Litiges commerciaux dans l’histoire : nouvelles approches / New Approaches to the Commercial Justice

Litiges commerciaux dans l’histoire : nouvelles approches / New Approaches to the Commercial Justice

Organisatoren
Hanna Sonkajärvi, Deutsches Historisches Institut Paris
Ort
Paris
Land
France
Vom - Bis
21.02.2013 - 22.02.2013
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Von
Julian Schulz, Deutsches Historisches Institut Paris

Wirtschaftsgeschichtliche Fragestellungen erfahren seit einigen Jahren – nicht zuletzt wegen der andauernden Finanzkrise – ein gesteigertes Interesse. Die Frage nach alternativen Modellen wirtschaftlicher Regulierung und Koordination rückt in den Fokus und damit auch die frühneuzeitliche Handelsjustiz. Frühere Arbeiten zu diesem Themenkomplex erwiesen sich oftmals als problematisch, da sie je nach Spezialisierung des Forschers/der Forscherin entweder einen rechtlichen, verwaltungs-, sozial- oder wirtschaftsgeschichtlichen Schwerpunkt besaßen. Studien, die diese Themenfelder zu vereinen suchten, blieben bis heute die Ausnahme.1 Ausgehend von dieser Beobachtung hatte Hanna Sonkajärvi mit Unterstützung des Deutschen Historischen Instituts Paris (DHIP) zu einer Tagung geladen. Es wurde das Ziel verfolgt, anhand verschiedener Detailstudien die Vielschichtigkeit des Forschungsfeldes darzustellen und gemeinsam über neue Forschungsansätze und innovative methodologische Zugänge zur Handelsjustiz zu diskutieren. Die Tagung gliederte sich in fünf Themenblöcke: 1) Probleme und Perspektiven; 2) Spezialisierte Handelsgerichte in Frankreich; 3) Spanische Consulados; 4) Vergleichende Zugänge und 5) Handelsstreitigkeiten vor Gerichten, die nicht auf Handel spezialisiert waren. Diskussionsleitung und Kommentare zu den Vorträgen wurden von SIMONA CERUTTI, LAURENCE FONTAINE, JOCHEN HOOCK, WOLFGANG KAISER und ZACARIAS MOUTOUKIAS (alle Paris) übernommen.

Als Ausgangspunkt für seine Ausführungen wählte der Rechtshistoriker ALBRECHT CORDES (Frankfurt am Main) Levin Goldschmidt, der mit seinem Standardwerk von 1891 (Universalgeschichte des Handelsrechts) die Annahme der Existenz eines universellen lex mercatoria2 vertreten hatte. In der neueren Forschung wurde widerlegt, dass dieses das Handelsrecht des Mittelalters und der Frühen Neuzeit bestimmt habe. Auf der Erkenntnis „Verschiedenheit statt Einheit“ aufbauend hat sich Cordes zum Ziel gesetzt, eine allumfassende Darstellung des vormodernen Handelsrechts zu verfassen, welche seit Goldschmidt fehlt. Das von Cordes zugrunde gelegte Raster zur Kategorisierung wurde in der Diskussion ausdrücklich gelobt, da es Vergleiche ermögliche und zur Entwicklung eingängiger Typologien beitrage. Von den sozialgeschichtlich orientierten Historikern wurde dagegen kritisch angemerkt, dass ein derartiges Schema Gefahr laufe, Handelsformen wie die Handelsdiaspora, aber auch die soziale Vielfalt nicht zu erfassen.

Die Reihe der Detailstudien eröffnete JULIE HARDWICK (Austin) mit ihrer Untersuchung bezüglich der Handelsmetropole Lyon. Die Analyse eines juristischen Handbuches von Nicolas Chorier aus dem Jahr 1657 ließ sie zu der These gelangen, dass sich das Lyoner Handelsgericht kaum von herkömmlichen Gerichten unterschieden hätte. Der Einsatz von juristischem Fachpersonal auf allen Ebenen der Rechtssprechung habe weniger zu einer Kommerzialisierung des Gesetzes, denn zu einer Verrechtlichung des Handels geführt. Das Handelsgericht in Lyon wurde keineswegs von den Händlern selbst dominiert. Diskutiert wurde anschließend, in wieweit sich der spezielle Fall von Lyon generalisieren lasse. Hardwick sprach sich dafür aus, im Pariser Modell nicht das Maß aller Dinge zu sehen. Gerichte anderer Städte, darunter Lyon, konnten ebenso wie das Pariser Handelsgericht als Vorbild für weitere Städte dienen.

