Doing Deportation – Moral und Kontingenz in der Abschiebepraxis

Doing Deportation – Moral und Kontingenz in der Abschiebepraxis

Organisatoren
Freiburger Netzwerk für Migrationsforschung (FreiNeM); Studienhaus Wiesneck
Ort
Buchenbach (bei Freiburg)
Land
Deutschland
Vom - Bis
17.07.2014 - 19.07.2014
Url der Konferenzwebsite
Von
Elias Steinhilper, Seminar für Wissenschaftliche Politik, Universität Freiburg

Historisch und gegenwärtig wird die Kontrolle des Zugangs zu Territorium als konstitutiv für souveräne Staatlichkeit angesehen. Gleiches gilt für die damit eng verbundene Praxis von Abschiebungen. Vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des Nationalsozialismus wurde allerdings mit der Etablierung des Asylrechts und menschenrechtlicher Regelungen eine Einschränkung staatlicher Souveränität vorgenommen. Dieses Spannungsverhältnis, das in der Abschiebepraxis kulminiert, führt seit jeher zu umfangreichen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Trotz der inhärenten Brisanz des Themas ist die Forschung zu Abschiebungen und ihren sozialen Folgen übersichtlich. Eine Konferenz, ausgerichtet vom hochschulübergreifenden und interdisziplinären Freiburger Netzwerk für Migrationsforschung (FreiNeM) – namentlich Heike Drotbohm (Universität Freiburg) und Albert Scherr (Pädagogische Hochschule Freiburg) – hatte das Ziel, das Thema aus unterschiedlichen Disziplinen zu beleuchten und darüber hinaus Perspektiven der praktischen Flüchtlingssolidarität, der rechtlichen Beratungspraxis und der kritischen Sozialwissenschaften in einen Dialog zu bringen. Zentrale Leifragen waren dabei: Welche Historizitäten und Kontingenzen lassen sich in einer komparativen Analyse von Abschiebungspraktiken identifizieren, mit welchen Entscheidungsspielräumen und Handlungskonflikten setzen sich die betroffenen Akteur_innen auseinander und welche Perspektiven leiten sich daraus für die Beratungspraxis, den politischen Protest gegen Abschiebungen und die wissenschaftliche Forschung ab?

DIDIER RUEDIN (Neuchâtel) eröffnete mit einer komparativen Medienanalyse über die Politisierung von Abschiebungen in Österreich, Schweiz und Deutschland. Er zeigte anhand eines umfangreichen Datensatzes, dass das zivilgesellschaftliche Protestvolumen zwischen 2003 und 2013 in allen drei staatlichen Kontexten deutlich angestiegen ist und jeweils persönlich Betroffene, Kirchen und NGOs Protest am aktivsten medial artikuliert haben. Eine Politisierung durch staatliche Stellen ließe sich wie zu erwarten nicht feststellen, da kontroverse Praktiken zumeist bewusst der Öffentlichkeit entzogen würden (Abschiebungen bei Nacht etc.).

SEBASTIAN MUY (Berlin) problematisierte in seinem Beitrag die für das aktuelle Asylrecht essentielle Differenzierung unterschiedlicher Kategorien von Migrant_innen. Anhand von Formulierungen auf der Internetpräsenz des UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) zeigte Muy, dass die Exklusion unerwünschter Migrant_innen, die sich in ihrer Illegalisierung und Deportierbarkeit manifestiere, die Kehrseite der Betonung der ‚Schutzbedürftigkeit‘ von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention sei. An dieser diskursiven Konstruktion wirke das UNHCR durch Dichotomisierungen wie unter anderem ‚freiwillige versus unfreiwillige Migration‘, ‚Verletzung bürgerlicher und politischer Rechte versus Verletzung von WSK-Rechten‘ mit. Das Dilemma bestehe folglich darin, dass eine affirmative Bezugnahme auf die humanitäre Institution des Asyls gleichzeitig Zugang zu Rechten und durch Migrationskontrollen Exklusion von Rechten legitimiere.

