Les altérités ethniques, culturelles et religieuses à l’époque carolingienne

Les altérités ethniques, culturelles et religieuses à l’époque carolingienne

Organisatoren
Deutsches Historisches Institut Paris (DHIP)
Ort
Paris
Land
France
Vom - Bis
15.11.2013 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Amélie Sagasser, École des hautes études en sciences sociales; Deutsches Historisches Institut Paris

Im Rahmen der Forschergruppe „Charlemagne“ veranstaltete das Deutsche Historische Institut Paris (DHIP) am 15. November 2013 eine von Amélie Sagasser (Paris/Heidelberg) organisierte Tagung zum Thema „Les altérités ethniques, culturelles et religieuses à l’époque carolingienne“. Ausgehend von der Idee, dass Karl der Große im Laufe seiner 46-jährigen Herrschaft in ganz unterschiedlichen Situationen mit sehr verschiedenen Menschen in Kontakt trat und sich diese gesellschaftlichen Gruppen durch ihre ethnische, kulturelle oder religiöse Herkunft unterschieden, gab die Tagung Doktoranden und Post-Doktoranden Gelegenheit, die Frage nach dem Umgang mit diesen „Alteritäten“ in all ihren Facetten zu erörtern. Berücksichtigung fanden neben rechtlichen auch wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Aspekte, wobei nicht nur die Sicht der Mehrheit auf die Minderheit, sondern auch die Perspektive der Minderheit Berücksichtigung fand.

DOMINIQUE IOGNA-PRAT (Paris) eröffnete den Tag mit einer Reflexion über die Vielseitigkeit des Alteritätsbegriffs. Er betonte, dass der lateinische Begriff alteritas nicht ohne das Antonym identitas auskomme, und sprach drei Bedeutungsebenen an. So bezeichne Alterität/Identität zunächst eine Person, die generell der andere sei. Alteritas könne allerdings auch durch Entstellung oder den Verfall der Gesundheit entstehen. Im Mittelalter versteht man unter alteritas zudem die Bereitschaft, Infamie und damit das Laster des anderen auf sich zu nehmen und zu tragen. Ist in der Karolingerzeit von Alterität/Identität die Rede, so seien zwei Aspekte zu berücksichtigen: zunächst die in jener Zeit aufkommende Idee der christianitas, die nicht nur als Konzept einer religiösen Gemeinschaft, sondern auch als geopolitische Ordnung zu verstehen ist; sodann die Frage nach den gesellschaftlichen Vernetzungen und (Ver-)Bindungen, die in der Karolingerzeit Alterität definieren. Welche Gesetze führten zu Ausgrenzung bzw. Abgrenzung einzelner Gruppen?

RODOLPHE KELLER (Paris) erörterte die Frage nach Integration und Sozialisierung Fremder im Frankenreich. Ausgehend von der Definition der Gesellschaft als eines Konstrukts, das auf internen sozialen Bindungen beruhe, die sich weniger auf rechtliche Bestimmungen denn auf soziale Netzwerke stützen, behandelte er die Integration der Skandinavier ins Frankenreich im 9. Jahrhundert und gelangte zu dem Ergebnis, dass die Integration eines Fremden nur durch persönliche soziale Bindungen stattfinde. Dies wiederum könne nur durch einen Sozialisierungsprozess erreicht werden.

FELIX GROLLMANN (München) behandelte die Gesetzgebung Karls des Großen für die Randgebiete des Fränkischen Reichs und betonte, dass die normative Konzeption, handschriftliche Verbreitung und Effektivität der Kapitularien anhand der Integrationsgesetzgebung besonders ertragreich untersucht werden können. Nennenswerte Fortschritte seien in der Kapitularienforschung daher nicht nur durch die Auswertung der allgemeinen programmatischen Texte wie der Admonitio generalis, sondern auch und gerade durch das Studium der Integrationskapitularien zu erwarten. Was unter Integrationsgesetzgebung zu verstehen ist, legte er anhand des wenig beachteten Capitulare Baiowaricum dar, das er entgegen der bisherigen Forschung auf das Jahr 788 datierte. Abschließend hielt er fest, dass die Eroberer kein einheimisches Recht, das vom fränkischen offensichtlich abwich, ausdrücklich bestätigten.