Letzterem wandte sich CLAIRE LEMERCIER (Paris) in ihrem Beitrag zu. Sie ging in ihren Ausführungen am Beispiel von Paris im 19. Jahrhundert der Frage nach, ob Handelsgerichte ein Instrument zur Selbstregulierung für die Handeltreibenden darstellten. Hierfür definierte sie zwei Idealtypen, das institutionalisierte Handelsgericht (dem Lyon nahekommt) und die außergerichtliche Konfliktbewältigung. Eine derartige Klassifizierung – so ihr Fazit – scheine eher hinderlich zu sein, da sie die reelle Situation nicht zu erfassen vermag. Weder sei ein Gericht erwünscht gewesen, welches von fachfremden Juristen geführt würde, noch eines ohne jegliche legitimierende Institutionalisierung. Das Pariser Handelsgericht habe einen erfolgreichen Mittelweg eingeschlagen, indem es Teil des offiziellen Rechtssystems wurde, gleichzeitig aber aufgrund von spezialisierten Verfahren und sachkundigem Personal nicht zu einer blutleeren Institution verkam. Dieser Hybridität habe das Gericht zu verdanken, dass es den Fall des Ancien Regime überdauern konnte.

In seinem Abendvortrag eruierte MARK HÄBERLEIN (Bamberg) eindrücklich das Wechselspiel von Händlern und Gesetz im süddeutschen Raum am Beispiel der in Augsburg ansässigen Handelsfamilie Fugger. Im Heiligen Römischen Reich gab es keine eigenständigen Handelsgerichte. Es herrschte eine große Bereitschaft, Konflikte außerhalb offizieller Strukturen zu lösen. War dies nicht erfolgreich, so gab es keine Hemmnisse, sämtliche juristische Instanzen vom Stadtgericht über das Reichsgericht bis hin zum bayerischen Herzog zu durchlaufen. Es gab jedoch keine lineare Entwicklung von informeller zu formeller Konfliktlösung: Händler wechselten nach Belieben zwischen beiden Formen der Schlichtung. Offen blieb die Frage, wie Dynastien grenzüberschreitend in den unterschiedlichen Justizsystemen Europas agierten. In ihrem Kommentar betonte Laurence Fontaine, dass gerade bei Händlerdynastien wie den Fuggern auch Ehefrauen und Kinder in die historische Analyse miteinbezogen werden müssten. Sie spielten in den Prozessen eine besondere Rolle, da sie als privilegierte Gläubiger ihrer Ehemänner/Väter betrachtet wurden. Fontaine plädierte weiterhin dafür, genauer auf die wirtschaftlichen Motive der Akteure zu blicken. So sei in Bezug auf Kreditbeziehungen zu unterscheiden zwischen Krediten, die aus Zwang oder sozialer Verpflichtung gegenüber Ranghöheren gewährt wurden, sowie Anleihen, die aus freien Stücken genehmigt wurden. Die unterschiedlichen Vergabemotive und Strategien würden sich auch im Verhalten vor Gerichten wiederspiegeln.

Den Blick nach Spanien richtete TAMAR HERZOG (Stanford) in ihrer Präsentation der Consulados. Eine systematische Analyse bezüglich ihrer Integration in das alltägliche Rechtsgeschäft und der Beteiligung gesellschaftlicher Eliten an der Formulierung von Rechtspraktiken blieb bis heute weitgehend aus. Herzog verdeutlichte die gesteigerte Bedeutung dieser Institution an der Tatsache, dass Consulados auch in nicht-kommerziellen Angelegenheiten urteilten. Damit einhergehend verwies sie auf die Definitionsmacht, einerseits in der Frage, wer als Spanier oder Fremder galt, andererseits wer in die Kategorien „Händler“ oder „Kaufleute“ einzustufen war. Dadurch entschieden die Consulados zum Schutz der eigenen Wirtschaft darüber, wer überhaupt einen Zugang zu Handel, Justiz und Ressourcen erhalten sollte. Dabei zeige sich deutlich, in welchem Maße juristische Kategorien von sozialen Interaktionen beeinflusst und dadurch immer wieder neu definiert werden konnten. Auch die Diskussion wurde von der allgemeinen Frage dominiert, wer unter dem Begriff „Händler“ zu subsumieren sei. Im Einklang mit Herzog wurde betont, dass bei der Analyse der jeweiligen Fallbeispiele darauf zu achten sei, wie derartige Formulierungen von den historischen Akteuren verwendet und konstruiert wurden.

