Die mittelalterliche Thronfolge im europäischen Vergleich

Die mittelalterliche Thronfolge im europäischen Vergleich

Organisatoren
Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte e.V.
Ort
Allensbach-Hegne
Land
Deutschland
Vom - Bis
24.09.2013 - 27.09.2013
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Von
Linda Dohmen / Hendrik Hess, Abteilung für Mittelalterliche Geschichte, Institut für Geschichtswissenschaft der Universität Bonn

Der Gegenstand der diesjährigen von Matthias Becher (Bonn) organisierten Herbsttagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte war „Die mittelalterliche Thronfolge im europäischen Vergleich“. Damit wurde ein Thema aufgegriffen, das spätestens mit der Tagung „Das Königtum. Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen“1 von 1954 latent präsent und prägend für die Zusammenkünfte des Arbeitskreises war.

In seinen einführenden Bemerkungen verwies MATTHIAS BECHER (Bonn) darauf, dass in weiten Teilen der Forschungsliteratur zur Thronfolge davon ausgegangen werde, die Herrschersukzession im Mittelalter sei nach privatrechtlichen Gesichtspunkten geregelt worden. Demgegenüber stehe jedoch der Befund, dass sich die Thronfolge im Früh- und selbst im Hoch- und Spätmittelalter tatsächlich im Spannungsfeld zwischen einer Beteiligung der Großen und der nahen Verwandtschaft zum König als Auswahlkriterium abgespielt habe. Jede Thronfolge sei als Einzelereignis vor dem Hintergrund der jeweiligen politischen Umstände zu betrachten. In diesem Sinne sei auch die Benutzung des Verbs „erben“ zu hinterfragen oder möglicherweise ganz zu vermeiden, wenn von Herrschersukzession die Rede ist, da sonst die Gültigkeit rechtlicher Kategorien suggeriert werde, die das tatsächliche Überwiegen machtpolitischer Faktoren verschleiere (Ähnliches gelte auch für den ex post verwendeten Begriff „Dynastie“). Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Entwicklungen etwa im Reich und in Frankreich biete sich ein diachron wie synchron angelegter Vergleich der Thronfolge und einzelner ihrer Aspekte in Europa an. Gerade in Anbetracht neuerer Erkenntnisse zum Beispiel zur konsensualen Organisation königlicher Herrschaft oder in der Ritualforschung könne das Thema von einer vergleichenden Analyse profitieren.

Schon der folgende Abendvortrag von RALPH-JOHANNES LILIE (Berlin) bot interdisziplinäre Anknüpfungspunkte in großer Fülle. In seinem Referat ging Lilie der Frage nach, ob es sich beim byzantinischen Kaisertum um eine Wahlmonarchie oder um ein Erbkaisertum gehandelt habe. Dass das Kaisertum häufig als Wahlmonarchie angesehen werde, beruhe auf einer Missinterpretation der Quellen. Tatsächlich habe es sich aber auch nicht um ein reines Erbkaisertum gehandelt, auch wenn der Kaiser üblicherweise nach dem Prinzip der Primogenitur seinen ältesten Sohn zu seinem Nachfolger und Mitkaiser bestimmt habe. Wenn dies etwa aufgrund von Söhnelosigkeit nicht möglich war, hätten Vertreter aus Senat, Armee und Volk bei Ernennung und Krönung des Nachfolgers eine größere Rolle gespielt. Faktisch habe sich der neue Herrscher ohnehin nur etablieren können, wenn es ihm gelang, die staatlichen Institutionen hinter sich zu bringen, da ein Kaiser (oder Prätendent) in Byzanz – anders als zum Beispiel im Deutschen Reich – über keine Hausmacht verfügte. Die Thronfolge in Byzanz sei also kein Automatismus gewesen. Ganz im Gegenteil sei Usurpation ein gleichsam akzeptiertes Mittel der Nachfolge gewesen. Ein amtierender Kaiser habe sich also in einer Zwickmühle befunden: Einerseits unterlag er dem Zwang, zu Lebzeiten einen Nachfolger zu bestimmen, um seine Herrschaft zu sichern, andererseits habe er dadurch Unzufriedenen eine Anlaufstelle für Aufstände geschaffen.

