Polites – Cives – Citoyen. An Interdisciplinary Dialogue on Citizenship

Polites – Cives – Citoyen. An Interdisciplinary Dialogue on Citizenship

Organisatoren
Michael Sommer, Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg / Volker Grieb, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg / Alexandra Eckert, Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg
Ort
Loveno di Menaggio
Land
Italy
Vom - Bis
11.10.2013 - 14.10.2013
Url der Konferenzwebsite
Von
Alexandra Eckert, Institut für Geschichte, Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg

Unter dem Leitmotiv Polites – Cives – Citoyen trafen sich vom 11. bis zum 14. Oktober 2013 in der Villa Vigoni, dem Deutsch-Italienischen Zentrum für Europäische Exzellenz, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Disziplinen Geschichtswissenschaft, Soziologie, Orientalistik, Indologie und Rechtswissenschaft aus Italien, Deutschland, Griechenland, der Schweiz und den Niederlanden. Das Ziel der von der DFG geförderten Konferenz war, über die Grenzen von Disziplinen und Epochen hinweg Chancen, Probleme und Herausforderungen von Bürgerrecht und Staatsangehörigkeit in Antike und Moderne genauer zu beleuchten. Die Veranstaltung wollte eine vergleichende, interdisziplinäre Perspektive auf das Thema Bürgerrecht und Staatsangehörigkeit unter dem Vorzeichen der Globalisierung eröffnen und zugleich Chancen für einen Dialog zwischen Wissenschaft einer-, Politik und Gesellschaft andererseits ausloten.

Die Konferenz war in drei Panels mit den Schwerpunkten Citizen & Status, Citizen & State sowie Citizen & Globalisation organisiert, die von Alexandra Eckert, Laura Leonardi und Michael Sommer geleitet wurden. Die in englischer, italienischer und deutscher Sprache präsentierten Vorträge waren bewusst kürzer gefasst, um aus den nachfolgenden intensiven Diskussionen möglichst zahlreiche Anstöße für die jedes Panel abschließenden Table-ronde-Gespräche gewinnen zu können.

Im ersten Panel Citizen & Status stand das Verhältnis zwischen Bürgerrecht und dem Individuum im Mittelpunkt. Die einzelnen Beiträge diskutierten, inwieweit Bürgerrecht den sozialen, ökonomischen oder kulturellen Status von Individuen beeinflussen kann, aber auch, inwiefern soziale Normen auf die Konstruktion des Konzepts Bürger zurückwirken.

Das Panel eröffnete HANS-ULRICH THAMER (Münster). Thamer behandelte die Entstehung, Wandlung und Umsetzung des Konzepts citoyen im Bildprogramm der Revolutionäre. Er stellte zudem heraus, dass die Debatten um die konkrete Ausgestaltung der Figur des citoyen eine starke Nachwirkung bis in die Gegenwart hatten, die vor allem in der Forderung nach einer universalen Gültigkeit von Menschen- und Bürgerrechten ihren Niederschlag fand.1

Der Vortrag von CHRISTOPH CONRAD (Genf) stellte das Konzept der sozialen Bürgerrechte des britischen Soziologen T. H. Marshall 2 als nützliches Instrument für das Verständnis der Rolle von Bürgerrechten bei der Integration von Inländern im Vereinigten Königreich sowie in Frankreich und Deutschland vor. Der Vorteil von Marshalls Überlegungen liege, so Conrad, in der Erweiterung der Perspektive von einer eng gefassten Vorstellung von Bürgerrecht zu einem Verständnis von Bürgerrechten als Komplex von Rechten und Pflichten innerhalb eines politischen Verbunds, die als historisch wandelbar und nach sozialen Schichten ausdifferenziert verstanden werden müssten.3

In seinen Ausführungen zur Constitutio Antoniniana des Kaisers Caracalla, mit der im Jahr 212 alle Bewohner des Imperium Romanum römisches Bürgerrecht erhielten, präsentierte KOSTAS BURASELIS (Athen) neue Überlegungen zur Interpretation des Gießener Papyrus, der Teile des vermuteten Originaltextes dieses Erlasses bewahrt. Sein Vortrag behandelte dabei auch die Frage, wie die Existenz von Einwohnern ohne römisches Bürgerrecht nach der Constitutio Antoniniana zu erklären sei.4

VALERIO MAROTTA (Pavia) beschäftigte sich mit dem rechtlichen Status von Ägyptern im römischen Reich. Er führte aus, dass Ägypter mit Ausnahme derjenigen, die für einen langen Zeitraum im Militär dienten und damit automatisch nach Ablauf der Dienstzeit einen Anspruch auf das römische Bürgerrecht hatten, diesen Rechtsstatus bis zur Constitutio Antoniniana nur unter Schwierigkeiten über den Zwischenschritt des alexandrinischen Bürgerrechts erhalten konnten.5

