Intimität und die Grenzen des Erlaubten im Mittelalter. Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte e.V.

Intimität und die Grenzen des Erlaubten im Mittelalter. Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte e.V.

Organisatoren
Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte e.V.
Ort
Reichenau
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.03.2013 - 22.03.2013
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Von
Claudia Esch / Heiko Hiltmann, Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte, Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Die von Klaus van Eickels (Bamberg) organisierte Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeitskreises stellte den in der Geschichtswissenschaft bislang nur wenig beachteten Begriff der ‚Intimität‘ in den Fokus. Ziel der Tagung war es, das Potenzial dieses Konzepts für die mediävistische Forschung aufzuzeigen und sich daraus ergebende Fragestellungen zu erproben. Dabei standen die drei Themenkomplexe Intimität und Ehe, Nähe und Vertrauen innerhalb der Adelsgesellschaft und am Königshof sowie Intimität im Verhältnis zu Gott im Mittelpunkt.

In seiner Einführung in das Tagungsthema näherte sich KLAUS VAN EICKELS (Bamberg) dem Begriff der Intimität zunächst aus dem Blickwinkel der Psychologie, die ihn als Umschreibung für einen Zustand der Nähe und des Vertrauens gebraucht. Dabei lassen sich anhand der miteinander geteilten Informationen fünf Grade der Nähe unterscheiden – vom Austausch allgemeiner Bemerkungen bis hin zur Kommunikation über eigene Gefühle, Bedürfnisse und Wünsche. Das Teilen intimer Informationen setzt Vertrauen voraus, fordert aber auch ein reziprokes Verhalten des Gesprächspartners ein. Von dieser Definition ausgehend schlug Klaus van Eickels den Bogen zu politischen und sozialen Funktionen von Intimität im Mittelalter. Als Beispiel dienten etwa durch Freundschafts- und Liebesdiskurs erzeugte Räume der Nähe und des Vertrauens, die erst einen Austausch von Kritik ohne Rücksicht auf Rang- und Ehrfragen ermöglichten. Daran anschließend ging der Organisator auf die methodischen Herausforderungen bei der Beschäftigung mit dem Tagungsthema ein. Die Trennung zwischen Öffentlichkeit und Privatheit sowie die Verdrängung von Intimität und Nähe aus dem öffentlich-politischen Leben, die im Rahmen der Emanzipation der bürgerlichen Gesellschaft im 19. Jahrhundert forciert wurden, verdecken oft den Blick auf die enge Verschränkung dieser Bereiche im Mittelalter. Am Beispiel des Liebesdiskurses verdeutlichte Klaus van Eickels, dass die Übertragung der heute geläufigen Assoziation von Intimität und Sexualität auf mittelalterliche Verhältnisse einen erheblichen Teil des eigentlichen Diskurses ausblendet.

INES WEBER (Tübingen) eröffnete den zweiten Konferenztag, in dessen Mittelpunkt vor allem Fragen nach der Normierung und Juridifizierung gegengeschlechtlicher Beziehungen standen. Am Beispiel einer aus dem 8. Jahrhundert stammenden Schenkungsformel erläuterte sie drei zentrale Bestandteile, die nach dem Verständnis des frühmittelalterlichen Kirchenrechts für den Abschluss einer rechtsgültigen Ehe konstitutiv sein sollten: 1. der consensus der Eltern und Verwandten beider Brautleute, 2. die mit einem „Kuss“ (osculum) besiegelte Übergabe von Vermögensgegenständen und 3. der Akt der öffentlichen Eheschließung, der unter anderem die Abfassung eines ebenfalls als osculum bezeichneten schriftlichen Schenkungsvertrags beinhaltete. Im Folgenden konzentrierte Weber ihre Ausführungen auf den mehrdeutigen Begriff des osculum. Da es sich bei den zeitgenössischen Verlobungs- und Eheverhandlungen um einen männlich dominierten Prozess handelte, kam sie zu dem Schluss, dass auch der Kuss nicht zwischen den Eheleuten selbst, sondern zwischen den männlichen Verhandlungspartnern ausgetauscht wurde. Die vertragsbestätigende Funktion des Kusses ermöglichte es dabei, dass sich das osculum im Laufe des Frühmittelalters von einer ursprünglich ‚Intimität‘ und Vertrauen stiftenden Geste der Nähe zu einem terminus technicus für eine fortan schriftlich ausgestellte Eheschenkungsurkunde entwickelte. Diese Verschriftlichung des Schenkungsaktes diente vorrangig dem Ziel, allen an der Eheschließung beteiligten Parteien und vor allem der Ehefrau mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.