ALBERT SCHERR (Freiburg) diskutierte die moralische Legitimationsgrundlage von Abschiebungen und die vielfältigen Ambivalenzen einer Kritik des Nationalstaates. Einerseits sei die Entscheidung über Zugang zu Territorium konstitutives Merkmal von souveräner Nationalstaatlichkeit, andererseits stünde Migrationskontrolle im scheinbar unauflöslichen Spannungsverhältnis zum menschenrechtlichen Imperativ welchem sich Staaten spätestens seit Ende des Zweiten Weltkriegs unterworfen haben. Paradoxerweise seien darüber hinaus Nationalstaaten gewissermaßen das moderne Äquivalent zu den Ständen des Mittelalters und damit kaum legitimierbar. Gleichzeitig sei eine Kritik von Bevölkerungspolitik ein Risiko für den „Wohlfahrtsstaat als spezifische Form des Nationalstaats“. Aufzulösen versuchten staatliche Behörden besonders das Dilemma menschenrechtlicher Gebundenheit durch ein rhetorisches Rekurrieren auf „humane Abschiebungen“ und mit der Taktik, kognitive Dissonanzen dadurch abzumildern, dass Moralfragen als positive Rechtsfragen behandelt würden. Eine Externalisierung von Migrationspolitik produziere zudem soziale Distanzen zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den aus der Migrationskontrolle erwachsenden Schicksalen. Mit Hinblick auf Perspektiven der Kritik schlussfolgerte Scherr, dass eine „pragmatische Kritik der Verweigerung“ im Sinne Marcuses sowie eine Betonung zahlreicher Dilemmata und Kontingenzen im Verhältnis Menschenrechtsschutz und Nationalstaatlichkeit Ansatzpunkte darstellten.

In einem kurzen Plädoyer von HARALD BAUDER (Toronto) für die Verwendung des Begriffs „illegalisierte Migrant_innen“ verwies dieser auf die an anderer Stelle bereits vielfach beschriebene Fokussierung auf den institutionellen und politischen Prozess der Entrechtung anstelle einer semantischen Schuldzuschreibung an den/die Migrant_in selbst („illegal“). In Kanada habe sich infolge zahlreicher Interventionen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Terminologie „racialized minorities“ anstelle von „racial minorities“ durchgesetzt. Die in Anbetracht der relativ weiten Verbreitung der Terminologie überraschend kontroverse Diskussion kreiste in erster Linie um die Frage der analytischen Schärfe der jeweiligen Konzepte. „Illegalisiert“ impliziere, so ein Einwand, eine Rechtlosigkeit von unerwünschten Migrant_ innen. Diese sei faktisch falsch und laufe Gefahr, unerwünschte Migrant_innen als quasi Vogelfreie der Willkür des Staates zu überlassen. Einigkeit herrschte dagegen in der zentralen politischen Funktion der Terminologie, die die Verantwortlichkeiten verschiebe und demnach gegenüber oftmals ebenfalls analytisch falsch verwendeten Bezeichnungen („undokumentiert“, „illegal“) vorzuziehen sei.

Mit dem Beitrag des FREIBURGER FORUMS AKTIV GEGEN AUSGRENZUNG wechselte der Fokus von der wissenschaftlichen Analyse zu Berichten aus der aktivistischen Praxis. Das Forum betreibe seit 2010 Solidaritätsarbeit mit Roma-Flüchtlingen, die einen Großteil der Flüchtlinge in Freiburg ausmachten. Zur Politisierung von Abschiebungen haben sich zwei Strategien als erfolgreich erwiesen. Erst kürzlich sei eine Abschiebung durch eine Sitzblockade von ca. 70 Aktivist_innen verhindert worden. Gelinge dies nicht, werde mit der Institutionalisierung von „TagX+1“ am Tag nach einer Abschiebung aus Freiburg diese in einer Demonstration vor dem Rathaus öffentlich gemacht. Größte Herausforderung sahen die Vertreter_innen des Forums in einer nicht-intendierten Fürsprecher_innenrolle, die aus einer geringen Beteiligung von Flüchtlingen an der Arbeit des Forums resultiere. Zugleich gelinge es in Freiburg nicht, über das links-alternative Milieu hinaus breitere Teile der Bevölkerung zu mobilisieren. Die anschließende Diskussion sah den Grund dafür in einer „sozialen Sperrung“, die Solidarität mit Roma aufgrund eines tiefen Klassenbewusstseins erschwere. Das zeige sich auch in Bezug auf Kirchenasyl, das sich in Freiburg anders als anderenorts mit weniger Roma-Flüchtlingen, bislang kaum realisieren lasse. Kritisch angemerkt wurde zudem, dass Solidaritätsarbeit mit Roma sich stets mit Ambivalenz arrangieren müsse, einerseits durch eine Betonung der spezifischen Diskriminierungen zu Empowerment beizutragen und gleichzeitig (unintendiert) an einer essenzialisierenden Reproduktion bestehender Vorurteile mitzuwirken.