Eine Neudatierung des Bürgerrechtsgesetzes des Perikles schlug ALTAY COŞKUN (Waterloo) vor. Er erläuterte, dass eine Datierung ins Jahr 445 v. Chr. die Hintergründe und Rechtsfolgen des Gesetzes besser erkläre, als die traditionelle Datierung in das Jahr 451/50 v.Chr. Damit erweise sich das Gesetz als eine Maßnahme zur Verkleinerung der privilegierten Bürgergemeinde, nachdem die Beendigung von Perserkrieg und ‚Erstem Peloponnesischen Krieg‘ den Bedarf an Soldaten und Ruderern dauerhaft gesenkt hatte.6

In seinem Beitrag beleuchtete MICHAEL SOMMER (Oldenburg) den Stellenwert des römischen Bürgerrechts aus dem Blickwinkel von Bourdieus Konzept des „sozialen Kapitals“. Während vor dem Jahr 212 das römische Bürgerrecht – vornehmlich im griechischsprachigen Osten, wo Römer zumeist eine kleine Minderheit bildeten – den Status lokaler Eliten im Imperium Romanum markierte, verlor es seinen Charakter als Ressource von Sozialprestige nach der Constitutio Antoniniana des Kaisers Caracalla.

Das zweite Panel Citizen & State eröffnete UWE WALTER (Bielefeld). Er betonte die Bedeutung von „Bürgersein“ im antiken Hellas im Vergleich zur engeren, politisch-juristisch definierten Sphäre des Bürgerrechts, die in erster Linie das Recht zur Teilhabe an politischen Institutionen und Gerichten umfasste. „Bürgersein“ schloss darüber hinaus alle gemeinschaftlichen Handlungen ein, die den Willen ausdrückten, dauerhaft als Bürger zusammenzuleben, die Spielregeln des sozialen Miteinanders zu beachten und gemeinsame Ziele zum Wohle der Polis zu verfolgen.7

CLEMENS JÜRGENMEYER (Freiburg) unterstrich in seinem Vortrag den großen Widerspruch zwischen der im Jahr 1947 in Kraft gesetzten indischen Verfassung, die Bürgerinnen und Bürgern in einem säkularen, demokratischen und sozialistischen Indien umfassende Rechte garantiert, und der sozialen und religiösen Realität des Landes, die von großen Ungleichgewichten geprägt ist. Trotz dieser Widersprüche sei Indien aber auch ein Beispiel für eine stabile Demokratie und für das Hineinwachsen einer multikulturellen Gesellschaft in konstitutionell verankerte Bürgerrechte.8

THOMAS LAU (Fribourg) skizzierte in seinem Vortrag den durchaus spannungsreichen Weg der Schweiz von einem eher losen Verbund von Kantonen hin zu einer Mitte des 17. Jahrhundert erstmals aufkommenden Idee von „Eidgenossen“ und den damit einhergehenden Vorstellungen von einem eidgenössischen „Bürgerrecht“ auf überkantonaler Ebene. Im 17. Jahrhundert entwickelte sich die Eidgenossenschaft zunehmend zu einem geschlossenen Raum. Als einen der wesentlichen Gründe für diesen Prozess arbeitete Lau die mit zentralen Entscheidungsgewalten verbundenen, verbesserten Möglichkeiten der gemeinsamen Krisenbewältigung auf militärischem und finanziellem Gebiet heraus.9

Die Ausführungen von TOBIAS NOWAK (Groningen) illustrierten, dass europäische Bürgerrechte nicht am Anfang des europäischen Einigungsprozesses standen, sondern als dessen Resultat zu betrachten seien. Er verdeutlichte, dass das Spektrum der europäischen Bürgerrechte von sozialen und ökonomischen Rechten über politische Teilhaberechte bis hin zu politischen Abwehrrechten reiche. Dennoch zeigten Umfragen, dass für die Bürger der EU eher der ökonomische und praktische Nutzen im Vordergrund stehe, als ein Gefühl von Verbundenheit und Zusammengehörigkeit aufgrund von gemeinsamen europäischen Bürgerrechten.

TILMAN LÜDKE (Freiburg) arbeitete in seinem Beitrag grundsätzliche Unterschiede in Bezug auf Vorstellungen von Bürgerrecht und Staatsbürgerschaft zwischen Europa und den Nachfolgestaaten des Osmanischen Reiches heraus. Als einen wesentlichen Grund für diese Unterschiede sieht Lüdke die historischen Erfahrungen mit dem Millet-System, das allein nach religiösen Kriterien differenzierte, inwieweit und auf welchen Gebieten Bevölkerungsgruppen im Osmanischen Reich Rechtsautonomie eingeräumt wurde.