Der zweite Tagungstag wurde durch den Vortrag von BRIGITTE KASTEN (Saarbrücken) eröffnet. Sie untersuchte die Rolle von Königssöhnen westeuropäischer Dynastien in Herrschertestamenten bis 1300. Zunächst sei es noch üblich gewesen, das Erbe unter allen Königssöhnen aufzuteilen. Im Verlauf des Früh- und Hochmittelalters sei dies erst auf die legitimen Söhne eines Herrschers, dann auf einen Haupterben und mehrere Nebenerben und schließlich auf einen Universalerben beschränkt worden. Der Befund, dass aus der Zeit bis zum elften Jahrhundert nur wenige Testamente von Königen und Königinnen überliefert seien, deren Zahl im zwölften und vor allem im 13. Jahrhundert jedoch rasant zunehme, führe zu der These, dass die jüngeren Herrschertestamente nicht dazu gedient hätten, die offenbar etablierte Thronfolge des primogenitus zu umgehen. Laut Kasten habe es keiner Testamente bedurft, um die Thronfolge zu regeln, dennoch regelten Testamente die Thronfolge und wiesen auch den jüngeren Söhnen ihren Platz in der Familienherrschaft zu, eben weil sich die Primogenitur durchgesetzt hatte.

STEFFEN PATZOLD (Tübingen) machte in seinem Vortrag mit einem im elften Jahrhundert kompilierten Herrscherkatalog eine im Kontext der Thronfolge wenig beachtete Quelle fruchtbar. Der Katalog sei im Münchner Codex Latinus 6388, der außerdem Liutprands Historia Ottonis, die Antapodosis, Reginos Chronik und ihre Fortsetzung durch Adalbert von Magdeburg enthält, auf einer leer gebliebenen Seite nachgetragen worden. Zunächst betonte Patzold, dass für die Zeit der Ottonen und Salier kaum von einer feststehenden normativen Ordnung für die Herrschersukzession ausgegangen werden könne, vielmehr müsse man die tatsächliche Praxis in den Blick nehmen. Dabei käme den historiographischen Quellen über Thronfolgeereignisse eine besondere Bedeutung zu, da ihre Verfasser mit großer Wahrscheinlichkeit Teil jener Elite gewesen seien, die Anteil an der Entscheidung über die Herrschersukzession hatte. Es sei anzunehmen, dass derartige historiographische Berichte über Herrschersukzessionen in späterer Zeit argumentativ instrumentalisiert werden konnten, um eine anstehende Königserhebung zu beeinflussen. In diesem Sinne sei auch der kurze kommentierte Herrscherkatalog als Informationssammlung eines Mitglieds der Hofelite zu deuten, das sich mit Argumenten für die Beratung zur Nachfolge Heinrichs II. 1024 habe rüsten wollen. Als Verfasser oder Auftraggeber der Namensliste, der Interesse an der Durcharbeitung des Codex gehabt habe, machte Patzold Bischof Egilbert von Freising, einen Teilnehmer der Verhandlungen in Kamba 1024, wahrscheinlich.