DAVID LORENZ und MAREN KIRCHHOFF (beide Kassel) präsentierten erste Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Proteste gegen Abschiebungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz“ und legten dabei das Augenmerk auf die Historizität von Abschiebungen. Lorenz zeigte, dass in Deutschland zwischen 2000 und 2013 ein drastischer Rückgang an vollzogenen Abschiebungen zu dokumentieren sei. Deutlich wurden zudem große zeitliche und regionale Varianzen in der tatsächlichen Durchführung von Abschiebungen. Kirchhoff rief in einem historischen Überblick in Erinnerung, dass Abschiebungen in Deutschland keinesfalls neu seien und bis in die späten 1960er-Jahre zurückreichen. Waren in den 1970er-Jahren zunächst ausschließlich politische Aktivisten von Abschiebung betroffen, änderte sich die Situation infolge der Rezession und des Anwerbestopps für so-genannte „Gastarbeiter“. Anfang der 1990er-Jahre erst verschob sich der zentrale Abschiebefokus auf abgelehnte Asylsuchende. Eine breite Politisierung erfuhren Abschiebungen erstmals nach dem Suizid von Kemal Altun während seines Abschiebeverfahrens im Jahr 1983. Ein sichtbarer Knick in der zivilgesellschaftlichen Mobilisierung gegen Abschiebungen und eine fundamentale Veränderung des Protestmilieus zeige sich nach dem so-genannten „Asylkompromiss“ von 1992/1993, der vor allem das bürgerliche Milieu desillusioniert zurückgelassen habe, wobei jedoch aktuell eine erneute Ausweitung der Proteste zu beobachten sei.

In einer willkommenen aufenthaltsrechtlichen Lehrstunde zeigte die Anwältin ANGELA FURMANIAK (Lörrach) aus ihrer praktischen Arbeit die zahlreichen Kontingenzen in der Abschiebepraxis und den Spielraum für juristische Kämpfe für ein Bleiberecht auf. Abschiebungen seien formal „Durchsetzungen von Ausreisepflichten“, es gebe jedoch zahlreiche Gründe dafür, dass eine Ausreisepflicht nicht durchgesetzt werde: darunter fehlendes Einverständnis des Herkunftsstaates, fehlende direkte Flugverbindung in das Herkunftsland, Reiseunfähigkeit, unmittelbar bevorstehende Hochzeit etc. Dies führe in der Praxis zu jahrelangen menschenunwürdigen Kettenduldungen für die Betroffenen. Dieser Status zermürbe, da die Abschiebung jederzeit bevorstehen könne. In der praktischen anwaltlichen Arbeit seien neben Bezug auf § 23 Abs. 1 AufenthG und Härtefallkommissionen besonders Einzelfallentscheidungen eine Handhabe. Besonders bei „Verwurzelungsfällen“ nach § 25 Abs. 5 AufenthG bestehe erheblicher Spielraum bei den Ausländerbehörden. Letztlich sei oftmals die persönliche Prägung der Behördenmitarbeiter_innen die entscheidende Variable für Erfolg oder Misserfolg eines Einspruchs. Sie empfehle Betroffenen teilweise aus pragmatischen Gründen Politisierung und Konfrontation zu vermeiden, um den „braven deutschen Bürgervorstellungen“ der Behörden zu entsprechen.

Im bereits etablierten Wechselspiel zwischen Praxis und Theorie der Tagung referierte CARLA KÜFFNER (Wien) im Anschluss über methodische und ethische Fragen in der empirischen Forschung zu Abschiebung, besonders zum Komplex Positionalität des Forschenden versus Ergebnisoffenheit. In der Diskussion wurde vorgeschlagen, das Dilemma, sich sowohl als Aktivist_in und als Wissenschaftler_in zu begreifen, durch Transparenz und Abwägung zu lösen. Transparenz gegenüber den Beforschten und Abwägung darüber, welche Daten als „Kontrollwissen“ aufgrund potentieller negativer Konsequenzen für die prekären Migrant_innen nicht veröffentlicht werden sollten.

JUDITH WELZ (Wien) problematisierte das bereits bei Scherr angeklungene ‚liberale Paradoxon‘, das das grundsätzliche Spannungsverhältnis liberaler Demokratien zwischen Menschenrechtsschutz einerseits und Identitätspolitik über ‚Demos‘ und ‚Citizenship‘ andererseits benennt. Hierfür analysierte sie 58 asylrechtliche Entscheidungen in Österreich mit dem Fokus darauf, wie der für das Spannungsverhältnis zentrale Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention im Richterspruch interpretiert werde. Sie zeigte eine einseitige Betonung des „öffentlichen Interesses“ besonders in der Bewertung des Familienlebens und des Integrationsgrades in den Entscheidungen. Selbst der Integrationswille unterliege ökonomischen Kriterien, die sich letztlich in der Akzentuierung des öffentlichen Interesses gegenüber einem menschenrechtlich inspirierten Bleiberecht manifestieren. Gleichzeitig zeigte Welz, dass das von ihr dargelegte Spannungsverhältnis und dessen Bewertung permanenten politischen Auseinandersetzungen unterliege und damit Ansatzpunkte für Protest biete. In der Diskussion wurde betont, dass eine Reduktion des Integrationsgrades auf ökonomische Kriterien ein fatales Signal sei, da demokratische Partizipation (Mitarbeit in Initiativen etc.) inhärenter Bestandteil von Integration sei.