Die eherechtliche Thematik des vorausgegangenen Vortrags aufgreifend analysierte KARL UBL (Köln) in seinem Vortrag Prozesse der Politisierung von Ehe im karolingischen Frankenreich. Am Beispiel zeitgenössischer Skandalberichte über königliche und reichsaristokratische Ehen – wie die Lothars II. mit Theutberga – wurde zunächst verdeutlicht, dass die Thematisierung von eherechtlichen Streitfällen und Sexualdelikten – wie Ehebruch, Scheidung, Wiederheirat, Frauenraub, Inzest und ‚widernatürlichem‘ Geschlechtsverkehr – im Rahmen öffentlich geführter Diskurse und rechtlicher Entscheidungen während des 9. Jahrhunderts deutlich an Intensität gewann. Eine der modernen Erwartungshaltung entsprechende Trennung von öffentlicher Politik und privater Intimsphäre ist nicht erkennbar. Diese „Politisierung von Ehe und Sexualität“ habe, so Ubl, ihre Ursache in der stark religiös geprägten Logik und Kommunikation der Karolingerzeit. Sünden des Einzelnen galten demnach nicht als private, sondern als öffentliche Sünden, da sie in ihrer Wirkung die gesamte christliche Gemeinschaft involvierten. Daher wurden die Eheverstöße und Sexualdelikte karolingischer Großer auch nicht als ‚intime‘ Vergehen begriffen. Sie waren vielmehr unmittelbare Auslöser des göttlichen Zorns, der das Frankenreich in Form von Naturkatastrophen, Ernteausfällen und normannischen Plünderungszügen ereilte. Die Vorstellung von einer Intimität des Sexuellen war dem 9. Jahrhundert folglich unbekannt, da „die Qualität des königlichen Regiments nicht nur auf dem Schlachtfeld, sondern auch im Ehebett entschieden wurde“.

LEAH OTIS-COUR (Montpellier) betonte dagegen die im späten Mittelalter verbreitete Vorstellung der Ehe als intimer, auf Gegenseitigkeit beruhender Beziehung. Anhand von überwiegend dem südfranzösischen Raum entstammenden Quellen zeigte sie auf, dass diese Ehekonzeption nicht nur in ganz unterschiedlichen sozialen Schichten rezipiert wurde, sondern auch konkrete Auswirkungen auf die soziale und rechtliche Praxis hatte. Die konsensuale Ehe, bei der allein die Zustimmung der Ehepartner für die Eheschließung ausschlaggebend war, bildete die Grundlage für den Anspruch auf gegenseitige Treue und Wertschätzung. Dieser fand Ausdruck in der von der Kirche seit dem 12. Jahrhundert verstärkt betonten Verpflichtung zur affectio maritalis, der ehelichen Zuneigung. Die damit verbundene Pflicht zu einem friedlichen Zusammenleben der Eheleute und die Ächtung von exzessiver Gewaltanwendung gegenüber der Ehefrau lassen sich nicht nur in der Literatur, sondern auch in Gerichtsakten und der städtischen Gesetzgebung beobachten. Der Anspruch auf wechselseitige Treue und Zurückhaltung auch auf Seiten des Mannes wurde im 15. Jahrhundert teilweise sogar auf außereheliche Beziehungen übertragen.

