Il 'commonwealth' veneziano tra 1204 e la fine della repubblica: identità e peculiarità

Il 'commonwealth' veneziano tra 1204 e la fine della repubblica: identità e peculiarità

Organisatoren
Gherardo Ortalli, Istituto Veneto di Scienze, Lettere ed Arti; Oliver Jens Schmitt, Österreichische Akademie der Wissenschaften; Wiener Spezialforschungsbereich "Visions of Community" (VISCOM)
Ort
Venedig
Land
Italy
Vom - Bis
06.03.2013 - 09.03.2013
Url der Konferenzwebsite
Von
Sascha Attia / Fabian Kümmeler Institut für Osteuropäische Geschichte, Universität Wien

Die vom 6. bis 9. März 2013 in Venedig abgehaltene Tagung "Il 'commonwealth' veneziano tra 1204 e la fine della repubblica: identità e peculiarità" wurde von Gherardo Ortalli seitens des Istituto Veneto di Scienze, Lettere ed Arti und von Oliver Jens Schmitt seitens der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie des Wiener Spezialforschungsbereiches "Visions of Community" (VISCOM) organisiert. Ziel der Konferenz war es, die oftmals getrennten Forschungsfelder der venezianischen Überseegebiete (Stato da Mar) mit den Forschungen zur oberitalienischen Terraferma und Venedig selbst zu verknüpfen und die Stellung venezianischer Staatlichkeit in der europäischen Geschichte herauszuarbeiten. Dadurch sollten Gemeinsamkeiten und Besonderheiten des venezianischen "Commonwealth" zwischen der Eroberung Konstantinopels 1204 und dem Ende der Republik 1797 ins Bewusstsein gerückt werden. Dabei sollten ebenfalls das Konzept des "Commonwealth" und seine Sinnhaftigkeit zur Erfassung und Analyse der Geschichte der Markusrepublik diskutiert werden.

Bezugnehmend auf die Vielschichtigkeit venezianischer Staatlichkeit, wies GHERARDO ORTALLI (Venedig) auf die Fähigkeit der Markusrepublik hin, sich in gewachsene Strukturen zu integrieren und gleichzeitig Kontrolle auszuüben. Die "fragmentierte Staatlichkeit" des durch viele einzelne Vertragsschlüsse entstandenen venezianischen Territoriums generierte eine von Mythen umgebene Staatskonstruktion, welche monarchische und republikanische Elemente vereinte. Dieser frühneuzeitliche "stato composito" blieb in seinen vielseitigen Wechselbeziehungen zwischen Zentrum und Peripherien den jeweiligen Dynamiken von Konsens, Streit und Vermittlung ausgesetzt. GIAN MARIA VARANINI (Verona) betonte wiederum die Sinnhaftigkeit des "res publica"-Begriffs für das Verhältnis Venedigs zu den Terraferma-Städten, deren demographisches Gewicht im Verhältnis zur Metropole viel größer gewesen sei als analoge Beziehungen in anderen italienischen Territorialstaaten. Er unterstrich zudem die starke Identität der Bezirke in einem multipolaren Staatswesen. Zur Präsenz Venedigs in der Levante (Ägypten, Kreuzfahrerstaaten) führte DAVID JACOBY (Jerusalem) aus, dass vor dem 13. Jahrhundert trotz beachtlicher Handels- und Siedlungstätigkeit keine staatlichen Strukturen oder ständigen Vertretungen Venedigs in der Region zu finden sind. Jacoby betonte die Bedeutung des Kreuzzugs von 1204 für die Veränderung der venezianischen Haltung gegenüber dem Aufbau staatlicher Strukturen in seinen ostmediterranen Besitzungen und Niederlassungen. Der Aufbauprozess des "Stato da Mar" führte erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts zu einer strukturellen Vereinheitlichung, besonders auf der Insel Kreta.

MONIQUE O'CONNELL (Winston-Salem) zeigte, dass implizite und explizite Verträge sowie die damit verbundenen Verhandlungsprozesse der Markusrepublik ein zentrales (und kostengünstiges) Herrschaftsinstrument boten. Ausgehend von der engen Verbindung zwischen Patriziat und Staat, kann das Vertragsdenken als zentrales Funktions- und Strukturelement des venezianischen Staates verstanden werden. Dies belegte O'Connell auch anhand der Analyse von Heiratsverträgen zwischen venezianischen Patriziern und lokalen Eliten innerhalb des Stato da Mar. Demgegenüber widmete sich PAOLO PRETO (Padua) dem politischen Mord als zentralisierendes Instrument der Machtausübung. Im Zusammenhang der Diskussion um den "schwachen Staat" in der italienischen Forschung der letzten Jahre erläuterte Preto Aspekte einer durchsetzungsfähigen Staatsautorität, die ein eigenes begriffliches Arsenal zur politisch-moralischen Rechtfertigung entwickelte, das auch in rein internen Akten Verwendung fand.