Der Herrschernachfolge in England zwischen 1066 und 1216 widmete sich im Anschluss ALHEYDIS PLASSMANN (Bonn). In dieser Phase der englischen Geschichte sei die Sukzession keinem ausdrücklichen Recht unterworfen und stets Gegenstand von Aushandlungsprozessen gewesen, es ließen sich aber gewisse Faktoren ausmachen, die eine erfolgreiche Übernahme des Thrones begünstigten. Zunächst scheine die Designation durch den Vorgänger konstitutiv, wobei freilich nicht immer zu klären sei, ob diese erst ex post durch den letztlich erfolgreichen Nachfolger behauptet wurde. Dabei habe ein Erbanspruch auf den Thron eine Designation durchaus hilfreich flankieren können, sei allerdings nicht entscheidend gewesen. Außerdem von Bedeutung gewesen seien der Besitz des Schatzes sowie eine möglichst rasch erfolgte Krönung. Als vierten wichtigen Faktor betonte Plassmann die Beteiligung der Großen an der Thronfolge, welche allerdings in der Rückschau nur relativ schwer verbindlich festzumachen sei. Vor allem die Gewinnung von Gefolgsleuten zur Unterstützung eines Prätendenten durch Belohnungen und die Selbstverpflichtung auf eine gute Herrschaft als (behauptete) Vorbedingung für eine Krönung hätten dabei nicht nur legitimatorische, sondern auch herrschaftspraktische Auswirkungen gehabt.

Im letzten Vortrag des zweiten Tagungstages ging KLAUS HERBERS (Erlangen) auf die Thronfolge im Früh- und Hochmittelalter in den christlichen Gebieten der Iberischen Halbinsel ein. Dabei hätten Gewalt und Macht nicht allein im Westgotenreich eine zentrale Rolle gespielt. Wie wichtig es für einen Prätendenten war, machtpolitische Kräfte wie die eigenen Brüder oder einflussreiche Adelige entweder auszuschalten oder zu integrieren, zeige sich vor allem im leonesischen Reich. Durch die grundsätzliche Möglichkeit der Reichsteilung unter mehrere Söhne sowie der weiblichen Herrschaft seien außerdem die Heirat des Herrschers und die Wahl von Schwiegersöhnen bedeutende Aspekte der Thronfolge gewesen. Darüber hinaus falle auf, dass besonders strittige Thronfolgen durch kirchliche bzw. liturgische Akte wie Salbungen legitimiert worden seien, was den Einfluss der Kirche gestärkt habe. Diese Mischung von Gewalt und kirchlicher Einflussnahme habe dazu beigetragen, zumindest in westgotischer Zeit Dynastiebildungen zu vermeiden. In asturisch-leonesischer Zeit hätten Kriterien wie Wahl, Salbung und Dynastie zwar eine wichtige Rolle gespielt, aber nur vor dem Hintergrund machtpolitischer Konstellationen. Eventuell seien sie gar nur rückblickend von den Historiographen aus legitimatorischen Gründen mit Bedeutung aufgeladen oder behauptet worden.

MARTIN KINTZINGER (Münster) widmete sich in seinem Vortrag der Regelung der Nachfolge im spätmittelalterlichen Frankreich und in vergleichender Perspektive im Deutschen Reich. Er deutete die Antworten auf die Thronfolgefrage – Erbrecht und Wahlrecht – vor allem als Strategien zur Handhabung von Kontingenz, die dazu dienen sollten, Vakanzen und damit einhergehende Konflikte nach dem Tod eines Herrschers zu verhindern. Keineswegs jedoch habe es im Spätmittelalter nur reine Erb- bzw. Wahlreiche gegeben, auch sei die Akzeptanz jedweder Thronfolgeregelung stets auf den Konsens der Großen und später der Reichsfürsten angewiesen geblieben. Streng genommen sei auch in Frankreich der Thron nicht vererbt worden, weswegen statt von einer (zentralen) Erbmonarchie besser von einer „Zentralmonarchie“ gesprochen werden sollte, die aus der institutionellen und räumlichen Zentralisierung der Königsherrschaft im elften Jahrhundert hervorgegangen sei. Auch die Rituale und Inszenierungen rund um den Tod des letzten und um die Königserhebung des neuen Herrschers seien durchaus flexibel gewesen. Kintzinger betonte auch bei der Königskrönung die Rolle der Reichsfürsten, ohne deren Konsens ein derartiger Akt nicht möglich gewesen wäre.