MARIE TROMMER (Straßburg/Hamburg) ging von der Beobachtung aus, dass auch im christianisierten Karolingerreich häufig gegen kirchliche Gebote, etwa die Sonntagsruhe oder die Zahlung des Zehnten, verstoßen wurde. Gleichwohl wurden die Täter nicht zu Häretikern oder Ungläubigen. Die Quellen bezeichnen sie vielmehr weiterhin als Christen, denn ihre Vergehen stellen den christlichen Glauben nicht infrage. Zum einen habe es eine gewisse gesellschaftliche Toleranz gegenüber den verschiedenen religiösen Praktiken gegeben; zum anderen war man in unterschiedliche Netzwerke eingebunden, in denen die Religion nicht unbedingt das wichtigste Verbindungsglied war.

JAN CLAUSS (Münster) befasste sich mit zwei gelehrten Fremden: Alkuin und Theodulf. Indem er sie als „Cultural Brokers“ einordnete, vermochte er zu zeigen, dass beide nicht nur produktiv mit ihrer „Fremdheit“ arbeiteten, sondern mit ihr zugleich maßgeblich auf Formierungsprozesse fränkischer Identität einwirkten. In vergleichender Perspektive wurden Form und Funktion des Rekurses auf Motive des Alten Testaments in diesem Austauschprozess zwischen Karl und den Fremden analysiert. Im Alten Testament standen Motive geradezu als Lingua franca zur Verfügung, die sich von Theodulf und Alkuin in je unterschiedlicher Weise für Selbst- und Fremdverortung einsetzen ließen.

NORMAN BADE (Kiel) legte dar, in welcher Weise sich in abendländischen Quellen die Kontexte herausarbeiten lassen, in denen Muslime vornehmlich mit „fremdmachenden Stereotypen“ beschrieben werden, um die Aussageabsicht des Autors zu unterstreichen. Dies gestatte zudem Aufschlüsse darüber, was man in der Karolingerzeit von den Muslimen wusste. Es sei notwendig, die Quellen einer erneuten Analyse zu unterziehen, um alle Facetten der christlich-abendländischen Vorstellung von dieser andersgläubigen Gemeinschaft zu erfassen.

ANDREA COLELLA (Wien) stützte sich auf eine Legende aus dem Sefer Yuhasin von Ahimaaz-ben-Paltiel. Sie erzählt von einem Aharon aus Bagdad, der verschiedene Städte Süditaliens besuchte. Ähnliches berichtet auch Eliezer von Worms: Aharon aus Bagdad soll während seines Aufenthalts in Lucca sein Wissen den dort ansässigen Juden vermittelt haben. Diese Juden seien später von (einem nicht näher definierten) Karl in Mainz angesiedelt worden. Die Legende zeuge von einer engen Verbindung zwischen Karl und den in Italien lebenden Juden sowie zwischen italienischem und aschkenasischem Judentum, das sich in Mainz etablierte. Dieser Legende stellte Colella eine Untersuchung der jüdischen Grabsteine von Venosa gegenüber, die ergab, dass in ihnen die Präsenz fremder Elemente nicht zu finden ist. Dies lässt auf eine „Renaissance“ der jüdisch-rabbinischen Kultur schließen, die auf einen internen Entwicklungsprozess zurückzuführen sei.

AMÉLIE SAGASSER (Paris/Heidelberg) stellte drei Schutzbriefe für Juden, die in den formulae imperiales Ludwigs des Frommen überliefert sind, in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen und zeigte, dass es in der Karolingerzeit jüdische Händler gab, die vom Kaiser besondere Rechte und Privilegien erhielten. Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass sich keine Aussagen über die Verbreitung und Rezeption dieser Formulare machen lassen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass der Kaiser einzelne jüdische Händler in einer Form begünstigte, die vom geltenden Recht Abstand nahm. Es wäre jedoch ein Trugschluss, in den Schutzbriefen den Beweis für ein jüdisches Monopol im Fernhandel zu sehen.

CLAIRE TIGNOLET (Paris) fragte, in welchem Maße die Kultur der Iberischen Halbinsel von den Karolingern als „anders“ aufgefasst wurde. Am Beispiel des Adoptianismusstreites zeigte sie, dass diese Alteritäten nicht von karolingischen Autoritäten und Eliten konstruiert wurden. Weder sei die theologische Auseinandersetzung als ein Kampf gegen die spanischen Traditionen zu verstehen, noch sahen sich die Franken als verlängerten Arm des Papsttums, der den kirchlichen Partikularismus bekämpfte.