Darauf aufbauend fokussierten einige Beiträger das Justizwesen der Serenissima sowie strukturelle Aspekte venezianischer Staatlichkeit. So hob DIETER GIRGENSOHN (Göttingen) hervor, dass gleicher Zugang zur Justiz unabhängig vom sozialen Status eines der zentralen Prinzipien Venedigs war. Der venezianische Staat in Oberitalien zeichnete sich durch einen grundlegenden Rechtspluralismus aus (Statutenrecht in Venedig, Statuten und römisches Recht auf dem Festland), wobei es nie zu einer umfassenden Rechtsvereinheitlichung gekommen sei. CLAUDIO POVOLO (Venedig) unterstrich den geringen Grad der Rechtsvereinheitlichung in der Terraferma, deren Bezirke nur durch Appellationsinstanzen in Venedig an die Metropole gebunden waren. Das Fehlen einer übergreifenden Verwaltung erkläre die Bedeutung regionaler und lokaler Netzwerke der Macht und die zentrale Funktion von Konsens und Vermittlung zwischen Peripherie und Zentrale, wobei den zweijährlich wechselnden Statthaltern eine Schlüsselrolle zukam. Auch LUCIANO PEZZOLO (Venedig) betonte Venedigs Achtung kommunaler Strukturen im Steuerwesen, den geringen Grad der gesamtstaatlichen Vereinheitlichung und die politischen Rücksichten des Fiskus gerade in den Grenzgebieten. Den "senso del dovere fiscale" der stadtvenezianischen Patrizier erklärte er mit einer "conformità volontaria" zur vorbeugenden Vermeidung massiver staatlicher Zugriffe auf Privatvermögen. Anschließend zeigte ANDREA ZANNINI (Udine) auf, dass "Modernität" keine hilfreiche Kategorie zur Deutung der venezianischen Verwaltung sei. Die Käuflichkeit von Ämtern etwa habe zu einer Entpersonalisierung beigetragen; im 18. Jahrhundert sei auch eine reformorientierte mittlere Bürokratie unterhalb des Patriziats entstanden.

Sich vom Zentrum der Markusrepublik zu ihren überseeischen Besitzungen wendend, verglich BENJAMIN ARBEL (Tel Aviv) die Charakteristika des Stato da Mar mit jenen der Terraferma vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. In Anbetracht der Vielfalt von der katholischen italienischsprachigen Terraferma bis zu den orthodoxen griechischen Inseln der Ägäis könne das venezianische "Commonwealth" nicht als homogener Staat verstanden werden. Mit Blick auf die griechischen Besitzungen (Kreta, Festland, Zypern) plädierte Arbel für die Sinnhaftigkeit des Begriffs "Kolonie" zur Beschreibung des venezianischen Machtsystems im östlichen orthodox geprägten Teil des venezianischen Seestaates. Diesbezüglich verwies GUILLAUME SAINT-GUILLAIN (Amiens) auf das Forschungsproblem der aus dem 19. und 20. Jahrhundert stammenden Kategorien zur venezianischen "Kolonial"-Herrschaft im Stato da Mar. Eine "Kolonialisierung" durch Besiedlung habe lediglich auf Kreta stattgefunden, wo sich die venezianischen Siedler innerhalb weniger Generationen durch Heirat assimilierten. Davon ausgenommen blieb die katholische Konfession der Siedler, welche infolge zu einem zentralen Zugehörigkeitskriterium avancierte, das den rechtlichen Status von Individuen (orthodox/katholisch) beeinflusste. Als besonderen Typus arbeitete er die indirekte Herrschaft der Republik über die von venezianischen Patriziern regierten Inseln der zentralen und südlichen Ägäis heraus, die strukturell im Feudalsystem des Lateinischen Kaiserreichs verharrten. OLIVER JENS SCHMITT (Wien) demonstrierte am Beispiel des sozialen Aufstiegs und der politischen Aktivitäten zweier dalmatinischer Bauern die Rolle der Justiz, besonders der zentralen Appellationsinstanzen, als zentrales Funktionselement zur Herrschaftsstabilisierung und Festigung von Identitätspositionen innerhalb des venezianischen "Commonwealth".