Die Consulados standen auch beim Vortrag von ANA BELEM FERNÁNDEZ CASTRO (Florenz) im Mittelpunkt des Interesses. Anhand eines Vergleichs mit der anderen zentralen, Handel regulierenden Institution in Sevilla, der Casa de la Contratación de las Indias, ging sie der Frage nach, inwieweit sich die Rechtssprechung als effizient und auf die Bedürfnisse der Händler (schnell, einfach, Ausgleich schaffend) ausgerichtet darstellte. Erstaunlicherweise wurde dabei eine abnehmende Effizienz des Consulado attestiert, wodurch die königliche Casa von Handelsleuten verstärkt als Alternative in Betracht gezogen worden sei. Durch die zunehmende Bedeutung in anderen Bereichen, sei der Consulado einer seiner originären Aufgaben, nämlich der Schlichtung von Handelsstreitigkeiten, unzureichend nachgekommen, so die Referentin. Im Anschluss an den Vortrag wurde diskutiert, ob Effizienz als Analysekategorie für Handelsgerichte sinnvoll erscheine. Verwiesen wurde unter anderem darauf, dass die Casa de la Contratación womöglich nicht nur wegen ihrer „Effizienz“ bevorzugt worden sei, sondern auch, weil das Verfahren zuließ, den aktuellen Stand der Handelsbeziehungen schriftlich festzuhalten. Dadurch wurde Handlungssicherheit zwischen den Vertragsparteien geschaffen.

GUILLAUME CALAFAT (Paris/Rom) verband in seinen Ausführungen zur Handelsgerichtsbarkeit im Livorno und Florenz des 17. Jahrhunderts ebenfalls sozial- und rechtsgeschichtliche Fragestellungen, um die Komplexität der rechtlichen Strukturen im Mittelmeerraum aus einer verfahrenszentrierten Perspektive herauszustellen. Zunächst stellte er die große Bandbreite von Gerichten vor, die in der Toskana mit Handelsangelegenheiten beschäftigt waren. Daran anschließend legte er dar, wie diverse in diesem System agierende Akteure Gebrauch von Supplikationen vor den Consoli di Mare di Pisa machten. Supplikationen seien als prozessbeschleunigendes oder -hemmendes Mittel eingesetzt worden und ihr Nutzen habe in der Hinterfragung der Legitimität des Verfahrens der jeweiligen Justizinstanz gelegen. Calafat betonte darüber hinaus, dass Supplikationen den Konfliktparteien ermöglichten, eine Bestandaufnahme des Verfahrens zu erreichen, neue Informationen in den Prozess einzuspeisen und verschiedene Öffentlichkeiten innerhalb, aber auch außerhalb des Gerichtes anzusprechen. In der Diskussion wurde die Frage nach der Legitimität auf die Richterschaft ausgeweitet. Die höchste Autorität am Gericht von Livorno wurde laut Calafat vom Herzog selbst ernannt. Es gelte in handelsrechtlichen Untersuchungen also immer auch eine politische Dimension zu berücksichtigen.