Im zweiten Vortrag des dritten Tagungstages untersuchte STEFANIE DICK (Kassel) die Rolle der Königin im spätmittelalterlichen Verfassungswandel. Dabei ging sie zunächst davon aus, dass dynastische Thronfolge auf die Existenz einer Königin angewiesen gewesen sei, die allein einen rechtmäßigen Erben und Thronfolger hervorbringen konnte. Allerdings unterstrich Dick die Bedeutung, die der Etablierung des Wahlprinzips bei der Königserhebung im späteren Mittelalter zukam und die daher die Königin im Kontext der Thronfolge auf den ersten Blick marginalisiert habe. Dabei werde jedoch verkannt, dass die Handlungsmöglichkeiten des Königs gleichermaßen beeinträchtigt gewesen seien. Darüber hinaus verwies Dick auf die politischen Dimensionen von Eheschließungspraktiken sowohl bereits gekrönter Könige als auch von Thronprätendenten sowie auf die spannungsreiche Doppelfunktion von Königinnen als Landesherrinnen. Da das dynastische Erbrecht unterhalb des Königtums ein bestimmendes Prinzip der Nachfolge darstellte, seien den Herrscherinnen hier weiterhin jene klassischen Aufgaben zugekommen, die ihnen als Königinnen verloren gegangen seien.

FRANZ-REINER ERKENS (Passau) fragte in seinem Vortrag nach der Bedeutung der Sakralität des Herrschers für das Königtum und für die Thronfolge. Die Legitimitätskrisen in Frankreich und England hätten im 14. Jahrhundert zu einer zunehmenden Sakralisierung des Königtums geführt. Das in diesen Reichen gepflegte Thaumaturgentum des Herrschers habe die durch den sogenannten Investiturstreit geschwächte Sakralidee des Kaisertums an Wirkmächtigkeit überflügelt. Die Herrscherweihe, ursprünglich wohl als ein wesentlicher Akt für die Begründung einer besonderen königlichen Dignität begriffen, habe in dem Maße an Bedeutung verloren, in dem sich in England und Frankreich die Erblichkeit der Thronfolge durchsetzte. Zugleich sei man seit dem 14. Jahrhundert bemüht gewesen, die königliche Stellung einschließlich der wundertätigen Begabung mit der Legitimität der Abstammung zu begründen. Letztlich sei die Ausbildung einer dynastischen Sakralität nur in Frankreich erfolgreich gewesen, in England sei dies durch die Konflikte zwischen Königtum und Adel verhindert worden. Auch im Reich habe das Ende der Staufer zugleich das vorläufige Ende einer ideellen Überhöhung der Herrscherfamilie bedeutet, eine Idee, die erst wieder mit neuen Herrscherfamilien wie denen der Luxemburger und Habsburger habe aufgegriffen werden können.

Mit dem Phänomen der sogenannten Gegenkönige in Bezug auf die Herrschernachfolge befasste sich MICHAELA MUYLKENS (Oldenburg). Zum Ausgangspunkt ihrer Überlegungen wählte sie die Königserhebung Rudolfs von Rheinfelden 1077. Mit dieser Wahl sei erstmals nach der Etablierung der Individualsukzession unter den Ottonen die Erhebung eines rivalisierenden Königs mit dem Ziel der Ersetzung des amtierenden Herrschers, Heinrichs IV., vollzogen worden. Die in der Forschung diesbezüglich gängige Bezeichnung „Gegenkönig“ bzw. „Gegenkönigtum“ sei jedoch unzulänglich. Schließlich beschreibe diese Terminologie höchstens die Sicht der Partei, die den amtierenden König unterstützte. Die Anhänger seines Konkurrenten hätten sich allerdings ebenso im Recht gewähnt, weswegen man treffender von einem „rivalisierenden König“ bzw. vom „rivalisierenden Königtum“ sprechen sollte. Die Konkurrenten hätten Anspruch auf die Herrschaft über dasselbe Territorium erhoben und diesen jeweils etwa durch Wahl und Weihe zu legitimieren versucht. Dabei sei dem Wahlakt eine besondere Bedeutung zugekommen, was sich vor allem daran ablesen lasse, dass sich die Söhne Heinrichs IV., Konrad und Heinrich V., durch erneute Erhebungsakte als (rivalisierende) Könige 1093 bzw. 1099 bestätigen ließen, obwohl sie bereits vom Vater zum Nachfolger bestimmt worden waren. Vor allem die Großen des Reiches hätten so ihren Einfluss auf die Herrschaftsnachfolge nachdrücklichen demonstrieren können.