Der Dynamik, die vom venezianischen Seestaat nicht nur in Richtung der Lagunenstadt ausging, widmete sich THIERRY GANCHOU (Paris). Im Spätmittelalter nahmen kretische Untertanen der Republik eine bedeutende Stellung im ägäischen Handel ein und verliehen dem byzantinischen Konstantinopel wichtige wirtschaftliche Impulse. Auf Kreta bestand eine wohlhabende Schicht von Reedern, Kaufleuten und Kapitänen, deren erfolgreichste Vertreter auch in die byzantinische Aristokratie einheirateten. Ganchou zeigte, dass Konstantinopel 1453 ein lebhaftes internationales Handelszentrum war und nicht nur Stadtvenezianer, sondern auch griechische Untertanen Venedigs maßgeblich am Handel beteiligt waren. Dies bot für das Verhältnis zwischen Venedig und dem späten Byzanz sowie die Frage nach dem kolonialen Status Kretas grundlegend neue Erkenntnisse. SERGHEI KARPOV (Moskau) richtete den Blick auf die venezianischen Niederlassungen am Schwarzen Meer (14./15. Jahrhundert) und die oft vernachlässigte russische Forschung. Karpov verglich besonders die venezianische "Kolonisation" Kretas mit den Handelsniederlassungen am Schwarzen Meer. Mit Blick auf die komplizierten Rechtsgrundlagen dieser Niederlassungen auf dem Territorium des Kaiserreichs Trapezunt oder der Goldenen Horde können diese nicht "Kolonie" genannt werden, sondern sollten als Handelsstützpunkte an der Peripherie des venezianischen "Commonwealth" bezeichnet werden. Dabei waren, wie EGIDIO IVETIC (Padua) betonte, die Grenzen des venezianischen Staates nicht immer deutlich, was sich besonders in den geradezu "mobilen Grenzen" des maritimen Bereichs venezianischer Herrschaft äußerte. So bestand der venezianische Staat im 15. Jahrhundert mehrheitlich aus Grenzzonen, die sich von den Alpen bis nach Zypern zogen. Diese Grenzzonen seien durch deutliche Unterschiede geprägt, wiesen jedoch alle ähnliche Probleme in puncto der Handels- und Ressourcenkontrolle auf, was gerade im 17./18. Jahrhundert auf eine Tendenz zur Vereinheitlichung im venezianischen Staat hindeutet.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Kommunikations- und Migrationsprozesse. So untersuchte ERIC DURSTELER (Provo), wie Venedig im 16. Jahrhundert die Kontrolle über seine nach Istanbul ausgewanderten Untertanen (unter anderem Verbannte, Sklaven und griechische Untertanen) bewahrte, insbesondere wenn diese dem osmanischen Reich militärtechnologische Fertigkeiten zur Verfügung stellten. ERMANNO ORLANDO (Venedig) beschäftigte sich dagegen mit auf Venedig gerichteter Mobilität und Migration innerhalb des "Commonwealth". Er zeigte, wie die Serenissima mit Migration umging und von ihr beeinflusst wurde. Neben der Existenz gemischtkonfessioneller Ehen (zwischen Katholiken, Orthodoxen und Armeniern) spielten bei der Integration von Migranten in die venezianische Stadtgesellschaft im Spätmittelalter besonders die auf staatlicher Genehmigung basierenden Gründungen eigener Vereinigungen von Migranten in Form der Scuole (wie die Scuola Dalmata di SS. Giorgio e Trifone, 1451) eine Rolle. NIKOLAOS KARAPIDAKIS (Korfu) untersuchte das Verhältnis von Regierenden und Regierten anhand damit verbundener Identitäten, Rituale und Symbole. Er beleuchtete aktuelle griechische Forschungen, die sich in jüngerer Zeit stärker sozialgeschichtlich mit Konflikten innerhalb der Inselgesellschaft und divergierenden Wahrnehmungen von Identitätsmustern beschäftigten. Am Beispiel der Nutzung juristischer Werkzeuge zur Herrschaftsführung und des Bewusstseins der Regierten über deren Wirkungsweisen widmete sich auch ALESSANDRA RIZZI (Venedig) dem Verhältnis zwischen Regierenden und Regierten im Spätmittelalter.