Mit ihrem Vortrag zur Handelsgerichtsbarkeit in Bilbao und Rio de Janeiro im Zeitraum 1750-1850 stellte HANNA SONKAJÄRVI (Paris) ihr kürzlich begonnenes Projekt zur vergleichenden Analyse von Handelsstreitigkeiten in Spanien und Brasilien vor. Sie ging der Frage nach, inwieweit sich die Handelsjustiz in zwei, von sehr unterschiedlichen Rechtssystemen geprägten Städten, anhand des französischen Konzepts der économie des conventions untersuchen lasse. Interessant sei das Vorhaben insbesondere, da diese Ökonomie der Konventionen von ihren Vertretern als dritter Weg zwischen system- und akteurszentrierten Zugängen postuliert wird. Dadurch ließen sich Konventionen – im Sinne der Ökonomie der Konventionen sind damit Handlungshypothesen gemeint – identifizieren und analysieren, die das alltägliche Handeln strukturierten. In der Diskussion wurde die Anwendbarkeit des Konzepts kontrovers diskutiert. Gleichzeitig wurde aber betont, dass es erlaube, nicht-ökonomische Faktoren, die im Rechtsverfahren vorgebracht werden, sichtbar zu machen. Hierzu sei der Zeitrahmen mit dem Übergang vom Ancien Regime hin zur „Moderne“ ebenfalls geeignet.

JAMES MASSCHAELE (New Jersey) griff das eingangs thematisierte lex mercatoria auf. Er sprach sich mit Blick auf England dafür aus, es als gleichberechtigte Verfahrensform neben anderen zu bewerten. Sowohl königliche als auch lokale Gerichte (borough courts) waren mit Kreditstreitigkeiten betraut. Beide Justizformen sahen sich jedoch mit der herkömmlichen Gesetzesgrundlage (common law) nicht in der Lage, Konflikte mit ausländischen Kaufleuten zu lösen. Fremden Händlern konnte beispielsweise ohne gerichtliches Verfahren der Besitz gepfändet werden. Um diese Verfahrenslücke zu schließen, hätten Gerichte verstärkt auf das lex mercatoria zurückgegriffen. Das englische Handelsrecht entwickelte sich zu einem Gemisch aus verschiedenen Verfahren, die für das flexible Lösen von Konflikten eingesetzt werden konnten. Masschaele kam im Blick auf die Schlichtung von Kreditstreitigkeiten zu dem Schluss, dass lex mercatoria und common law nicht konkurriert, sondern sich gewinnbringend ergänzt hätten. In Kommentar und Diskussion wurde betont, dass wirtschaftliches Wachstum als eine der Ursachen für Reformen der Rechtsprechung anzusehen sei. Gleichzeitig sei jedoch auch auf nicht-intendierte Folgen von Reformen zu achten. Die auch in diesem Vortrag deutlich gewordene Koexistenz verschiedener, parallel zu einander stehender und ineinandergreifender Strukturen zeige, dass Handelsjustiz nicht separat, sondern immer in Bezug auf eine Pluralität von Rechtsinstanzen betrachtet werden müsse.

DAVE DE RUYSSCHER (Brüssel) präsentierte, nach Häberleins Vortrag zum deutschen Raum, mit den Niederlanden eine weitere Region, in der herkömmliche Gerichte die Handelsjustiz beeinflussten. Am Beispiel des Antwerpener Magistrats (circa 1490-1550) zeigte er auf, wie städtische Politik und Justiz auf die Bedürfnisse der Händler reagierten und die Rechtsprechung zunehmend von akademischem Diskurs dominiert wurde. Das Antwerpener Exempel ließe die Erkenntnis zu, dass Gerichte mit einem gelehrten Hintergrund nicht per se abgelehnt wurden und Händler sich nicht zwangsläufig in ihren Interessen verletzt sehen mussten. In Deutschland und den Niederlanden sprächen vergleichbare Modelle dafür, dass Stadtgerichte für die Konfliktlösung als adäquat angesehen wurden. Diese Form von Rechtsprechung blieb keineswegs auf einen lokalen Wirkungsraum beschränkt. Bis in das 18. Jahrhundert hinein diente das Antwerpener Gesetzbuch als Vorbild für Amsterdam. Die Frage nach der Legitimierung des Gerichts beantwortete der Referent damit, dass das Gericht durch die Beteiligung der Patrizier eine hohe Autorität genossen und die involvierten Parteien nachweislich die Tätigkeit des Gerichtshofes als professionell bewertet hätten.