Im Gegensatz dazu war die Ehe in der islamischen Gesellschaft des Mittelalters eher asymmetrisch angelegt, wie PATRICK FRANKE (Bamberg) in seinen Ausführungen zur islamischen Sexualethik darlegte. Von ihrer Rechtskonzeption her war sie ein Dauervertrag, der dem Mann gegen die Zahlung des Brautgelds und des Unterhalts der Frau die Verfügung über deren Sexualorgane und Reproduktionsfähigkeit zugestand. Die Frau besaß umgekehrt ein „Recht auf Mutterschaft“, das ihr eine Auflösung der Ehe auf Grund der Unfruchtbarkeit ihres Mannes erlaubte. Während Nacktheit als satanisch galt und daher detaillierte Regeln zur Körperbedeckung von Mann und Frau existierten, wurde Geschlechtsverkehr innerhalb der Ehe bzw. des Konkubinats positiv gesehen. Als Keuschheit galt bereits die Beschränkung der sexuellen Aktivitäten auf diesen rechtlichen Rahmen, während Ehelosigkeit und sexuelle Enthaltung um ihrer selbst willen keine Wertschätzung erfuhren. Die Kanalisierung des Begehrens durch Ausübung des Geschlechtsverkehrs innerhalb der erlaubten Grenzen galt sogar als frommes Werk. Bemerkenswert sei, so Franke, dass die islamischen Rechtstexte und Koranauslegungen sich mit den sexuellen Handlungen innerhalb der Ehe eher aus mechanistischer Perspektive beschäftigen, während Nähe und Vertrauen zwischen den Partnern wenig thematisiert werden.

KLAUS OSCHEMA (Heidelberg) leitete mit seinem Beitrag über „kritische Distanz“ beziehungsweise „gefährliche Nähe“ den thematischen Schwerpunkt des dritten Konferenztages ein, der statt gegengeschlechtlichen jetzt überwiegend mann-männliche Nahverhältnisse in den Blick nahm. Dabei stützte er sein Verständnis von ‚Nähe‘ beziehungsweise ‚Intimität‘ auf ein Raumordnungsmodell des Soziologen Edward T. Hall, demzufolge der engste, den Körper eines sozialen Akteurs direkt umgebende Bereich als „intim“ einzustufen sei. Dieses Begriffsverständnis voraussetzend wandte sich Oschema seinem eigentlichen Vortragsthema zu, in dessen Fokus die Frage stand, welche Rolle räumlich-körperliche Nähegesten unter Männern in der adlig-höfischen Gesellschaft des franko-burgundischen Spätmittelalters spielten. Anders als im Falle gegengeschlechtlicher Begegnungen sei der unmittelbare mann-männliche Körperkontakt durch Handschläge, Umarmungen, Küsse oder gar das Reiten auf einem Pferd oder das Schlafen in einem Bett beziehungsweise Zimmer für die Zeitgenossen nicht primär sexuell konnotiert gewesen. Vielmehr dienten derartige Gesten physischer Nähe als „Instrumente der Harmonisierung“, wenn sie im Rahmen Freundschaft stiftender Handlungen als Mittel der Konfliktbeilegung eingesetzt wurden. Zu einer negativen Deutung kam es aber dann, wenn persönliche Nahbeziehungen zwischen Fürst und Vertrautem durch die Verleihung von Privilegien an Letzteren institutionalisiert wurden. Insbesondere deutlich niederrangige Partner, abwertend auch als ‚Emporkömmlinge‘ oder ‚Günstlinge‘ bezeichnet, mussten in solchen Fällen mit Anfeindungen ihrer Gegner rechnen.