Im Abendvortrag zeichnete BERND MESOVIC (Pro Asyl, Frankfurt) zentrale Kritiklinien an der „sicheren Herkunftsstaatenregelung“ für die Balkanstaaten Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina im historischen Kontext nach. In Anbetracht der deutschen Armuts-Emigrationsgeschichte, die bis ins frühe 19. Jahrhundert zurückreiche und der Verfolgung der Roma während des Nationalsozialismus müsse angesichts der aktuellen Debatte von einem „doppelten Verdrängungsprozess“ gesprochen werden. Die als „Romaproblem“ gerahmte Debatte habe dazu geführt, dass ein politisch erwünschtes Ergebnis (geringe Anerkennungsquoten) behördlich administriert wurde um die Initiative zur sicheren Herkunftsstaatenregelung vorzubereiten. Irritierend seien die doppelten Standards in der Bewertung der menschenrechtlichen Situation, besonders für Roma, in den betreffenden Staaten. In den Beitrittsverhandlungen verweise die EU regelmäßig auf die systematische Diskriminierung von Roma, was eine gleichzeitige Erklärung der Staaten als ‚sicher‘ absurd erscheinen lasse. Zugrunde liege eine tief verwurzelte Privilegierung von politischen Menschenrechten gegenüber wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechten). An dieser Stelle müsse angesetzt werden, um die Argumentationslinie „kumulativer Verfolgung“, die sich aus verschiedenen lebensbedrohlichen Ausgrenzungskontexten ergebe, zu stärken. Bislang fehlen jedoch Rechtsprechung die einer solchen Argumentation folgen. In der zum Teil kontroversen Diskussion stand die Frage im Mittelpunkt, ob eine Stärkung der WSK-Rechte den Menschenrechtsdiskurs nicht in gefährlicher Weise aufblähe. Dem wurde entgegnet, dass ein holistischer Menschenrechtsansatz ganz im Gegenteil die Idee stärke und für unterschiedliche Unrechtskontexte nutzbar mache. Darüber hinaus wurde betont, wie sehr Antiziganismus in der deutschen Gesellschaft verwurzelt sei und daher eine entdramatisierende und intervenierende Rhetorik von kommunalen und nationalen Autoritäten zentral sei.

Einen Perspektivenwechsel nahm HEIKE DROTBOHM (Freiburg) mit ihrem Forschungsbericht zu Auswirkungen von Abschiebungen auf Herkunftsgesellschaften am Beispiel der Kap Verden ein. Auf der historisch von Mobilität geprägten Inselgruppe sei Migration tief in das sozio-ökonomische Gefüge eingeschrieben. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung von Remittances (das Gros der nationalen Ökonomie) sei die Bereitschaft zur Emigration gesellschaftlich erwartet bzw. gefordert. Abschiebungen und damit verbundene Einreisesperren, die besonders aus den USA seit dem 11. September 2001 zunahmen, führten daher zu einer fundamentalen Umkehr des Normalzustandes Mobilität durch erzwungene Sesshaftigkeit. In ihrem Beitrag verwies sie sowohl auf die problematische Situation in Migrantenfamilien, innerhalb derer einzelne Mitglieder mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus leben, und auf die Tatsache, dass männliche Migrant_innen im Vergleich zu weiblichen nach ihrer unfreiwilligen Rückkehr weniger soziale Ausgrenzung erfahren, da sie ihre vorausgegangene Mobilitätserfahrung weiterhin als soziale Ressource einsetzen können. Diese oft vernachlässigten Konsequenzen auf Herkunftsgesellschaften seien daher stärker zu berücksichtigen.

KATHARINA SCHOENES (Berlin) griff das im Rahmen der Konferenz bereits mehrfach andiskutierte Thema der sogenannten „freiwilligen Rückkehr“ explizit auf. Auf Basis ihrer qualitativen Forschung zu Rückkehrberatungsstellen in Berlin argumentierte sie, die Kritik am Konzept der „freiwilligen Rückkehr“ sei wichtig, gleichzeitig aber auch problematisch, da sie migrantische Entscheidungs- und damit Handlungsmacht unsichtbar mache. In der Diskussion wurde entgegnet, dass die Latenz der Abschiebedrohung verbunden mit einer Wiedereinreisesperre den Handlungsspielraum der Betroffenen bereits drastisch einschränke und die Semantik der „Freiwilligkeit“ daher nicht mehr als eine Legitimationsstrategie bleibe.