In der Abschlussdiskussion wurden die zentralen Aspekte der Tagung noch einmal aufgegriffen. Es war letztlich nicht möglich, alle aufkommenden Fragen zu beantworten, doch zeigt gerade dies, wie wichtig eine weiterführende, überdisziplinäre Beschäftigung mit dem Thema Handelsjustiz ist. Die Diskussion von Grundsatzfragen im Verlauf der Tagung zeigte, dass die Neubeschäftigung mit diesem Forschungszweig noch in den Anfängen begriffen ist. Die Tagung habe nach Aussage der Teilnehmer einen idealen Rahmen geboten, um Unterschiede in den einzelnen Handelsmetropolen und Epochen zu diskutieren, aber auch Parallelen herauszuarbeiten und dabei gleichzeitig methodologische Zugänge zu reflektieren. Als ein weiteres zukünftiges Forschungsfeld wurde die Beschäftigung mit jüdischen oder moslemischen Handelsgemeinschaften vor europäischen und außereuropäischen Gerichten benannt. Die Breite der Beiträge verdeutlichte, dass sich die Annäherung an dieses vielschichtige Thema mit Detailstudien aus verschiedenen Blickrichtungen lohnt. Sonkajärvi resümierte, dass sich die vorgestellten Projekte zwar in unterschiedlichsten Stadien befänden, eine grundlegende Gemeinsamkeit dennoch besäßen: die Suche nach neuen Perspektiven auf das Feld der Handelsjustiz durch die Fokussierung auf die Verfahren, die Kommunikation, sowie die Handlungen durch, aber auch vor dem Gerichtshof.

Konferenzübersicht

Sektion 1: Problems and Perspectives/Enjeux et perspectives
Chair: Laurence Fontaine (Paris)

Hanna Sonkajärvi (Paris), Introduction

Albrecht Cordes (Frankfurt am Main), Countries, Problems, Sources: the Landscape of Pre-Modern Commercial Law

Sektion 2: Specialized Merchant Courts in France/Tribunaux commerciaux spécialisés en France
Chair: Jochen Hoock (Paris)

Julie Hardwick (Austin), Law and Commerce in the Lyon « Merchants Court » in the Seventeenth Century

Claire Lemercier (Paris), Were Commercial Courts Tools of « Self-Regulation » for the Merchants? The Case of Nineteenth-Century Paris

Key Note Lecture/Conférence du soir
Chair: Laurence Fontaine (Paris)

Mark Häberlein (Bamberg), South German Merchants and the Law Courts, 1500-1620

Sektion 3: The Spanish Consulados/Les Consulados espagnols
Chair: Simona Cerutti (Paris)

Tamar Herzog (Stanford), Commercial Litigation on Non-Mercantile Issues: the Consulados and Citizenship (Early Modern Spain and Spanish America)

Ana Belem Fernández Castro (Florenz), The Jurisdiction of the Sevilian Commercial Courts by the End of the Sixteenth Century

Sektion 4: Comparative Approaches/Approches comparatives
Chair: Zacarias Moutoukias (Paris)

Guillaume Calafat (Paris/Rom), Juridictions et étapes du contentieux marchand (Livorne, Pise et Florence, XVIIe-XVIIIe siècle)

Hanna Sonkajärvi (Paris), Conceptualizing Commercial Litigations in Bilbao and Rio de Janeiro (1750-1850)

Sektion 5: Commercial Litigations before Non-Specialised Courts/Arbitrages commerciaux devant des cours non spécialisées
Chair: Wolfgang Kaiser (Paris)

James Masschaele (New Jersey), Merchants and Commercial Law in the Late Medieval England

Dave De ruysscher (Brüssel), Merchants before the Antwerp City Court (1490-1550)

Anmerkungen:
1 Positive Ausnahmen beispielsweise Simona Cerutti, Giustizia sommaria: Pratiche e ideali di giustizia in una società di Ancien Régime (Torino XVIII secolo), Mailand 2003; Amalia D. Kessler, A Revolution in Commerce. The Parisian Merchant Court and the Rise of Commercial Society in Eighteenth-Century France, New Haven 2007.
2 Zum lex mercatoria siehe Albrecht Cordes, À la recherche d’une lex mercatoria au Moyen Âge, in: Pierre Monnet, Otto Gerhard (Hrsg.), Stadt und Recht im Mittelalter. La ville et le droit au Moyen Âge, Göttingen 2003, S. 117-132.