Dem Vertrauten oder ‚Günstling‘ als einer Form des politischen Nahverhältnisses widmete sich im Anschluss auch WOLFRAM DREWS (Münster) anhand dreier Fallbeispiele aus dem weiteren Mittelmeerraum. Der vom frühabbasidischen Reich des 8. und 9. Jahrhunderts über das hochmittelalterliche Granada bis hin zum kastilischen Königshof des 15. Jahrhunderts gespannte Bogen zeigte etliche epochenübergreifende Charakteristika des Phänomens auf. Dies betraf etwa die allein auf der Nähe zum Herrscher basierende Stellung des Günstlings, die selbst nach mehreren Generationen immer gefährdet blieb. Der außerhalb institutioneller Strukturen stehende, jederzeit absetzbare Vertraute konnte die Machtposition des Herrschers stabilisieren, indem er ihm die Ableitung von Kritik ermöglichte, für die Umsetzung einer konsequenten Politik sorgte oder, wie im Fall der jüdischen Wesire von Granada, den Herrscher von der Parteinahme für eine der rivalisierenden Volksgruppen enthob. Wenn er zu einer Gefahr für den Herrscher wurde, konnte er jedoch leicht entfernt werden. Der Günstling war daher nicht nur auf das Vertrauen des Herrschers, sondern auch auf die Akzeptanz der Beherrschten angewiesen, gegen deren Druck er sich auf Dauer nicht halten konnte. Von rivalisierenden Adelsgruppen wurde ihm meist erst im Konfliktfall seine intime Beziehung zum Herrscher als übergroße Nähe ausgelegt bis hin zum Verdacht homoerotischer Beziehungen.

JOHANNES GIESSAUF (Graz) schlug geographisch einen großen Bogen und stellte verschiedene Formen von Nahbeziehungen im mongolischen Weltreich des 12. und 13. Jahrhunderts vor, wobei neben mann-männlichen Beziehungen vor allem die Intimität zwischen den Geschlechtern im Vordergrund stand. Da mit Ausnahme der ‚Geheimen Geschichte der Mongolen‘ alle Beschreibungen der mongolischen Gesellschaft von außenstehenden Beobachtern stammen, tradierte sich lange Zeit das Bild von den frauenverachtenden und grausamen Steppenreitern, während sich bei eingehender Betrachtung ein durchaus vielschichtiges Bild erkennen lässt. Frauen galten in der polygynen mongolischen Gesellschaft als soziales Kapital, so dass die Besitznahme von Frauen der eroberten Völker ein Teil der politisch-militärischen Strategie war. Insbesondere die Hauptfrau verfügte jedoch durch ihre Nähe zum Herrscher auch über erhebliche politische Einflussmöglichkeiten, fungierte als Ansprechpartnerin bei Anfragen an den Herrscher und konnte unter Umständen nach dessen Tod die Regentschaft übernehmen. Eine andere Form von Nahbeziehungen wurde durch ritualisierte Freundschaft in Form der Schwurbruderschaft (Anda-Bund) zwischen Männern konstituiert, wodurch eine der Ehefrau fast vergleichbare Vertrauensstellung begründet werden konnte. Auch die Beziehung zwischen Mensch und Tier war in der auf Viehzucht ausgerichteten mongolischen Gesellschaft von großer Nähe und Intimität gekennzeichnet.

Im Schlussvortrag des dritten Tages näherte sich SVEN LIMBECK (Wolfenbüttel) dem Konferenzthema ‚Intimität‘ aus theologischer Perspektive. Im Mittelpunkt standen die Erlebnisse hoch- und spätmittelalterlicher Mystiker und Mystikerinnen, die in ihren Christkindvisionen nicht nur die Passion, sondern auch die Inkarnation und Kindheit Christi miterlebten. Tiefenpsychologische Deutungen des 20. und 21. Jahrhunderts begriffen die ‚intimen‘ Betrachtungen und Berührungen des Christusleibes, von denen die Leidens- und Kindheitsmystik immer wieder berichtet, als Ausdruck „missglückter Sexualverdrängung“ oder „pädophiler Phantasien“. Anhand der exemplarischen Erläuterung unterschiedlicher Einzelfälle gelang es Limbeck jedoch, diese psychoanalytischen Verstehensansätze von Intimität mit dem Christuskind als „verfehlte neuzeitliche Interpretationen spätmittelalterlicher Frömmigkeit“ zu entlarven. Wenn die Mystikerin und Nonne Margareta Ebner einer Christkindplastik die Brust gab oder großes Interesse an der Beschneidung Jesu zeigte, bedarf es zur Erklärung keines Rückgriffs auf unterdrückte mutterschaftliche Gefühle oder erotisch-sexuelle Begierden. Vielmehr war beides eine theologisch vollkommen folgerichtige Form einer aktiven Partizipation an der Heilsgeschichte – das Stillen im Sinne einer imitatio Mariae und die Betrachtung der Beschneidung als Ausdruck der Teilhabe an der Passion, die durch den ersten Schmerz Christi präfiguriert wurde. Durch die theologie- und frömmigkeitsgeschichtliche Kontextualisierung dieses und weiterer Fallbeispiele spätmittelalterlicher Mystik wurde gezeigt, dass die in den Texten transportierten körperlichen Begegnungen nicht als bloße Projektionen, sondern als „stimmiger Code frommer Lebenspraxis“ zu verstehen sind.

