfristig immerhin die konfessionelle Spaltung im Hochstift zu überwinden half.

ANUSCHKA TISCHER (Würzburg) richtete das Hauptaugenmerk auf die eigenartige Struktur des Westfälischen Friedenskongresses, der neben Osnabrück zeitgleich auch in Münster tagte. In Abgrenzung zu einer reichszentrierten Historiographie, die diese Doppelstruktur auf die konfessionelle Spaltung im Reich zurückführte, zeigte Tischer, dass sich die zwei Verhandlungsorte aus dem Bedürfnis der Alliierten Frankreich und Schweden ergaben, im Friedensschluss als souveräne Akteure wahrgenommen zu werden. Das Bedürfnis nach Distinktion, das dem Nebeneinander einer gottgewollten, hierarchischen Mächteordnung und einem sich langsam herausbildendem Staatenweltmodell geschuldet war, zog über die Doppelstruktur mit zwei Kongressorten hinaus eine Reihe zeremonieller Auseinandersetzungen und anderer Kommunikationshindernisse nach sich. Insgesamt könne der Westfälische Friedenskongress als mehrheitlich erfolgreicher Versuch, die strukturellen Gegebenheiten des Kongresses kommunikativ zu handhaben, gedeutet werden.

Selbiges kann nicht vom Kölner Friedenskongress behauptet werden. Wie TILMAN HAUG (Bern) verdeutlichte, erwies sich die Reichsstadt Köln als nicht willens, die für Friedensverhandlungen zwischen Frankreich und dem Reich notwendige Neutralisierung vorzunehmen, ließ im Gegenteil zu, dass der französische Klient Wilhelm Egon von Fürstenberg auf dem Stadtgebiet durch kaiserliche Agenten verhaftet wurde. Erst mit der Verlegung nach Nimwegen, wo die Sicherheit von den Stadtoberen teilweise den Kongressteilnehmern selbst überantwortet wurde, konnte schließlich der Französisch-Niederländische Krieg zum Abschluss gebracht werden. Zu diesem Ausgang beigetragen haben mögen auch die vielfältigen Angebote zur geselligen Interaktion der oftmals adligen Gesandten am Rande des Kongresses, die für den Erfolg der Verhandlungen ebenso wichtig waren wie die vergleichsweise besser dokumentierten formalen Verfahren selbst.

Die beiden folgenden Beiträge befassten sich mit der Stadt, die neben Rastatt und Baden in den Friedensverhandlungen am Ende des Spanischen Erbfolgekriegs eine bedeutende Rolle spielte: das niederländische Utrecht. Wie zahlreiche Vorredner betonte auch LUCIEN BÉLY (Paris) die Bedeutung der geselligen Interaktion in der Stadt, zeichnete dabei aber auch das Bild einer Stadtbevölkerung, die nur punktuell mit der kosmopolitisch und adlig geprägten Parallelgesellschaft der Diplomaten in Kontakt kam. RENGER DE BRUIN und DAVID ONNEKINK (Utrecht) zeigten indes die Folgen, welche die Anwesenheit eines bikonfessionellen diplomatischen Korps mit einem ausgeprägten Bedürfnis nach divertissement für die mehrheitlich protestantische Stadtbevölkerung hatte: Das geltende Verbot von Theateraufführungen wurde zwar zwischenzeitlich ausgesetzt, dafür bot der Friedenskongress Gelegenheiten, im Interesse unterdrückter Glaubensbrüder in Frankreich und Ungarn zu lobbyieren.