Zum Abschluss der Tagung kam FLORIAN HARTMANN (Bonn) die Aufgabe zu, die Beiträge der Vorredner zusammenzufassen. Der Vergleich der mittelalterlichen Thronfolge in Europa habe deutlich gemacht, so Hartmann, dass die sonst gängige Gegenüberstellung von Erb- und Wahlreich zu kurz griffe. Vielmehr hätten die Beiträge gemein gehabt, bei vermeintlichen Erbreichen den Einfluss eines Erbrechts zu relativieren und in den sogenannten Wahlreichen eine stärkere Bedeutung dynastischer Prinzipien nachzuweisen. Die Vorträge hätten außerdem gezeigt, dass ein verbindliches Normsystem zur eindeutigen Klassifizierung von Thronfolgen als legitim oder illegitim nicht existierte. Letztlich sei deutlich geworden, dass unabhängig von eventuellen rechtlichen und/oder testamentarischen Vorgaben die Durchsetzung einer Thronfolge an die aktuellen machtpolitischen Umstände gebunden gewesen sei. Die Legitimität einer solchen Entscheidung wurde dann oft genug erst im Nachhinein mit Hilfe aufwendiger Zeremonien und einer tendenziösen Historiographie konstruiert. Historiographische Texte, lehrten die Vorträge, würden daher bisweilen eine normative Ordnung suggerieren, die so gar nicht bestand. Zuletzt plädierte Hartmann dafür, ausgehend von den Ergebnissen der Tagung einen vergleichenden Blick auf die Nachfolge in Adelshäusern und Königsdynastien zu werfen, sowie in die Analyse komplementär auch geistliche Wahlverfahren einzubeziehen.

Konferenzübersicht:

Matthias Becher (Bonn): Einführung in das Tagungsthema

Ralph-Johannes Lilie (Berlin): Wahlmonarchie oder Erbkaisertum? Zur Herrschaftsnachfolge in Byzanz

Brigitte Kasten (Saarbrücken): Testamentarische Regelungen zur Integration der Königssöhne westeuropäischer Königsdynastien des Früh- und Hochmittelalters (bis ca. 1300) in die Familienherrschaft

Steffen Patzold (Tübingen): Zwischen dissensio und consilium: Die Thronfolge im Reich der Ottonen und Salier

Alheydis Plassmann (Bonn): ... et claues thesaurorum nactus est, quibus fretus totam Angliam animo subiecit suo... Herrschaftsnachfolge in England zwischen Erbschaft, Wahl und Aneignung (1066-1216)

Klaus Herbers (Erlangen): Herrschaftsnachfolge auf der Iberischen Halbinsel: Recht – Pragmatik – Symbolik

Martin Kintzinger (Münster): Kontingenz und Konsens. Die Regelung der Nachfolge auf dem Königsthron in Frankreich und im Deutschen Reich

Stefanie Dick (Kassel): Die Königin im spätmittelalterlichen Verfassungswandel

Franz-Reiner Erkens (Passau): Thronfolge und Herrschersakralität im späteren Mittelalter: Aspekte einer Korrelation

Michaela Muylkens (Oldenburg): Rivalisierende Königsherrschaft als Form der Herrschaftsnachfolge

Florian Hartmann (Bonn): Zusammenfassung

Anmerkungen:
1 Vgl. den damaligen Tagungsband Das Königtum. Seine geistigen und rechtlichen Grundlagen. Mainauvorträge 1954 (Vorträge und Forschungen 3), Lindau/Konstanz 1956.


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