EMMANUELLE RAGA (Brüssel) befasste sich mit den Essgewohnheiten als Indikator zur Differenzierung der karolingischen Gesellschaft. Sie ging von der in der Forschung weit verbreiteten Vorstellung aus, dass im Karolingerreich römische Essgewohnheiten (Brot, Wein und Öl) auf „barbarische“, „germano-keltische“ (Fleisch, Milch, Butter und Bier) trafen und als Merkmal sozialer Differenzierung galten. Die Vorstellung vom „Fleisch der potens“ stellte Raga infrage und unterstrich, dass die unterschiedlichen Essgewohnheiten zwar in den Quellen angesprochen werden, aber keine ethnische oder „nationale“ Alterität bezeichnen.

JOHANNES HEIL (Heidelberg) betonte in seiner Zusammenfassung, dass die sehr unterschiedlichen in den Vorträgen angesprochenen Themen von der Wichtigkeit der gesellschaftlichen Vielfalt in der Karolingerzeit zeugen. Alterität sei einerseits als Herausforderung für ein Reich und eine Kultur, die nach Einheit strebten, zu bewerten. Andererseits lasse sich das Ideal der angestrebten Einheit und das damit verbundene politische Programm ohne die Erfahrung gesellschaftlicher Vielfalt und Pluralität nicht verstehen. Das werfe die Frage auf, inwieweit Alterität in der Karolingerzeit als ein destruktiver Faktor eines instabilen Reiches zu verstehen sei oder etwa als Katalysator des Fortschritts und Wandels eines Reiches, das möglicherweise zu groß war, um eine Einheit zu bilden. Die komplexe Situation der „karolingischen Alteritäten“ lasse sich mit zwei Feststellungen zusammenfassen: So habe die Frage nach dem Verhältnis zwischen den von außen kommenden Alteritäten und den internen Oppositionen auf der einen Seite gezeigt, dass Zusammentreffen und Auseinandersetzungen zwischen den Gruppen die Empfindung für Alterität und interne Spannungen anregten. Andererseits habe endloses Ringen der karolingischen Elite zur Festigung der Rituale und Gesetze eine Distanzierung im Hinblick auf den „anderen“ herbeigeführt. Es stelle sich die Frage, in welchem Maße interne und externe Faktoren bei der Definition von alteritas zwischen der Mitte des 8. und dem Ende des 9. Jahrhunderts zusammenspielten. Zu ihrer Beantwortung sei noch ein passender methodischer Ansatz zu entwickeln.

Konferenzsübersicht:

Rolf Große (Paris): Ouverture

Dominique Iogna-Prat (Paris): Introduction

Rodolphe Keller (Paris): De l’hostilitas à l’amicitia: intégration et socialisation de l’étranger dans le monde franc (VIIIe–IXe s.)

Felix Grollmann (München): Expansion und Integration. Zur Gesetzgebung Karls des Großen für die Randgebiete des fränkischen Reichs

Marie Trommer (Straßburg/Hamburg): Semichristiani: la déviance religieuse chez les chrétiens à l’époque carolingienne

Jan Clauss (Münster): Bibel und Bibelexegese als Kommunikationsmedium zwischen Franken und „Fremden“ – das Beispiel der gelehrten „Fremden“ Theodulf und Alkuin

Norman Bade (Kiel): Ungläubige, Andersgläubige, religiöse Fremde? Die christlich-abendländische Wahrnehmung des Islams und der Sarazenen zur Zeit der Karolinger

Andrea Colella (Wien): Inhalt und Struktur der jüdischen Grabinschriften von Venosa

Amélie Sagasser (Paris/Heidelberg): Die Juden im Spiegel karolingischer Rechtstexte

Claire Tignolet (Paris): Altérité assimilée, altérité rejetée: la culture hispanique à l’époque carolingienne

Emmanuelle Raga (Cambridge): „La viande des potens“. La détermination par les élites carolingiennes de l’altérité culturelle, ethnique et religieuse au travers de la culture alimentaire

Johannes Heil (Heidelberg): Conclusion


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