Abschließend resümierte ELISABETH CROUZET-PAVAN (Paris) die Ergebnisse der Tagung und verwies auf ein Gemälde von Donato Bragadin von 1459, welches den Markuslöwen mit den Vorderpfoten an Land und den Hinterpfoten zur See zeigt. Insbesondere die jüngst erfolgte Auffächerung der Betrachtung der Markusrepublik auf die Konzepte "Imperium", "stato composito" und im Rahmen dieser Tagung auch "Commonwealth" verleihen der Forschung neue Impulse.

Eine intensive Diskussion entwickelte sich zur Frage nach der Stellung der venezianischen Statthalter im italienisch-adriatischen Teil des Staates: Claudio Povolo argumentierte, dass diese Vertreter der Städte gegenüber Venedig waren, während eine Mehrheit der Diskutanten unterstrich, dass sie vielmehr Repräsentanten der Zentralbehörden in der Provinz waren. Diese venezianischen Statthalter befanden sich mitsamt ihres äußerst bescheidenen Personalstandes in einer Art Mittlerposition zwischen den örtlichen Verfassungsstrukturen und den Zentralbehörden Venedigs. Dabei war Venedig grundsätzlich am Erhalt bestehender Ordnungen interessiert und förderte die Drucklegung städtischer Statuten der untergebenen Kommunen. Vergleicht man die Terraferma mit dem adriatischen Teil des Stato da Mar, die beide größtenteils in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in den venezianischen Staat eingegliedert wurden, zeigen sich im Umgang Venedigs mit den bestehenden Rechtsordnungen in diesen rechtlich und soziokulturell verwandten Regionen kaum Unterschiede. Stattdessen wird deutlich, dass gerade der Anschein rechtlicher Kontinuität für die venezianische Herrschaftslegitimation außerordentlich wichtig war. In diesem Zusammenhang wies Ermanno Orlando darauf hin, dass die Nutzungsformen des Gerichtswesens durch die Untertanen der Serenissima, insbesondere der Appellationsinstanzen, ebenfalls einen bedeutsamen Aspekt venezianischer Staatlichkeit darstellten. Die Diskussion verdeutlichte darüber hinaus, dass der Stellenwert der Peripherie bei der Nutzung juristischer Mittel bis dato eher unterschätzt wurde. Besonders Oliver Jens Schmitt und Thierry Ganchou zeigten dies an dem hohen Maß an Rechtskenntnis, über welches selbst einfache Untertanen aus der Peripherie des venezianischen Staates (Dalmatien, Kreta) verfügten. Die komplexen lokalen wie regionalen Identitätsmuster venezianischer Untertanen lassen sich dabei ebenso flexibel im Rahmen des "Commonwealth"-Konzeptes untersuchen, wie die Multilingualität vieler Untertanen zur Überbrückung der großen sprachlichen Differenzen innerhalb des Stato da Mar.

In den Diskussionen wurde zudem hervorgehoben, dass eine einfache Dreiteilung der räumlichen Betrachtungseinheiten in Terraferma, Stadt und Stato da Mar den vielfältigen Rechtsbeziehungen venezianischer Staatlichkeit nicht gerecht wird. In Oberitalien sollte vielmehr zwischen dem Dogado (Lagunenvenedig um Rialto), den erworbenen Gebieten (Treviso, Padua) sowie den Eroberungen und Eingliederungen (Friaul, Bergamo, Brescia) unterschieden werden, während man im Stato da Mar beispielsweise zwischen der indirekten Herrschaft in der südlichen Ägäis, den Inseln Korfu und Zypern mit ihren fränkisch geprägten Adelsgesellschaften sowie dem kommunal verfassten Dalmatien zu unterscheiden habe. Erst eine solch differenzierte Betrachtung ermögliche ein umfassendes Verständnis der Funktionsweise venezianischer Staatlichkeit, wie beispielsweise des prozesshaften Wandels von indirekten zu direkten Herrschaftsformen oder der komplexen Koexistenz verschiedenster Gemeinschaftsformen und ihrer Integration ins venezianische "Commonwealth".