Das dritte Panel Citizen & Globalisation leitete der Vortrag von HARTMUT LEPPIN (Frankfurt a. M.) ein, der wegen kurzfristiger Erkrankung des Referenten von Michael Sommer vorgetragen wurde. Der Beitrag beschrieb die Entwicklung des Bürgerrechts im römischen Kaiserreich nach der Constitutio Antoniniana mit den drei Begriffen Inflationierung, Homogenisierung und Christianisierung. Gerade für die Spätantike sei infolge der Christianisierung die Verbindung von Bürgerrecht und religiöser Praxis – speziell der Taufe – prägend geworden.

Die Konferenz beschloss LAURA LEONARDI (Florenz). Grundlage ihrer Ausführungen bildeten die Überlegungen des britischen Soziologen T. H. Marshall zu sozialen Bürgerrechten. Leonardis These lautete, dass soziale Bürgerrechte nicht durch die Globalisierung per se gefährdet würden, sondern durch neue Formen der sozialen Regulierung, die von außen durch die Globalisierung und von innen durch strukturelle Veränderungen des Wohlfahrtsstaates entstünden.10

Der Ansatz der Konferenz Polites – Cives – Citoyen, Forscherinnen und Forscher aus mehreren Ländern Europas und unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen zusammenzuführen, erwies sich als äußert fruchtbar. Die Panels mit den thematischen Schwerpunkten Citizen & Status, Citizen & State und Citizen & Globalisation sowie die jedes Panel abschließenden Table-ronde-Gespräche, ermöglichten intensive Diskussionen und führten zum gewinnbringenden Austausch unterschiedlicher Sichtweisen auf das Thema.

Die Vorträge zeigten, dass Bürgerrecht und Staatsangehörigkeit differenziert zu betrachtende Phänomene sind. Zu verschiedenen Zeiten, in verschiedenen geographischen Räumen und für verschiedene soziale Gruppen können Bürgerrechte - um mit dem Soziologen Thomas Marshall zu sprechen – ganz unterschiedlicher Bündel von politischen und sozialen Rechten und Pflichten beinhalten. Deutlich wurde, dass es sich bei „Bürgerrecht“ nicht um eine historische Universalie handelt, sondern um ein komplexes Konstrukt, das in antiken wie modernen Gesellschaften auf vielfältige Weise mit Prozessen von Inklusion und Exklusion verbunden war und ist. Diese Einsicht wiederum setzt einen diachron tiefen historischen Rückblick voraus.11

In den Table-ronde-Gesprächen thematisierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrfach die Frage nach der Aktualität antiker Vorstellungen von Bürgerrecht für moderne Entwicklungen. Kann der für das klassische Athen bedeutende Gedanke der Isonomie – der Gleichheit unter Bürgern – in Verbindung gesetzt werden zum citoyen, der während der Französischen Revolution zum Sinnbild für Rechtsgleichheit und Zugehörigkeit zur französischen Nation wurde? Welche Relevanz haben schon im antiken Rom akute Probleme wie die Sicherstellung von politischer Teilhabe in einem immer umfangreicher werdenden Territorium oder die Frage der Vereinbarkeit mehrerer Bürgerrechte innerhalb eines Territoriums für das moderne Europa?

Die Herausforderungen der Globalisierung für ein Europa der Bürger akzentuierten nicht nur die Beiträge, die sich mit aktuellen rechtlichen und sozialen Veränderungen von Bürgerrechten in der EU auseinandersetzten, sondern auch diejenigen Vorträge, die eine außereuropäische Perspektive eröffneten. So fördert der Blick auf die im Vergleich zu Europa anderen Vorstellungen von politischer Zugehörigkeit im Nahen Osten ein besseres Verständnis für die historischen Entwicklungen und integrativen Kräfte, die in Europa die Herausbildung der Rahmenbedingungen für Bürgerrecht und Staatsangehörigkeit geschaffen haben. Das Beispiel Indien wiederum zeigt, wie sich Bürgerrecht und Demokratie in einem Land entwickeln können, das eine nach europäischen Maßstäben moderne Verfassung besitzt und gleichzeitig eine kaum vorstellbare Diversität von sozialen, religiösen und kulturellen Traditionen aufweist.

Die Konferenz Polites – Cives – Citoyen bot durch die Einbeziehung von Antike und Moderne sowie verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen eine Fülle von Impulsen für fachspezifische wie auch fachübergreifende Diskussionen rund um den hochaktuellen Themenkomplex Bürgerrecht und Staatsangehörigkeit. Dadurch eröffneten sich auch Ansatzpunkte für Antworten auf die drängenden politischen Fragen, mit denen sich das Konzept eines europäischen Bürgerrechts in einer globalisierten Welt konfrontiert sieht.