Am vierten und letzten Konferenztag setzte sich GABRIELA SIGNORI (Konstanz) in ihrer Zusammenfassung kritisch mit dem Tagungskonzept auseinander. Dabei wies sie vor allem auf die Notwendigkeit hin, den Begriff der ‚Intimität‘ in Auseinandersetzung mit der Forschung zur Herausbildung der Intimität in der Neuzeit und zur Kulturgeschichte der Sexualitäten definitorisch zu schärfen, um ihn als analytisches Instrument sinnvoll einsetzen zu können. In diesem Zusammenhang müsse auch klarer als bislang geschehen Position zu den Thesen von Niklas Luhmann bezogen werden, der 1982 in „Liebe als Passion“ die romantische Liebe als „Codierung von Intimität“ und damit als ein Phänomen der Moderne definierte. Diese konstruktiv-kritischen Hinweise wurden in der Schlussdiskussion in mehrfacher Hinsicht aufgegriffen: Angeregt wurde insbesondere, den gesellschaftlichen Referenzrahmen über die Adelsgesellschaften hinaus auszuweiten (z. B. durch Einbeziehung der städtischen Oberschichten, des Hospitalwesens und des monastischen Bereichs). Außerdem diskutierten die Teilnehmer, ob und inwieweit der Intimitätsbegriff in der Mittelalterforschung durch sinnverwandte, aber forschungsgeschichtlich weniger vorbelastete Ausdrücke wie ‚persönliche Nähe‘, ‚Nahverhältnisse‘ oder ‚Innigkeit‘ sinnvoll ersetzt oder ergänzt werden kann.

Konferenzübersicht:

Klaus van Eickels (Bamberg): Einführung. Intimität und die Grenzen des Erlaubten im Mittelalter

Ines Weber (Tübingen): Regulierung des sexuellen Begehrens und soziale Rollenzuweisung: Die Grenzen des Erlaubten in der Ehe

Karl Ubl (Köln): Das Recht wird intim: Inzest und Sexualität im Ehediskurs des frühen Mittelalters

Leah Otis-Cour (Montpellier): Determining the boundaries of licit relationships between men and women in the Middle Ages: Norms, practice and imagination

Patrick Franke (Bamberg): Die Regulierung von körperlicher Nähe, sexuellem Begehren und sozialen Nahverhältnissen im mittelalterlichen Islam

Klaus Oschema (Heidelberg): Kritische Distanz. Berührungen und Nähegesten zwischen Intimität und Gefahr im Mittelalter

Wolfram Drews (Münster): Der Günstling – vergleichende Annäherungen an ein politisches Phänomen

Johannes Gießauf (Graz): Streicheleinheiten für Steppenreiter. Wert und Realität körperlicher Beziehungen im mongolischen Weltreich

Sven Limbeck (Wolfenbüttel): Intimität mit Christus. Mystisches Erleben als körperliche Begegnung im hohen und späten Mittelalter

Gabriela Signori (Konstanz): Zusammenfassung


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