Das Konzept des "Commonwealth" wurde dabei vereinzelt noch zur Neufassung bereits bekannter Ansätze (wie jenem der venezianischen Kolonialisierung in Teilen des Stato da Mar) genutzt, während der überwiegende Teil der Beiträger das Konzept als neuen aussagekräftigen Interpretationsansatz venezianischer Geschichte verwendete. Die außergewöhnliche lange Dauer venezianischer Staatlichkeit und die erheblichen territorialen Veränderungen des sich im 16. Jahrhundert von den Toren Mailands bis nach Zypern erstreckenden Staatswesens erfordern in der begrifflichen Erfassung dieses Phänomens eine Vermeidung starrer Formeln. Das Modell des "Commonwealth" eignet sich zur Erfassung dieses venezianischen Einflussraumes, der weit über seinen engeren machtpolitischen Bereich hinausging und durch Handel und Kommunikationsstränge sowie die kulturell-wirtschaftliche Metropole Venedig geprägt war. Es erfasst in Anlehnung an das "byzantinische Commonwealth" (Dimitri Obolensky) die kulturell-kommunikative Dimension, darüber hinaus aber auch einen auf Handel basierten bzw. Handel sichernden Wohlstands- und Rechtsraum und spiegelt zugleich den auffallend geringen Grad der Herrschaftsverdichtung auch in der frühen Neuzeit wieder. Als flexibles Modell versucht es zudem, die oft auf einzelne Epochen oder Teilräume bezogenen Konzepte des "stato composito", des "stato giurisdizionale", der Adelsrepublik, des Kolonialreiches oder jüngst des "republican empire" zusammenzuführen. Deutlich wurde in der Diskussion, dass eine Modellbildung, die den gesamten venezianischen Staat in der langen Dauer erfassen will, noch weiter vertieft zu diskutieren ist.

Konferenzübersicht

Begrüßung

Gian Antonio Danieli, Presidente dell'Istituto Veneto di Scienze, Lettere ed Arti

Oliver J. Schmitt, Österreichische Akademie der Wissenschaften

1. - La dimensione diacronica. Lo stato veneziano tra premesse medievali e derive tardo moderne

Gherardo Ortalli (Università Ca' Foscari di Venezia; Istituto Veneto): La genesi di una statualità peculiare, tra medio evo ed età moderna

Gian Maria Varanini (Università degli studi di Verona; Istituto Veneto): I nuovi orizzonti della Terraferma

Monique O'Connell (Wake Forest University, Winston-Salem): La dimensione contrattuale dello stato

David Jacoby (Hebrew University, Jerusalem): Il "commonwealth" veneziano sui mari verso il Levante

2. - Lo stato in funzione. Strutture di comando e governo

Dieter Girgensohn (Georg-August-Universität, Göttingen; Istituto Veneto): Amministrare la giustizia: legislazione e codificazioni

Luciano Pezzolo (Università Ca' Foscari di Venezia): La costituzione fiscale dello stato veneziano

Andrea Zannini (Università degli studi di Udine): Amministratori e burocrati nei secoli della "decadenza"

Claudio Povolo (Università Ca' Foscari di Venezia): Legittimità del potere: istituzioni e giustizia nella Repubblica di Venezia

Benjamin Arbel (Tel Aviv University): Lo 'stato da Mar' e il 'commonwealth' veneziano nell'età moderna

3. - Lo stato in funzione. Comunicazione, trattative e legittimazione

Egidio Ivetic (Università degli studi di Padova; Istituto Veneto): Territori di confine (secoli XV-XVIII)

Oliver J. Schmitt (Institut für Osteuropäische Geschichte, Wien): Venezia "mediatrice" e le comunità locali: un approccio microstorico alla Dalmazia quattrocentesca

Alessandra Rizzi (Università Ca' Foscari di Venezia): Fra governanti e governati: strumenti giuridici nell'esperienza statuale veneziana

Nikolaos Karapidakis (Ionian University, Kérkyra): Identità, simboli e rituali: dominanti e dominati

4. - Lo stato debole. Terraferma fra mare e terra

Guillaume Saint-Guillain (Université de Picardie Jules Verne, Amiens): Proteggere o dominare: il Mar Egeo ('200-'400)

Thierry Ganchou (Centre national de la recherche scientifique, Paris): Sudditi greci cretesi della Serenissima a Costantinopoli prima del 1453: un'ascesa sociale brutalmente interrotta

Serghei Karpov (Moscow Lomonosov State University): Colonie o capisaldi. Verso Tana, Trebisonda e il Mar Nero

Ermanno Orlando (Università Ca' Foscari di Venezia): Mobilità, migrazioni, intrecci

5. - Spazi di movimento, confronto e controllo. Dentro e fuori i confini

Paolo Preto (Università degli studi di Padova; Istituto Veneto): Indagare, conoscere, anche uccidere: "per il bene della patria"

Eric Dursteler (Brigham University, Provo-UT): Strumenti e strategie di integrazione

Elisabeth Crouzet-Pavan (Université Paris-Sorbonne), Conclusioni


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