Konferenzübersicht:

Panel I – Citizen & Status (Chair: Alexandra Eckert, Oldenburg)

Hans-Ulrich Thamer (Münster), Der Citoyen und die Ikonographie der Französischen Revolution

Christoph Conrad (Geneva), Integration through Citizenship Rights (19th–20th century)

Kostas Buraselis (Athens), The Constitutio Antoniniana: imperial whims and scholarly fancies

Valerio Marotta (Pavia), Egizii, civitas Alexandrina e cittadinanza romana

Altay Coşkun (Waterloo), Perikles und der Entzug des Bürgerstatus im imperialistischen Athen, 445 v. Chr.

Michael Sommer (Oldenburg), Citizenship as a Resource of Prestige

Panel II – Citizen & State (Chair: Laura Leonardi, Florence)

Uwe Walter (Bielefeld), Bürgersein und Partizipation im antiken Hellas

Clemens Jürgenmeyer (Freiburg), Bürgersein und Bürgerrecht in Indien

Thomas Lau (Fribourg), Unser lieben alten Eidgenossen? Der Konflikt um die Definition des Eidgenossenbegriffes in der Schweiz des 17. Jahrhunderts

Tobias Nowak (Groningen), Bürgerrechte in der EU. Auf dem Weg zu einem Europa der Bürger?

Tilman Lüdke (Freiburg), Staaten ohne Staatsbürger. Hindernisse für Bürgerlichkeit im Modernen Nahen Osten

Panel III – Citizen & Globalisation (Chair: Michael Sommer, Oldenburg)

Hartmut Leppin (Frankfurt), Bürger, Untertan und Christ. Bürgerrecht im spätantiken Römischen Reich

Laura Leonardi (Firenze), Cittadinanza sociale e globalizzazione

Anmerkungen:
1 Vgl. auch Rolf Reichardt / Rüdiger Schmidt / Hans-Ulrich Thamer (Hrsg.), Symbolische Politik und politische Zeichensysteme im Zeitalter der Französischen Revolutionen (1789–1848), Münster 2005; Hans Ulrich Thamer, Die Französische Revolution, 4. Aufl., München 2013 (1. Aufl. 2004).
2 Thomas H. Marshall, Citizenship and Social Class, Cambridge 1950.
3 Vgl. auch Christoph Conrad / Jürgen Kocka (Hrsg.), Staatsbürgerschaft in Europa. Historische Erfahrungen und aktuelle Debatten, Hamburg 2001.
4 Vgl. Kostas Buraselis, Theia dorea. Das göttlich-kaiserliche Geschenk. Studien zur Politik der Severer und zur Constitutio Antoniniana, Wien 2007.
5 Vgl. zu Formen des Zugangs zum römischen Bürgerrecht in der Kaiserzeit Valerio Marotta, Das Bürgerrecht im römischen Kaiserreich, Berlin 2010.
6 Vgl. Altay Coşkun, Perikles und die Definition des Bürgerrechts im Klassischen Athen. Neue Vorschläge zu Inhalt, Zeitpunkt, Hintergrund und Auswirkung seines Bürgerrechtsgesetzes, in: Historische Zeitschrift 299 (2014), im Druck; ders., Weitere Überlegungen zu den Voraussetzungen und Folgen des Perikleischen Bürgerrechtsgesetzes: Naturalisierung und Epigamie im Klassischen Athen, in: Klio 95 (2013), S. 391–404; ders., Die Menoniden von Pharsalos: Proxenoi der Athener im 5. und 4. Jh. v.Chr., in: Hermes 141 (2013), S. 142–154.
7 Vgl. grundlegend Uwe Walter, An der Polis teilhaben. Bürgerstaat und Zugehörigkeit im Archaischen Griechenland, Stuttgart 1993.
8 Vgl. Clemens Jürgenmeyer, Die indische Demokratie – eine „funktionierende Anarchie“, in: Michael von Hauff (Hrsg.), Indien. Herausforderung und Perspektiven, Marburg 2009, S. 73–92.
9 Vgl. auch Thomas Lau, „Stiefbrüder“. Nation und Konfession in der Schweiz und in Europa (1656-1712), Köln 2008.
10 Vgl. auch Laura Leonardi, La società europea in costruzione. Trasformazioni sociali e integrazione europea, Firenze 2012.
11 Mehrfach verwiesen wurde während der Tagung auf Jane Burbank / Frederick A. Cooper, Empire, droits et citoyenneté, de 212 à 1946, in: Annales. Histoire, Sciences Sociales 63 (2008), S. 495–531.


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Land Veranstaltung
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Englisch, Deutsch
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