In der Abschlussdiskussion wurde deutlich, dass angesichts der Vielschichtigkeit des Themas Abschiebung nur einzelne Schlaglichter geworfen werden konnten. Den roten Faden bildete dennoch die Einsicht, dass im Gegensatz zu einer Darstellung von Abschiebungen als Vollzug rechtstaatlicher Vorgaben, die eindeutigen und moralischen legitimierbaren Gesetzen folgt, der Komplex Abschiebung in einem hohen Maß von Irrationalitäten und Kontingenzen bestimmt ist. Ein weiteres Leitmotiv der Tagung war die Frage nach der Zeitgemäßheit der im historischen Kontext nach 1945 entstandenen Asyl- und Flüchtlingsbegriffe, die in Anbetracht veränderter Bedingungen durch fortschreitende Globalisierung problematisch erscheinen. Diese Überlegungen dokumentieren den Bedarf für weitere kritische Forschung, die genauer analysiert, wer unter welchen Bedingungen in die Position des abzuschiebenden Subjekts gerät. Speziell an dieser Frage könnten historische Analysen anknüpfen, die den Blick noch systematischer für historische Varianzen in der Abschiebepraxis schärfen. Für die politikwissenschaftliche und rechtssoziologische Forschung bieten sich Studien zu den Handlungsparametern der Entscheidungsträger_innen und den Faktoren für erfolgreichen Protest gegen Abschiebungen an. Für einen kritischen Wissenschaftsbetrieb erwies sich der konstruktive Dialog mit der Beratungspraxis und aktivistischen Perspektiven als fruchtbar, wobei Einigkeit bestand, dass bei einer zukünftigen Konferenz unbedingt Akteure der migrantischen Selbstorganisation miteinbezogen werden müssten.

Konferenzübersicht:

Heike Drotbohm (Universität Freiburg) / Albert Scherr (Pädagogische Hochschule Freiburg), Begrüßung und Eröffnung.

Teil I: Abschiebung und gesellschaftliche Diskurse

Didier Ruedin (Neuchâtel), Politisierung von unten? Das Abschiebungs-Thema im öffentlichen Diskurs in Österreich, der Schweiz und Deutschland.

Sebastian Muy (Berlin), „Schützen“ oder „außer Landes schaffen“? Ausschließung als Kehrseite des Flüchtlingsschutzdiskurses beim UNHCR.

Albert Scherr (Freiburg), Nationalstaatlichkeit, Moral und Recht: Die Paradoxie der Unvermeidbarkeit und Nicht-Legitimierbarkeit von Abschiebungen.

Harald Bauder (Toronto), Illegalisierung als Grundlage für Abschiebung – Plädoyer für den Begriff „Illegalisierte“ Migranten und Flüchtlinge.

Teil II: Perspektiven des Protests

Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung: Erfahrungen aus dem Protest gegen Abschiebungen und die Perspektive eines humanitären Bleiberechts.

David Lorenz / Maren Kirchhoff (beide Kassel), Proteste, Widerstand und der Wandel des bundesdeutschen Abschiebesystems.

Teil III: Ermessensspielräume

Angela Furmaniak (Freiburg), Erfahrungen aus der rechtsanwaltlichen Praxis mit Flüchtlingen.

Carla Küffner (Wien), Nicht-Durchführung von Ausweisungsentscheiden: empirische Untersuchung zu Ermessensspielräumen von Fremdenpolizist_innen und Strategien von Abschiebung bedrohter Migrant_innen in Wien.

Judith Welz (Wien), Abschiebepolitik im Spannungsfeld des liberal-demokratischen Paradoxons: Ermessensspielräume in asylrechtlichen Ausweisungsentscheidungen.

Abendvortrag
Bernd Mesovic (Pro Asyl, Frankfurt), „Die Erde ist gewaltig schön, doch sicher ist sie nicht.“ Wie die Bundesregierung an allen Fakten vorbei „sichere Herkunftsstaaten“ kreiert.

Teil IV: Politiken und Erfahrungen der Rückkehr

Heike Drotbohm (Freiburg), Jenseits des Opferdiskurses: Verwandtschaft und Gender im Abschiebekontext.

Katharina Schoenes (Berlin), Politiken der freiwilligen Rückführung – eine ‚humane Alternative’ zu Abschiebungen?


Redaktion
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