In seinem abschließenden Kommentar über das „Zeitalter der Kongressdiplomatie“ vom Westfälischen bis zum Aachener Frieden betonte HILLARD VON THIESSEN (Rostock) nochmals die mehrmals angesprochenen Kommunikationshindernisse, die mangels verbindlicher Regelungen bei jedem Kongress aufs Neue überwunden werden mussten, sowie die Bedeutung der „formalen Informalität“, die neben formalisierten Verfahren wesentlicher Bestandteil des Verhandelns war. Während diese Aspekte gerade in jüngeren Forschungsarbeiten zur Geschichte der Außenbeziehungen beleuchtet worden seien, hätten die Tagungsbeiträge gezeigt, dass die Interaktion zwischen Kongressteilnehmern und Kongressort weiterhin ein Desiderat der Forschung darstelle. Mit Blick auf die versammelten Diplomaten sei zu untersuchen, inwiefern die Gesandten in den oftmals republikanisch geprägten Städten eine adlig-kosmopolitische Parallelwelt aufbauten, die seit dem Westfälischen Friedenskongress zunehmend bindendere Formen annahm und auf den folgenden Kongressen mit wachsender Verbindlichkeit reinszeniert wurde. Mit Blick auf die Austragungsorte selbst sei nicht nur nach der Interaktion der Stadtbevölkerung mit den Kongressteilnehmern zu fragen, sondern auch nach den Vorteilen, die sich die städtischen Eliten von der Durchführung eines multilateralen Kongresses versprachen. Die Beiträge zu den einzelnen Friedensstädten hätten gezeigt, dass die Austragungsorte nicht nur auf kurzfristigen Gewinn von ökonomischem und symbolischem Kapital hofften, sondern ihre Forderungen nach der Bestätigung, Erweiterung oder Wiederherstellung von Privilegien auf die Verhandlungsagenda zu setzen versuchten.

Konferenzübersicht:

Einleitung:
Christian Windler (Bern), Einleitung

Lothar Schilling (Augsburg), „Temples de la paix et de la sûreté publique au milieu des armes“ – Auswahl und Status frühneuzeitlicher Kongressorte

Guido Braun (Bonn), Perzeption fremder Lebenswelten als Aufgabe der Frühneuzeit-Forschung. Überlegungen zu den konfessionellen und „nationalen“ Differenzerfahrungen römisch-kurialer Gesandter in Reichstagstädten und Friedenskongressorten (1566-1714)

Sektion 1: Tagsatzungsstadt Baden und Reichstagsstadt Regensburg

Andreas Würgler (Genf), Politik und amusement. Ratsherren und Diplomaten in der Tagsatzungsstadt Baden in der Frühen Neuzeit

Christoph Kampmann (Marburg), Kommentar und Vergleich: Forschungsperspektiven auf den Immerwährenden Reichstag als Plattform internationaler Diplomatie

Sektion 2: Baden als Kongressort 1714
Thomas Lau (Freiburg/Schweiz), Neutrale Räume – Baden und die Konstruktion der eidgenössischen Unparteilichkeit zwischen 1705 und 1718

Rolf Stücheli (Thun), Die eidgenössischen Orte und der Friedenskongress von Baden

Ludolf Pelizaeus (Amiens), Orte geheimer weiblicher Diplomatie: Wilhelmine von Grävenitz in den Verhandlungen zwischen Frankreich, der Eidgenossenschaft und Württemberg 1711 bis 1714

Bruno Meier (Baden), Badekur und Politik: Die Stadt Baden als Kongressort

Sektion 3: Europäische Kongressstädte im Vergleich

Gerd Steinwascher (Oldenburg), Der Westfälische Friedenskongress in Osnabrück: Probleme und Chancen einer halbsouveränen Stadt im Rampenlicht europäischer Diplomatie

Anuschka Tischer (Würzburg), Ein Kongress, zwei Kongressorte: der Westfälische Friedenskongress in Münster und Osnabrück

Tilman Haug (Bern), „Theater des Friedens“, städtische Gesellschaft und ein Entführungsfall – Köln und Nimwegen als Kongressorte während des Niederländischen Krieges (1673-1679)

Lucien Bély (Paris), Utrecht 1913: Société du congrès et société urbaine

Renger de Bruin / David Onnekink (Utrecht), Religious Practices in Utrecht during the Peace Negotiations, 1712-1713

Hillard von Thiessen (Rostock), Kommentar und Schlussbetrachtungen


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